Was beinhaltet E1*98/14*0051
Servus Gemeinde,
gibt es eine Liste, oder weiß jemand Welche Räder ich damit fahren darf?
Sagt diese Bezeichnung aus, dass ich Rad/Reifenkombinationen die darunter fallen ohne extra TÜV-Gutachten fahren darf (also nur mit ABE)?
Gibt es eine Möglichkeit an ein Teilegutachten/Traglastbescheinigung für Nachbaufelgen zu kommen?
Als ich mein Auto gekauft habe, waren Felgen ähnlich der MAM8 dabei (s. Bilder in meiner Galerie). Auf Nachfrage sagte man mir die müsse man nicht eintragen, und wenn, dann ist das bei den Papieren dabei. Nun habe ich endlich nachgesehen, habe aber kein Papierfitzelchen zu den Felgen gefunden.
"Was tun?" sprach Zarathustra.
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22 Antworten
Hallo,
wenn es keine Originalfelgen sind, müssen diese in der Regel eingetragen werden. Wenn es kleinere Felgen sind, haben diese teilweise auch eine ABE dabei, so dass man sie nicht eintragen lassen muss (jedoch die ABE mitführen).
Daher brauchst Du entweder die passende ABE zu den Felgen, oder aber das dazugehörige Teilegutachten, mit dem die die Felgen eintragen lassen kannst.
E1*98/14*0051 dürfte die Nummer der Betriebserlaubnis von Deinem Auto sein - in dem Teilegutachten stehen dann eventuell noch Auflagen, die erfüllt sein müssen, um die Felgen eingetragen zu bekommen. (z.B. hier mal nach "E1*98/14*0051" suchen, da stehen in der letzten Spalte dann die Auflagen).
Zitat:
Original geschrieben von CougarXP
Servus Gemeinde,
gibt es eine Liste, oder weiß jemand Welche Räder ich damit fahren darf?
Original-Felgen da wäre die Liste überschaubar. Kann Dir jeder sagen, der ein ETKA hat - oder Du besorgst Dir ein Verkaufsprospekt vom Dicken.

Zitat:
Sagt diese Bezeichnung aus, dass ich Rad/Reifenkombinationen die darunter fallen ohne extra TÜV-Gutachten fahren darf (also nur mit ABE)?
Da eine ABE
immerdas Teilegutachten beinhaltet, ist die Frage schräg formuliert. Du kannst alle Felgen, bei denen diese EWG-Nummer im Gutachten steht, mit den jeweils angegebenen Auflagen fahren.
Zitat:
Gibt es eine Möglichkeit an ein Teilegutachten/Traglastbescheinigung für Nachbaufelgen zu kommen?
Als ich mein Auto gekauft habe, waren Felgen ähnlich der MAM8 dabei (s. Bilder in meiner Galerie). Auf Nachfrage sagte man mir die müsse man nicht eintragen, und wenn, dann ist das bei den Papieren dabei. Nun habe ich endlich nachgesehen, habe aber kein Papierfitzelchen zu den Felgen gefunden.
Hast Du ne KBA-Nummer von den Felgen? Sonst mal Hersteller, technische Daten, Design... hier angeben, bitte.
Grüße
Danke schonmal für die Infos.
Eine KBA-Nr. habe ich nicht gefunden, habe aber vorhin hier irgendwo gelesen, dass die evtl. auf einem Aufkleber in der Felge angebracht ist. Eingestanzt ist jedenfalls keine.
Folgende Daten fand ich ich bisher in der Felge:
RICAMBIO NON ORIGINALE (ist klar was das bedeudet)
Made in Italy
2088Jx18 H2
ET35
LOAD Kg 690
JWL
Zitat:
Original geschrieben von CougarXP
RICAMBIO NON ORIGINALE (ist klar was das bedeudet)![]()
Made in Italy
2088Jx18 H2
ET35
LOAD Kg 690
JWL
Tja, da wird es wohl bestenfalls ein Festigkeitsgutachten geben. Damit kannst Du eine Eintragung vergessen.
Bevor jetzt irgendwer aufschreit "Das geht aber doch.", verweise ich auf eine seit 2008 gültige Änderung:
Ein Festigkeitsgutachten bescheinigt nur die Festigkeit der einen getesten Felge - die danach aber Schrott ist. Ein Teilegutachten (oder daruf aufbauend die ABE) umfasst auch die Dokumentation des Qualitätsmanagements des Herstellers. Somit wäre dann belegt, dass der Hersteller in der Lage ist, Felgen mit gleichbleibender Festigkeit herzustellen, womit dann das Festigkeitsgutachten für alle gleichartigen Felgen übertragbar wird.
