VW Vergleichsangebot
Im Zug meines Sportsvan-Kauf 2019 habe ich meinen Touran Diesel in Zahlung gegeben.
Ich habe meines Wissens Anspruch auf eine Entschädigung von 3200 € und den Antrag online gestellt.
Alle Voraussetzungen sind erfüllt.
VW hat aber dort nicht berücksichtigt, dass man sein Auto zwischenzeitlich verkauft haben kann.
Es soll eine Kopie vom Fahrzeugbrief hochgeladen werden, den ich zwangsläufig nicht mehr besitze.
Eine Erklärung kann man auch nicht abgeben.
Wie dusselig sind die involvierten VW-Mitarbeiter?
Stattdessen habe ich meinen Kaufvertrag hochgeladen, mal sehen wie VW darauf reagiert.
Beste Antwort im Thema
Einfach als das nehmen, was es ist - ein kleines unerwartetes Geschenk. Der eine der Kläger, der sein Auto wirklich nur wegen der Umweltgesichtspunkte gekauft, der ist natürlich zu Recht sauer. So geschätzt 99,9% der Kläger dürften aber nur deshalb dem Verfahren beigetreten sein, weil es risikolos was aufs Konto geben könnte.
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156 Antworten
Ich habe bis jetzt IMMER nur die Rückmeldung bekommen, dass das hochgeladene Dokument nicht richtig wäre.
Und wenn man anruft - oder ich angerufen habe - heißt es immer nur lapidar, man soll es wieder versuchen oder einfach nochmal schicken. Toller Lösungsvorschlag.
Wieder schicken geht aber erst, wenn man von VW wieder freigeschaltet ist. Und - wie smartcore schon anmerkte - wie lange soll dieses Ping Pong denn laufen? Mal abgesehen davon, dass es ja völlig sinnfrei ist, einfach immer neu zu schicken, wenn die Software oder ein Mitarbeiter nicht fähig ist, die Dokumente richtig zu erkennen.
Ich habe mich gedanklich schon mit dem Fristablauf 20.4. abgefunden. Es würde mich sehr wundern, wenn das bis dahin alles noch geklärt wird. Bleibt wohl nur der Weg zum Anwalt.
Dieser Weg ist ja nur dann ausgesetzt, wenn VW dem Vergleich zustimmt. Das würde aber ja bedeuten, dass das Geld fließt.
Somit ist ja streng genommen nichts verloren, wenn die Frist verstreicht. Aber es ist natürlich aufwändiger als das Online-Bestücken der Formulare.
Frage mich nur, was der Quatsch von VW aus soll, wenn ich es ernst mit dem Abschluss des Verfahrens meine.
Nachtrag:
So was müsste eigentlich in die (Fach)presse, damit das mal was publiker wird.
Was ist denn für euch der Kaufvertrag? Meine verbindliche Volkswagenbestellung wurde abgelehnt, da nicht ersichtlich dass vor dem 1. Januar 2016 bestellt wurde (steht zwar unten drauf aber ok).
Habe nun wieder die Rechnung hochgeladen, wie schon beim ersten mal an der Stelle des Briefes. Nun jedoch in der Maske mit Perso Kopie. Der Hotliner hat es auch sofort gesehen und gesagt, dass das nun so passen muss.
Ich habe bereits 4 mal beim Kundenservice angerufen und nachgefragt. Als erste habe ich, da der Brief nicht vorlag, nur den Kfz Schein geschickt, abgelehnt. Kundenservice angerufen, Rechnung statt Schein, abgelehnt. Anruf beim Kundenservice, alles in eine PDF Datei packen, Rechnung, Ausweis, verbindliche Bestellung, abgelehnt. Ich soll jetzt wieder den Kfz Brief schicken, den ich aber nicht mehr habe. Wiederum Anruf beim Kundenservice gestern morgen, ich möchte mich bitte eine Stunde später nochmal melden, dann ist ein Fachmann vor Ort, der mir weiterhelfen kann. Gesagt getan, Anruf beim VW Kundenservice, Weiterleitung an Fachmann, der sich entschuldigte am Telefon, alles umgestellt, jede Datei kann jetzt einzeln hochgeladen werden, Rechnung, Ausweis Vorderseite, Ausweis Rückseite. Jetzt alles nochmal hingeschickt. Bin gespannt ob es jetzt klappt.
