Wandlung-VW stellt sich quer!

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo Leute!

Ich bin gerade dabei über meinen Anwalt eine Wandlung durchzusetzen. Ist das normal, dass man ein halbes Jahr darauf warten muss? Wie schnell ging das bei euch über die Bühne (Zeitspanne zw. Beantragung und Durchführung) ??

Hier noch "kurz" die Mängelliste meines Autos:

Mängelliste Golf V 1,6 FSI; Baujahr 09/2004

- Heckscheibenwischer hat sporadisch ausgesetzt oder ging während oder vor der Fahrt willkürlich an  behoben, Wischermotor ausgetauscht.

- 2 Monate nach dem Kauf blättert Softlack vom Lenkrad  behoben, Airbageinheit ausgetauscht.

- Climatronic tickert  Reparatur momentan unmöglich. Lösung von VW kommt im Frühjahr 2005.

- Softlack wieder abgeblättert  behoben, Airbageinheit zum zweiten Mal ausgetauscht.
- Dach verbeult und eingefallen. Ursächlich dafür war die Dichtmasse zwischen Blech und Dachhimmel  behoben, Dachhimmel ausgetauscht.

- Motor läuft unruhig im Stand; sporadisches Ruckeln und Zündaussetzer  Softwareupdate wirkungslos. Ursache unbekannt; wird als "normal" zurückgewiesen.

- MFA zieht streifen und ist sehr hell  behoben, Softwareupdate.

-Dezember2005: Fehlzündungen dem Serviceberater gezeigt. Bestätigung Serviceberater, dass Motorlauf n.i.O.! Fehlersuche blieb nach ganztägiger Prüfung jedoch ergebnislos. Steuergeräte-Fehlerspeicher leer; Ursache unklar. Man verspricht, sich diesbezüglich mit VW in Verbindung zu setzen. (Kennzeichenbeleuchtung teilweise ausgefallen  Ursache dafür ist eine defekte Glühbirne  kein Garantiefall).

-Dezember 2005: kratzendes Geräusch aus dem Motorraum im Kaltzustand  Ursache laut Serviceberater unbekannt (Zitat: „…irgendwas mit dem Getriebe.“)

-Januar 2006: Motor startet nach 2 Stunden Parkzeit nicht Abschleppdienst gerufen; Batterie völlig entladen. Fahrzeug konnte vor Ort nicht fahrtüchtig gemacht werden und wurde abgeschleppt  Ersatzwagen. Bis dato keine Rückmeldung bezüglich der Motorprobleme (aktueller KM-Stand: 14800 km).

-Februar 2006: ursächlich für die Entladung der Batterie war ein defektes Radio behoben. Radio ausgetauscht, „neues“ Radio jedoch defekt (Display kaum ablesbar)

-Februar 2006: Technischer Außendienst von VW bescheinigt trotz des unruhigen Motorlaufs, dass der Wagen „dem Serienstand entspricht“.

-März 2006: Radio erneut ausgetauscht; Climatronic-Bedienteil ausgetauscht; Türdichtungen ausgetauscht.

-Nach Anwaltsschreiben folgt ein weiterer Termin mit technischem Außendienst im Autohaus, um die Wandlung zu prüfen. Folgende Mängel sind zu diesem Zeitpunkt vorhanden: Kondenswasser in einer der Rückleuchten, äußeres Türblatt (hinten links) löst sich von der Tür, Softlack löst sich zum dritten (!) Mal vom Lenkrad, Beleuchtung der Bedienknöpfe geht nach 3 Sekunden selbstständig aus, Motor läuft nach wie vor unruhig.

-Nach 3-tägiger Untersuchung des Fahrzeugs (zwischenzeitlich wurde das Fahrzeug von einer Mitarbeiterin des Autohauses beschädigt) stellte man endlich den unruhigen Motorlauf als Fehler fest. Tausch der Einspritzdüsen brachte jedoch keinen Erfolg. Alle anderen Mängel wurden vorerst behoben.

-Mai 2006: Das Dachblech wellt sich erneut, Motor läuft immer noch sporadisch unruhig. VW lehnt Wandlung dennoch ab (mit der Begründung, dass alle Mängel behoben seien)!

-Mai 2006: weiteres Anwaltsschreiben, in dem eine gerichtliche Auseinandersetzung angekündigt wird

-Juni 2006: Anruf von VW  Termin im AH

Jetzt muss ich bis zu dem Termin erstmal abwarten.