Da muss es dann auch kein Gutachten für das Fahrzeug (hier Audi) geben. Es reicht ein Teilegutachten für irgendein Fahrzeug.
Ohne so ein Gutachten ist eine Abnahme nach den Richtlinien für TÜV un Co. nicht mehr gestattet; eine Eintragung und somit ein Fahren im deutschen Straßenverkehr nicht mehr möglich.
Sorry!
Grüße
...d.h. also, dass der Verkäufer illegal mit diesen Felgen unterwegs war und mir das Auto wohlwissentlich mit diesen montierten Felgen verkauft hat!?
Das wäre ein starkes Stück.
Zitat:
Original geschrieben von CougarXP
...d.h. also, dass der Verkäufer illegal mit diesen Felgen unterwegs war und mir das Auto wohlwissentlich mit diesen montierten Felgen verkauft hat!?
Das wäre ein starkes Stück.
Das wäre in der Tat ein starkes Stück.
Oder er hat die Räder per Festigkeitsgutachten vor 2008 abnehmen lassen. Dann solltest Du hoffen, dass die Abnahmebescheinigung noch vorhanden ist. Denn die Eintragung im Fahrzeugschein gibt es ja wohl nicht.
Grüße
Edit: Tippfehler
so ist es, im Fahrzeugschein gibt es keine Eintragungen bezügl. dieser Felgen.
Er hat wohl auch keinerlei Papiere, außer die, die im Handschuhfach lagen.
Da war aber auch nichts dabei was die Felgen betrifft.
Ein paar Tage nach dem Kauf hatte ich ihn darauf angesprochen, da gab er mir zur Antwort, dass man die nicht mehr eintragen lassen muss, weil original Audi. Bisher habe ich das geglaubt, weil ich ja von originalen S-Line Felgen ausging. Erst in den letzten Tagen bin ich darauf gestossen, dass es keine originale sind, aber hatte die Hoffnung, dass es sich wenigstens um die MAM8 handelt. Dafür gibt es ja die nötigen Dokumente.
Jetzt sind es nichteinmal diese.
UPDATE
Ich habe in den Felgen noch weitere Prägungen gefunden, diese waren aber nicht bei allen 4 Felgen vorhanden. Einen Aufkleber mit einer KBA Nr. hab ich auch nicht gefunden.
Zusätzlich zu den oben bereits genannten Prägung fand ich folgende:
J14
815
100112
In der Zulassungsbescheinigung Teil I Ziffer 15.1 und 15.2 ist folgende Größe eingetragen 215/55R16 93Y. Auf der Rückseite steht ein Hinweis zu den Ziffern 15.1 bis 15.3, dass man auch andere als die angegebene Bereifung fahren kann ohne zusätzl. Gutachten. Da fallen diese Felgen wahrscheinlich nicht drunter.
Wäre jetzt auch zu einfach.
{edit}
Es gibt offensichtlich s.g. COC Papiere/EWG Übereinstimmungspapiere aus denen unter Anderem hervorgeht, welche Rad/Reifenkombination für das Fahrzeug zulässig sind.
Ist die Größe der oben genannten Felgen enthalten, erübrigt sich dann eine Eintragung durch den TÜV?
{/edit}
Zitat:
Original geschrieben von CougarXP
UPDATE
Ich habe in den Felgen noch weitere Prägungen gefunden, diese waren aber nicht bei allen 4 Felgen vorhanden. Einen Aufkleber mit einer KBA Nr. hab ich auch nicht gefunden.
Zusätzlich zu den oben bereits genannten Prägung fand ich folgende:
J14
815
100112
Hilft mir nicht wirklich weiter. Riecht wie der Versuch, eine Original-Felge nachzugießen. Wenn da Ringe drauf wären, müsste ja auch eine Teilenummer vorhanden sein. Also was wie 4B..., 8E,..., 8L... Ist nicht? Dann ist es ein Plagiat. Damit never ever in Deutschland zulässig.
Zitat:
In der Zulassungsbescheinigung Teil I Ziffer 15.1 und 15.2 ist folgende Größe eingetragen 215/55R16 93Y. Auf der Rückseite steht ein Hinweis zu den Ziffern 15.1 bis 15.3, dass man auch andere als die angegebene Bereifung fahren kann ohne zusätzl. Gutachten. Da fallen diese Felgen wahrscheinlich nicht drunter.
