Zitat:
@kaeptnplanet schrieb am 3. Februar 2015 um 17:12:55 Uhr:
Glaubt es, oder lasst es! Aber beherzigt wenigstens meinen Rat: Nichts unterschreiben! Hier gibt es keinen Druck. Zugeben könnt ihr alles auch noch wenn ihr den Bescheid bekommt.
Nicht nur das, man sollte prinzipiell lediglich seine Pflichtangaben machen und Aussagen zum vorgeworfenen Sachverhalt freundlich(!) aber bestimmt verweigern.
Vorab leichtfertig getätigte Aussagen können nämlich spätestens bei einer späteren juristischen Auseinandersetzung, die Erfolgsaussichten drastisch mindern.