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Fahrzeug überholen

Themenstarteram 22. Oktober 2008 um 18:47

Hallo, Ich stelle mir schon eine ganze Weile eine Frage.

Diese wäre:

Wenn ich ein Langsam fahrendes Fahrzeug vor mir habe, welches mich aufregt und ich es deswegen überholen möchte. Ich schaue am Fahrzeug vorbei und sehe, es ist frei und ich überhole Ihn darauf. Wenn dann der Schleicher ohne zu gucken auf die linke Seite fährt, weil zb. ein Radfahrer auf der rechten Seite fährt, und er mich deswegen Rammt oder sonstiges.

Wie sieht das dann rechtlich aus?

Beste Antwort im Thema

hupe einfach kurz bevor du überholst, ist außerorts erlaubt als ankündigung des überholmanövers.

 

was dann jedoch leider passieren kann, ist, dass der andere gas gibt, weil den "arsch" der mich angehupt hat, lass ich nicht überholen.

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Dann hat er vermutlich vorher weder in den linken Außenspiegel geschaut noch den Schulterblick gemacht und trägt daher die alleinige Schuld, da dies einem Spurwechsel gleichkommt.

Ist ungefaehr so wie in einer Linkskurve innen ueberholen. Nicht schoen, aber legal.

Themenstarteram 22. Oktober 2008 um 18:58

Hallo,

was wäre, wenn der Schleicher mich genau neben ihm fahren sieht, und deswegen nicht nach links ausschert, dann müsste er durch abbremsen und dann hinter mir fahren, und dann den Radfahre überholen. oder?

am 22. Oktober 2008 um 19:02

Ich hoffe der Radfahrer überlebt, falls der geschilderte Vorfall wirklich mal Eintritt. :rolleyes:

Gruß

Frank

Zitat:

Original geschrieben von car2211

...was wäre, wenn der Schleicher mich genau neben ihm fahren sieht, und deswegen nicht nach links ausschert, dann müsste er durch abbremsen und dann hinter mir fahren, und dann den Radfahre überholen. oder?

Ja, logischerweise. Gehört eigentlich zum Fahrschul-Grundwissen.

Er kann den Radfahrer nach dir auch überholen, muß dies aber nicht tun, wenn er nicht möchte.

da stellt sich als erstes die frage konntest DU den radfahrer auch sehen? falls ja, wird es auf eine teilschuld für dich rauslaufen (irgendwas mit überholen bei unklarer verkehrslage)....

ansonsten wenn der "schleicher" unvermindert einfach das lenkrad verreist ist er schuld an dem zusammenstoß....

Themenstarteram 22. Oktober 2008 um 19:10

OK. Danke weil ich habe mir von meinem Kollegen einreden lassen, dass immer der Überholende schuld ist.

Man sollte als Überholender einfach vermeiden, daß man das zu überholende Fahrzeug gerade in dem Augenblick überholt, wenn es selbst ein anderes Fahrzeug überholt. Denn kann wird es erfahrungsgemäß eng auf Straßen mit nur einer Fahrspur für jede Fahrtrichtung.

am 22. Oktober 2008 um 20:18

Ein richtiges Problem mit der Schuldfrage stellt sich hier eigentlich nur, wenn die Beteiligten sich nicht einig sind.

Überholst du den Vordermann ordnungsgemäß und er zieht in dem Moment wo du dein Überholmanöver bereits erkennbar gestartet hast nach links ist die Schuldfrage an sich klar. Nur was machst du wenn der Vordermann sagt er hätte bereits geblinkt und sei bereits selbst im Überholmanöver des Fahrrades gewesen, als du plötzlich nach links zogst und ihn überholen wolltest. Jetzt tischt er noch zwei Zeugen auf, die das bestätigen und du warst alleine im Fahrzeug...Scheiße wars.

Da kommt es ganz auf die Glaubwürdigkeit vor Gericht und die Zeugen an. Denn weder der Richter, noch die Polizei war beim Unfallvorgang selbst dabei.

