Wartezimmer i4: Lieferzeiten, Lieferstatus, Zulassung …

BMW i4 I04

Guten Morgen,

dann eröffne ich mal das Wartezimmer für den i4.

Gestern fix einen M50 bestellt, Liefertermin 04/2022
( frühester möglicher Termin in Österreich)

Lg

Heli

I4
15007 Antworten

@Mikele Ja aber das mein ich doch. Du als Kunde hast einen gültigen Vertrag. BMW sagt: "Entweder du stimmst unserer Änderung zu oder du darfst stornieren". Beides passt nicht zum gültigen Vertrag.
Wenn du unterschreibst ist BMW fein raus, war ja mit beidseitigem Einverständnis. Und wenn nicht, dann stornieren sie dir wegen Unmöglichkeit der Lieferung.

Wenn der Tag bei mir kommt, werde ich das definitiv nicht unterschreiben sondern stattdessen auf Lieferung bestehen. Die Vertragsstornierung werde ich schriftlich ablehnen und dann mal schauen, wie weit ich komme. Ich rechne mir da keine großen Chancen aus - aber wer weiß. Mir ist am Ende einfach nur wichtig, dass ich nicht auf ner Dreckskarre ohne Fahrassistenten sitz, dann lieber einen Opel oder sowas aber hauptsache mit Assistenten. 4 Jahre lang ein Auto ohne Assistenten zu fahren wäre für mich wohl die größte Strafe in Bezug aufs Auto.

Hier kommen ja mal wieder wilde Unterstellungen hervor. Ich ärgere mich auch, da es meine eDrive 40 Bestellung ebenso betrifft. Allerdings "verkauft" BMW hier kein Teil 2 mal. Das "Problem" liegt eher an der just-in-time Produktion, welche natürlich ins Stocken gerät wenn Teile beim Zulieferer schlicht nicht verfügbar sind. Und das man diese Teile dann den höhermargigen Produkten zuteilt ist wirtschaftlich mehr als verständlich. Mich regt nur auf, dass man bestehende Bestellungen abändert, allerdings ist auch das kein Vertragsbruch oder Ähnliches, einfach mal lesen was man bei Bestellung so unterschrieben hat. Daher sollte man zumindest bei derartigen Formulierungen doch die Kirche im Dorf lassen...

Bei meiner Bestellung sollte noch alles auf Kurs sein (M50) .. jedoch habe ich eine Preiserhöhung abgelehnt und wenn nötigt juristisch durchboxen.
Es gibt noch andere Kunden beim Autohaus und scheinen alle mit zu ziehen.

In unserem Vertrag steht nichts von einer Preiserhöhung .. inzwischen muss das Autohaus es aber rein schreiben.

Mal sehen was sich bis Oktober tut. Das ist der aktuelle Liefertermin

@Seppim du bist in AT, oder? In DE gibts die Klausel eigentlich überall...

@MarFHH Ich habe ein Fahrzeug mit DAP bestellt. Jetzt wird DAP knapp und eigentlich gibts das nicht mehr für neue Kunden. Statt dass sich BMW an den Vertrag mit mir hält, verkauft es nun den DAP trotzdem an neue Kunden und streicht ihn bei mir raus. Inwiefern ist das nicht doppelt verkauft?
Ist wie wenn ich für Weihnachten eine Gans beim Metzger bestelle (2 Monate vorher, damit es auf jeden Fall klappt), allerdings kommt an Weihnachten kurz vor mir jemand anderes rein und sagt: "ich nehm die vorbestellte Gans für den doppelten Preis mit" und die dann bekommt und ich blöd da stehe. Der Metzger hat damit die von mir bestellte und gekaufte Gans einfach nochmal verkauft um mir dann zu sagen ich hätte Pech gehabt.
BMW ist ja nicht blöd, sondern "erpresst" die Käufer mit "entweder du unterschreibst oder wir stornieren", und die meisten unterschreiben, womit BMW dann fein raus ist. Und wenn nicht, bezieht sich BMW eben auf Unmöglichkeit der Lieferung. Ich glaube auch kaum, dass da irgendein Käufer rechtlich eine Chance gegen hat, auch wenn es bei sowas einige Urteile auf Google zu finden gibt, die dem Käufer Recht geben.

Deswegen die Sache mit dem Verbraucherschutz: da geht es nicht um Vertragsrecht sondern um Verbraucherrecht. Der Vertrag kann so rechtens sein, wie er will, der Verbraucherschutz kann trotzdem (an anderer Stelle) eingreifen. Vorteil: man muss nicht selbst den Rechtsweg bestreiten, Nachteil: um hier was zu erreichen, braucht man eben mehr als nur eine Person.

