wann darf ich ein neuwagen (WA) verkaufen ??

Ford Mondeo

hallo !!

neuwagen(Werksangehörigen-Rabatt) erstzulassung 12/2005.

wann darf ich das fahrzeug verkaufen ?? nach 6 oder 12 monaten ???

dank im voraus
mfg

24 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Sepp Dietrich


Da muß nichts versteuert werden – auch nicht in Deutschland. Ford darf seine Autos zu jedem Preis verkaufen, der zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart wird. Mir verkauft Ford die Autos halt 20 bis 25 Prozent billiger als an Franz Xaver aus Graz. Dafür muß ich Ford aber versprechen, das Auto frühestens erst nach sechs Monaten verkaufen.

So sieht's aus.

Servus

Seppl

Wir reden hier nicht vom normalen Verkauf, sondern einen Verkauf von Ford an den Mitarbeiter von Ford, also Werksangehöriger...

Ab einen bestimmt Betrag ist es ein geldwerter Vorteil...

Ich kenne mich zwar mit den Gestzten nicht so genau aus, aber sonst würden ja viele Unternehmen, teile des Lohn´s in Sachwerten auszahlen, um die Steuer und Sozialversicherungsbeiträge zu sparen...und der Mitarbeiter treibt einen regen Handel damit...

Gruß
Epex

Zitat:

Original geschrieben von BullishHarami


tomtom, soviel Pauschalen gibt´s da nicht, dass die in´s Gewicht fallen würden. Ebenso rechnet das FA auch keine möglichen Rabatte, den ein privater Käufer beim Händler erhalten würde runter. Die gehen, wenn der Fall denn mal eintreten sollte, stur nach Listenpreis.

Das meinte ich ja. Der WA bekommt 20% auf den Listenpreis, und muß das weitestgehend versteuern, der Privatkäufer bekommt 10% auf den Listenpreis, und steckt die direkt rein. Effektiver Unterschied sind dann vielleicht noch 5%.

Stimmt tomtom, so hattest Du es auch geschrieben. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von BullishHarami


Da wärst Du ja ganz schön blöd.

Wenn es ein Mädel ist, haste wahrscheinlich die Sitte am Hals oder ihren Bruder. War es ein Landwirt, musste halt gucken wie Du Kartoffeln und Steckrüben im Wert von 5k Euronen eingelagert bekommst. 😉

Aber Spass beiseite. Der Begriff "Spekulationsgewinn" wird landläufig nur mit Wertpapieren in Verbindung gebracht. Das ist allerdings blauäugig und falsch.

Gruß
Bullish

Was??

Wenn ich einen Zeugen bei mir habe und auf dem Kaufvertrag "ohne jegliche Gewährleistung" steht es unterschrieben was soll den da passieren?

Beispiel: Ford xxx kostet vom Werk 20000€.
Ich bekomme es von Ford als MA für 12500€. Auf dem Kaufvertrag steht 20000€, ich verkaufe es aber für 15000€.. Alles wird unterschrieben. Was soll da passieren??

Gruß

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Außer das Du Dich der Steuerhinterziehung schuldig machst passiert nix weiter.

Du glaubst aber nicht, wieviele Menschen beim FA auffliegen, weil die/der Ex, der Nachbar, ein Kollege, ein einem nicht mehr gut gesonnener Freund etc. einen ansch...

Aber ich schrieb ja schon, wo kein Kläger, da kein Richter.

ok ok

Um, also, die anfängliche Frage nun zu beantworten, kann ich nur sagen: Man "darf" ab dem in Vertrag stehendem Zeitpunkt und man "kann", wann man will, das Fahrzeug das man als MA mit dem Rabatt gekauft hat verkaufen.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von iLoveMyCar


ok ok

Um, also, die anfängliche Frage nun zu beantworten, kann ich nur sagen: Man "darf" ab dem in Vertrag stehendem Zeitpunkt und man "kann", wann man will, das Fahrzeug das man als MA mit dem Rabatt gekauft hat verkaufen.

Gruß

Es hat auch vorher niemand das Gegenteil behauptet.

Hey,

ist leider so, daß erst nach 6 Monaten verkauft werden darf, ist halt bei Ford die Regelung. Glaube aber, die anderen Hersteller handeln nicht viel anders. Hintergrund, der MA Rabatt wird nur teilweise als gwV versteuert. Bis zu 3000 Euronen sind von der Steuer befreit.

Ist zwar ein sehr alter Tread, aber ich will extra deswegen keinen neuen aufmachen...

Momentan, bis 31.12.08 übernimmt den Geldwertenvorteil ja Ford,
wie siehts danach aus? Sprich für Ford "Rentner", sind die davon befreit? kennt sich damit jemand aus?

da rentner auch steuern bezahlen müssen, werden sie auch bei den werkswagen zur kasse gebeten. ich schätze mal, das die regelung angesichts der absatzkrise verlängert wird, so das ford die rabatte weiter einfriert und die steuer übernimmt.

kurze anmerkung: in den alten beiträgen ist bis auf wenige ausnahmen viel mist geschrieben worden. und äpfel sind mit birnen verglichen worden.
jeder vorteil den der arbeitgeber seinen mitarbeitern gewährt ist zu versteuern. fängt an bei werkswohnungemn, verbilligte kredite, besonderen einkaufskonditionen, usw.
der selbst ausgehandelte rabatt wird nicht versteuert. und ich glaube nicht das ein normaler kunde beim ffh die nominal rabatte eingeräumt bekommt, die der wa hat. real könnte es anders aussehen. da bleiben ca 15% übrig, beim alten wa rabatt. momentan sinds ja ca 21% und noch die kleine aufmerksamkeit der kostenlosen überführung. für diese rabatte brauchst du ordendliche argumente. dafür finanziert der wa teurer. und flat ist über wa verkauf auch nicht möglich.

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