ForumMondeo
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Ford
  5. Mondeo
  6. wann darf ich ein neuwagen (WA) verkaufen ??

wann darf ich ein neuwagen (WA) verkaufen ??

Themenstarteram 22. Juni 2006 um 19:18

hallo !!

neuwagen(Werksangehörigen-Rabatt) erstzulassung 12/2005.

wann darf ich das fahrzeug verkaufen ?? nach 6 oder 12 monaten ???

dank im voraus

mfg

Ähnliche Themen
24 Antworten
am 22. Juni 2006 um 19:44

Verkauf

 

Hallo,

ich kannes dir leiter nicht genau sagen, da ich nicht bei Ford arbeite.

Ich kann nur sagen wir haben einen Ford Mondeo Tunier Direktionswagen, Das heist er arbeitet in der oberen Etage bei Ford. Das Auto war damals knapp 8 Monate als wir es von Ihn gekauft haben.

diggifee

Bei VIP-Verkäufen verlangt Ford, daß der Wagen mindestens sechs Monate in meinem Besitz bleibt.

Servus aus Wien

Seppl

Themenstarteram 22. Juni 2006 um 20:06

DANKE Seppl !!!!!!!!!!!

Darf man seinen Eigentum als Privatverkäufer nicht verkaufen?

Ich kann doch was kaufen und es für das doppelte privat verkaufen.

Du kannst Deine Auto doch bei Ford kaufen und ohne zu fahren sofort wieder verkaufen. Ist doch Deine Sache.

Wie sollte es denn mit Fahrzeugen sein die Du gewinnst. Darfst Du die auch nicht verkaufen?

Der Rabatt ist doch in Deinem Arbeitsvertrag vorgegeben. Soweit nichts anderes drin steht und Du nichts anderes diesbezüglich unterschrieben hast kannst Du doch verkaufen.

Ist doch Ford-Sache wenn sie einen Rabatt geben.

Gruß

Zitat:

Darf man seinen Eigentum als Privatverkäufer nicht verkaufen?

Werksangehörige bekommen sehr viel Rabatt. Und Ford will Wahrscheinlich sicher gehen das die nicht jeden Monat einen neuen billig kaufen und dann teuer weiterverkaufen...

Es gab ja vor kurzem auch die "bis zu 6000€ über Schwacke" Aktion von Ford, die war auch an bestimmte Auflagen gebunden.

Kannst Du nicht! Die sechs Monate sind Bestandteil des Vertrages. Außerdem möchte man ja vielleicht noch einmal einen Ford haben. Bei bis zu 25 Prozent Nachlaß auf einen Neuwagen ist das ja wohl durchaus möglich.

Servus

Seppl

Zitat:

Original geschrieben von Sepp Dietrich

Die sechs Monate sind Bestandteil des Vertrages.

Also doch vertraglich. Tja.

Gruß

Das Problem wird nicht nur bei Ford liegen, sondern vieleicht auch bei Papa Staat... denn dann könnte auch ein "Geldwertervorteil" sein... habe zwar keine Ahnung wie es jetzt besteuert wird... aber dann werden bestimmt die Finanzbehörden aktive....

Gruß

Epex

am 23. Juni 2006 um 14:51

Zitat:

Original geschrieben von Epex121

Das Problem wird nicht nur bei Ford liegen, sondern vieleicht auch bei Papa Staat... denn dann könnte auch ein "Geldwertervorteil" sein... habe zwar keine Ahnung wie es jetzt besteuert wird... aber dann werden bestimmt die Finanzbehörden aktive....

Gruß

Epex

Wenn es ein geldwerter Vorteil ist, was ich mir in dem Fall sehr gut vorstellen kann, ist der Arbeitgeber der Finanzbehörde gegenüber in der Pflicht. Versteuert werden muss der Wert des gwV. D. h. in diesem Falle die Differenz zwischen Listenpreis und Kaufpreis für WA. Daher macht die Haltefrist von 6 oder 12 Monaten Sinn, dann dürfte der gwV nicht mehr gegeben sein.

Wenn Du ihn dann verkaufst, biste aber nicht zwangsläufig aus der Tretmühle Finanzamt raus. Wenn Du das Fahrzeug danach z.B. mit 3.000 € Gewinn verkaufen würdest, ist dies ein privates Veräußerungsgeschäft eines Wirtschaftsgutes mit der Absicht der Gewinnerzielung. Die Differenz (Gewinn) zwischen Deinem Kaufpreis und Deinem Verkaufspreis ist als Spekulationsgewinn zu versteuern.