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Zitat:

@phchecker17 schrieb am 16. August 2022 um 14:25:39 Uhr:


@Seppim du bist in AT, oder? In DE gibts die Klausel eigentlich überall...

@MarFHH Ich habe ein Fahrzeug mit DAP bestellt. Jetzt wird DAP knapp und eigentlich gibts das nicht mehr für neue Kunden. Statt dass sich BMW an den Vertrag mit mir hält, verkauft es nun den DAP trotzdem an neue Kunden und streicht ihn bei mir raus. Inwiefern ist das nicht doppelt verkauft?
Ist wie wenn ich für Weihnachten eine Gans beim Metzger bestelle (2 Monate vorher, damit es auf jeden Fall klappt), allerdings kommt an Weihnachten kurz vor mir jemand anderes rein und sagt: "ich nehm die vorbestellte Gans für den doppelten Preis mit" und die dann bekommt und ich blöd da stehe. Der Metzger hat damit die von mir bestellte und gekaufte Gans einfach nochmal verkauft um mir dann zu sagen ich hätte Pech gehabt.
BMW ist ja nicht blöd, sondern "erpresst" die Käufer mit "entweder du unterschreibst oder wir stornieren", und die meisten unterschreiben, womit BMW dann fein raus ist. Und wenn nicht, bezieht sich BMW eben auf Unmöglichkeit der Lieferung. Ich glaube auch kaum, dass da irgendein Käufer rechtlich eine Chance gegen hat, auch wenn es bei sowas einige Urteile auf Google zu finden gibt, die dem Käufer Recht geben.

Deswegen die Sache mit dem Verbraucherschutz: da geht es nicht um Vertragsrecht sondern um Verbraucherrecht. Der Vertrag kann so rechtens sein, wie er will, der Verbraucherschutz kann trotzdem (an anderer Stelle) eingreifen. Vorteil: man muss nicht selbst den Rechtsweg bestreiten, Nachteil: um hier was zu erreichen, braucht man eben mehr als nur eine Person.

Wie gesagt, mich ärgert das auch da auch bei mir DAP und PAP entfallen sind. Und ich finde auch BMW hätte die bestehenden Bestellungen erfüllen sollen und es ist ein Unding, dass man bei dem Preis den man da hinlegt letztlich eine Karre von vorgestern bekommt. Aber aus meiner Sicht ist hier nichts doppelt verkauft, da man die Teile noch nie hatte. Zumal sich der Preis der Ausstattung an sich ja nicht unterscheidet? Aber um bei deinem Beispiel mit dem konkreten Tag X zu bleiben, was meinst du wie sich der Metzger verhalten sollte wenn er vom Gänsezüchter nur 50% der zugesagten Gänse geliefert bekommt und auch sonst keine weiteren beschaffen kann?
Aber sei's drum, ich denke wir sind uns darin einig, dass es mehr als ärgerlich ist nicht das Auto zu bekommen was man bestellt und auf das man sich gefreut hatte. Bleibt nur zu hoffen, dass die Situation sich demnächst mal etwas entspannt und die Lieferketten wieder laufen. Erste Stimmen in diese Richtung gibt es ja bereits.

Der unverbindliche Liefertermin meines i4M50 ist Dezember 2022.
Langsam müsste der Händler doch wissen, ob das klappt?
Er hält sich nämlich total bedeckt und ist überfragt. Man könne das erst 2 Monate vorher abschätzen, also im Oktober.
Kann das wirklich sein?
Kommt das Auto nicht bis 31.12.22, dann würde ich ihm 6 Wochen später eine Frist von 2 Wochen zur Lieferung setzen und danach überlegen, inwieweit ich Schadenersatz geltend mache. Ein Schaden wäre bspw. die Mehrkosten für die Verlängerung meines aktuellen Leasingvertrags mit Land Rover oder vielleicht sogar die Tatsache, dass ich weiterhin 1% von X versteuern muss, anstatt 0,5% von Y (Firmenwagen).
Würde der Händler mit offenen Karten spielen, was mir nicht so vorkommt, dann würde ich ggf. sofort eine Lösung suchen und den Vertrag aufheben. Dann wechsle ich zu Audi und lease mir einen e-tron Sportback.

