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A3 Cabrio Verdeck Kaputt Schaden 5000 €

Themenstarteram 28. September 2008 um 2:07

Hallo

seit 1 woche bin ich ein a3 cabrio fahrer.Das auto war ein porbefahrzeug von audi was 6t km auf der uhr hatte.

ich war schon 2-3 mal innerhalb 1 woche in der wekstatt wegen verdeck.ich hatte immer das problem das sich entweder das verdeck nicht schliest oder öffnet.

das letzte problem was ich hatte war das sich das verdeck nicht schliest somit bin ich zu audi gefahren das sie mir das problem lössen.

1tag später ruft mich der FREUNDLICHE an und sagt mir das ein gewaltschaden vorliegt???????

Neues Vedeck kostet um die 5tausend eurosss.

es wurde mir gesagt das ich es vieleicht übernehmen muss.

Hattet ihr A3 Cabrio fahrer auch schon mal probleme mit dem Verdeck.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

und was passiert wenn der filius auf dem beifahresitz aus lauter neugier mal im falschen moment die taste drueckt ? dann ist mein dach schrott ? das ist ein fehlkonstruktion, sorry.

*LOL*

...Gegenfrage: was passiert wenn dein Filius auf dem Beifahresitz aus lauter Neugier mal im falschen Moment die Handbremse zieht? :eek: Oder er während der Fahrt vor Neugier die Tür öffnet und aus dem Auto springt? :eek:

Ist es dann auch eine Fehlkonstruktion, weil das Betätigen der Handbremse bzw. der Autotür nicht unterbunden wurde? :confused:

Wenn dein Filiuis schon unbedingt aus Neugier die Verdecktaste drückt, dann wird:

1) unter 30km/h - das Öffenen/Schließen beginnen

2) über 30km/h - NIX PASSIEREN weil du zu schnell bist

Nur wenn der Fahrer im Fall 1) zusätzlich noch Gas gibt und schneller wird kann es zu einem Problem kommen. Du siehst also das es nur vom Fahrer abhängig ist.

lg hannes

 

 

 

 

 

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Na das fängt ja schon gut an mit dem Cab...

 

Was genau soll denn defekt sein ?? bzw. wie kommt dein Händler darauf das es ein GEWALTSCHADEN ist??

Warum selber bezahlen????- du bist noch voll in der Garantiezeit!

 

Gruss

Andy

Wenn man nur wüsste, was "Gewaltschaden" bedeuten soll.... Wenn Gewaltschaden = Vandalismus bedeuten soll, ist es wohl ein Fall für die Kfz-Versicherung. Klar dass dann Audi keinerlei Garantieleistungen erbringen wird. Warum auch?

 

Wenn jedoch Gewaltschaden = Bedienfehler (im Sinne von "mechanische Gewalt") bedeuten soll, ist es vermutlich auch kein Fall für die Garantie und/oder Gewährleistung. Außer, wenn die "Gewalt" in der Werkstatt ausgübt worden wäre. Leider lässt sich das aus dem Text nicht entnehmen. Ein paar weitere Infos dazu wären nicht schlecht....

 

Grüße

Markus

hallo!

also ich würde mich da von audi nicht mit abspeisen lassen.

wenn du einen gebrauchtwagen hast ist die garantie nicht so wichtig,da die freiwillig ist und audi bestimmen kann was der kunde bezahlen muss(siehe den garantiebedingungen). das ist nicht immer für den kunden von vorteil und muss bei einigen händlern extra bezahlt werden.

wichtiger ist die SACHMANGELHAFTUNG die vom gesetzgeber vorgeschrieben ist und wo sich der händler nicht vor drücken kann.

das machen die gern und sagen:" ist in der garantie nicht enthalten" und wollen einen vom hof jagen.

aber bei der sachmangelhaftung, welche übrigens umsonst bei jedem gebrauchten zu gewähren ist-man verdient nur nix damit;),

ist die sache so:

wenn innerhalb der ersten 6 monate ein mangel vorliegt, nimmt der gesetzgeber an das der mangel schon beim kauf vorlag.

jetzt greift die beweislastumkehr und der kunde muss dem händler nicht nachweisen(wie bei der garantie) das der mangel beim kauf vorlag, sondern der händler muss nachweisen das der mangel beim kauf NICHT vorlag.

