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VW Werkstatt hat mir keine original Frontscheibe sondern eine Zubehörscheibe eingebaut

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 9. Juni 2014 um 18:55

Hallo zusammen,

habe nach einem fetten Steinschlag unseren Golf 6 zum Wechsel der Frontscheibe bei einer VW Vertragswerkstatt abgegeben.

Nach der Abholung des Fahrzeugs habe ich gemerkt, dass eine Scheibe aus dem Zubehör verbaut wurde.

Das VW Logo fehlt, die Tönung ist geringer als vorher.

Ich akzeptiere aber keine Frontscheibe, die kein original VW Ersatzteil ist. Deshalb bin ich ja auch zum VW Vertragshändler gefahren.

Habe ich ein Recht darauf, dass die Zubehörscheibe gegen ein VW Originalteil ersetzt wird?

Darf eine VW Vertragswerkstatt einfach ein Fremdteil verbauen, ohne mich darüber zu informieren?

Die 150 Euro Selbstbeteiligung wurden bei Abholung des Fahrzeugs bezahlt.

Besten Dank für eure Meinungen.

Beste Antwort im Thema

Hiho

Wo bekommt mann eigentlich Original VW Benzin her wenn der Tank nach der Abholung aus der Autostadt leer ist ???

 

Gruss Dirk

p.s. ja ist warm heute

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Was ist ein orig. ZR?

Gibt´s ja in dem Sinn gar nicht.

Der kommt doch sowieso von Conti oder Ruville...

Mein orig. Werk-DiFi war beim Ausbau/Wechsel recht schwer im Vergleich zum neuen (befüllten!) orig. VW-DiFi vom ahw-Shop (mit VW/Audi-Logo und Made in China).

Jetzt hab ich einen von Mann/Hummel drin, der in Gewicht und optischem Qualitätseindruck (was beides nichts heißen muss, damit man mich hier nicht missversteht) zumindest dem ersten, aufgehobenen orig. DiFi ab Werk wieder entspricht.

Gefühlsmäßig hätte ich jetzt geurteilt:

1. orig. VW-Ersatzteile DiFi ist Mist

2. OEM / freier Teilemarkt, MANN ist klasse und wird so offenbar selbst von VW am Band verbaut

???

Zitat:

Original geschrieben von Taubitz

 

Gefühlsmäßig hätte ich jetzt geurteilt:

1. orig. VW-Ersatzteile DiFi ist Mist

2. OEM / freier Teilemarkt, MANN ist klasse und wird so offenbar selbst von VW am Band verbaut

Wie du gefühlsmäßig urteilst, ist doch für diesen Thread überhaupt nicht relevant.

Hier geht es darum, dass man als Kunde erwarten kann, dass in der Markenwerkstatt Originalteile verbaut werden.

Falls nicht, ist das mit dem Kunden vorher abzusprechen.

Themenstarteram 13. Juni 2014 um 21:30

Liebe Leute,

ist inzwischen nicht schon genug zu diesem Thema geschrieben worden?

Meine WSS-Sache ist doch längst erledigt.

Ich möchte einfach keine Zubehörteile in meinen Fahrzeugen haben.

Deshalb fahre ich in eine VW Vertragswerkstatt und nicht in einen freien Betrieb.

Es handelt sich dabei um meine persönliche Entscheidung. Und ich zahle gerne mehr dafür, weil ich einfach keine Zeit habe, mir einen Kopf darüber zu machen, wo Teile mit gleicher Qualität günstiger zu haben sind. Und weil ich keine Zeit dafür habe, vertraue ich den OE/OES Teilen. Das ist doch legitim.

Und wer glaubt, dass ATE ECE R90 Bremsbeläge baugleich mit VW OE/OES Belägen sind, der zieht sich vermutlich auch die Hose mit der Kneifzange an.

