Wegen Kratzer lackieren vom Händler als Unfallwagen deklariert ?!
Hallo,
also ich werde mir einen Gebrauchten 335 Cabrio in einer BMW Niederlassung zu legen.
Das Auto ist jetzt knapp 1 1/2 jahre alt und hat 17.000km runter.
Der Händler sagt zu mir es sei kein Unfall Wagen er müsse aber weil der Vorbesitzer sehr unachtsam
war 3 Teile neu lackieren und BMW habe festgehalten, das alles was bei lackierarbeiten den wert von 700 Euro übersteigt, als Unfallwagen deklariert werden muss... ist das so richtig oder will der mich für dumm verkaufen und mir ein Unfallauto andrehen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von uhren_alex
Kurze Anmerkung zum ursprünglichen Thema (ich wurde als Audi-Fahrer schon gewarnt, dass es im 3er-Forum schon mal etwas "anders" zugeht als bei Audi oder Mercedes - hüstel - ):Die sogenannte "Bagatellgrenze" bei PKW-Unfällen, die hier irgendwer mit 50,- falsch zitiert hat, wurde vom BGH auf über 700,- Euro (genau 715,81 Euro) festgelegt.
Zitat:
Original geschrieben von uhren_alex
Quelle: BGH, VI ZR 365-03, 30.11.2004Zitat:
... weil der Schaden im Streitfall mehr als 1.400 DM (715,81 €) betragen habe und es sich deshalb nicht um einen Bagatellschaden gehandelt habe,
PDF vom Urteil häng ich mal an; Hinweis auf Bagatellgrenze findet sich auf Seite 12 von 13.
Gruß vom 50. Breitengrad,
Alexander
Hallo,
Ich bin sprachlos über soviel Unbelehrbarkeit und Beratungsresistenz.
ES GIBT KEINE BAGATELLGRENZE MEHR - da hilft es auch nicht, ein Urteil von 2004 zu zitieren, dass noch auf DM Zeiten basiert. Damals gab es so etwas, aber diese Zeiten sind vorbei.
Desweiteren ist es ein Unterschied, ob ich von unfallfrei oder Unfallwagen spreche. Eine Nachlackierung bedeutet NICHT, dass es es sich um einen Unfallwagen handelt, dennoch ist der Wagen NICHT unfallfrei.
Also unfallfrei ungleich Unfallwagen (oder juristisch korrekt: ein nicht unfallfreier Wagen muss nicht unbedingt ein Unfallwagen sein...).
Jeder, der im Jahre 2012 an das Märchen vom Bagatellschden glaubt, zaht vor Gericht Lehrgeld.
Es gibt nur eine korrekte Vorgehensweise, die hier schon mehrmals zitiert wurde:
Den Schaden ganz genau beschreiben (zum Beispiel "Nachlackierung Stossstange, keine sonstigen Schäden, optimal mit Belegen).
Gruss,
Frank
PS: Eigentlich wollte ich nichts mehr zu dem Thema schreiben, aber mir würde es Leid um jeden tun, der in dies Falle tappt und dann Lehrgeld vor Gericht zahlt.
63 Antworten
Ich denke, das ist okay... Man soll hat auch nicht immer nur das Schlechteste unterstellen, obgleich die Händler natürlich versuchen, sich in jede Richtung abzusichern... 😉
Na dann, Herzlichen Glückwunsch zum neuen gefährt und wünsch dir unfallfreie Fahrten damit 🙂
Und Herzlich willkommen in der Platin Bronze Familie😁
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 8. Dezember 2015 um 17:02:17 Uhr:
Alles richtig gemacht. ..wie empfohlen ..🙂Ich hoffe man liest sich dann.....
Mani,hätte es besser nicht schreiben können, dickes Grün von mir 🙂