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  7. VW Kundenbetreuung schreibt: TÜV-Abnahme wegen Lenkradumrüstung - lächerlich

VW Kundenbetreuung schreibt: TÜV-Abnahme wegen Lenkradumrüstung - lächerlich

Schönen guten Tag,

 

seit 12 Tagen warte ich auf eine Antwort der VW Kundenbetreuung bzgl. Lenkradumrüstung von Highline Mufu + DSG Wippen auf R-Line Mufu + DSG Wippen und habe soeben folgende lachhafte Antwort erhalten:

 

"Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung fuer die Nachruestung eines R-Line Lenkrades bei Ihrem Golf VI koennen wir leider nicht

erteilen. Solche Umbauten sind von uns nicht geprueft und freigegeben.

Eine Einzelabnahme der Umbaumassnahmen an Ihrem Golf VI kann nur eine zertifizierte Pruefstelle (zum Beispiel TUeV, DEKRA)

vornehmen.

Fuer weitere Fragen oder Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfuegung.

Mit freundlichen Gruessen

Ihre Volkswagen R GmbH"

 

Das ist doch wohl ein Witz oder?

Ein Lenkrad, das in einem Golf R serienmäßig verbaut ist, darf nicht in einen anderen Golf, bspw. Highline verbaut werden bzw. muss dann eingetragen werden.

Ei, es gibt doch gar kein Gutachten oder ABE für das Lenkrad, weil es ja serienmäßig ist. Soll ich es dann mit Einzelabnahme beim TÜV noch für teuer Geld eintragen lassen. Ist doch wohl nicht dem sein ernst gewesen, oder?

Ich glaub der hat zu viel Faasend gefeiert, was, und geht dann noch besoffen auf die Arbeit und fabriziert solche Antworten.

 

Ist doch nicht ernst zu nehmen diese Antwort, oder was sagt ihr dazu?

 

Schönen Abend noch und viele Grüße

te-75

Beste Antwort im Thema

VW hat ja nicht behauptet, dass der Einbau illegal ist, sondern eine Abnahme vorgeschrieben seie. das macht ja auch Sinn, weil sonst könnte ja jeder Hansfranz am Lenkrad rumfummeln und VW hat ihm auch noch eine Unbednklichkeitsbescheinigung ausgestellt. Ich würde niemandem so eine Bescheinigung ausstellen.

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Nochmal , es gibt weder eine Bescheinigung geschweige denn eine ABE oder Teilegutachten für Original Teile, welche letztendlich keine Prüfnummern (z.b. KBA Nr. oder ähnliches ) besitzen. Hier gibt es nur interne Nr. des Zulieferes sowie VW/Produktions Nr. und natürlich die ET Nr. die meist mit 1K anfängt und stenggenommen ein Golfteil ist aber trotzdem z.B. im Passat verbaut ist (für R-Line Mod.), somit besäße der werksausgelieferte R-Line auch keine Zulassung;) Würde es zu einem Versicherungsfall kommen und es würde nachgeprüft werden gibt es eine ganz einfache Erklärung seitens VW ; " dies ist eine Ausstattungsvarinate und diese beinhaltet auch das Lenkrad " Dies ist in den Interna bei VW so vermerkt und durch die E1 Nr. des Fzg. und des KBA abgesichert. Eine Nachrüstung ist in dem Fall technisch jederzeit möglich aber nicht abgesichert und VW würde einen Teufel tun Freigaben zu erteilen da es nur für eine Modellgruppe explizit gedacht ist. Was soll und auf welcher Grundlage hin ein Prüfer eintragen wenn er nichts seitens des Herstellers in der Hand hat, glaube nicht das da einer dazu bereit wäre.

Also gilt, ohne Hemmungen das Teil zu verbauen und sich freuen, es handelt sich immernoch um ein Original Teil oder es sein lassen.

Zitat:

Original geschrieben von zwei0

... somit besäße der werksausgelieferte R-Line auch keine Zulassung;) ...

Na, nu is aber gut ;)

Auch der Passat R-Line wird als komplettes Fahrzeug typgeprüft bzw. zum Strassenverkehr freigegeben, da ist dann auch das Lenkrad dabei.

Das ist leider ganz normal. Ich musste meine Bilbao Felgen auch per Einzelabnahme eintragen lassen, weil die nunmal nicht serienmäßig auf meinem Golf waren.

Zitat:

Original geschrieben von Koester

Zitat:

Original geschrieben von zwei0

... somit besäße der werksausgelieferte R-Line auch keine Zulassung;) ...

Na, nu is aber gut ;)

Auch der Passat R-Line wird als komplettes Fahrzeug typgeprüft bzw. zum Strassenverkehr freigegeben, da ist dann auch das Lenkrad dabei.

richtig, und genauso habe ich es auch geschrieben, einfach mal richtig lesen;)

Ja, stimmt. Dann sind wir uns ja einig :D.