 

 

 

 

 

 

 

Themenstarteram 13. Juni 2014 um 22:15

1

 

 

 

 

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Hufergasse

Und wer glaubt, dass ATE ECE R90 Bremsbeläge baugleich mit VW OE/OES Belägen sind, der zieht sich vermutlich auch die Hose mit der Kneifzange an.

Glaubt das einer:confused:

Zitat: "Die ECE-R90 ist Bestandteil der Richtlinie 98/12/EG über Bremsanlagen, welche seit dem 01.01.1999 in Kraft getreten ist und seit dem 01.04.2001 EU-weit zur Pflicht wurde. Darin wird festgeschrieben, dass die Leistung von Ersatz-Bremsbelageinheiten und Ersatz-Trommelbremsbelägen für Kraftfahrzeuge und Ihre Anhänger im freien Ersatzteilemarkt maximal +/- 15% zu Originalbelägen abweichen darf. ECE-R90 gewährleistet, dass Bremsbeläge eine gleich bleibende Qualität haben.

Quelle:

http://www.ate.de/.../productinfo_bremsbelaege_de.html

Zitat:

Original geschrieben von Hufergasse

 

Und wer glaubt, dass ATE ECE R90 Bremsbeläge baugleich mit VW OE/OES Belägen sind, der zieht sich vermutlich auch die Hose mit der Kneifzange an.

Und ich zahle gerne mehr dafür, weil ich einfach keine Zeit habe, mir einen Kopf darüber zu machen,

Hiho

Ne da haste Recht ..

Die VW OEM DINGER haben nen hübscheres LOGO drauf

 

( ich habe mal bei nem Bremsenhersteller gearbeitet und weiß wer bei wem produzieren lässt )

da laufen z.b. BMW und Zubehörteile vom Gleichen Band ..und auch die Gußteile sind 100% Identisch

...und das sieht bei anderen Herstellen NICHT anders aus .

2: warum lässt du dann auf Kosten der Allgemeinheit ( Versicherung ) so ne kaxxx WSS scheibe wechseln weil Kein VW Logo Drinne ist ..du mussttes ja NIX aus eigenen Tasche bezahlen .....also schreib hier nicht "gerne mehr" bezahlen ...

 

Gruss Dirk

Zitat:

Original geschrieben von dtgr

2: warum lässt du dann auf Kosten der Allgemeinheit ( Versicherung ) so ne kaxxx WSS scheibe wechseln weil Kein VW Logo Drinne ist ..du mussttes ja NIX aus eigenen Tasche bezahlen .....also schreib hier nicht "gerne mehr" bezahlen ...

Den nochmaligen Scheibentausch zahlt wohl die Werkstatt und nicht die Versicherung.

Vielleicht ja auch die Haftpflichtversicherung der Werkstatt! :D

So... nächste blöde Frage:

Wie streng ist denn VW in Sachen Kulanz oder erst recht bei seinen Garantiebedingungen? Da heißt es ja immer so ähnlich wie "von Volkswagen freigegebene Ersatzteile".

Wird VW also bspw. Leistungen der Garantie(verlängerung) verweigern, wenn ein Problem entsteht, welches mit einem Teil in Verbindung gebracht wird, das nicht das VW-Logo trägt, selbst wenn es in der Vertragswerkstatt eingebaut wurde?

Ich meine das Argument in diesem Thema mal irgendwo gesehen zu haben... Da das Thema durch die ewigen "ich habe aber Recht" Kindergartendiskussionen aber über 5 Seiten unübersichtlich in die Länge gezogen wurde finde ich den Abschnitt nicht mehr.

Zitat:

Original geschrieben von tom_ktom

Da das Thema durch die ewigen "ich habe aber Recht" Kindergartendiskussionen aber über 5 Seiten unübersichtlich in die Länge gezogen wurde finde ich den Abschnitt nicht mehr.

Da frage ich mich, warum du deine Frage überhaupt an diese "ich habe aber Recht- Kindergartendiskussion" anhängst.

Es ist nun mal so, dass in Foren diskutiert wird und jeder seinen Standpunkt hat.