der händler hat dann den schaden abzustellen. sollte das nicht nach 3 versuchen gelingen, hat man weitere möglichkeiten bishin zur zurückgabe des fahrzeuges.

darüber gibt es mittlerweile genügend urteile zu gunsten des kunden und wenn nicht hilft auch die schiedsstelle des kfz-gewerbes.

gerade bei einem schaden von 5000€ sollte man sich da nicht wegschicken lassen.

wenn alles nicht hilft, dann sollte man den schaden einem anwalt übergeben und das ganze vor gericht klären lassen.aber meist wird sich das vorher klären.

und die moral von der geschicht:

als die sachmangelhaftung vom gesetz eingeführt wurde, sagten sich die händler wir machen da garantie draus und verkaufen die dem kunden mit geringeren leistungen-->und es klappt sogar-die kunden werden mit berechtigten schäden wieder weggeschickt;)

mfg micha

Themenstarteram 28. September 2008 um 14:58

Hallo

Es soll ein Mechanischer Gewaltschaden sein. Die Audi Werkstatt meint das die Wind stärke beim öffnen zu hoch war, man kann ja das verdeck öffnen bis 30 km.

Es sind 2 Guss stangen vom Verdeck verbogen und somit schließt das Verdeck nicht.

Das Auto ist seit 4 Tagen beim Audi Zentrum Montag wird sich alles entscheiden.

Wenn es HART auf HART kommt werde ich ein Anwalt einschalten und Audi Verklagen aber ich hoffe es ist nicht nötig

Zitat:

Original geschrieben von Scotty18

 

Warum selber bezahlen????- du bist noch voll in der Garantiezeit!

Gruss

Andy

Na sonst weist doch auch immer alles ....... das ist aber primär ein Fall für die Gewährleistung

http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

Was bedeutet der Käufer muß (in diesem Fall) erstmal gar nix beweisen des weiteren hat er das Auto eh erst seit einer Woche .... was die Sache nochmals erleichtert . :D;)

 

@sivasspor

Wenn du deine Hände in "unschuld" waschen kannst darfst du dich entspannen ...........

Themenstarteram 28. September 2008 um 15:46

Zitat:

Original geschrieben von -> Neurocil <-

Zitat:

Original geschrieben von Scotty18

 

Warum selber bezahlen????- du bist noch voll in der Garantiezeit!

Gruss

Andy

Na sonst weist doch auch immer alles ....... das ist im primär ein Fall für die Gewährleistung

http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

Was bedeutet der Käufer muß (in diesem Fall) erstmal gar nix beweisen des weiteren hat er das Auto eh erst seit einer Woche .... was die Sache nochmals erleichtert . :D;)

 

@sivasspor

Wenn du deine Hände in "unschuld" waschen kannst darfst du dich entspannen ...........

in der ersten woche war ich 3-4 mal in der werkstatt wegen verdeck und anderem sachen. ich bin echt entäuscht vom a3 cabrio verdeck aber das auto an sich ist wirklich erste sahne....

ich würde gerne noch wissen wer noch so probleme mit verdeck hatte.

 

Das deutet doch für meinen Geschmack alles darauf hin, dass auf einer der Probefahrten irgendjemand das Verdeck zerstört hat. Und dass der Mangel schon bestand, als Du das Auto übernommen hast. Das ist dann eindeutig ein Fall der Gewährleistung, die der Händler zu übernehmen hat. In den ersten 6 Monaten hast Du auch Beweislastumkehr, sodass der Händler beweisen muss, dass das Fahrzeug bei Auslieferung in einwandfreiem Zustand war.

 

Kann er das nicht, muss er den Schaden auf seine Kosten beheben. Punkt.

Weigert er sich, nimm Dir einen Rechtsanwalt, der sollte Dir schnell zum Recht verhelfen.

 

Grüße

Markus

 

P.S.: Nach einem generellen, produktionsbedingten Mangel hört sich das imho eher nicht an. 

Zitat:

Original geschrieben von maody66

Das deutet doch für meinen Geschmack alles darauf hin, dass auf einer der Probefahrten irgendjemand das Verdeck zerstört hat. Und dass der Mangel schon bestand, als Du das Auto übernommen hast. Das ist dann eindeutig ein Fall der Gewährleistung, die der Händler zu übernehmen hat. In den ersten 6 Monaten hast Du auch Beweislastumkehr, sodass der Händler beweisen muss, dass das Fahrzeug bei Auslieferung in einwandfreiem Zustand war.

