Werkstatt will (zurück-)gekauftes Auto nur mit Anhänger-Abholung rausgeben

Ich habe einen gebrauchten VW-Passat Variant mit neuer HU verkauft.
Mit dem Käufer, bzw. der Mutter des Käufers wurde ein Kaufvertrag ausgefertigt, und es wurden auch die mir bekannten Mängel in den Kaufvertrag geschrieben.
Der Käufer hatte dann das Auto mit 5 Tages Kurzzeit Kennzeichen abgeholt und nach Hause überführt und dann nach einigen Tagen mit "richtigen" Kennzeichen -also "Dauerkennzeichen" auf seinen Namen zugelassen.
Zwecks Behebung der Mängel ist der Käufer dann in eine Werkstatt gefahren.
Dort fand die Werkstatt weitere Mängel, und stellte einen Kostenvoranschlag zur Behebung der Mängel über
€ 5600 aus. - siehe auch die beigefügten 2 Bilder des Kostenvoranschlages.
3 Tage nachdem der Käufer das Auto dann mit regulären Kennzeichen zugelassen hatte, hat er es auch schon wieder abgemeldet.
Nach ellenlangem Streit, der sich sogar zuerst richtig "häßlich einwickelte" habe ich mich jetzt bereit erklärt, das Auto zurückzukaufen.
Ich hatte heute mit der Mutter des Käufers telefoniert, und sie sagte mir, das Auto würde immer noch in der KFZ Werkstatt dort auf dem Gelände stehen, und es sei immer noch abgemeldet.

aber die Werkstatt will das Auto nur herausgeben,
wenn es mit einem Autoanhänger abgeholt wird

Mein Plan ist, das Auto zurückzukaufen, und nachdem ich die Papiere habe, mir Saisonkennzeichen zu holen, an das Fahrzeug zu schrauben, und dann mitzunehmen.

Frage 😕😕 darf die Werkstatt denn überhaupt die Herausgabe des Fahrzeuges verweigern, wenn ich das Auto jetzt zurückkaufe, bzw. darf die Werkstatt denn überhaupt auf Abholung mit einem Autoanhänger bestehen ??

Kostenvoranschlag VW-Passat Variant-1
Kostenvoranschlag VW-Passat Variant-2
477 Antworten

Zitat:

Aber im Besitz muss der Verkäufer hierzu sein.

und wo steht, dass der Verkäufer nicht im Besitz des Fahrzeuges ist?

Wenn dem so wäre, dann kann der Verkäufer auch nicht im Besitz der Schlüssel sein.

Zitat:

@ktown schrieb am 14. Juni 2021 um 09:57:17 Uhr:



Zitat:

Aber im Besitz muss der Verkäufer hierzu sein.

und wo steht, dass der Verkäufer nicht im Besitz des Fahrzeuges ist?
Wenn dem so wäre, dann kann der Verkäufer auch nicht im Besitz der Schlüssel sein.

Das steht wohl so schon im Eröffnungsbeitrag:

Zitat:

Ich hatte heute mit der Mutter des Käufers telefoniert, und sie sagte mir, das Auto würde immer noch in der KFZ Werkstatt dort auf dem Gelände stehen, und es sei immer noch abgemeldet.

** aber die Werkstatt will das Auto nur herausgeben,**
wenn es mit einem Autoanhänger abgeholt wird****

Das liest sich nicht so, als hätte die Mutter die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug. Sonst wäre ihr Hinweis an den TE wohl überflüssig.

Grüße vom Ostelch

Beispiel: Wenn ein Werkstattmeister mir am Telefon sagt: "So lass ich sie nicht vom Hof fahren, den können sie nur noch mit einem Anhänger abholen." ist der Sachstand

Zitat:

** aber die Werkstatt will das Auto nur herausgeben,**

wenn es mit einem Autoanhänger abgeholt wird****

auch schon erfüllt.

Wenn man die im Vorfeld wohl angeheizte Stimmung zwischen Sohnemann und Exverkäufer und jetzt Käufer hinzu zieht, dann ist eine Dramatisierung von Aussagen sicherlich nicht unüblich.

Wie schon gesagt sind die Möglichkeiten der Werkstatt, die Abholung des Fahrzeugs zu verhindern, hier sehr begrenzt. Er muss nur beweisbar darlegen können, dass er den Fahrzeugführer um den Umstand aufgeklärt hat.

Die Empfehlung sich die Sachlage Vorort anzuschauen ist sicherlich nicht die schlechteste.

Zitat:

@Anselm-M schrieb am 14. Juni 2021 um 09:57:10 Uhr:


Bei dem KV wäre noch die Möglichkeit, dass der Käufer dem Wagen einen gewaltigen Schlag (mit 80 gegen den Bordstein, Hindernis auf der Autobahn, etc.) versetzt hat.

