Wasserpumpe nach einem Monat, Gewährleistung?
Nabend liebe Community,
ich habe mir vor knapp 6 Wochen einen Ford Focus Turnier mit knapp 30tkm angeschafft.
Jetzt gab es allerdings komische Geräusche aus dem Motorraum und es hat sich rausgestellt, dass die Wasserpumpe defekt ist. Da der Motor bei den EcoBoost gedönse wohl ziemlich zugebaut sein soll, wird das ganze nicht unbedingt günstig.
Es ist anscheinend immer wieder ein Streitthema ob eine Wasserpumpe ein Verschleißteil ist und dementsprechend ob die Gewährleistung hier packt.
Für mich ist das eigentlich eine ziemlich eindeutige Geschichte, dass nach nicht mal 2 Monaten und unter 2tkm Laufleistung auch so etwas wie eine Wasserpumpe unter die Gewährleistung fallen sollte oder ist das ganze auch in so einem Fall nicht selbstverständlich?
19 Antworten
Wo steht, dass es von nem Händler gekauft wurde?... ja wahrscheinlich schon... Aber wenn man fröhlich weitergoogelt, es ist nicht so eindeutig.
Zitat: "Der Händler schuldet dem Käufer einen Wagen im sachüblichen Zustand", sagt Carsten Graf vom ADAC.
Es ist ein 8 Jahre alter Gebrauchtwagen, kein 2 Monate alter Neuwagen.
Ja, der Wagen ist vom Händler. Meiner Auffassung nach müsste die Gewährleistung deswegen schon greifen, weil der Händler innerhalb der ersten 6 Monate in der Beweispflicht ist, dass der Fehler nicht vorher schon bestanden hat.
Laut meiner Werkstatt, die den Wagen sich angeschaut hat, gibt es auch Spuren dafür, dass der Schaden nicht erst seit gestern da ist. Lediglich die Geräusche kamen später dazu.
Ich werde am Montag sowieso den Händler diesbezüglich kontaktieren und wenn er sich quer stellt, wird es sowieso nur den Rechtsweg an dieser Stelle geben.
Zitat:
@Skolem schrieb am 19. November 2023 um 15:29:16 Uhr:
Wo steht, dass es von nem Händler gekauft wurde?... ja wahrscheinlich schon... Aber wenn man fröhlich weitergoogelt, es ist nicht so eindeutig.
Zitat: "Der Händler schuldet dem Käufer einen Wagen im sachüblichen Zustand", sagt Carsten Graf vom ADAC.
Es ist ein 8 Jahre alter Gebrauchtwagen, kein 2 Monate alter Neuwagen.
Wie schon geschrieben, genau solche Beiträge wie deiner sind nicht hilfreich.
Sachmängelhaftung und Gefahrübergang sowie Beweislastumkehr sind dir ein Begriff?
Offensichtlich nicht.
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Zitat:
@KeX03 schrieb am 19. November 2023 um 15:33:45 Uhr:
Ja, der Wagen ist vom Händler.
Dann muss er auch reparieren, und zwar diskussionslos.
Zitat:
@KeX03 schrieb am 19. November 2023 um 15:33:45 Uhr:
weil der Händler innerhalb der ersten 6 Monate in der Beweispflicht ist, dass der Fehler nicht vorher schon bestanden hat.
seit 01.01.2022 sind es 12 Monate