Zitat:

Original geschrieben von zwei0

Eine Nachrüstung ist in dem Fall technisch jederzeit möglich aber nicht abgesichert und VW würde einen Teufel tun Freigaben zu erteilen da es nur für eine Modellgruppe explizit gedacht ist. Was soll und auf welcher Grundlage hin ein Prüfer eintragen wenn er nichts seitens des Herstellers in der Hand hat, glaube nicht das da einer dazu bereit wäre.

Also gilt, ohne Hemmungen das Teil zu verbauen und sich freuen, es handelt sich immernoch um ein Original Teil oder es sein lassen.

Das ist IMHO ein Widerspruch in sich...

da gibt es keine Wiedersprüche. Wer es gerne haben möchte und keine Scheu vor evtl. Konsquenzen hat, soll es sich einbauen/lassen, wer Angst/Hemmungen vor evtl. Kons.qu. hat, muß/soll es eben sein lassen.

Man soll auch nicht immer gleich den Teufel an die Wand malen und das schlimmste erwarten.

Sagen wir´s mal so:

„Vorschriften sind dazu da, herauszufinden, wie man trotzdem fahren kann“.

Schönen guten Morgen,

ich habe soeben eine Mail vom Tüv Rheinland mit folgendem Inhalt erhalten:

"Wenn es sich um ein serienmäßiges Fahrzeugteil handelt ist eine Eintragung nicht notwendig."

Somit hat sich dann wohl eine Eintragung erledigt!

Ein R-Lenkrad ist ja ein serienmäßiges Lenkrad, zwar nur im Modell R, doch das ist doch unerheblich, oder etwa nicht?

Grüße te-75

Zitat:

Original geschrieben von te-75

Schönen guten Morgen,

 

ich habe soeben eine Mail vom Tüv Rheinland mit folgendem Inhalt erhalten:

"Wenn es sich um ein serienmäßiges Fahrzeugteil handelt ist eine Eintragung nicht notwendig."

 

Somit hat sich dann wohl eine Eintragung erledigt!

 

Ein R-Lenkrad ist ja ein serienmäßiges Lenkrad, zwar nur im Modell R, doch das ist doch unerheblich, oder etwa nicht?

 

Grüße te-75

Ich denke, da wurdest du missverstanden. Ein Mercedes Vito Lenkrad darfst du ja auch nicht einfach einbauen, obwohl es serienmäßig ist (in einem Vito).

Zitat:

Original geschrieben von Amok83

Ich denke, da wurdest du missverstanden. Ein Mercedes Vito Lenkrad darfst du ja auch nicht einfach einbauen, obwohl es serienmäßig ist (in einem Vito).

Ja, aber wenn seine Seele damit Ruhe hat, hat es ja trotzdem was gebracht :)

vg, Johannes

Nein, der TÜV sprach natürlich schon nur von Golf 6 Lenkrädern!

Er meinte weiterhin: "Wenn der Durchmesser und die Nabe gleich sind und die Fahrzeuge die gleiche Typgenehmigungsnummer haben, ist gegen die Verwendung nichts einzuwenden."

Typnummer und Nabe sind ja gleich, nur der Durchmesser ist halt anders. Auf die Antwort warte ich soeben gerade noch vom TÜV.

Grüße te-75

Zitat:

Original geschrieben von te-75

Nein, der TÜV sprach natürlich schon nur von Golf 6 Lenkrädern!

Er meinte weiterhin: "Wenn der Durchmesser und die Nabe gleich sind und die Fahrzeuge die gleiche Typgenehmigungsnummer haben, ist gegen die Verwendung nichts einzuwenden."

Typnummer und Nabe sind ja gleich, nur der Durchmesser ist halt anders. Auf die Antwort warte ich soeben gerade noch vom TÜV.

 

Grüße te-75

Ich denk die Typgenehmigungsnummer ist dann die KBA-Nummer des Fahrzeugs und die ist nicht identisch. Oder sprechen wir von R-Line Lenkrad und nicht vom Golf R Lenkrad? Dann könnte die Aussage sogar passen. Wobei der Durchmesser eventuell das Problem sein könnte.

Wie sieht ein R-Line Lenkrad aus?

Gibt es sowas auch?

Also ich spreche von folgendem Lenkrad:

Der TÜV-Prüfer hat sich wieder gemeldet und geschrieben, dass er kein Problem darin sieht, da es sich um ein Serienteil handelt welches eintragungsfrei genutzt werden kann.

Ist doch klasse oder?

Somit hat sich die Eintragung jetzt wirklich erledigt, wenn ich so ein Schreiben vom TÜV-Prüfer habe!

Grüße te-75

R-lenkrad

Bei Vw ist man da ein bisschen komisch.

Die verweigern einem auch sämtliche Garantieansprüche an Elektronikteilen, weil man beim VW-Händler in der VW Vertragswerkstatt (!) sich die LEDs Funzeln hat einbauen lassen....

 

Nie Fragen, nur wundern.

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