Wenn dir das nicht passt, wäre es wohl besser du stellst deine Frage direkt an VW.

Da bekommst du sicherlich deine Antwort, ohne dass evtl. wieder eine "Kindergartendiskussion" entsteht.

Zitat:

Original geschrieben von tom_ktom

So... nächste blöde Frage:

Wie streng ist denn VW in Sachen Kulanz oder erst recht bei seinen Garantiebedingungen? Da heißt es ja immer so ähnlich wie "von Volkswagen freigegebene Ersatzteile".

Wird VW also bspw. Leistungen der Garantie(verlängerung) verweigern, wenn ein Problem entsteht, welches mit einem Teil in Verbindung gebracht wird, das nicht das VW-Logo trägt, selbst wenn es in der Vertragswerkstatt eingebaut wurde?

Ich meine das Argument in diesem Thema mal irgendwo gesehen zu haben... Da das Thema durch die ewigen "ich habe aber Recht" Kindergartendiskussionen aber über 5 Seiten unübersichtlich in die Länge gezogen wurde finde ich den Abschnitt nicht mehr.

http://www.motor-talk.de/suche.html?...

http://www.motor-talk.de/suche.html?...

...über die Lupe "Suche im Thema" sehr einfach zu finden, egal wie viele Seiten hier jetzt kindergartenmäßig (kein VW-Logo :)) diskutiert wurde! :eek:

Herrlich..., wie zwei Buchstaben, oder eben das Fehlen dieser, so eine lange Diskussion hervorrufen können...

Es wird immer diese zwei Lager mit ihren jeweiligen Meinungen geben..., wie lange will man sich denn nun noch darüber "streiten"?

am 20. Juni 2014 um 0:18

Bis auf ganz wenige Ausnahmen tragen alle Original-Ersatzteile von das Markenlogo und die entsprechende Teilenummer.

Eine Vertragswerkstatt darf ohne Rücksprache mit dem Kunden auch nur diese Teile einbauen. Das ist im Vertrag des Partners so festgelegt!

Es kann immer wieder mal vorkommen, dass ein Teil in Rückstand ist, also kurzfristig nicht verfügbar. Dann kann der auch was anderes einbauen, doch der Kunde muss informiert werden, das ab-nicken, und es muss hinter explizit auf der Rechnung auftauchen. Das ist übrigens auch bei mitgebrachten Teilen, oder etwa Schmierstoffen so: Die müssen ausdrücklich auf der Rechnung erkenntlich sein!

Denn der Händler leistet nur Gewährleistung auf seine Arbeit. Der Hersteller übernimmt aber u.U. eine Kulanz, sofern Original-Teile eingebaut wurden. Die ist freiwillig. Daher kann er sehr wohl darauf bestehen, dass es diese Kulanz nur beim Einbau von Original-Teilen gibt!

Deswegen ist es eben auch wichtig, dass da ein Vermerk auf der Rechnung steht. Steht der nämlich nicht drauf, könnte die Scheibe ja nachträglich nochmal bei Carglass etc. getauscht worden sein, und VW geht das gar nichts mehr an!

Das geht sogar so weit, dass eine Vertragswerkstatt sich eigentlich weigern muss, ein sicherheitsrelevantes Bauteil gegen ein Nicht-VW-Bauteil zu tauschen.

Alles das hat weitreichende Folgen: Wenn ich heute ein gebrauchtes Auto kaufe, das "scheckheftgepflegt" ist, dann erwarte ich, dass da nur Originalteile verbaut sind. Würde VW da tolerieren, dass der Händler da was anderes einbaut, würde er sich unter Umständen ein ganz dickes Ei legen!

Ich habe auch nie behauptet, dass so eine Zubehörscheibe schlechter wäre, genauso wenig kann jedoch der Endverbraucher feststellen, ob eine Zubehörscheibe tatsächlich identisch mit der Originalscheibe ist! Das gilt für alle Teile im Auto!

