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VW Rückrufaktion 01D7

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 24. Januar 2020 um 6:53

Außer mir muss es noch weitere 4199 Betroffene geben.

VW möchte mein Auto zurückkaufen. Angeblich waren es Vorserienfahrzeuge, bei denen andere Bauteile verbaut wurden, die nicht dokumentiert wurden.

Das Kraftfahrbundesamt hat das Ganze veranlasst.

Ich fürchte, über den Tisch gezogen zu werden.

Wer ist noch betroffen?

Ist es notwendig, einen Anwalt einzuschalten?

Beste Antwort im Thema

Verlang deinen damaligen Kaufpreis, plus Zinsverlust.

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Ja hab ich am Telefon nachgefragt.

Zitat:

@unwissender1982 schrieb am 20. Februar 2020 um 16:18:58 Uhr:

Zitat:

@2erJetta schrieb am 19. Februar 2020 um 20:09:46 Uhr:

Bei mir isses leider kein Tippfehler. Es sind 220tkm runter und werden ja noch mehr, da der ja noch bewegt wird. Mag garnicht hören wollen, was die mir bieten wollen :/

Die wollen den nicht mehr verwenden, wird aus dem Verkehr gezogen. Lass dir den Wagen vergolden, die wollen ihn schließlich zurück und bereiten dir Umstände

Das werde ich versuchen. Denke aber das die mir das echt schwer machen werden, weil der soviel gelaufen hat. Aber hab mir den Wagen ja auch nicht vor 8 Jahren gekauft und mir den nur anzuschauen.

Gekauft 2012 mit umgerechnet 49tkm. Und heute sind´s 220tkm.

Wie sollen sie es dir schwer machen? SIe wollen doch etwas von dir.

Eben, wenn die handeln sagt einfach du würdest den auch noch 100tkm fahren. Du willst das Auto ja gar nicht verkaufen

Bei der anderen juristischen Baustelle (Dieselskandal) sind inzwischen erste Urteile gefallen bei der VW für den Schadenersatz keine Nutzungsentschädigung abziehen darf. Begründung siehe unten. Während man dort ja vielleicht noch unterschiedlicher Auffassung sein kann - da VW ja hier ein Update bereitgestellt hat und damit die Fahrzeuge nachträglich wieder rechtskonform sind (jedenfalls scheint das aktuell so zu sein) - würde ich doch aber sagen bei euren Fahrzeugen aus der Vorserie ist die Sachlage eindeutig.

Holt euch mal besser Rat von einem professionellen Juristen bevor ihr Geld verliert.

 

Abgasskandal – LG Kiel spricht VW-Käufer Schadensersatz ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung zu

Das Landgericht Kiel hat im Abgasskandal mit Urteil vom 1. Oktober 2019 entschieden, dass Volkswagen einen VW Tiguan 2,0 TDI zurücknehmen und den vollen Kaufpreis erstatten muss. Eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer dürfe VW nicht abziehen (Az.: 11 O 243/18).

Der Kläger hatte den VW Tiguan 2,0 TDI im Jahr 2013 gekauft. In dem Fahrzeug ist der Motor des Typs EA 189 verbaut. Wie später bekannt wurde, hat VW bei diesem Motor die Abgaswerte manipuliert. Der Kläger verlangte daher die Rückabwicklung des Kaufvertrags.

Die Klage hatte vor dem LG Kiel Erfolg. VW habe Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und die Käufer dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt, da zumindest die Gefahr bestand, dass dem Fahrzeug die Betriebserlaubnis entzogen wird. VW sei daher zum Schadensersatz verpflichtet, so das LG Kiel.

„Inzwischen entscheiden die Gerichte quer durch die Republik verbraucherfreundlich. Bemerkenswert an dem Urteil des LG Kiel ist aber, dass VW den Kaufpreis erstatten muss aber keine Nutzungsentschädigung abziehen darf“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser aus Kiel.

Durch die Abgasmanipulationen habe VW den Kläger aus Profitstreben getäuscht und sei daher zum Schadensersatz verpflichtet. Im Schadensersatzrecht gilt der Grundsatz der Vorteilsausgleichung. Demnach können dem Geschädigten im gewissen Maße die Vorteile angerechnet werden, die ihm im Zusammenhang mit dem Schadensereignis zugeflossen sind. Allerdings muss die Anrechnung für den Geschädigten zumutbar sei und der Schädiger darf dadurch nicht unbillig entlastet werden.

Genau dies sei aber der Fall, wenn VW Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung habe. Der Kläger konnte das Auto zwar fahren und damit nutzen. Allerdings hätte die Nutzung auch jederzeit wieder untersagt und dem Fahrzeug die Betriebserlaubnis entzogen werden können. Durch eine Nutzungsentschädigung könnte VW trotz des sittenwidrigen Verhaltens einen geldwerten Vorteil erzielen und würde unbillig entlastet. Dies sei nach Ansicht des LG Kiel nicht zu akzeptieren.

„Die Rechtsprechung des Landgerichts Kiel ist konsequent. Denn es stellt sich schon die Frage, ob ein Autohersteller für sein sittenwidriges Verhalten überhaupt sanktioniert wird, wenn er ein Fahrzeug mit manipulierten Abgaswerten zwar zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten muss aber auch eine Nutzungsentschädigung abziehen darf. Dies führt praktisch dazu, dass die manipulierten Fahrzeuge vermietet wurden, was nie in der Absicht der Käufer lag“, so Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.

Das LG Kiel steht mit seiner Auffassung, dass VW im Abgasskandal keinen Anspruch auf einen Nutzungsersatz hat, nicht alleine da. Auch die Landgerichte Augsburg, Halle, Gera, Potsdam oder Essen billigen VW keinen Nutzungsersatz zu.

https://www.anwalt.de/.../...ner-nutzungsentschaedigung-zu_159740.html

am 23. Februar 2020 um 20:14

Ja,

da diese Kraftfahrzeuge nicht dem Vorschriften entsprechen.

Für den Rückruf 01D7 gibt es ja leider kein Update. Hatte VW geschrieben das ich meinen Wagen gerne weiter fahren würde. Haben sie leider nicht drauf reagiert.

Gekauft im Sommer 2012 für 14000€ mit 32000miles.

3. und letzte Gebot von VW 7800€ mit ja nun in 8 gefahren Jahren 140000miles. Da bleibt einem ja nur der Gang zum Anwalt.

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