Werkstatt vergisst Wartungshinweis -> bei Schaden Haftung
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Hab ich auch gesehn, das ist halt aus meiner Sicht wieder so ein Trugbild. Denn du musst ja erstmal beweisen das der Schaden durch die Nachlässigkeit der Werkstatt entstand.
Solche Themen sind nicht so klar, wie sie scheinen.
Mfg
Gerade beim Zahnriemen, der kann äusserlich gut aussehen, aber im inneren kann das Gewebe brüchig sein, von aussen nicht zu erkennen. Und wenn man dann als Werkstatt den Zahnriemen vorzeitig wechseln will wird man als "Abzocker" hingestellt weil man ja eh nur was verdienen möchte.
Im ersten Fall ist der ZR erst ein halbes Jahr nach dem Check gerissen, wie hätte man damals schon einen Schaden feststellen sollen? Wer weiß was in der Zwischenzeit mit dem Riemen passiert ist.
Die Entscheidung ist zwar gut für die Kunden, aber die Werkstätten werden in die Pfanne gehauen. Früher oder später müssen alle Kunden diesen Schaden mitbezahlen weil die Unkosten über die Stundensätze wieder reingeholt werden müssen um zu bestehen.
Ich seh das ein bisschen anders.
Es geht hier mM nach nicht um die Schadensfeststellung, sondern vielmehr darum, dass der bevorstehende Zahnriemenwechsel verschwiegen wurde. Man könnte jetzt argumentieren, dass man das ja hätte lesen können (Bedienungsanleitung) und es gleich mitbeauftragen lassen. Aber grundsätzlich kann man sowas von einer Werkstatt erwarten. Und so hat es das Gericht auch gesehen: Es geht hier um Vertrauen gegenüber der Werkstatt.
Zitat (2.Link):
"Inspektionen dienen, wie die Beklagte im Ansatz richtig ausführt, dazu, einen bestimmten Fahrzeugzustand festzustellen, um die danach erforderlichen, regelmäßig gesondert zu beauftragenden Maßnahmen durchzuführen. Bei einer Inspektion ist allemal auf die fälligen Austauschmaßnahmen hinzuweisen. Dazu zählen in der Regel das standardmäßige Auswechseln von Betriebsstoffen und Verschleißteilen wie Getriebeöl, Bremsflüssigkeit und Filter. Zu den Pflichten der Werkstatt gehört es darüber hinaus aber auch, auf solche Maßnahmen hinzuweisen, deren Notwendigkeit unmittelbar bevorsteht."
Dass nachher nichts ohne einen Gutachter läuft, ist klar.
Und es sind übrigens nicht 3 einzelne Fälle. Es sind drei Quellen, die einen Fall schildern!
Ok stimmt, hab ich überlesen. Von den heutigen Kunden kann man nicht erwarten dass sie sich um sowas kümmern.
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Zitat:
Original geschrieben von A3170
Im ersten Fall ist der ZR erst ein halbes Jahr nach dem Check gerissen, wie hätte man damals schon einen Schaden feststellen sollen? Wer weiß was in der Zwischenzeit mit dem Riemen passiert ist.
Na der Fahrzeughalter ist da bestimmt in dem halben Jahr mit dem Teppichmesser und nem Schraubendreher ran und hat den Riemen ein bissle bearbeitet 😉 ...... Ich frag mich echt was so eine Aussage soll 😕😕😕 .
Was soll er denn mit dem Riemen machen ? Du kommst von Aussen doch garnicht dran. Es kann also weder Dreck noch andere äussere Einflüsse ausser Temperaturveränderung auf den Riemen wirken.
Und zudem gibt es feste Wartungsintervalle für den Riemen.... ich denke also das das schon eine klare Sache ist. Wenn der Riemen nach Wartungsintervall fällig gewesen wäre und die Werkstatt hats vergessen dann ist die Haftungsfrage klar.