Wäre jetzt auch zu einfach.
Nee, nee! Die Eintragung der Reifengröße hat nix mit den Felgen zu tun. Sonst könntest Du ja jede 8Jx18 von ET -15 bis ET 65 fahren. Wie diese Extreme aussähen, stelle sich der kundige Mitleser mal vor.
Zitat:
{edit}
Es gibt offensichtlich s.g. COC Papiere/EWG Übereinstimmungspapiere aus denen unter Anderem (hervorgeht, welche Rad/Reifenkombination für das Fahrzeug zulässig sind.
Ist die Größe der oben genannten Felgen enthalten, erübrigt sich dann eine Eintragung durch den TÜV?
{/edit}
Leider auch falsch! Die COC-Papiere kannst Du Dir für Deinen Dicken bei der VAG (bei Erstausstellung)
kostenfrei besorgen. Aber selbst wenn Deine Felgen mit den Daten aus den COC-Papieren übereinstimmen - also Breite, Durchmesser und ET - müssten sie ja noch die Audi-Teilenummer haben... Siehe oben... denn damit sind Audi-Felgen beim KBA registriert - wie BMW-Felgen mit der BMW-Teilenummer, Fiat-Felgen mit der ... registriert sind.
Du wirst in den sauren Apfel beißen und Dir neue Felgen kaufen müssen. Oder Du versuchst Dich auf dem Rechtsweg mit dem Verkäufer anzulegen.
Grüße
Danke für die detailierte Antwort.
Zitat:
Original geschrieben von alanblack
Hilft mir nicht wirklich weiter. Riecht wie der Versuch, eine Original-Felge nachzugießen. Wenn da Ringe drauf wären, müsste ja auch eine Teilenummer vorhanden sein. Also was wie 4B..., 8E,..., 8L... Ist nicht? Dann ist es ein Plagiat. Damit never ever in Deutschland zulässig.
Es sind keine Ringe drauf, aber eben auch keine KBA-Nr. oder sonstiges.
Zitat:
Original geschrieben von alanblack
Du wirst in den sauren Apfel beißen und Dir neue Felgen kaufen müssen.
Oder Du versuchst Dich auf dem Rechtsweg mit dem Verkäufer anzulegen.
Zumindest werde ich mal mit dem Verkäufer in Kontakt treten. Wenn er meint man müsse da nichts eintragen lassen, dann kann er mir das ja eben mal schnell bei einer zugelassenen Stelle bescheinigen lassen. Es war im Übrigen ein KFZ-Meister der das Auto privat für einen Kumpel verkauft hat. Eigentlich sollter der sich damit auskennen. Meint man.
Zitat:
Original geschrieben von alanblack
[...]
Du wirst in den sauren Apfel beißen und Dir neue Felgen kaufen müssen. Oder Du versuchst Dich auf dem Rechtsweg mit dem Verkäufer anzulegen.
Grüße
Ich habe versucht mit dem Verkäufer in Kontakt zu treten, leider erfolglos.
Wenn das nun so bleibt, hätte denn obige Möglichkeit Aussichten auf Erfolg?
Schließlich habe ich das Fahrzeug "gekauft wie gesehen und Probegefahren".
Beim Kauf waren die Felgen montiert und haben die Kaufentscheidung/Preisverhandlung maßgeblich mit beeinflusst, da ich glaubte, keinen zweiten Felgensatz kaufen zu müssen. Bei Fahrzeugen diesen Alters muss man sich dann schon auch die Frage stellen, ob sich die Investition noch lohnt.
Zitat:
Original geschrieben von CougarXP
Zitat:
Original geschrieben von alanblack
[...]
Du wirst in den sauren Apfel beißen und Dir neue Felgen kaufen müssen. Oder Du versuchst Dich auf dem Rechtsweg mit dem Verkäufer anzulegen.
Grüße
Ich habe versucht mit dem Verkäufer in Kontakt zu treten, leider erfolglos.
Wenn das nun so bleibt, hätte denn obige Möglichkeit Aussichten auf Erfolg?
Schließlich habe ich das Fahrzeug "gekauft wie gesehen und Probegefahren".
Vorab: ich bin kein Anwalt und dies ist keine Rechtsberatung!!!
War das Auto angemeldet? Dann wäre die Probefahrt ja schon "illegal" gewesen. Die Präsentation eines angemeldeten Fahrzeugs mit dem zur Verfügung stellen zu einer Probefahrt wird in jedem potentiellen Käufer den Eindruck erwecken, dass das Fahrzeug zu für den Straßenverkehr zulässig ist.