Also, liebe Leute, das gibt es nicht nur an der Börse, der Verkauf eines Auto´s reicht da schon. Im Übrigen gilt dies auch für Wohneigentum, Uhren, Schmuck etc.

Aber wer macht das schon. Nur nicht erwischen lassen.

Gruß

Bullish

Angenommen Du willst das Fahrzeug privat verkaufen und erhoffst Dir einen Gewinn von 5000€. Ein Käufer findet sich und auf dem Kaufvertrag schreibst Du viel höcheren Betrag (um 5000€) höcher. Der Käufer zahlt Dir aber um 5000€ kleineren Preis als in dem Kaufvertrag. Was dann? Kommt das Finanzamt zu Dir nach Hause? ;)

Gruß

P.S. Jaja...ich merke dass ich mit dem Eintrag von Thema abkomme. Sorry

am 23. Juni 2006 um 21:24

Zitat:

Original geschrieben von iLoveMyCar

Angenommen Du willst das Fahrzeug privat verkaufen und erhoffst Dir einen Gewinn von 5000€. Ein Käufer findet sich und auf dem Kaufvertrag schreibst Du viel höcheren Betrag (um 5000€) höcher. Der Käufer zahlt Dir aber um 5000€ kleineren Preis als in dem Kaufvertrag. Was dann? Kommt das Finanzamt zu Dir nach Hause? ;)

Gruß

P.S. Jaja...ich merke dass ich mit dem Eintrag von Thema abkomme. Sorry

Da wärst Du ja ganz schön blöd.

Wenn es ein Mädel ist, haste wahrscheinlich die Sitte am Hals oder ihren Bruder. War es ein Landwirt, musste halt gucken wie Du Kartoffeln und Steckrüben im Wert von 5k Euronen eingelagert bekommst. ;)

Aber Spass beiseite. Der Begriff "Spekulationsgewinn" wird landläufig nur mit Wertpapieren in Verbindung gebracht. Das ist allerdings blauäugig und falsch.

Gruß

Bullish

Da muß nichts versteuert werden – auch nicht in Deutschland. Ford darf seine Autos zu jedem Preis verkaufen, der zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart wird. Mir verkauft Ford die Autos halt 20 bis 25 Prozent billiger als an Franz Xaver aus Graz. Dafür muß ich Ford aber versprechen, das Auto frühestens erst nach sechs Monaten verkaufen.

So sieht's aus.

Servus

Seppl

am 24. Juni 2006 um 22:30

Zitat:

Original geschrieben von Sepp Dietrich

Da muß nichts versteuert werden – auch nicht in Deutschland.

Sehr hilfreicher Beitrag ... Hier ging es um Mitarbeiterrabatt (vom Arbeitgeber gewährt), und der muß in Deutschland als geldwerter Vorteil (nach Abzug von Pauschalen etc.) sehr wohl versteuert werden. Und dann sehen 20% schon nicht mehr so spannend aus gegenüber 10% eines normalen Käufers.

am 24. Juni 2006 um 22:54

Zitat:

Original geschrieben von tomtom70

Sehr hilfreicher Beitrag ... Hier ging es um Mitarbeiterrabatt (vom Arbeitgeber gewährt), und der muß in Deutschland als geldwerter Vorteil (nach Abzug von Pauschalen etc.) sehr wohl versteuert werden. Und dann sehen 20% schon nicht mehr so spannend aus gegenüber 10% eines normalen Käufers.

tomtom, soviel Pauschalen gibt´s da nicht, dass die in´s Gewicht fallen würden. Ebenso rechnet das FA auch keine möglichen Rabatte, den ein privater Käufer beim Händler erhalten würde runter. Die gehen, wenn der Fall denn mal eintreten sollte, stur nach Listenpreis.

Raus aus der Geschichte käme man nur, wenn der Arbeitgeber eine Nettolohnversteuerung durchführen würde und die Steuern übernimmt. Das macht er i.d.R. aber nur bei Incentive-Maßnahmen.

Wie gesagt, vielen ist garnicht bewusst, was streng genommen so alles versteuert werden müsste. Aber so lange kein Kläger, so lange kein Richter.

Gruß

Bullish

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Ford
  5. Mondeo
  6. wann darf ich ein neuwagen (WA) verkaufen ??