Oh mann, langsam kann ich nicht mehr. Dieses Auto macht mich fertig...

111 Antworten

Naja meine Rede, deswegen kannst du dafür ja auch KEINEN "schönen" Ver für kaufen. Mein Bruder hat so um die 15.000 für seinen bezahlt für den "großen" mit 225 Pferdchen.
Zumal es ja auch zwei komplett verschiedene Autos sind.

TT hin, TT her, ist doch egal. Ich denke nur an meine Studenten Zeit zurück mit R4 oder Ente . Die sind zwar nicht 200 + mehr gefahren , sind aber bei den Mädels gut angekommen . Schon wegen der Liegesitze !!
buba

Zitat:

Original geschrieben von cruiserbuba


TT hin, TT her, ist doch egal. Ich denke nur an meine Studenten Zeit zurück mit R4 oder Ente . Die sind zwar nicht 200 + mehr gefahren , sind aber bei den Mädels gut angekommen . Schon wegen der Liegesitze !!
buba

Was haste denn studiert? Wie man ne Alte in nem R4 flachlegt? *gg*

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von tbmad


Was haste denn studiert? Wie man ne Alte in nem R4 flachlegt? *gg*

sagen wir mal so, konnte ich einfach, ohne Studium. Du nicht ?
Genug der Abweichung, weiter jetzt mit TT.
buba

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Ging es hier nicht um die Wandlung eines Golf´s ?

Moment mal:

Du hast DEFINITIV einen Anspruch auf Verzinsung des Kaufpreises! Ist Dein Anwalt eventuell etwas älter und hat die Schuldrechtsreform 2002 nicht gut verdaut (kenne selbst Juristen, die damit nicht klarkommen).

Das sollte er auf JEDEN Fall nochmal überdenken Dazu empfehlenswert das Buch von Kurt Reinking/Christoph Eggert, "Der Autokauf" ISBN: 3-8041-4645-7

Verschenke -vor allem nach der Zeit - kein Geld!
Es grüßt
Matthias

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG


Du mußt Geld haben 😁😛

Warum nicht einen A5, habe heute einen gesehen *sabber*

Einen Leon *Cupra* wäre auch was...

Hi,

der Cupra ist sicherlich nicht schlecht...aber setzt dich mal rein und schau die mal den Plastikkram im Auto an....da willst sicherlich ganz schnell wieder in deinen Golf V 🙂

Grüße

MO

Zitat:

Original geschrieben von faceman22


Ging es hier nicht um die Wandlung eines Golf´s ?

Die Wandlung ist durch, siehe oben, es geht ums Nachfolgeauto , eben TT .

buba

Zitat:

Original geschrieben von Matthias104


Moment mal:

Du hast DEFINITIV einen Anspruch auf Verzinsung des Kaufpreises! Ist Dein Anwalt eventuell etwas älter und hat die Schuldrechtsreform 2002 nicht gut verdaut (kenne selbst Juristen, die damit nicht klarkommen).

Das sollte er auf JEDEN Fall nochmal überdenken Dazu empfehlenswert das Buch von Kurt Reinking/Christoph Eggert, "Der Autokauf" ISBN: 3-8041-4645-7

Verschenke -vor allem nach der Zeit - kein Geld!
Es grüßt
Matthias

Mein Anwalt hat es damit begründet, dass ich mir in dieser Zeit eben ein anderes Auto hätte kaufen können. Ich wäre ja nicht drei Jahre lang zu Fuß gegangen. Daher fällt laut ihm der Anspruch weg.

Kenne mich in diesen Ding nicht so gut aus.

Zitat:

Original geschrieben von Golf5burg


Mein Anwalt hat es damit begründet, dass ich mir in dieser Zeit eben ein anderes Auto hätte kaufen können. Ich wäre ja nicht drei Jahre lang zu Fuß gegangen. Daher fällt laut ihm der Anspruch weg.
Kenne mich in diesen Ding nicht so gut aus.

Daher hak' da nochmal nach! Das Ganze richtet sich nach § 346 I BGB. Demnach sind gezogene Nutzungen (das sind bei Geld ZINSEN) herauszugeben. Dass der Händler das Geld wohl nicht angelegt hat sondern anders verwertet hat, ist egal (das sagt § 347 I).

Rechne doch mal Kaufpreis mal 3 Jahre mal 4% (nach der wohl herrschenden Meinung werden 4% angenommen), das ist ein hübsches Sümmchen!

