Wer hat Vorrang, Überholer oder Abbieger?

Hallo,
hatte heute ne Situation wo ich nicht genau wusste wer "Vorfahrt" hatt.
Ich fuhr auf einer Bundesstrasse, da ca. 3 Autos vor mir einer etwas langsamer fuhr so ca. 70kmh, etnschloss ich mich diese zu überholen. (kein Überholverbot)
Als ich den ersten überholt hatte sah ich das der Wagen an der Spitze der "Kolonne" seinen linken Blinker setzte um auf den links liegenden Rastparkplatz zu gelangen. Natürlich bremste der Wagen an der Spitze ein wenig ab, daraufhin stauten sich die Autos in der Spur ein wenig und ich hatte keinen Platz um wieder rechts einzuschären.
Da ich ich mir nicht sicher war ob der "Abbiegewollende" mich auf der linken Spur sieht und keine Fahrzeuge entgegenkamen entschloss ich mich so weit abzubremsen das der Vordermann ganz normal vor mir abbiegen konnte.
Ich blieb also auf der linken Spur und ließ den Abbiegevorgang vor mir passieren, konnte ja auf Grund des fehlenden Platzes vor und hinter mir nicht wieder nach rechts einschären.

Wie ist das aber geregelt? Hätte ich ihn tatsächlich abbiegen lassen müssen oder muss er mich sehen und vor dem abbiegen mich vorbei lassen?

Bitte nicht gleich den Kopf abhacken, falls ich mich falsch verhalten habe. Bin ja auch gewillt mein Fahrverhalten anzupassen um niemanden böses zu tun.
An der genannten Stelle wo ich täglich vorbeikomme werde ich nun niemanden überholen weil´s mir nun zu unsicher ist.
Aber würde trotzdem gerne wissen wie es geregelt ist um bei ähnlichen Stellen leichter entscheiden zu können was zu machen ist.

Danke schon mal 🙂

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Wann sind eigentlich die Ferien vorbei?

Verstehe ich jetzt an dieser stelle nicht. Ist doch eine normale Frage, die sich ab und zu mal stellt im Straßenverkehr.

Denk mal an deine eigene Signatur...

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hast du den punto etwa geschenkt bekommen???😕

Natürlcih nicht!
Kenn mich nicht so gut mit Autos aus, aslo sollte es ein neues Auto mit vorhandener Werksgarantie sein.
Nicht mehr als 8000€ kosten und zudem wenig verbrauchen und auch noch in meiner Nähe sein.

Falls es ein neues Auto zu kaufen gibt was nicht mehr als 8000€ kostet, wenig verbraucht und dazu auch noch gut motorisiert ist bin ich für Vorschläge offen.

Irgendwo muss man ja nun mal Abstriche machen falls der Preis begrenzt ist und für mich waren die Merkmale neu/Werksgarantie und geringer Verbrauch/Unterhalt halt wichtiger als die PS.

Moin,

also ich bin der Meinung, das sobald ich auf der Gegenfahrspur bzw. Überholspur bin ich Vorfahrt habe, solange der Abbieger erst angefangen hat zu blinken nachdem ich auf der Überholspur bin. Denn auch beim Abbiegen muss ich den Rückwärtigen Verkehr beobachten. Genauso wie ich Vorfahrt habe wenn ich eine Kolonne von 4 Autos überhole und der zweite der Kolonne auch zum überholen ansetzt.

http://...deutsche-anwaltshotline.de/.../...us-ueberholt--hat-vorfahrt

Wie es dieser Link zeigt gibt es Urteile gegen und für den Überholenden

http://www.verkehrslexikon.de/Module/UeberholerLinksabbieger.php

gruß

Ah sehr schön, laut den Urteilen also durchaus eine Teilschuld-geschichte.

