Wartezimmer i4: Lieferzeiten, Lieferstatus, Zulassung …

BMW i4 I04

Guten Morgen,

dann eröffne ich mal das Wartezimmer für den i4.

Gestern fix einen M50 bestellt, Liefertermin 04/2022
( frühester möglicher Termin in Österreich)

Lg

Heli

I4
15025 Antworten

Zitat:

@talel schrieb am 2. November 2023 um 13:57:16 Uhr:


Sooo, am Dienstag war es soweit. Nachdem die deutsche Bahn mir fast einen Strich durch die Rechnung gemacht hatte, konnte ich das Fahrzeug endlich entgegennehmen!!

Wie schon viele vor mir, kann ich sagen, das warten (13,5 Monate) hat sich echt gelohnt!! So ein tolles Fahrzeug. Auf den 520km Rückfahrt ging das Grinsen nichtmal für einen Moment weg. Ich bin schier begeistert!! An alle noch wartenden: Es lohnt sich!!!

Sorry, ich wollte eigentlich eine PM verfassen. Die Türgriffe sind beleuchtet, richtig? Das wurde noch nicht gestrichen?

Hallo zusammen,

dann nehme ich hier jetzt auch mal Platz. Bestellt wurde als Firmenwagen ein 35er in der "Ich will nicht viel versteuern Version" in weiß, mickrige Felgen für den Winter, kein M-Paket mit ein paar Extras... eben unter 60k. Weiß jemand, wie lange die Lieferzeiten momentan sind?

Viel Spaß all denen, die ihr Auto schon haben 😉

Grüße
Erec

Sorry, ich wollte eigentlich eine PM verfassen. Die Türgriffe sind beleuchtet, richtig? Das wurde noch nicht gestrichen?

Genau, die Türgriffe sind beleuchtet und die Beleuchtung am Unterboden unter den Vordertüren ist auch noch dabei

Zitat:

@Erec schrieb am 3. November 2023 um 16:19:20 Uhr:


Hallo zusammen,

dann nehme ich hier jetzt auch mal Platz. Bestellt wurde als Firmenwagen ein 35er in der "Ich will nicht viel versteuern Version" in weiß, mickrige Felgen für den Winter, kein M-Paket mit ein paar Extras... eben unter 60k. Weiß jemand, wie lange die Lieferzeiten momentan sind?

Viel Spaß all denen, die ihr Auto schon haben 😉

Grüße
Erec

Warte zwei Monate und nimm die 0,25% inklusive M-Paket mit.

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Zitat:

@Rhinorider schrieb am 3. November 2023 um 17:33:57 Uhr:



Warte zwei Monate und nimm die 0,25% inklusive M-Paket mit.

Erstmal abwarten, das Gesetzgebungsverfahren ist ja noch nicht durch. Solange da noch nichts im Bundesanzeiger steht, glaube ich da erstmal nicht dran …

Oh, ich dachte das wäre schon durch.

Zitat:

@Rhinorider schrieb am 3. November 2023 um 17:33:57 Uhr:



Zitat:

@Erec schrieb am 3. November 2023 um 16:19:20 Uhr:


Hallo zusammen,

dann nehme ich hier jetzt auch mal Platz. Bestellt wurde als Firmenwagen ein 35er in der "Ich will nicht viel versteuern Version" in weiß, mickrige Felgen für den Winter, kein M-Paket mit ein paar Extras... eben unter 60k. Weiß jemand, wie lange die Lieferzeiten momentan sind?

Viel Spaß all denen, die ihr Auto schon haben 😉

Grüße
Erec

Warte zwei Monate und nimm die 0,25% inklusive M-Paket mit.

Das gilt nicht für Bestandsfahrzeuge??

Wenn es durchgeht, was es anscheinend noch nicht ist, dann zählt die Erstzulassung.

Kann ich mir gar nicht vorstellen, dass das am Datum der Erstzulassung hängt. Ist ja kein “Fördertopf”. Ist die eine Annahme deinerseits oder steh das irgendwo?