Wenn der Kunde den Wechsel trotz hinweiss der Werkstatt ablehnt ist das auch wieder klar.....
Mal abgesehen davon...hat jemand von Euch mal nen alten ZR gesehen ? Die werden zuerst aussen rissig bevor sie dann wirklich reissen. Man kann also , Materialfehler ausgenommen sehr wohl sehen ob ein Riemen alt und austauschbedürftig ist oder nicht.
Und in anbetracht der fatalen Folgen wenn so ein Riemen reisst , sollte man da besser nicht geizen und wers dann doch macht....selbst schuld 😉 .
Greetz
Zitat:
Original geschrieben von Geile-Natter
Na der Fahrzeughalter ist da bestimmt in dem halben Jahr mit dem Teppichmesser und nem Schraubendreher ran und hat den Riemen ein bissle bearbeitet 😉 ...... Ich frag mich echt was so eine Aussage soll 😕😕😕 .
Was soll er denn mit dem Riemen machen ? Du kommst von Aussen doch garnicht dran. Es kann also weder Dreck noch andere äussere Einflüsse ausser Temperaturveränderung auf den Riemen wirken.
Denk doch einfach mal ein bisschen weiter... Ein Simmering kann undicht werden, Öl auf dem Zahnriemen macht sich gar nicht gut. Kühlwasser kann durch eine defekte Wasserpumpe austreten, macht der Riemen auch nicht ewig mit- wird aber hoffentlich vom Fahrer rechtzeitig bemerkt.
Was ist wenn eine Spannrolle plötzlich frisst, dann rubbelts dir den Zahnriemen innerhalb von 500m runter.
Zitat:
Und zudem gibt es feste Wartungsintervalle für den Riemen.... ich denke also das das schon eine klare Sache ist. Wenn der Riemen nach Wartungsintervall fällig gewesen wäre und die Werkstatt hats vergessen dann ist die Haftungsfrage klar.
Ah is klar, der Kunde bringt sein Auto kurz vorbei um das Öl zu wechseln, oder sonst eine Kleinigkeit. Ist dann die Werkstatt schuld wenn der Riemen reisst? Wenn das ne freie Werksatt war dann hat der Serviceberater viel zu tun wenn er wegen jedem Dreck alles mögliche nachschauen muss. Ausserdem kann es sein dass ein 90tkm Intervall vorgeschrieben ist, aber das Werk ändert das nach einiger Zeit. Steht dann also falsch im Serviceheft, wer haftet dann? Den Fall gab's auch schon bei VW-Pumpedüsemotoren.
Zitat:
Wenn der Kunde den Wechsel trotz hinweiss der Werkstatt ablehnt ist das auch wieder klar.....
Und das musst du dir genaugenommen schriftlich geben lassen weil der Kunde im nachhinein von nix mehr weiß.
Zitat:
Mal abgesehen davon...hat jemand von Euch mal nen alten ZR gesehen ? Die werden zuerst aussen rissig bevor sie dann wirklich reissen. Man kann also , Materialfehler ausgenommen sehr wohl sehen ob ein Riemen alt und austauschbedürftig ist oder nicht.
Ja , wer den Röntgenblick hat, der kann das sehen. Ich hab schon Zahnriemen gesehen die äusserlich top waren, aber trotzdem gerissen sind, andere reissen nicht, verleiren aber ihre Zähne. Ergebnis ist das gleiche wie beim Riss. Bei manchen Motoren muss die Breite gemessen werden, denn diese Riemen verschleissen und werden mit der Zeit schmaler.
Das widerspricht sich doch selbst....:
Zitat:
1. Zu den Pflichten einer Kfz-Werkstatt im Rahmen einer Inspektion gehört es, auf solche Maßnahmen hinzuweisen, deren Notwendigkeit unmittelbar bevorsteht
...