Wenn der Kunde in eine Vertragswerkstatt von VW geht, kann er Originalteile erwarten! Wenn nicht, muss er darüber informiert werden!

Hatte heute ein längeres Gespräch mit einem VZ-Mitarbeiter (Die VZ's sind die, die die Vertragshändler mit Teilen beliefern), um mir den aktuellen Stand nochmal bestätigen zu lassen.

(Und nur am Rande: Das OTC in Kassel beliefert nur die VZ's, aber nicht die Händler direkt!)

Der ehemalige Kollege wollte nach Schilderung des Problems als erstes mal wissen, ob ich den Händler kenne... Er meinte sofort: Der riskiert da seinen Vertrag!!

Es gibt von VW freigegebene Teile, die jedoch alle dann eine VW-Teilenummer bekommen. Die haben bisher mit Z.. angefangen. Das waren z.B. die ganzen Votex-Teile. Doch dieses System wird im Moment umgestellt, und diese Teile fangen momentan in der Regel mit 000 an.

Das Problem ist in den VZ's derzeit bekannt, weil in letzter Zeit immer mehr Werkstätten, wie etwa Bosch-Betriebe einen VW-Vertrag bekommen, und die auch für den "Freien Markt" ähnliche Teile vorrätig haben, und es da dann oft mit den Teilen nicht so genau nehmen.

Langer Rede, kurzer Sinn: Hat der Händler auf der Rechnung des TE vermerkt, dass es sich nicht um ein Original-VW-Ersatzteil handelt? Wenn ja, dann ist alles O.K. Man könnte sich dann nur noch darüber streiten, ob es vorher angekündigt wurde, dass eben nicht ein Original-Teil verbaut wurde, etwa weil es momentan nicht lieferbar ist.

Ich habe in dem Fall ganz klar auf zukünftige Kulanz-Regelungen des VW-Werks verzichtet!

Aber auch der Preisunterschied kann da mitunter erheblich sein.

Hat er den Preis des Original-Teils veranschlagt?

Diese ganze Diskussion würde sich auflösen, wenn der TE diese einzelne Rechnungsposition mal offenlegen würde...

Und damit bin ich aus diesem Thema raus!

Ich glaube, ich habe den Unterschied hier nochmal verdeutlicht. Doch gerade Fahrer von Fahrzeugen, die gerade mal ein halbes Jahr alt sind, sollten schon drauf achten. Wer an einem Fahrzeug, das zehn Jahre alt ist, die Scheibe tauscht, der soll meinetwegen zu einem Bauglaser gehen...

So Long...

 

Zitat:

Original geschrieben von Triumph BGH 125

Denn der Händler leistet nur Gewährleistung auf seine Arbeit. Der Hersteller übernimmt aber u.U. eine Kulanz, sofern Original-Teile eingebaut wurden. Die ist freiwillig. Daher kann er sehr wohl darauf bestehen, dass es diese Kulanz nur beim Einbau von Original-Teilen gibt

Da bist du aber ganz falsch informiert.

Der Kunde hat der Werkstatt gegenüber einen Anspruch auf Gewährleistung. Der Gewährleistungsanspruch bezieht sich sowohl auf das verwendete Material als auch auf die Arbeitsleistung. Egal ob Originalersatzteil oder nicht. Davon teilweise ausgenommen sind Verschleißteile.

Bei allen Reklamationen in Bezug auf Reparaturen oder Werkstattleistungen ist der einzige Ansprechpartner für den Kunden die Werkstatt. Wie und wo die Werkstatt evtl. defekte Teile reklamiert muss den Kunden nicht interessieren.

Das hat mit dem Fahrzeughersteller und einer evtl. Kulanz auf Ersatzteile nicht das geringste zu tun.

Dass eine evtl. Garantie auf das Fahrzeug erlischt, falls nachweisbare Schäden durch Fremdteile entstehen, versteht sich allerdings von selbst.