Frohe Ostern
Falls es wieder abgelehnt wird schicke ich es per Einschreiben mit der Post, aber ob es was bringt.
Hallo,
habe heute auch eine Maul bekommen, dass in meinem Fahrzeugbrief nicht ersichtlich wäre, dass ich das Auto vor dem 1.1.2016 erworben hätte.
im Brief steht aber eindeutig 2013 drin. sind die deppert, richtig zu lesen?
den Fahrzeugschein sollte man ja auch hochladen. da ist vermerkt, dass ich das Auto 2018 zugelassen habe. ja, weil ich das ein halbes Jahr abgemeldet hatte.
könnte das vielleicht der Grund sein? dann wäre allerdings deren Begründung falsch.
jetzt hab ich bissl bammel, weil ich nur noch eine Rechnung des Autokaufs und nicht mehr den Kaufvertrag an sich vorweisen könnte. allerdings bin ich seit Autokauf immer zum gleichen VW-Autohaus zur Inspektion etc gefahren. Das steht doch bei denen alles im System.
Kann mir jemand bissl die Osterfreude zurückgeben und kennt sich mit meinem Problem aus?
Dienstag rufe ich mal die (anscheinend unfähige) hotline an.
Wenn die blöd kommen, gehe ich halt den etwas mühsameren Weg zum Anwalt. Rechtschutzversicherung hab ich ja schon seit etlichen Jahren und noch nie in Anspruch nehmen müssen.
Gegen VW hilft nur ein Rechtsanwalt.
Ich gehe davon aus dass dieses ignorante Verhalten von Volkswagen nicht auf Dummheit sondern auf Vorsatz beruht.
Die meinen wohl auf diese Weise Kosten sparen zu können.
Hallo Zusammen,
Erst einmal frohe Ostern.
Also wir haben unseren damals gebraucht am 13.01.2016 erworben, verstehe ich es dann jetzt richtig, dass Ich diesen Vergleich nicht wahrnehmen darf ?
Zitat:
Hallo,
habe heute auch eine Maul bekommen, dass in meinem Fahrzeugbrief nicht ersichtlich wäre, dass ich das Auto vor dem 1.1.2016 erworben hätte.
im Brief steht aber eindeutig 2013 drin. sind die deppert, richtig zu lesen?Kann mir jemand bissl die Osterfreude zurückgeben und kennt sich mit meinem Problem aus?
Hallo VWsOsterei, ich teile Deine Osterfreude:
Habe heute auch eine Mail bekommen, dass in meinem Fahrzeugbrief stehe, der Wagen wäreerst nach dem 31. Dezember 2015 auf mich zugelassen worden.
Im Brief steht aber eindeutig 2013...
Absicht oder Unfähigkeit?
Hallo,
Bei meinen Recherchen hinsichtlich des Vergleichsangebots von VW bin ich auf euren Thread hier gestoßen. Wir hatten uns in der Vergangenheit fristgemäß zur Musterfestellungsklage registriert und jetzt auch Post von VW bekommen. Bei uns ist die Situation allerdings so, dass wir den Wagen als Gebrauchtwagen Ende 2017 von privat gekauft haben. Der Verkäufer hat allerdings nicht an der Musterfeststellungsklage teilgenommen und auch nicht versucht irgendwelche Ansprüche über einen Anwalt geltend zu machen. Bedeutet das also, dass wir im Rahmen des Vergleichs entschädigt werden können? Oder gehen dann einfach alle leer aus?
Können wir gemäß der Vereinbarung die VW mit vbz getroffen hat eine Erstberatung auf Kosten von VW in Anspruch nehmen? Wir sind ja gewillt einen Vergleich anzunehmen.
Ich würde mich über euren Input freuen!
Vielen Dank!