Zitat:
Die Besitzerin hatte ihren PKW (Tachostand 58.400 Kilometer) einem Winter- bzw. Frühjahrscheck bei dieser Autowerkstatt unterzogen, bei dem die Lampen, das Kältemittel, die Scheibenwischer sowie der Luft- und Ölfilter überprüft und gegebenenfalls auch die Reifen gewechselt werden sollten.
Ein Winter/frühjahrscheck ist
keineInspektion!
Also auch wenn ich die von Dir beschriebenen Scenarien inhaltlich nachvollziehen kann, so sind sie doch mehr als abwägig, denn wenn der Kurbelwellensimmering auf der ZR Seite undicht wird, dann läuft das Öl am Block runter und spritzt nicht wie wild durch die Gegend.
Was das Kühlwasser angeht verhält es sich ähnlich, denn wenn der Austritt derart massiv ist dann würde sicher in beiden Fällen mehr als Zeitnahe entweder die Ölwarnleuchte oder die Kühlmittelanzeige zu leuchten beginnen, bevor die unmittelbare Einwirkung der Betriebsflüssigkeiten hier zu einem ZR Riss führt 😉 .
Ich sprach hier ansich auch mehr von direkten mechanischen Einflüssen. Aber ist letztlich egal.
Das hypothetische Gedankenspiel kann man bis zur Erschöpfung weiterspielen, würde aber nicht zu einem brauchbaren Ergebnis führen.
Und eine kompetente Werkstatt wird sich das überdies auch gegenzeichnen lassen wenn ein Kunde einen gemäß Wartungsintervall vorgeschriebenen ZR Wechsel ablehnt 😉 .....
Und wenn das innerhalb der Garantie passiert ist das doch eh kein Thema.... und das auch dann wenn das Wartungsintervall nach Checkheft 90.000 vorgibt und dann werksseitig im Nachgang geändert wird. Darüber muss der Kunde schriftlich informiert werden und das hat der Hersteller dann nachzuweisen.
Wenn man hier eine kompetente Werkstatt hat und das Gespräch sucht dann lässt sich sowas sicher auch ohne Anwalt und Streiterei klären. Aber wenns nicht anders geht, dann eben mit nem Rechtsbeistand.
Als gewöhnlicher Besitzer und Nutzer eines Autos ist man in der Regel ein Laie mit wenig technischem Sachverstand über die Fahrzeugtechnik (hier im Forum mag es genau anders herum sein).
Moderne Autos zeigen einen fälligen Service an. Ältere nicht. Als Fahrzeugbesitzer habe ich dann nur das Serviceheft und eben die Werkstatt als Informationsquelle.
Das Serviceheft, falls dort überhaupt alle fälligen Arbeiten aufgeführt sind (statt "60.000 km Service"😉, ist für die Laien nur schwer verständlich, bzw. ist er sich über die Tragweite eines versäumten fälligen Service nicht im Klaren. Wie soll ein absoluter Laie wissen, was überhaupt ein Zahnriemen ist?
Also ist die Werkstatt hier als fachkundiger und mit den Wartungsarbeiten betrauter Betrieb in der Pflicht gegenüber dem Kunden ihn auf bald fällige Wartung/Reparaturen hinzuweisen. Es geht hier um die Vermeidung weiterer (teurerer) Schäden. Theoretisch könnte die Werkstatt es ja auch verschwiegen und auf die gewinnbringendere Reparatur warten.
Der Kunde (Laie) bringt den Wagen ja nicht umsonst zu so einem „Check“, sondern erwartet dass der Allgemeinzustand des Wagens begutachtet wird. Und dazu gehört nach meinem Verständnis auch der Hinweis auf (in Zukunft) fällige Dinge. Wenn ich Öl wechseln lasse, sollte die Werkstatt wenigstens auch schauen, ob die Reifen abgefahren sind. Gerade weil z. B. so etwas essentiell für die Sicherheit des Fahrzeugs ist. Zudem ist es sehr einfach und ohne Aufwand möglich.
