Waschanlage großer Schaden

BMW X3 G01

heute war ein Raben schwarzer Tag für mein 1 Monat jungen X3 , hab grad mal 1900km.
laut vorsichtiger Schätzung meiner BMW Werkstatt beläuft sich der Schaden auf ca.20.000€,
was mit BMW noch geklärt werden muss ob die oberer Querstrebe wo die Windschutzscheibe aufliegt gerichtet werden kann, da es sich um ein tragendes Sicherheitsteil handelt , Spengler ist sicher das dieses Teil auch eingedrückt hat, dann dürfte das Auto ein Totalschaden sein, mal schauen was BMW vorgibt.

Ursache für den Schaden war die große Seitenbürste die sich über die Front bis nach hinten über das Auto zog.
Beschädigungen
Dach von Vorne bis hinten eingedrückt, Windschutzscheibe, Motorhaube ist ein wellental, Heckklappen, auf den Bilder sieht man nicht so gut die Beschädigung der Motorhaube und Heckklappe.

Schaden
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Zitat:

@picknicker197! schrieb am 12. März 2020 um 15:40:48 Uhr:


Und Deine Frage ist es jetzt...?

Muss es eine Frage geben? 🙄
Darf man nicht einfach berichten?

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Hallo,

bei der Konstellation, nun auch mit Ansprüchen seitens des Waschanlagenbetreibers, ohne Anwalt? toitoitoi...

Mfg
Hermann

Zitat:

@6zylfan schrieb am 14. März 2020 um 20:27:30 Uhr:


Der Waschanlagenbetreiber müsste beweisen können, dass Du zu schnell gefahren und an den Ganghebel gekommen bist. Gibts denn Videoüberwachung ? Soll er zu Beweiszwecken eine Kopie rausrücken!

Was ich nicht verstehe ist, wieso Du zu schnell gefahren sein sollst. Du fährst doch überhaupt nicht, sondern wirst gezogen. Du hattest bestimmt auch den Motor aus (oder heißt es beim G01 die Fahrbereitschaft aus o.ä.?)? Oder sollst Du bereits bei der Einfahrt am Beginn zu schnell - oder zu weit - eingefahren sein? Gabs da keinen Einweiser?

es gibt leider keine Kamera in der Anlage.
ja es gibt ein einweiser.
Motor war aus.
es wird nur behauptet das ich gefahren sein soll, da der Schaden recht groß ist, kommen sie zu dieser Behauptung.
Auto wird durchgezogen.

Zitat:

@manks schrieb am 14. März 2020 um 22:45:12 Uhr:


Wenn kein technischer Defekt der Waschanlage vorliegt, dann liegt die Schlussfolgerung des Betreibers nahe, dass der Benutzende den Schaden durch Fehlverhalten verursacht hat. Und so wird aus dem Anspruchsteller der Verursacher.
Melde es deiner Haftpflichtversicherung. Die ist schließlich nicht ausschließlich für eine Anspruchsbefriedigung, sondern auch zur Abwehr unberechtigter Forderungen da. Einen Anwalt benötigst du dafür nicht, lediglich zur Geltentmachung von Schadensersatzforderungen. Und da du es sowieso über die VK laufen lässt, benötigst du im Prinzip überhaupt keinen Rechtsbeistand.

besser könnte ich es auch nicht erklären, genau so ist es, darum mach ich keine sorgen bezüglich Schaden am Auto und der unberechtigte Forderung, da gehts mehr ums Prinzip.
es wird einfach ein Fehlverhalten dem Kunden angedichtet, ist die einfachste Art einen Schaden abzuwehren und möglicherweise auch noch den Schaden an der Anlage bezahlt zu bekommen.

Leider sind die Waschanlagen in Österreich im Vergleich zu den Waschtempeln in Deutschland oft technisch in einem schlechteren Zustand bzw. in der Ausführung mind. eine Generation zurück! Dafür ist es hier auch günstiger zu waschen , wirklich schade das es den TE so heftig erwischt hat. Werde in Zukunft genauer hinschauen wo ich wasche !

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@malbmw: Ich würde es an Deiner Stelle genauso machen. Es ist der Job Deiner Vollkasko ( und Deiner Haftpflichtversicherung bzgl.der Forderung des Waschanlagenbetreibers).
Gute Einstellung von Dir, Dich emotional nicht runterziehen zu lassen. Ist schon ziemlich dreistes Vorgehen des Waschanlagenbetreibers.

