Was haltet ihr von den aufkommenden Handy-Blitzern?

Ich würde gerne eure Auffassung zu den jetzt aufkommenden Handyblitzern wissen.

Was viele nicht ahnen obwohl sie grundsätzlich etwas von den neuen Blitzern hörten, ist dass nicht nur das Handy am Ohr geahndet wird sondern -möglich da meist von halb oben auf Autobahnbrücken etc. geblitzt wird- auch das vermeintlich versteckte Nachrichten-checken auf dem Schoß.

Bei uns im Konzern führt es aktuell zu teils hitzigen Diskussionen unter den Kollegen.
So habe ich beispielsweise zwei Mitarbeiter, welche mich für meine -bis zum Einsatz der Blitzerapp- häufigen staatlichen Geschwindigkeitsmessungen sehr von Häme bis zu harscher Kritik ins Gebet nahmen, jedoch nun kategorisch und mit viel Aufstampfen gegen die Handyblitzer sind.

So hört man von ihnen als auch Vielen anderen meist Ausreden wie "wenn mal ein dringendes Telefonat kommt..." und zur Faulheit der Nutzung der bei uns eigentlich in allen Flottenwagen vorhandenen Freisprecheinrichtungen kreatives wie "...Bluetooth saugt mir doch binnen Stunden den Akku leer" oder ähnliches.

Ich persönlich halte die Handyblitzer sogar für sehr viel angebrachter als viele Geschwindigkeitsmessungen, da letztere -auch so kritisiert von der Gewerkschaft der Polizei- bei weitem nicht immer da stehen wo es Sinn hätte sondern oft da wo es am profitabelsten ist. Handynutzung hingegen lenkt immer ab und teils für Sekunden bei fahrendem Auto den Blick von der Gasse.

Ich bin mal gespannt wie viele der (..ihrer Eigendiagnose nach..) übergenauen Autofahrer, welche sonst ihre vermeintlich "rasenden Mitfahrer" kritisieren, es nun auf diese Weise Punkte bis vielleicht Teils hin zur Lappenabgabe einträgt.

Kurzum : Ich begrüße die Handy-Blitzer

...zugegeben nicht zuletzt auch weil es zwangsläufig zusätzlich ohnehin viel zu gering vorhandenes Personal bei den Geschwindigkeitsmessungen abzieht, welche seit dem Grundsatzurteil des OGH FFM aus 2019 in Aufbau, Durchführung und bürokratischer Abarbeitung als "hoheitliche Aufgabe" deklariert wurden und seither nicht mehr an externe Firmen out-gesourced werden dürfen sondern staatlich abgearbeitet werden müssen - kurzum : Es bestehen sehr begrenzte Kapazitäten zur Abarbeitung von Themen mit sehr kurzer Verjährungsfrist -> es wird noch mehr verfallen als jetzt bereits

143 Antworten

An sich müsste es möglich sein, dass das Handy Anrufe unterdrückt sobald es sich mit einer Geschwindigkeit x bewegt.

gelöscht!

Jetzt aber auch mal was zum Thema 🙂

Ja - ich finde die Idee der "Handy Blitzer" sehr sinnvoll. In Frankfurt am Main hätte mich ein Lieferwagenfahrer fast vom Motorrad geholt, weil er - mit Handy in der Hand und Augen auf dem Display - ohne es zu bemerken, auf meine Spur gewechselt ist (passiert auf der mehrspurigen Straße vor dem HBF.

Auf der anderen Seite muss man aber auch hinterfragen, ob nicht auch die modernen Fahrzeuge (haben gerade einen W206 bekommen) einbezogen werden müssten. Der einzige Unterschied besteht doch darin, dass das Tablet fest verbaut ist! Es lenkt aber mindestens genau so stark ab, wie das Handy.

Und selbst wenn es so wäre - da braucht man viel Zeit und Geltungsbedürfnis, um die Gerichte mit so einem Mist noch unnötig mehr zu verstopfen.

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Zitat:

@CivicTourer schrieb am 8. September 2022 um 09:00:11 Uhr:


An sich müsste es möglich sein, dass das Handy Anrufe unterdrückt sobald es sich mit einer Geschwindigkeit x bewegt.

Das kann aber nur der user selber einstellen. Und der will das ja nicht. Denn was machst du sonst als Passagier im Auto oder in der Bahn?
.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 8. September 2022 um 08:57:44 Uhr:


...
Aaaaaber: Dann bist du nicht wichtig.
...

LOL wer wichtig ist, muss weder immer erreichbar sein noch jeden Hirnfurz kennen. 😁

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 8. September 2022 um 10:24:00 Uhr:



Zitat:

@63er-joerg schrieb am 8. September 2022 um 08:57:44 Uhr:


...
Aaaaaber: Dann bist du nicht wichtig.
...