Ausschließen kann man das natürlich nicht.

Der KV liest sich aber nicht wie Reparatur nach Unfall, das sieht nach Instandsetzung einer völlig vergammelten Hütte aus.

Die Werkstatt weiß natürlich ganz genau dass der Auftrag nie erteilt wird weil meilenweit jenseits jeder Wirtschaftlichkeit. Das die in den KV investierte Arbeit für die Füße war ist denen klar. Insofern ist es auch völliger Unsinn der Werkstatt unlautere Absichten zu unterstellen, was weiter oben getan wurde.

Ich würde das auch weniger als KV betrachten, eher als ungefähre Abschätzung des Aufwandes um das Ding wieder verkehrssicher zu machen. Zeitwertgerecht kriegt man das vermutlich sowieso nicht mehr hin.

Abschließend: Der TE wusste um den Zustand des Fahrzeuges und das Zustandekommen der Plakette und ist eingeknickt, nachdem der Käufer mit RA und Gutachter gedroht hat. Dies meine Einschätzung, und alle bekannten Fakten passen dazu.

Da die Frage des TE hinreichend und richtig beantwortet wurde bin ich hier raus und wünsche euch allen eine schöne Woche ohne vergammelte Lenkung, Schweller, Bremsen und deren Leitungen. ;-)

Edit, das hier dann doch noch:

Zitat:

@Stahlhobelspan schrieb am 13. Juni 2021 um 21:06:57 Uhr:


allein 4 neue Felgen, was soll da denn los sein?

Da werden 4 völlig vergammelte Stahlfelgen drauf sein mit abgefahrenen und/oder Uralltreifen, die man nicht mehr anfassen kann ohne dass sie zu Staub zerfallen.

Daher 4 neue Felgen und Reifen im KV.

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Wenn man sich den KV so anschaut, dann sind das so einige Bauteile dabei die zu 100% eine TÜV-Plakette verhindert hätte,
Ich denke, wenn man die Aufstellung nach
1. Dringend und zwingend notwendig
2. Nice to have (aber derzeit nicht zwingend notwendig)
durchforstet. Dann wird sicherlich nicht viel für 1. übrig bleiben.

Wenn man den Sachverhalt: Mama organisiert für den Sohnemann ein KFZ zugrunde liegt, dann könnte ich mir schon vorstellen, dass die Werkstatt hier ein dickes Geschäft gewittert hat.

Jetzt wird hier doch tatsächlich 6 Seiten lang rauf- und runter diskutiert, welche Rechte und Pflichten alle Beteiligten haben könnten und was die Motivation des Käufers und der Werkstatt sein könnte, so zu handeln, wie sie es getan haben.

Alles Kokolores.

Warum nicht einfach das Telefon in die Hand nehmen (ja so etwas gibt es immer noch!) und die Werkstatt anrufen, WARUM sie das Fzg. nicht rausgeben will.

Vielleicht ist ja eine der Bremsleitungen stark korrodiert und schon undicht, dann hat die Werkstatt Recht, daß sie das Auto nicht (oder nicht ohne weiteres) herausgeben will.

Und der Kostenvoranschlag könnte ja so entstanden sein, daß der neue Besitzer gefragt hat "was könnte in den nächsten Jahren auf mich zukommen, wenn ich das Auto länger fahren will?"

Zitat:

@nogel schrieb am 14. Juni 2021 um 12:10:52 Uhr:


Jetzt wird hier doch tatsächlich 6 Seiten lang rauf- und runter diskutiert, welche Rechte und Pflichten alle Beteiligten haben könnten und was die Motivation des Käufers und der Werkstatt sein könnte, so zu handeln, wie sie es getan haben.

Alles Kokolores.

Warum nicht einfach das Telefon in die Hand nehmen (ja so etwas gibt es immer noch!) und die Werkstatt anrufen, WARUM sie das Fzg. nicht rausgeben will.

Vielleicht ist ja eine der Bremsleitungen stark korrodiert und schon undicht, dann hat die Werkstatt Recht, daß sie das Auto nicht (oder nicht ohne weiteres) herausgeben will.

Und der Kostenvoranschlag könnte ja so entstanden sein, daß der neue Besitzer gefragt hat "was könnte in den nächsten Jahren auf mich zukommen, wenn ich das Auto länger fahren will?"

Na, dann können wir Motor Talk ja endlich nach 20 Jahren schließen. Dieser ganze Kokolores hier lässt sich doch per Telefon klären.