Zitat:

@manks schrieb am 14. März 2020 um 22:45:12 Uhr:


.... Und da du es sowieso über die VK laufen lässt, benötigst du im Prinzip überhaupt keinen Rechtsbeistand.

Ist das in Österreich so?!

Also hier Deutschland ist das mit einer Hochstufung und ggf. Selbstbeteiligung verbunden. Und selbst wenn es den Rabattschutz gibt, dann gilt der im Regelfall nur bei der aktuellen Versicherungsgesellschaft. Eine neue Gesellschaft wird bei einem Wechsel die durch den Rabattschutz vermiedenen Hochstufungen einpreisen.

So einfach sehe ich das mit der Einstellung, egal wer zahlt, nicht. Zumindest nicht in Deutschland. Womit ich wieder bei meiner Eingangsfrage wäre.

Die versicherungsvertraglichen Konsequenzen sind in die Überlegungen zur Geltendmachung der möglichen Anspruchsgrundlagen nicht eingeflossen. Ganz einfach weil das zwei verschiedene paar Schuhe sind, obgleich sich der TE bereits zu seinen Vertragsbedingungen geäußert hatte. Und das hat auch nichts mit Österreich oder Deutschland zu tun. Das Eine ist der Anspruch. Das Andere sind mögliche Folgen.

Zitat:

@manks schrieb am 15. März 2020 um 09:04:29 Uhr:


... Ganz einfach weil das zwei verschiedene paar Schuhe sind, ...

Ganz einfach sehe ich jeden Tag Pferde vor der Apotheke kotzen. Danach hört es mit ganz einfach auf; mit den zwei verschiedenen Paar Schuhen geht da es los. 😉

Dem TS alles Gute und viel Erfolg.

da wie ich schon sagte keine Umstufung in meinem Vertrag habe sowie kein SB , wird auch bei einem Wechsel zu einer anderen Versicherung dies nicht eingepreist, heißt hab jetzt Stufe 00 nach Abwicklung immer noch die Stufe 00 bei einem Wechsel zu einer anderen Versicherung wird dann auch die Stufe 00 an Versicherungsverband gemeldet , das gleiche in der KFZ Haftpflicht sofern ein Freischaden vorhanden war bzw. ist.
das ist so 100% richtig, mach das ja jeden Tag ist meine Arbeit, wie das genau in Deutschland ist kann ich nicht beurteilen mangels Kenntnis.
in gewisser Weise hast mit der Einpreisung bei Versicherungswechsel recht.
man muss bei den Verträgen das klein gedruckte lesen , es gibt die sogenannte interne stufe innerhalb der Versicherung die kann Stufe 00 sein ,aber die echt Stufe die dann auch dem Versicherungsverband gemeldet wird ist Stufe 5.die Prämie der interne Stufe 00 ist eine Mischpräme die sich aus der echten Stufe 5 und der interne Stufe 00 zusammensetzt .

und ich hab die Variante, immer die echt Stufe die auch gemeldet wird.
da ich vom Fach bin, hab ich für mein Auto natürlich die bestmögliche Variante in der Kasko und Haftpflicht gewählt die es zur Zeit gibt mit denn geringsten Nachteilen und Kosten im Schadensfall.

Danke für die exakte Erläuterung! So war es früher auch in D (also es gab beide Varianten). Aber jetzt wird selbst bei einem Rabattschutz im Falle eines Wechsels des Versicherers der Unfall bekannt gegeben, so dass der neue Versicherer so einstuft, als hätte es den Rabattschutz nicht gegeben.

Update, hab über Soziale Medien Zeugen gesucht der an diesem Tag direkt hinter mir war als der Schaden basierte.
siehe da ,hat sich gerade gemeldet und bestätigt mein Schadenhergang .

Glückwunsch!

Wenn der Zeuge Deinen Hergang bestätigt, würde ich sofort Anzeige wegen eines Betrugsversuchs gegen den Betreiber erstatten.

Zitat:

@Touranbert schrieb am 15. März 2020 um 17:02:05 Uhr:


Wenn der Zeuge Deinen Hergang bestätigt, würde ich sofort Anzeige wegen eines Betrugsversuchs gegen den Betreiber erstatten.

Könnte man , aber ich im Gegensatz zum Betreiber hab Charakter, Ich möchte nur mein Schaden reguliert haben ohne gossen Zirkus.

Das hat doch nichts mit fehlendem Charakter zu tun, wenn man derartigen Unternehmern das Handwerk legen will und anzeigt; anders herum eher.
Wie oft hat er diese miese Nummer ggf. schon durchgezogen?

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