@Maxxwell86

Wie genau willst du es denn wissen?

Hier der Entwurf als Bundesdrucksache:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/086/2008628.pdf

Dort Seite 16, Artikel 4:

"§ 6 [EStG] wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 Nummer 3 und Satz 3 Nummer 3 wird jeweils die Angabe „60 000 Euro“ durch die Angabe „80 000 Euro“ ersetzt."

Somit wird ab 2024 der § 6 EStG lauten:

"ist der Listenpreis dieser Kraftfahrzeuge

[...]

bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2031 nur zu einem Viertel anzusetzen, wenn das Kraftfahrzeug keine Kohlendioxidemission je gefahrenen Kilometer hat und der Bruttolistenpreis des Kraftfahrzeugs nicht mehr als 80 000 Euro [vormals 60 000 Euro] beträgt, oder

[...]

[sind] bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2031 bei der Ermittlung der insgesamt entstandenen Aufwendungen die Anschaffungskosten für das Kraftfahrzeug oder vergleichbare Aufwendungen nur zu einem Viertel zu berücksichtigen, wenn das Kraftfahrzeug keine Kohlendioxidemission je gefahrenen Kilometer hat, und der Bruttolistenpreis des Kraftfahrzeugs nicht mehr als 80 000 Euro [vormals 60 000 Euro] beträgt oder ..."

Es ändert sich also nix, es zählt das Datum der Anschaffung des Fahrzeugs.

Bruttolistenpreis ist der Preis wie bestellt, ja? Also nicht Grundpreis sondern mit allen Extras?

Ja, wie schon immer bei der Firmenwagenbesteuerung (abzüglich Zubehör und Dienstleistungen (Überführungskosten)).

Oh, dann muss ich das wohl echt nochmal stornieren.

Zitat:

@Xentres schrieb am 3. November 2023 um 20:17:11 Uhr:


@Maxxwell86

Wie genau willst du es denn wissen?

Hier der Entwurf als Bundesdrucksache:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/086/2008628.pdf

Dort Seite 16, Artikel 4:

"§ 6 [EStG] wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 Nummer 3 und Satz 3 Nummer 3 wird jeweils die Angabe „60 000 Euro“ durch die Angabe „80 000 Euro“ ersetzt."

Somit wird ab 2024 der § 6 EStG lauten:

"ist der Listenpreis dieser Kraftfahrzeuge

[...]

bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2031 nur zu einem Viertel anzusetzen, wenn das Kraftfahrzeug keine Kohlendioxidemission je gefahrenen Kilometer hat und der Bruttolistenpreis des Kraftfahrzeugs nicht mehr als 80 000 Euro [vormals 60 000 Euro] beträgt, oder

[...]

[sind] bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2031 bei der Ermittlung der insgesamt entstandenen Aufwendungen die Anschaffungskosten für das Kraftfahrzeug oder vergleichbare Aufwendungen nur zu einem Viertel zu berücksichtigen, wenn das Kraftfahrzeug keine Kohlendioxidemission je gefahrenen Kilometer hat, und der Bruttolistenpreis des Kraftfahrzeugs nicht mehr als 80 000 Euro [vormals 60 000 Euro] beträgt oder ..."

Es ändert sich also nix, es zählt das Datum der Anschaffung des Fahrzeugs.

Heißt aber, ich zahle für meinen dann (76k€) auch nur noch 0,25%, obwohl schon dieses Jahr geliefert. Oder reden wir aneinander vorbei 😁

@Maxxwell86

Mir ist keine Rückwirkung für die Änderungen unter Artikel 4 bekannt. Siehe auch Artikel 46 zum Inkraftreten.

Soweit ich das sehe, bleibt für dein bereits angeschafftes Fahrzeug das EStG in alter Fassung gültig, für nach Inkrafttreten des Gesetzes angeschaffte Fahrzeuge gilt dann die neue Fassung des EStG.

Will aber nicht ausschließen, dass ich mich irre.

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