 

Zitat:

Original geschrieben von Triumph BGH 125

Das geht sogar so weit, dass eine Vertragswerkstatt sich eigentlich weigern muss, ein sicherheitsrelevantes Bauteil gegen ein Nicht-VW-Bauteil zu tauschen.

Die Werkstatt muss sich keineswegs weigern.

Sie darf grundsätzlich in Absprache mit dem Kunden auch markenfremde Teile verwenden. Egal ob sicherheitsrelevant oder nicht. Die meisten Markenwerkstätten machen es aber nicht.

Ich habe in der Vergangenheit bei verschiedenen Fahrzeugen (nicht bei VW), sogar schon die Erfahrung gemacht, dass Teile aus dem Zubehörhandel (Bremsscheiben) besser waren als die Originalteile.

Zitat:

Original geschrieben von Triumph BGH 125

Alles das hat weitreichende Folgen: Wenn ich heute ein gebrauchtes Auto kaufe, das "scheckheftgepflegt" ist, dann erwarte ich, dass da nur Originalteile verbaut sind.

Was du erwartest ist deine Sache.

Scheckheftgepflegt bedeutet, dass die Wartungen wie vorgeschrieben durchgeführt wurden. Mit Originalteilen hat das erstmal nix zu tun.

Wenn du ein "scheckheftgepflegtes" Fahrzeug kaufst und der Vorbesitzer hat Reparaturen bei freien Werkstätten mit Fremdteilen durchführen lassen, ändert das nix daran dass das Fahrzeug scheckheftgepflegt ist.

Das Serviceheft ist lediglich ein Wartungsnachweis.

Zitat:

Original geschrieben von Triumph BGH 125

Würde VW da tolerieren, dass der Händler da was anderes einbaut, würde er sich unter Umständen ein ganz dickes Ei legen!

Warum?

Du kaufst den Gebrauchtwagen beim Händler und nicht bei VW.

VW hat mit deinem Gebrauchtwagenkauf nicht das geringste zu tun.

am 20. Juni 2014 um 6:53

Abermals, Triumph BGH 125: Ich weiß nicht, woher Du Deine Behauptungen nimmst.

Aus eigener beruflicher Werkstatterfahrung (wenngleich schon etwas länger her) stellt sich mir vieles sehr anders dar, als Du es oben so scheinbar unumstößlich schilderst.

Zitat:

Original geschrieben von Triumph BGH 125

Alles das hat weitreichende Folgen: Wenn ich heute ein gebrauchtes Auto kaufe, das "scheckheftgepflegt" ist, dann erwarte ich, dass da nur Originalteile verbaut sind.

Das ist eine zumindest höchst fragwürdige, anzweifelbare Aussage,

da im allg. Sprachgebrauch und auch im täglichen Leben und Handel der Begriff "scheckheftgepflegt" nicht synonym ist mit "Wartung & Reparatur ausschließlich bei einer Marken-Vertragswerkstatt und ausschließlich nur mit orig. Teilen".

Es gibt, nicht zuletzt, sogar Rechtssprechungen, die dieses ganz klar verneinen, also dass man ein Auto nur in der Vertragswerkstatt und nur mit orig. Teilen "scheckheftpflegen" oder nur dann Garantie- & Gewährleistungsansprüche anmelden könne.

Entscheidend für das Zutreffen der Begrifflichkeit ist viel mehr, dass das Fahrzeug gem. der (quasi im Scheckheft niedergelegten) Herstellervorschriften gewartet wurde!

 

Zitat:

Ich habe in dem Fall ganz klar auf zukünftige Kulanz-Regelungen des VW-Werks verzichtet!

Auch das ist so nicht zwingend richtig.

Oftmals und im Normalfall geht die Werkstatt bei einem sog. Kulanzfall in finanzielle Vorleistung und lässt sich die Kosten später vom Werk erstatten. Kulanz ist ja immer ein freiwilliges Entgegenkommen und liegt somit außerhalb gesetzl. oder sonstwie vertraglich festgelegter Verpflichtungen.