Bei einem „Check“ sollte jede Werkstatt beim kurzen Blick in die Fahrzeugdaten sehen, was für diesen Fahrzeugtyp an Service vorgeschrieben ist. Also auch kein großer Aufwand. Die Werkstätten fragen ja nicht umsonst meist sogar vorab schon nach dem Kilometerstand.
Es ist doch ganz einfach, indem z. B. auf einer Rechnung, Kostenvoranschlag oder Angebot unten drunter steht „Zahnriemen bei 60000 km überprüfen“. Als Abzocker kann man die Werkstatt nicht bezeichnen, da es ja ein vom Hersteller vorgeschriebener (daher nachvollziehbarer) Austausch wäre. Nach einem kurzen Informationsgespräch über die Folgen eines Zahnriemenrisses weiß der Kunde dann ausreichend bescheid.
Lässt der Kunde den Wechsel dann aus, liegt die Schuld bei Ihm.
Btw:
Selbst ich hätte nicht gedacht, dass es überhaupt ein Auto gibt, bei dem bei 60000 km (~5 Jahre?) schon eine Zahnriemenüberprüfung ansteht. Normalerweise kenne ich das nur so ab einer 6-stelligen Laufleistung, oder frühestens ab 80000. Also hätte selbst ich hier nicht mit einer fälligen Überprüfung gerechnet.
Zitat:
Original geschrieben von A3170
...Zitat:
1. Zu den Pflichten einer Kfz-Werkstatt im Rahmen einer Inspektion gehört es, auf solche Maßnahmen hinzuweisen, deren Notwendigkeit unmittelbar bevorsteht
Zitat:
Original geschrieben von A3170
Ein Winter/frühjahrscheck ist keine Inspektion!Zitat:
Die Besitzerin hatte ihren PKW (Tachostand 58.400 Kilometer) einem Winter- bzw. Frühjahrscheck bei dieser Autowerkstatt unterzogen, bei dem die Lampen, das Kältemittel, die Scheibenwischer sowie der Luft- und Ölfilter überprüft und gegebenenfalls auch die Reifen gewechselt werden sollten.
Das ist eigentlich der Punkt der mir sauer aufstößt.... was sagt ihr dazu? Wenn ich beim Doktor eine Darmspiegelung machen lasse schaut der ja auch nicht nach ob ich Wasser in der Lunge habe, oder?
Ein Winter- und Frühjahrscheck ist für mich eine Inspektion.
Inspektion heißt Maßnahme zur Feststellung des sicherheits- und fahrtechnischen Zustands des Kraftfahrzeugs.
Die Autohäuser unterscheiden da allerdings drastisch zwischen den sog. Checks und einer Inspektion. Gibt da extra Listen, bei den Checks wird meistens nur nach den sicherheitsrelevanten Dingen geschaut, Luft geprüft, Scheibenklar aufgefüllt usw.
Bei einer Inspektion wird dann noch zusätzlich das Öl gewechselt, es werden mehrere Punkte beachtet. Einfach umfangreicher.
Sieht man dann auch am Preis, Arbeitslohn für die Checks liegt bei 20€ Inspektion ab 60€
Checks werden auch nicht ins Serviceheft eingetragen, da kommen nur Inspektionen rein.
Lass es mal drauf ankommen...
Ich hab tagtäglich mit Checks und Inspektionen zu tun, daher sehe ich das ganze etwas mehr von der fachlichen Seite. Nur weil's ähnlich ist muss es nicht das gleiche sein.
Dem Hersteller ist es auch völlig egal wie oft du beim Check warst, wenn im Serviceheft keine Inspektionen drinstehen, dann gibt's keine Kulanz/Garantie oder sonstwas. Die bekommst du sogar wenn man nur Inspektionen machen lässt, aber auf die Winter/Sommer usw.-Checks ganz verzichtet.
Hintergrund hinter den Checks ist ja eh nur dass man die Leute in die Werkstatt bekommt um evt. vorhandene Mängel zu entdecken und dann natürlich auch zu reparieren. Drum kosten die ja fast nix.