Der Vergleich findet nur dann statt wenn du den Wagen vor 2016 gekauft hast sonst nicht . Weil das Problem ja schon bekannt war als du den gekauft hast .
Danke für deine Rückmeldung Zoliro. Bedeutet das also wenn der Vorbesitzer sich bei der Musterfestellungsklage registriert hat, ist VW fein raus aus der Nummer?
Bei einem Privatkauf könnte es doch theoretisch auch sein, dass dieser vor dem 01.01.2016 zustande gekommen ist und der Kaufvertrag per Handschlag besiegelt wurde. Inwieweit kann VW denn überhaupt nachvollziehen seit wann wir die Inhaber sind?
Falscher Ansatz - du musst beweisen, dass du vor dem 01.01.2016 gekauft hast. Seit wann du Halter bist, geht ziemlich klar aus der Zulassungsbescheinigung hervor.
Da du vom Vergleich nicht begünstigt bist, kannst du auf nicht auf Kosten von VW einen Anwalt konsultieren.
Der "Geschädigte", der das Auto im Zeitraum vor dem 01.01.2016 kauft hat, hat keine Ansprüche gestellt.
Der "Nicht-Geschädigte", nämlich du, möchte Ansprüche stellen.
Schön für VW und für mich auch nicht zu beanstanden.
Hallo VWsOsterei, ich teile Deine Osterfreude:
Habe heute auch eine Mail bekommen, dass in meinem Fahrzeugbrief stehe, der Wagen wäreerst nach dem 31. Dezember 2015 auf mich zugelassen worden.
Im Brief steht aber eindeutig 2013...
Absicht oder Unfähigkeit?
also ich hab da heut angerufen und wurde zur technik durchgestellt.
die konnte dann in meinem Fahrzeugbrief dann tatsächlich 2013 lesen und hat den gesamten Vorgang nochmal zur Prüfung weiter gegeben.
(Die Dame sagte mir sie hätten alle am Wochenende im akkord gearbeitet und vllt hat dann da ein Kollege versehentlich falsch geklickt und dann ginge die Mail sofort raus)
Sollte ich jetzt bis Donnerstag nichts mehr hören, sollte es zu einem Vergleich kommen, also alles korrekt sein.
Eine Bestätigung würde ich aber nicht mehr bekommen, dass es funktioniert hat. lediglich "bald irgendwann" ne nachricht mit Eingabemöglichkeit meiner zur Überweisung etc...
bin mal gespannt...
generelle frage:
welcher Besitzer bekommt eigentlich die Entschädigung? derjenige, der als letztes vor dem 1.1.2016 der Käufer des Autos war, oder? egal ob da noch ein Besitzer in 2015 und in anderer in 2013 war, richtig?
Der letzte, der das Auto vor dem 01.01.2016 gekauft hat und sich der Musterklage auch angeschlossen hat. Hat also einer 2013, der andere 2015 und der dritte 2016 gekauft und alle haben sich der Klage angeschlossen, bekommt der 2015er den warmen Geldregen.
Kleines Update von mir: Heute habe ich es nach inzwischen etwa 50 Versuchen geschafft, erfolgreich an die für die Portalfreischaltung zuständige Abteilung weitergeleitet zu werden. Tja und was bekomme ich von der zugegebenermaßen sehr freundlichen Dame zu hören: "Hmmm, ich kann hier nichts freischalten, total komisch das Portal ist bei Ihnen gesperrt. Hmmm normalerweise geht das, kooomisch?!? Schicken Sie die Unterlagen doch per Post, dass sollte ja noch bis Samstag ankommen."
Absolut genial, man kann VW nur für so viel Kreativität im Umgang mit den ehemaligen! Kunden gratulieren. Die Unterlagen habe ich vorhin tatsächlich per Einschreiben mit Rückschein nach Oldenburg geschickt. Jetzt bin ich mal gespannt. Sollte hier erneut eine Absage erfolgen freue ich mich über meine solide Rechtschutzversicherung und übergebe die Angelegenheit meinem Anwalt.