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Du hast dich richtig verhalten, in dem Du abgebremst hast. Allerdings hättest Du dabei schneller reagieren und stärker abbremsen müssen, um wieder auf deinem alten Platz einscheren zu können. Ein geübter Fahrer würde sich so verhalten.
Ich würde ums Verrecken nicht jemanden überholen, der den Blinker bereits links gesetzt hat, wenn ich noch die Chance habe, hinter ihm zu bleiben. Dabei würde ich eine Vollbremsung einer eventuellen Kollision mit dem nach links Abbiegenden immer vorziehen.
Nach meinem Empfinden würdest Du im Falle einer Kollision die Hauptschuld daran tragen.

Gerichtsurteile gelten jeweils nur für den Sachverhalt, für den das Urteil gesprochen wurde. Sie als Anhalt zu nehmen, ist daher nicht immer hilfreich. Für Deinen Fall sehe ich das Fehlverhalten bei Dir. Du schreibst, dass Du das erste Fahrzeug der Gruppe (Kolonne ist es für Dich ja nicht) überholt hast, als Du sahst, dass das erste Fahrzeug nach links abbiegen wollte (Ob auf Rastplatz oder in andere Straße egal). Nach der StVO ist ein Fahrzeug, welches sich nach links eingeordnet hat und nach links blinkt rechts zu überholen. Als Überholender auf der Gegenfahrbahn hast Du keinen Vorrang und schon gar keine Vorfahrt. Inwieweit sich der Abbiegende nicht über den nachfolgenden Verkehr informiert hat, erscheint mir hier auch zweifelhaft. Als er seine Abbiegeabsicht bekannt gegeben hat, war seine Geschwindigkeit ja noch mindestens 70 km/h. Ich denke, die Absicht wurde rechtzeitig bekannt gegeben. Und mindestens drei Fahrzeugführer vor Dir haben das erkannt und ihr Fahrverhalten darauf eingestellt.

Vor dem Überholen erstmal die Strecke checken, ob überhaupt die Möglichkeit besteht, dass jemand aus der Kolonne vor mir abbiegen könnte. Ein Rastplatz voraus wäre für mich schon mal ein NoGo für ein Überholmanöver.

Dann bleibe ich erstmal generell eine Zeitlang hinter der Kolonne, um einen Eindruck davon zu bekommen, warum da so langsam gefahren wird. Nicht dass der Grund ein von hinten nicht sehbarer 80km/h-Roller ist, der in dem Moment überholt wird, wo ich auch überhole. Oder Der Kolonnenführer erkennbar irgendwas sucht. Also für die dahinter erkennbar. Nicht für mich.

Überholen von Kolonnen zählt für mich zu den riskantesten Fahrmanövern überhaupt, da zuviele von mir unbeeinflussbare Variablen mitspielen, von denen jede einzige in Sekundenbruchteilen brandgefährlich werden kann.

Man glaubt nicht, wieviele Überholgründe entfallen, wenn man mal 2 Minuten Geduld mitbringt. Und mit wie wenig Adrenalin man Überland auskommen kann...😉

Bin ich der einzige den es wundert, dass der Überholer nur ne Teilschuld bekommt?
Ich mein wir reden hier über ne einspurige Straße (pro Richtung). Ich kann auch nicht in der Stadt einfach 10 Autos überholen, die hinter nem Abbieger ausrollen und dann den Abbieger schneiden nur weils mir nicht schnell genug ging.

Zitat:

Original geschrieben von BlauerFlitzer81


Bin ich der einzige den es wundert, dass der Überholer nur ne Teilschuld bekommt?
Ich mein wir reden hier über ne einspurige Straße (pro Richtung). Ich kann auch nicht in der Stadt einfach 10 Autos überholen, die hinter nem Abbieger ausrollen und dann den Abbieger schneiden nur weils mir nicht schnell genug ging.

Lies doch nochmal den Ausgangspost des TE...

Der Abbiegewillige hatte den Blinker erst gestezt, als der TE das erste Fahrzeug bereits überholt hatte.

Insofern ist eine Teischuld schon das Maximum, da man sich VOR einleiten eines Abbiege- oder Überholvorgangs zu vergewissern hat (Rückspiegel & Schulterblick), diesen ohne Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs durchführen zu können.