Aber selbst wenn man per Telefon das Warum erfährt, bleibt die klassische Frage: Dürfen die denn das? Da reicht es wohl nicht, die Werkstatt zu fragen. 😉

Grüße vom Ostelch

Naja ob dann MT die richtige Adresse ist um eine belastbare Aussage zu bekommen.😁😁

Sag mal Pfuschwerk, gehört die Werkstatt Deinem Bruder oder warum brichst Du hier so ne Lanze für die? Du weißt doch genau so wenig über den Fall wie wir, und da kann genau so ne ganz krumme Tour auf Seiten der Werkstatt laufen wie alles andere.

Zitat:

@ktown schrieb am 14. Juni 2021 um 12:04:31 Uhr:


Wenn man sich den KV so anschaut, dann sind das so einige Bauteile dabei die zu 100% eine TÜV-Plakette verhindert hätte,
...

Der KV hat doch erstmal nichts mit der TÜV-Plakette zu tun. Du weisst doch gar nicht, was der Käufer bei der Werkstatt in Auftrag gegeben hat.

Alle Felgen defekt, Kotflügel defekt, Hilfsrahmenbuchsen defekt, Lenkgetriebe defekt usw. Damit kommt niemand über den TÜV. Den Wagen würde man nicht mal in Timbuktu über den Tüv kommen. Da würde ich dem TE ja schon krimielle Energie unterstellen wollen, wenn er damit TÜV bekommen wollte. Die ganze Geschichte des Käufers ist nicht glaubhaft. Und wieso telefoniert der TE mit der Mutter. Die ist doch überhaupt nicht Vertragspartner und hat damit nichts zu tun.

Der Käufer bzw. die Mutter hat einfach keinen Bock mehr auf die Kiste oder wußte nicht, was Sohnemann kauft und versucht jetzt den wieder ohne Schaden abzustoßen. Und wenn der TE schon bereit ist, den Wagen zurück zu kaufen, dann soll der aktuelle Käufer den Wagen beim TE abliefern.

Mich würde noch interessien, wann der TÜV gemacht wurde und wie lange der TE damit noch gefahren ist.

Dat mein ich doch. Die Geschichte des Käufers ist hinten und vorne nicht glaubhaft. Einige Teile dieses KV, wenn sie zwingend einen Austausch notwendig macht, hätten nie und nimmer beim TÜV trotzdem zur Plakette geführt.
Das Fahrzeug hätte entwertet werden und per Hänger beim TÜV vom Hof geholt werden müssen.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 14. Juni 2021 um 13:24:54 Uhr:


Du weißt doch genau so wenig über den Fall wie wir

Das stimmt und ganz doll weiter vor gab ich dies schon zu.

Ich halte meine Auslegung für plausibler da sie alle bekannten Fakten abdeckt, das ist alles.

Leider werden wir die Wahrheit nie erfahren, denn dazu würde u.a. der Kaufvertrag, Bilder vom Fahrzeug und Unterboden und der TÜV - Report gehören.

Und am Rande: Meine Bruder nix Werkstatt. ;-)

Hier kann über den Zustand des Autos jetzt jeder glauben, was er will. Darum geht es hier sowieso dem TE nicht. Er will sein Auto zuückholen, mehr nicht. Wieso so ein anonymisierter KV mit zum Teil wenigstens merkwürdigen Positionen hier für bare Münze genommen, den Aussagen des TE jedoch keinerlei Wahrheitsgehalt bescheinigt wird, mag jeder für sich klären.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 14. Juni 2021 um 12:20:17 Uhr:


Na, dann können wir Motor Talk ja endlich nach 20 Jahren schließen. Dieser ganze Kokolores hier lässt sich doch per Telefon klären.

Aber selbst wenn man per Telefon das Warum erfährt, bleibt die klassische Frage: Dürfen die denn das? Da reicht es wohl nicht, die Werkstatt zu fragen. 😉

Grüße vom Ostelch

Du hast es nicht verstanden. Schade.

Wenn es sich wie in meinem Beispiel (!) tatsächlich nur um eine undichte Bremsleitung handelt (die vielleicht der TÜV übersehen hat, und der Rest des Autos ist soweit verkehrssicher), dann steht die Werkstatt sehr wohl in der Pflicht, als Fachmann, darauf hinzuwirken, daß das Auto nicht "einfach so" weggefahren wird. Mit einem unterschriebenem Schmierzettel à la "Kenntnis genommen" kommt sie vor Gericht nicht weit.

Wenn die Bremsleitung vor der Abholung repariert würde oder das Auto auf einem Anhänger geholt würde, hätte die Werkstatt ihre Pflicht erfüllt. Ob der Wagen dann nach der nächsten Ecke abgeladen wird und auf eigener Achse weiterfährt, ist ein anderes Thema.

Und ja: solange nicht geklärt ist, WARUM die Werkstatt das Auto einbehalten will, ist dieser ganze Thread tatsächlich nur Kokolores.

Meldet sich der TE hier nochmal?

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