Ob der "Falschparker" nun eine Teilschuld hat oder nicht, ist schon fast zweitrangig. Anfahren oder beschädigen darf man das Fahrzeug trotzdem nicht und auch das Problem ist nicht nachhaltig gelöst.
Die Ausfahrt bei meinem Vater war ebenfalls durch die schmale Straße recht mühsam und wenn jemand gegenüber geparkt hatte, unmöglich. Vielfach wurde das von den Parkern wohl einfach unterschätzt, vielleicht sogar noch nicht einmal bemerkt. Nach einer Anfrage beim Ordnungsamt wurde dann eine Sperrfläche markiert und das Problem hatte sich erledigt.