Wenn dein Anwalt Dich dahingehend falsch berät, würde ich mir das schriftlich geben lassen, das ist wirklich ein Hammer, macht bei Dir nach 3 Jahren viel aus! Bei beispielhaften 20.000 EUR Kaufpreis immerhin knapp 2.500 EUR!

Es grüßt
Matthias

Es grüßt
Matthias

Zitat:

Original geschrieben von Matthias104


Daher hak' da nochmal nach! Das Ganze richtet sich nach § 346 I BGB. Demnach sind gezogene Nutzungen (das sind bei Geld ZINSEN) herauszugeben. Dass der Händler das Geld wohl nicht angelegt hat sondern anders verwertet hat, ist egal (das sagt § 347 I).

Rechne doch mal Kaufpreis mal 3 Jahre mal 4% (nach der wohl herrschenden Meinung werden 4% angenommen), das ist ein hübsches Sümmchen!

Wenn dein Anwalt Dich dahingehend falsch berät, würde ich mir das schriftlich geben lassen, das ist wirklich ein Hammer, macht bei Dir nach 3 Jahren viel aus! Bei beispielhaften 20.000 EUR Kaufpreis immerhin knapp 2.500 EUR!

Es grüßt
Matthias

Hm...du magst Recht haben. Also ich werd da nochmal nachhaken. Was ist denn, wenn er das nicht einsieht? Du meinst, ich soll mir schriftlich geben lassen, dass ich auf sein Anraten hin auf diese Forderung verzichte?

MfG

Zitat:

Original geschrieben von Golf5burg


Was ist denn, wenn er das nicht einsieht? Du meinst, ich soll mir schriftlich geben lassen, dass ich auf sein Anraten hin auf diese Forderung verzichte?

Wenn er darauf besteht, dass das nicht durchsetzbar ist, solltest Du Dir das bescheinigen lassen. Man weiß ja nie.... Ein Anwalt hat ja eine Haftpflichtversicherung, 2.xxx EUR sind kein Pappenstiel.

Aber Du kannst ihn das ja mit einem bestimmten Unterton fragen.
"Sagen Sie, Sie sind sich zu 100% sicher, dass ich keinen Anspruch auf Verzinsung des Kaufpreises habe, nicht, dass ich hier aufgrund einer falschen Beratung einen Schaden erleide!"

Nette Variante wäre der Hinweis auf die Schuldrechtsreform, dann fühlt er sich nicht so auf den Schlips getreten und kann sich gut rausreden.

Es grüßt
Matthias

Zitat:

Original geschrieben von Matthias104


Wenn er darauf besteht, dass das nicht durchsetzbar ist, solltest Du Dir das bescheinigen lassen. Man weiß ja nie.... Ein Anwalt hat ja eine Haftpflichtversicherung, 2.xxx EUR sind kein Pappenstiel.

Aber Du kannst ihn das ja mit einem bestimmten Unterton fragen.
"Sagen Sie, Sie sind sich zu 100% sicher, dass ich keinen Anspruch auf Verzinsung des Kaufpreises habe, nicht, dass ich hier aufgrund einer falschen Beratung einen Schaden erleide!"

Nette Variante wäre der Hinweis auf die Schuldrechtsreform, dann fühlt er sich nicht so auf den Schlips getreten und kann sich gut rausreden.

Es grüßt
Matthias

Vielen Dank! Ich werde deinen Rat befolgen und ihn darauf ansprechen. Bin mal gespannt, was dabei herauskommt.

Habe sowieso das Gefühl, dass er das alles recht locker sieht und sich da nicht wirklich reinhängt. Schließlich hat der ganze Spaß mal eben über ein Jahr gedauert.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von cruiserbuba


Zitat:

Original geschrieben von tbmad


Was haste denn studiert? Wie man ne Alte in nem R4 flachlegt? *gg*

sagen wir mal so, konnte ich einfach, ohne Studium. Du nicht ?
Genug der Abweichung, weiter jetzt mit TT.
buba

eine kleine "abweichung" muss noch sein:
so einfach kommst du da nicht raus buba: erzähl uns doch mal, was du studierst hast! 😎

Zitat:

Original geschrieben von teddybaxter


eine kleine "abweichung" muss noch sein:
so einfach kommst du da nicht raus buba: erzähl uns doch mal, was du studierst hast! 😎

er googelt grad was man so alles studieren kann........wir warten mal ab was ihm so einfällt😉

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