LOL wer wichtig ist, muss weder immer erreichbar sein noch jeden Hirnfurz kennen. 😁

Das sag mal Leuten, die nicht zusammensitzend an einem Tisch ein Gespräch führen können, sondern jeder für sich eine Daddelkiste in der Hand hat. Und wenn er angesprochen wird, sagt er: Was bitte, habe nicht zugehört... 😁

Gruß Jörg.

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 7. September 2022 um 18:00:44 Uhr:


Und noch interessanter wird’s mit Tablet

Ja, so ein Tablett oberhalb des Kombiinstruments ist fast grenzwertig 😉

Zitat:

@Shoggoth schrieb am 7. September 2022 um 19:23:31 Uhr:


Ich befürworte grundsätzlich alle rechtskonformen Maßnahmen, die darauf zielen, asoziales Verhalten beim Kraftfahrer einzudämmen.

Das war jetzt aber ganz knapp und präzise auf den Punkt gebracht. Mußte das sein - die Luft ist raus 😉

Zitat:

@uricken schrieb am 8. September 2022 um 09:23:26 Uhr:



Auf der anderen Seite muss man aber auch hinterfragen, ob nicht auch die modernen Fahrzeuge (haben gerade einen W206 bekommen) einbezogen werden müssten. Der einzige Unterschied besteht doch darin, dass das Tablet fest verbaut ist! Es lenkt aber mindestens genau so stark ab, wie das Handy.

Genau das meine ich mit inkonsequenter Umsetzung der Handy-Vorschrift. Es ist hochoffiziell sehr vieles während der Fahrz erlaubt, was ebenso ablenkt wie ein Mobiltelefon. Nur kann man das eben nicht alles unter Strafe stellen.
Ich fahre übrigens ebenfalls einen W206. Da deckt die hervorragende Sprachsteuerung schon das allermeiste ab.

Ich finde es immer noch etwas merkwürdig, mit einem Auto oder einer anderen Maschine zu sprechen.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 7. September 2022 um 21:43:06 Uhr:


Das schrieb ich doch: Das ist die herrschende Meinung und die ständige Rechtsprechung.

aber die ganz und gar überwiegende Fachwelt sieht das anders als du.

Was meinst Du jetzt konkret?

Wenn die "ständige Rechtsprechung" mit der Meinung der "überwiegenden Fachwelt" nicht übereinstimmt, tritt doch die "ständige Rechtsprechung" ob des Prinzips der Normenhierarchie bzw. des Umstandes, daß das höhere das niedere Recht bricht, (Art 31 GG iVm BVerfG 2 BvN 1/95, bzw., zum Vorrang des Unionsrechts auch BVerfG 1 BvR 1025/84), in Vorrangstellung zur "überwiegenden Fachwelt", die bei "gefestigter Rechtsprechung" doch immer hinten anstehen wird?

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 8. September 2022 um 17:59:03 Uhr:


Ich finde es immer noch etwas merkwürdig, mit einem Auto oder einer anderen Maschine zu sprechen.

... das Problem ist das Uschi mich manmal nicht verstehen will, das ander ist das ich manchmal meine das ich woanders lange fahren sollte ... Hilde auf dem Beifahrersitz kann sich dann auch her(r)lich aufregen 😁

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 8. September 2022 um 18:15:05 Uhr:


Was meinst Du jetzt konkret?

Wenn die "ständige Rechtsprechung" mit der Meinung der "überwiegenden Fachwelt" nicht übereinstimmt, tritt doch die "ständige Rechtsprechung" ob des Prinzips der Normenhierarchie bzw. des Umstandes, daß das höhere das niedere Recht bricht, (Art 31 GG iVm BVerfG 2 BvN 1/95, bzw., zum Vorrang des Unionsrechts auch BVerfG 1 BvR 1025/84), in Vorrangstellung zur "überwiegenden Fachwelt", die bei "gefestigter Rechtsprechung" doch immer hinten anstehen wird?

Man unterscheidet ja die hM (herrschende Meinung), das ist Lehre sowie Literatur, einerseits und die stRspr (ständige Rechtsprechung) andererseits.
Da gibt es regelmäßig Meinungs- und Deutungsverschiedenheiten. Du weißt doch: 2 Juristen, 3 Meinungen. 😉 Die eine hat aber keinen Vorrang von der anderen. Man tut halt gut daran, die laufende Entscheidungspraxis des zuständigen Spruchkörpers zu berücksichtigen, wenn man vor Gericht ziehen will.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 8. September 2022 um 01:06:38 Uhr:


Start/Stopp zählt nicht als abgestellt, das kann ich bestätigen, weil ich das selber erst kürzlich gelesen habe.

Könnte das der Grund sein, warum ich "händisch ausgestellt" schrieb?

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