@phchecker17 Mal eine Frage zum Sachverhalt: Hast du „nur“ deine Bestellung, oder hast du eine Auftragsbestätigung von BMW? Hintergrund meiner Frage ist, dass der Zeitpunkt des Vertragsschlusses in den AGB von BMW wie folgt geregelt ist: „ Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen in Textform bestätigt oder die Lieferung ausführt.“

Zitat:

@phchecker17 schrieb am 16. August 2022 um 14:25:39 Uhr:


@Seppim du bist in AT, oder? In DE gibts die Klausel eigentlich überall...

Ja genau ... da hatte ich noch Glück, da diese inzwischen bei neuen hinzu gefügt wurde.

@fanboy440 Ich habe davor schon geschrieben, dass es dabei nicht um mich geht, da mein Fahrzeug momentan wohl die Ausstattung noch kriegen soll. Auch habe ich nicht direkt bei BMW bestellt.
Dennoch habe ich natürlich eine AB und einen Vertrag, in denen die Ausstattung entsprechend aufgeführt ist.

Darf ich fragen inwieweit der Besteller an die Bestellung gebunden ist, wenn er keine Auftragsbestätigung erhält?

Zitat:

@premierminister schrieb am 16. August 2022 um 14:47:15 Uhr:


Der unverbindliche Liefertermin meines i4M50 ist Dezember 2022.
Langsam müsste der Händler doch wissen, ob das klappt?
Er hält sich nämlich total bedeckt und ist überfragt. Man könne das erst 2 Monate vorher abschätzen, also im Oktober.
Kann das wirklich sein?
...

Ich soll mich auch im September bei meinem Händler melden. Im September soll sich entscheiden wann er aus der 047 in die 111 wechselt. Zugesagt hat er mir als spätesten Liefertermin 31.12.2022. Danach darf ich zu jedem Zeitpunkt kostenlos stornieren, auch wenn er dann fertig gebaut ist und beim Händler stehen sollte.

Ich bin gespannt, wann in die Bestellungen etwas Ordnung rein kommt.

Zitat:

@Rhinorider schrieb am 16. August 2022 um 15:30:30 Uhr:


Darf ich fragen inwieweit der Besteller an die Bestellung gebunden ist, wenn er keine Auftragsbestätigung erhält?

"Sie kommen ohne Kosten aus der Bestellung heraus, wenn
-der Händler die Bestellung nicht innerhalb von drei Wochen schriftlich bestätigt oder das Auto liefert (bei Lagerfahrzeugen: zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen: zwei Wochen).
-die Bestätigung von der Bestellung abweicht."

Quelle

Zitat:

@phchecker17 schrieb am 16. August 2022 um 15:27:08 Uhr:


@fanboy440 Ich habe davor schon geschrieben, dass es dabei nicht um mich geht, da mein Fahrzeug momentan wohl die Ausstattung noch kriegen soll. Auch habe ich nicht direkt bei BMW bestellt.
Dennoch habe ich natürlich eine AB und einen Vertrag, in denen die Ausstattung entsprechend aufgeführt ist.

Ok, dann halten wir losgelöst von deinem individuellen Fall fest: Wer nicht in einem Zeitraum von ca. 3-4 Wochen nach Bestellung eine Auftragsbestätigung erhält, hat (noch) keinen Kaufvertrag mit BMW (oder mit einem Vertragshändler, der die selben AGB verwendet) abgeschlossen. Zumindest in diesen Fällen lässt sich nicht behaupten, BMW habe die fraglichen Ausstattungsmerkmale (DAPP) bereits verkauft — denn es gibt ja noch keinen Kaufvertrag, sondern nur eine Bestellung! — und würde sie nun noch einmal verkaufen.

Zitat:

@fanboy440 schrieb am 16. August 2022 um 12:17:30 Uhr:


Könnt ihr euch noch an die gute alte Zeit erinnern, in der hier jede Bestellung fein säuberlich aufgelistet wurde? 😉

Zitat:

@fanboy440 schrieb am 16. August 2022 um 12:17:30 Uhr:



Zitat:

@Boergi84 schrieb am 19. November 2021 um 08:22:30 Uhr:

31. i4 M50 / Marc2480 / BE / 03.08.2021 / voraussichtlich 04.2022

und 11/04/22 bekommen, da habe ich (und der Händler) viel Glück gehabt 😁 ... jetzt schon 11K km unterwegs ...

Egal was ist, ihr solltet den entfallenen DAP und andere Funktionen vom Kaufpreis abgezogen bekommen. Dann kann man auch nicht von "Doppelt verkauft" reden.

Wenn der Händler das nicht macht, und somit seinen Rabatt verringert, so ist das unschön, aber seine Entscheidung.

Wenn ihr ohnehin den Listenpreis bezahlt, wäre es nah am Betrug.

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