Damit hättest Du den Ansatzpunkt der arglistigen Täuschung. Denn der Verkäufer (hoffentlich = Halter) war ja bis zum Verkauf für die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs verantwortlich.
Unter der Maßgabe, dass Du für das Ganze irgendwie beweisen kannst (Zeugen, Übergabeprotokoll, Inhalt des Vertrags), hast Du Chancen, da was mit Anwalt zu drehen.
Ich drücke mal die Daumen.
Grüße
Keine Angst, ich habe keine rechtsverbindliche Auskunft erwartet/verlangt!
Ich möchte nur wissen wo erfahrungsgemäß die Reise hingehen könnte.
Das Fahrzeug war nicht zugelassen.
Die Probefahrt fand mit einem roten Kennzeichen statt, die Felgen waren montiert.
Sie wurden erst nach dem Kauf und der Zulassung des Fahrzeuges auf meinen Wunsch gegen die Winterräder ausgetauscht.
Der Vorbesitzer ist aber offensichtlich mit diesen Felgen gefahren.
Der Eigentümer (Verkäufer) ist ein Österreicher, das Fahrzeug war aber in Deutschland auf einen anderen Halter (deutscher KFZ-Meister, Inhaber einer KFZ-Werkstatt) eingetragen.
Es waren 3 Zeugen bei bei der Besichtigung, Probefahrt und Kaufabwicklung dabei.
Keiner von uns ist auf die Idee gekommen, gleich nach den Papieren zu sehen, bzw gingen wir alle davon aus, dass es sich um originale Audi-Felgen handelt.
Wie oben bereits erwähnt, bestätigte mir bei einer späteren Nachfrage der ehemalige Halter (der KFZ-Meister) auf den das Auto zugelassen war, dass diese Felgen nicht eingetragen werden müssen.
Zitat:
Original geschrieben von CougarXP
Keine Angst, ich habe keine rechtsverbindliche Auskunft erwartet/verlangt!![]()
Ich möchte nur wissen wo erfahrungsgemäß die Reise hingehen könnte.
Einfach wird das nicht. Wenn Du reine Rechtsschutzversicherung hast, geh einfach mal zum Anwalt. Die erstberatung zahlen sie AFAIK immer. Frage ist, ob sie den Fall danach auch übernehmen. Das wiederum kann der Anwalt eher beurteilen.
Zitat:
Das Fahrzeug war nicht zugelassen.
Die Probefahrt fand mit einem roten Kennzeichen statt, die Felgen waren montiert.
Sie wurden erst nach dem Kauf und der Zulassung des Fahrzeuges auf meinen Wunsch gegen die Winterräder ausgetauscht.
Nicht gut. Denn mit roten Kennzeichen ist mehr möglich als mit einer regulären Zulassung.
Zitat:
Der Vorbesitzer ist aber offensichtlich mit diesen Felgen gefahren.
Der Eigentümer (Verkäufer) ist ein Österreicher, das Fahrzeug war aber in Deutschland auf einen anderen Halter (deutscher KFZ-Meister, Inhaber einer KFZ-Werkstatt) eingetragen.
Jetzt wird es mit den Begriffen schwierig:
ein (vor)Besitzer hat das Auto nur. Ob er verantwortlich ist, Halter oder gar Eigentümer ist egal.
Dem Eigentümer gehört das Auto - i.d.R. ist er einfach Besitzer (sic) des Fahrzeugbriefs.
Der Halter ist auf jeden Fall (mit) rechtsverantwortlich für alles, was mit dem Auto passiert.
Der zuletzt damit rumgefahren war, ist der Deutsche?
War der Östereicher nur Vermittler?
Wer von denen stand zuletzt im Brief?
Zitat:
Es waren 3 Zeugen bei bei der Besichtigung, Probefahrt und Kaufabwicklung dabei.
Keiner von uns ist auf die Idee gekommen, gleich nach den Papieren zu sehen, bzw gingen wir alle davon aus, dass es sich um originale Audi-Felgen handelt.
Nur davon ausgegangen? Oder doch mal vor dem Kauf danach gefragt? Ersteres wäre schlecht.
Zitat:
Wie oben bereits erwähnt, bestätigte mir bei einer späteren Nachfrage der ehemalige Halter (der KFZ-Meister) auf den das Auto zugelassen war, dass diese Felgen nicht eingetragen werden müssen.
Gibt es dafür Zeugen?
Grüße