Wartehalle BAFA Prämie

VW up! E-up! (AA)

Moin, ich mach mal hier ne neue Wartehalle auf.
Antrag gestellt und bestätigt am 22.12.2020. Seit dem kann ich nicht in den Bearbeitungsstatus einsehen. Auf eine Nachfrage dazu bekomme ich auch keine Antwort.
Wie läuft's bei euch so mit der Prämie?

213 Antworten

Gibt es eigentlich hier jemanden der schon von der VW Aktion mit der nachträglichen Vergütung der MwSt über einen 2,52% Rabatt auf den BLP profitiert und das Geld ausgezahlt bekommen hat?

Zitat:

@CH21 schrieb am 17. März 2021 um 17:48:25 Uhr:


Wichtig ist halt dass es in der Rechnung als bestellte Sonderausstattung mit Preis steht.
Bei uns war das der Fall (auch Modelljahr 2021) und wir haben das Geld bekommen.
Wenn es serienmäßig eingebaut ist, ist es nicht förderfähig und man muss kein AVAS ankreuzen.
Es geht bei dem Kreuz rein um die Nachrüstung (=als Sonderausstattung bestellt).

das ist Quatsch, was du schreibst...

Du bekommst die 100,- auch wenn AVAS serienmäßig ist, ebenso wenn sie nicht explizit auf der Rechnung ausgewiesen ist. Beides bei mir der Fall gewesen, ebenso bei vielen anderen (siehe GE-Forum).

Es kann zu Rückfragen der BAFA kommen wenn es nicht auf der Rechnung steht, liegt wohl am jeweiligen Sachbearbeiter dort. Dann muss man eben noch eine Bestätigung vom Werk/Händler nachreichen wo das vorhandene AVAS drin bestätigt wird. Die 100,- gibt es aber auf jeden Fall, maßgeblich ist nur: AVAS drin oder eben nicht. Wie und warum interessiert nicht.

Ja man sieht es ja am Formular selbst. Wenn man die Prämie für einen ID.3 beantragt dann ist hinterlegt dass das AVAS hier serienmäßig ist. Beim e-Up muss man ankreuzen dass es Zusatzausstattung ist. Aber natürlich gilt das gleiche Recht für beide Fahrzeugtypen.

Zitat:

Gibt es eigentlich hier jemanden der schon von der VW Aktion mit der nachträglichen Vergütung der MwSt über einen 2,52% Rabatt auf den BLP profitiert und das Geld ausgezahlt bekommen hat?

Ich habe letzte Woche rund 630€ zurückerhalten

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OK und Du hattest paar Tage vor mir abgeholt dann werde ich morgen mal nachhaken

Antrag am 28.01.2021 gestellt
Zuwendungsbescheid 17.03.2021
auf das Geld warte ich noch...
vg

Zitat:

@boecki schrieb am 17. März 2021 um 20:20:23 Uhr:



Zitat:

@CH21 schrieb am 17. März 2021 um 17:48:25 Uhr:


Wichtig ist halt dass es in der Rechnung als bestellte Sonderausstattung mit Preis steht.
Bei uns war das der Fall (auch Modelljahr 2021) und wir haben das Geld bekommen.
Wenn es serienmäßig eingebaut ist, ist es nicht förderfähig und man muss kein AVAS ankreuzen.
Es geht bei dem Kreuz rein um die Nachrüstung (=als Sonderausstattung bestellt).

das ist Quatsch, was du schreibst...

Du bekommst die 100,- auch wenn AVAS serienmäßig ist, ebenso wenn sie nicht explizit auf der Rechnung ausgewiesen ist. Beides bei mir der Fall gewesen, ebenso bei vielen anderen (siehe GE-Forum).

Es kann zu Rückfragen der BAFA kommen wenn es nicht auf der Rechnung steht, liegt wohl am jeweiligen Sachbearbeiter dort. Dann muss man eben noch eine Bestätigung vom Werk/Händler nachreichen wo das vorhandene AVAS drin bestätigt wird. Die 100,- gibt es aber auf jeden Fall, maßgeblich ist nur: AVAS drin oder eben nicht. Wie und warum interessiert nicht.

Vielen Dank für die nette und freundliche Berichtigung von Dir!
Habe da anscheinend was falsch verstanden.
Hier noch ein Hinweis von der BAFA Seite: "Bei der Zulassung ab dem 1. Juli 2021 ist der Einbau eines AVAS für alle Fahrzeugtypen verpflichtend und damit nicht mehr förderfähig."

Die Prämie für die Wallbox klappt ähnlich gut. Bin voll begeistert. Jetzt noch ein paar kostenlose Ladesäulen bei den Supermärkten dann läufts

Antrag gestellt am 16.2 am 26.3. Bewilligungungs Bescheid bekommen bin mal gespannt wie lange es dann noch dauert. Aber passt mein Händler hat ja gesagt ca 8 Wochen.

Habe heute den Zuwendungsbescheid über 6000 Euro bekommen. AVAS wurde abgelehnt da zum Zeitpunkt des Erwerbs angeblich gesetzlich verpflichtend und das verbaute System nicht EG-typengenehmigt ist und damit nicht über AVAS verfügt

Hatte das schon jemand und hat erfolgreich Einspruch eingelegt?

Danke
Dennis

Zitat:

@GTDennis schrieb am 10. April 2021 um 15:06:51 Uhr:


Habe heute den Zuwendungsbescheid über 6000 Euro bekommen. AVAS wurde abgelehnt da zum Zeitpunkt des Erwerbs angeblich gesetzlich verpflichtend und das verbaute System nicht EG-typengenehmigt ist und damit nicht über AVAS verfügt

Hatte das schon jemand und hat erfolgreich Einspruch eingelegt?

Danke
Dennis

AVAS ist ab 01. Juli 2021 verpflichtend - bis dahin sind es noch ein paar Monde. Da soll der Prakti bei der Bafa nochmal lernen, Kalender zu lesen 😛

Haben die BAFA Mitarbeiter hier mitgelesen, dass du den eSound mit OBD deaktiviert hast?😁

Nichts ist unmöööööglich, Toyo..... äh falsch hier!!! ????
Ich hatte auch bedenken aber hab sie bekommen.

Zitat:

@GTDennis schrieb am 10. April 2021 um 15:06:51 Uhr:


Habe heute den Zuwendungsbescheid über 6000 Euro bekommen. AVAS wurde abgelehnt da zum Zeitpunkt des Erwerbs angeblich gesetzlich verpflichtend und das verbaute System nicht EG-typengenehmigt ist und damit nicht über AVAS verfügt

Hatte das schon jemand und hat erfolgreich Einspruch eingelegt?

Danke
Dennis

Hattest Du e-Sound nicht als Extra?
Aber es es ist in der Serienausstattung drin?
Eigentlich solltest Du Einspruch eingelegen denn entscheidend ist ja nur das das Auto AVAS hat.

Ja ich lege Einspruch ein. Es ist ja nicht mal konkret angegeben weswegen es angelehnt wurde sondern pauschal der Text aus deren Förderbedingungen kopiert. ich denke man probiert es einfach mal und macht sich keine Mühe es zu prüfen. Das AVAS ist beim Up bis Zulassung 30.06.2021 förderfähig und taucht auf der Rechnung auch als SA auf und der e-Up ist auch vor 2019 homologiert worden

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