Wer hat Vorrang, Überholer oder Abbieger?
Hallo,
hatte heute ne Situation wo ich nicht genau wusste wer "Vorfahrt" hatt.
Ich fuhr auf einer Bundesstrasse, da ca. 3 Autos vor mir einer etwas langsamer fuhr so ca. 70kmh, etnschloss ich mich diese zu überholen. (kein Überholverbot)
Als ich den ersten überholt hatte sah ich das der Wagen an der Spitze der "Kolonne" seinen linken Blinker setzte um auf den links liegenden Rastparkplatz zu gelangen. Natürlich bremste der Wagen an der Spitze ein wenig ab, daraufhin stauten sich die Autos in der Spur ein wenig und ich hatte keinen Platz um wieder rechts einzuschären.
Da ich ich mir nicht sicher war ob der "Abbiegewollende" mich auf der linken Spur sieht und keine Fahrzeuge entgegenkamen entschloss ich mich so weit abzubremsen das der Vordermann ganz normal vor mir abbiegen konnte.
Ich blieb also auf der linken Spur und ließ den Abbiegevorgang vor mir passieren, konnte ja auf Grund des fehlenden Platzes vor und hinter mir nicht wieder nach rechts einschären.
Wie ist das aber geregelt? Hätte ich ihn tatsächlich abbiegen lassen müssen oder muss er mich sehen und vor dem abbiegen mich vorbei lassen?
Bitte nicht gleich den Kopf abhacken, falls ich mich falsch verhalten habe. Bin ja auch gewillt mein Fahrverhalten anzupassen um niemanden böses zu tun.
An der genannten Stelle wo ich täglich vorbeikomme werde ich nun niemanden überholen weil´s mir nun zu unsicher ist.
Aber würde trotzdem gerne wissen wie es geregelt ist um bei ähnlichen Stellen leichter entscheiden zu können was zu machen ist.
Danke schon mal 🙂
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Wann sind eigentlich die Ferien vorbei?
Verstehe ich jetzt an dieser stelle nicht. Ist doch eine normale Frage, die sich ab und zu mal stellt im Straßenverkehr.
Denk mal an deine eigene Signatur...
67 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von hoggae
Was am Ende wirklich bei Rauskäme müsste ein Gutachter und letztenendes ein Verkehrsgericht entscheiden. Aber solange kein extremes Fehlverhalten (z.B. mit 200km/h und mehr überholt ==> im Rückspiegel nicht zu sehen?) sollte es sich im Bereich 30/70 - 70/30 bewegen.
Genau das spiegelt sich ja auch in den weiter vorne verlinkten Urteilen wieder. Sowohl Überholen als auch links abbiegen sind nun einmal Fahrmanöver, die von allen Beteiligten erhöhte Aufmerksamkeit einfordern...
egal, wenns kracht wird gerne die schuld aufgeteit.
muß schon ne völlig eindeutige sache sein.
Generell wenn du mehr als ein Fahrzeug überholst UND es stellt sich heraus dass der Kolonnenführer abbiegt, wird eine erhebliche Teilschuld dem überholenden zugesprochen.
Das ist in Deutschland so. Das ist in Österreich so. Das ist in Polen so. Das ist eigentlich fast überall so.
Somit hat der TE richtig gehandelt in dem er den Abbiegenden in dieser Situation den Vorrang gewährt hat aber inkorrekt gehandelt in dem er bei unklarerer Verkehrslage den überholvorgang mehrerer Fahrzeuge gestartet hat.
Die Sachlage ändert sich uU dramatisch wenn man zB belegen kann dass:
i) der Abbiegende seine Absicht nicht deutlich macht, zB kein Bklinker, bei erhöhtem Tempo abbiegt (wenn zB "links" nicht ganz links ist, sondern zB im 30-gradigem Winkel, also die Kreuzung Y-förming ist).
ii) wenn nur ein Fahrzeug vor dem überholendem fährt (der Abbieger)
iii) Andere Gegebenheiten die Sachlage verändern, zB 2 Spuren in Fahrtrichtung, die linke Spur für geradeaus UND Linksabbieger, die Kolonne in der rechen Spur fährt und der Abbiegende die Spur wechselt um dann in kürze abzubiegen.
iv) man während den gesamten Vorgang immer wieder in die eigene Fahrbahn wechselt und somit die Fahrzeuge einzeln überholt. Ist in Deutschland nicht unbedingt eine Änderungs der Sachlage, in Osteuropa aber sehr wohl.
(Da in Osteuropa Kameras in den Fahrzeugen nicht nur gestattet sondern auch empfohlen werden, kann das Vorhandensein einer Dashcam den Unterschied zwischen Recht Bekommen und Gefängnis bedeuten da bei grober Fahrlässigkeit und schwerer Verletzung anderer Verkehrsteilnehmer i.d.R. im Osten immer eine Haftstrafe aufgelegt wird.)
Sachlage (ii) kommt zustande weil manche Lenker zuerst langsamer werden und DANN blinken und abbiegen, der überholende aber schon durch die Tempoverringerung den überholvorgang startet - der Abbieger muss den überholden die Vorfahrt gewähren.
Die Änderung der Sachlage bedeutet nicht unbedingt dass der Überholende bekommt recht, sondern die Haftung kann anders aufgeteilt werden. zB Situation (ii) bei einer offensichtlichen Abbiegemöglichkeit versus einem Feldweg den der Überholende nicht unbedingt sehen muss.
Allgemein: wer überholt sollte sich schon der Lage sehr sicher sein!
Endlich ist es geklaert. Hatte schon keine Hoffnung mehr 😉
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Zitat:
@mattalf schrieb am 1. Januar 2018 um 14:41:25 Uhr:
Endlich ist es geklaert. Hatte schon keine Hoffnung mehr 😉
Wie? Du willst bei solchen Sachen schon nach 5 1/2 Jahren aufgeben?
Geduuuld, übe dich in Geduld.😁
Moorteufelchen
Da hätten wir ruhig nochmals so lange warten können! 😁 😁 😁
Ich steh hier schon 5 Jahre und blinke links😁
Zitat:
@mattalf schrieb am 1. Januar 2018 um 17:40:48 Uhr:
Ich steh hier schon 5 Jahre und blinke links😁
Kann ich schon verstehen, dass du dich nicht traust zum Abbiegen.... 😁 😁 😁