Also ich denke egal was tatsächlich war. Du kannst dir in diesem speziellen Fall weder als Vordermann, noch als derjenige der überholt sicher sein, wer denn nun letzlich die Schuld trägt, wenn du nicht weist was wer vor Ort äußert, ob beide Beteiligten einsichtig sind, es Zeugen gibt, wie gut oder schlecht die Polizei ihrer Arbeit macht oder wie gut der gegnerische Anwalt ist usw.

In der Theorie natürlich würde ich sagen, dass dich keine Schuld trifft, sondern der Vordermann seine Rückschaupflicht verletzt hat, dier er hat bevor der den Fahrradfahrer überholt.

Ich finde man muss da schon unterscheiden. Es macht einen Unterschied ob ich in der Theorie im Recht bin oder ob sich dies vor Ort bzw. im reellen Leben auch durchsetzen kann.

Beim Studium z.B. kommt dieses Beispiel: Bricht jemand bei mir ein nachts und ich erschieße ihn auf der Stelle mit einem Schuss aus meiner legalen Waffe (Schützenverein, Jäger o.ä.) ist das keine tatbestandsmäßige Tötung (subjektiv). Ich gehe also straffrei aus, es ist unter gewissen Umständen legal. Was ein schwachsinn. Im reellen Leben wird genau geprüft werden wo ich ihn wie genau erschossen habe, was er geklaut hat, wieviel Zeugen es gibt, was die sagen, was die Obduktion ergibt usw. Bis das alles geklärt ist und ein Richter mich frei spricht sitze ich erst nen paar Wochen und Monate in U-Haft und laufe hinterher als freigesprochener "Mörder" durch die Fugängerzone meiner Stadt.

hupe einfach kurz bevor du überholst, ist außerorts erlaubt als ankündigung des überholmanövers.

 

was dann jedoch leider passieren kann, ist, dass der andere gas gibt, weil den "arsch" der mich angehupt hat, lass ich nicht überholen.

Zitat:

Original geschrieben von 20ChrisK01

hupe einfach kurz bevor du überholst, ist außerorts erlaubt als ankündigung des überholmanövers.

 

was dann jedoch leider passieren kann, ist, dass der andere gas gibt, weil den "arsch" der mich angehupt hat, lass ich nicht überholen.

Einmal das, und dann gibts noch die Leute die Nachts über die Landstraße mit 70 kurven weil se ja zu blöd sind ihr fernlicht einzuschalten (denke das hat jedes Wägelchen Serienmäßig oder is das auch nur so n teures extrazubehör???) dann gibst mal kurz die lichthupe um deine Überholabsicht anzudeuten (was auch erlaubt ist außerorts) und um seine aufmerksamkeit zu wecken, und zack biste schon lt. dem Vordermann ein Nötiger der im Buche steht, dann bekommst erstmal nach deinem Überholvorgang ein Blitlichtgewitter das sich gewaschen hat. Aber solche hab ich gefressen schön ausbremsen, Die grünen rufen und denen die Standpauke geben lassen

Zitat:

Original geschrieben von passionfruit83

Buche steht, dann bekommst erstmal nach deinem Überholvorgang ein Blitlichtgewitter das sich gewaschen hat. Aber solche hab ich gefressen schön ausbremsen, Die grünen rufen und denen die Standpauke geben lassen

Deeskalation mußt du erst noch lernen, scheint mir...

Zitat:

Original geschrieben von passionfruit83

Aber solche hab ich gefressen schön ausbremsen, Die grünen rufen und denen die Standpauke geben lassen

Womit du dich selber auf das Niveau herablässt, über das du dich eben beschwert hast... :rolleyes:

Lesen Jungs... ein "Blitzlichtgewitter das sich gewaschen hat" nicht nur wegen einmal aufblinken der funzeln.....

 

Auf das Niveau anderer (die Niveau mit Nivea verwechseln) lass ich mich garantiert nicht ab

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