Wäre es nun alles so wie behauptet und angenommen und hätte die Werkstatt eine nicht-orig-Scheibe verbaut (deren abweichende Qualitäten hier ja sogar von Fachleuten wie Autoglasmeister in Abrede gestellt wurden), so hätte zunächst die Werkstatt für Arbeit und Ersatzteil bei Beanstandung in (gesetzl. geregelte!) Gewährleistung zu treten, nicht VW. Von Kulanz ist bis hierhin noch gar nicht die Rede.

Im späteren Kulanzfall, also einem - jenseits der gesetzl. geregelten Gewährleistung bzw. -spflicht - freiwilligen Entgegenkommen des Leistungserbringers ggü. dem Leistungsnehmer, wäre bzw. ist es auch zunächst an der Werkstatt, hier in Sachen nicht-orig.-Scheibe dem Kd. kulant entgegenzukommen, denn sie selbst hat sie ja verbaut.

Warum sollte der Händler in diesem Fall nicht kulant sein?

Weil er sich selbst darauf beruft, dass er (entgegen der Vereinbarungen mit VW etc.) keine VW-orig.-Scheibe verbaut hat?

Und, weiter: Was wäre denn bei einem Streitfall, der bis zu VW geht?

Dass VW selbst den Kunden dann zurück an den Händler verweist, der entgegen des Vertrags (zum Bezug und Verbau von VW-orig.-Teilen) eine Zubehör-Scheibe verbaut hat, mit dem Hinweis

"tja, da haben Sie eben Pech gehabt bei der Auswahl Ihres VW-Vertragshändlers. Das nächste Mal passen Sie doch bitte besser auf und kontrollieren Sie vor allem bitte nach der Reparatur alle ersetzten Teile, z.B. Bremsbeläge und -Scheiben etc., auf das orig. VW-Logo und die orig. VW-Teile-Nr. hin!",

ist mehr als unglaubhaft.

Ich weiß von wenigen solcher Fälle (von "echtem" Schwarzverbau von nicht orig. Teilen) und ich weiß, dass da immer VW ggü. dem Kunden quasi in die "Haftung" eingetreten ist bzw. jenseits sonstiger Bedingungen ggü. dem Kunden kulant gehandelt hat und sich hinterher am vertragsbrüchig gewordenen Händler schadlos gehalten hat.

Für mich ist dieses ganze Thema nach wie vor ein Sturm im Wasserglas.

Anders wäre es, wenn mein Freundlicher mir Bremsbeläge aus Kameldung verbaut hätte, also ein definitiv hochgradig untaugliches oder gar gefährliches Ersatzteil.

Nur:

Wie der durchschnittliche Werkstattkunde den jeweiligen Verbau von jew. orig. Teilen kontrollieren und ggf. später reklamieren kann, das wurde auch hier nicht hinreichend plausibel erläutert.

Die Argumentationskette des später nochmaligen Teileverbaus (wie o.g. später nochmal bei Carglass o.ä. gewechselt) gilt sinngemäß ja letztlich für alle Teile (z.B. einen nicht unmittelbar sichtbaren eFH-Reparatursatz etc.), ohne dass sich der vertrauensselige Kunde vorhalten lassen muss, dass er nach Besuch des korrekt handelnden Freundlichen später doch noch mal irgendwo anders nochmals was nicht originales hat verbauen lassen...

ICH kann das zwar (und ja, ich hab früher sogar kontrolliert, ob der Freundliche mir wirklich einen neuen, unmittelbar nicht erkennbaren, LuFi etc. verbaut hat), aber wer kann & macht das im Normalfall schon?

In diesem Sinne: so short :)

[edit: Sorry, ich habe hier voreilig unmittelbar auf den gelesenen Beitrag von Triumph erwidert und, unsachgemäß, erst danach den inhaltlich ähnlich gelagerten Beitrag von cc307 gelesen und mich insofern teilweise wiederholt. Seht es mir bitte nach, auch ich mache Fehler! :)]

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