Kann er das nicht, muss er den Schaden auf seine Kosten beheben. Punkt.

Weigert er sich, nimm Dir einen Rechtsanwalt, der sollte Dir schnell zum Recht verhelfen.

Grüße

Markus

P.S.: Nach einem generellen, produktionsbedingten Mangel hört sich das imho eher nicht an. 

fast richtig;)

man hat keine beweislastumkehr,sondern die sachmangelhaftung wo die beweislastumkehr gilt.

siehe mein kommentar weiter oben;)

mfg

Themenstarteram 28. September 2008 um 16:19

Zitat:

Original geschrieben von maody66

Das deutet doch für meinen Geschmack alles darauf hin, dass auf einer der Probefahrten irgendjemand das Verdeck zerstört hat. Und dass der Mangel schon bestand, als Du das Auto übernommen hast. Das ist dann eindeutig ein Fall der Gewährleistung, die der Händler zu übernehmen hat. In den ersten 6 Monaten hast Du auch Beweislastumkehr, sodass der Händler beweisen muss, dass das Fahrzeug bei Auslieferung in einwandfreiem Zustand war.

Kann er das nicht, muss er den Schaden auf seine Kosten beheben. Punkt.

Weigert er sich, nimm Dir einen Rechtsanwalt, der sollte Dir schnell zum Recht verhelfen.

Grüße

Markus

P.S.: Nach einem generellen, produktionsbedingten Mangel hört sich das imho eher nicht an. 

Das Fahrzeug war ein Probewagen von Audi und es muss ja bei irgendeiner der Probefahrten Kaputt gegangen gewessen und letztendlich ist es dann bei mir schlimmer geworden.

Und leider war das auto auch nicht in einwandfreiem Zustand.

Also ich weiss echt nicht was das soll von Audi einfach mir die schuld zugeben schließlich war ich innerhalb 1 Woche 2 mal wegen verdeck probleme und am 29.9 hatte ich noch ein termin wegen geräusche am verdeck.

Was meinst du genau mit: "Und leider war das Auto auch nicht in einwandfreiem Zustand"?

Hallo,

 

also das mit deinem Verdeck klingt ja echt übel. Ich vermute mal ganz stark das jemand bei ner Probefahrt das Verdeck gegen ne Parkhausdecke etc. geschlagen hat.

Fakt an deiner Geschichte ist aber das dieser Mangel schon seid dem Kauf vorhanden ist und du somit nichts zahlen musst. Lass dich da auf keinen Fall auf irgendwas wie Versicherung oder so ein.

Mein Verdeck öffnet und schliesst noch wie am ersten Tag. Aber ich vermeide es auch das Verdeck während der Fahrt zu schliessen, denn erstens ist das nicht gut für den Hydraulikmotor (muss einfach zu stark ackern) und zweitens flattert doch der Himmel sehr und könnte reissen. Und um Schäden und den Stress zu vermeiden schliess ich lieber im Stand.

Aber das bei nem stärken Wind gleich das Gestänge bricht oder sich verzieht kann ich mir gar nicht vorstellen da muss mehr passiert sein.

 

Grüße..

Themenstarteram 7. Oktober 2008 um 18:36

Schönen Abend alle zusammen...

so heute war ich beim Freundlichen um zu wissen was mit meinem Auto ist.

Er sagt das er keine Freigabe bekommen hat und das es nicht auf Garantie läuft Schaden ist nicht 5000€ sondern ungefähr 6500€ ich weiss echt nicht was ich machen soll....morgen will er sich noch mal melden..

habe echt kein bock mehr auf dieses Verdeck....

was könnte ich machen damit das Verdeck bezahlt wird da es nicht meine schuld ist...

und wer hatte Probleme mit dem Verdeck....

Ich danke euch alle im Voraus

Gruss

Morgen sofort zum Anwalt!

hast du einen rechts-schutz-versicherung? die würde ich dann ggf. mal einschalten.

warst du auch mal in einer anderen werkstatt??

dein problem würde mich tierisch aufregen.... (machts wahrscheinlich auch...)

gruß thomas

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