Unabhängig von der Schuldfrage, hat der TE mit seiner proaktiven Bremsung richtig gehandelt, da er somit u.U. einen Unfall vermieden hat.

Ich verstehe die Diskussion der letzten 2 Seiten nicht. 😮

Fakt ist, dass im Falle eines Unfalls hier in den meisten Fällen eine Teilschuld vergeben wird. 🙂
Es sei denn der Linksabbieger blinkt nicht und ordnet sich nicht links ein sondern zieht einfach rüber und das können die anderen Verkehrsteilnehmer dann auch bezeugen. 🙄

Wer nun darf und nicht darf, ist doch völlig Latte, am Ende hat man den Schaden. 🙁 😠

Der TE hat sich also richtig verhalten, da er die Gefahr abgewendet hat. Ob es richtig war überhaupt zu überholen, das ist die andere Frage und zum Thema Linksabbieger schreibe ich mal besser nichts weiter.

Diese Tacho 110 bis 120 Mentalität auf den Landstraßen und Kolonnen wären offenbar dafür gedacht um mit möglichst viel Schwung überholt zu werden, führt dann eben zu genau solchen Situationen. 😕

Gerade als Student hat man keine Zeit. 😁

So, zum Abschluss, lieber TE, denk mal noch kurz an den Linksabbieger beziehungsweise wie du dich fühlst, wenn du links abbiegen willst, dich eingeordnet hast, geblinkt hast und genau in dem Moment, in dem du den Schulterblick machst, kommt von hinten einer mit 100 Sachen angeschossen. Im Punto, im Mittelklassekombi, im SUV oder auf zwei Rädern, besonders letzteren kann man wohl auch gerne übersehen. 😎

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Da gibt es doch eigentlich kein wenn und aber, der Überholende hat alles erforderlich zu berücksichtigen, wenn er überholt oder überholen will.
Drum Eingangs mein Vorwurf: Das lernst man doch schon in der Fahrschule !

Das ist absoluter Humbug. Man lernt auch schon in der Fahrschule, dass man beim Spurwechsel einen Schulterblick zu machen hat. Tut man das nicht, bekommt man so gut wie sicher eine Teilschuld. Es ist eigentlich ganz einfach...

Und ich bleibe dabei: Beim Überholen auf der Gegenfahrbahn zu bremsen ist die schlechteste aller Lösungen. Selbst wenn von vorne meilenweit nichts zu sehen ist, kann ja auch hinter einem jemand die Kolonne überholen wollen und rechnet nicht mit einem Abbremsen.

es ist die "tacho 80 genügt" mentaltiät, die auf landstraßen erst andere zum überholen animiert.

Zitat:

Original geschrieben von Kawaman1974


es ist die "tacho 80 genügt" mentaltiät, die auf landstraßen erst andere zum überholen animiert.

Vielleicht schimpft sich das deshalb Landstraße und wenn die da vorne schnarchen, ist es unter Umständen, vielleicht, aber auch nur ganz selten, wie in diesem Falle, der, wenn man diesen Thread verfolgt, aber doch nicht ganz so selten eintritt, ein demnächst Linksabbieger ganz vorne, der alles ausbremst. 😕 🙄

Gashahn auf Anschlag und mit 160 vorbei auf der Kawasaki sag ich da nur. 😁 😎

Zitat:

Original geschrieben von mizimausi12



Gashahn auf Anschlag und mit 160 200 vorbei auf der Kawasaki sag ich da nur. 😁 😎

wenn die alle so fahren würden wie wir, dann gäbe es diese probleme überhaupt nicht....😁😁😁

Warum hat der Kolonnenführer wohl so langsam gemacht? Weil er demnächst links abzubiegen gedachte! Die drei hinter ihm haben es erkannt, nur der TE nicht. Noch ist unklar, ob der Blinker bereits gesetzt war oder nicht.
Bei Kolonnenspringern handhabe ich es stets so, dass ich sie genau im Auge behalte und sobald ich erkenne, dass es für ihn knapp werden könnte, gehe ich vom Gas, um im Fall des Falles die Lücke zum Einscheren zu vergrößern.

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