VW Kundenbetreuung schreibt: TÜV-Abnahme wegen Lenkradumrüstung - lächerlich
Schönen guten Tag,
seit 12 Tagen warte ich auf eine Antwort der VW Kundenbetreuung bzgl. Lenkradumrüstung von Highline Mufu + DSG Wippen auf R-Line Mufu + DSG Wippen und habe soeben folgende lachhafte Antwort erhalten:
"Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung fuer die Nachruestung eines R-Line Lenkrades bei Ihrem Golf VI koennen wir leider nicht
erteilen. Solche Umbauten sind von uns nicht geprueft und freigegeben.
Eine Einzelabnahme der Umbaumassnahmen an Ihrem Golf VI kann nur eine zertifizierte Pruefstelle (zum Beispiel TUeV, DEKRA)
vornehmen.
Fuer weitere Fragen oder Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfuegung.
Mit freundlichen Gruessen
Ihre Volkswagen R GmbH"
Das ist doch wohl ein Witz oder?
Ein Lenkrad, das in einem Golf R serienmäßig verbaut ist, darf nicht in einen anderen Golf, bspw. Highline verbaut werden bzw. muss dann eingetragen werden.
Ei, es gibt doch gar kein Gutachten oder ABE für das Lenkrad, weil es ja serienmäßig ist. Soll ich es dann mit Einzelabnahme beim TÜV noch für teuer Geld eintragen lassen. Ist doch wohl nicht dem sein ernst gewesen, oder?
Ich glaub der hat zu viel Faasend gefeiert, was, und geht dann noch besoffen auf die Arbeit und fabriziert solche Antworten.
Ist doch nicht ernst zu nehmen diese Antwort, oder was sagt ihr dazu?
Schönen Abend noch und viele Grüße
te-75
Beste Antwort im Thema
VW hat ja nicht behauptet, dass der Einbau illegal ist, sondern eine Abnahme vorgeschrieben seie. das macht ja auch Sinn, weil sonst könnte ja jeder Hansfranz am Lenkrad rumfummeln und VW hat ihm auch noch eine Unbednklichkeitsbescheinigung ausgestellt. Ich würde niemandem so eine Bescheinigung ausstellen.
51 Antworten
der Durchmesser ist der gleiche wie bei den normalen 3 Sp. Lenkrädern, liegt bei ca. 360-365mm, sonst würde man auch Probleme bekommen die Instrumente im oberen Bereich zu erkennen und dies muß/soll immer gegeben sein.
Der Durchmesser von links und rechts ist vielleicht der gleiche, jedoch nicht von oben und unten, da das Lenkrad ja unten abgeflacht und somit kleiner ist. Welcher Durchmesser ist nun entscheidend?
Grüße te-75
mal ne andere Frage, nicht wegen lenkrad aber man kann doch zb auch die R LED Rülis oder einfach die abgedunkelten vom Highline auch in nen Trendline einbauen, ohne da gleich zum Tüv zu rennen, weils eben nen Original VW Teil ist. Machen doch alleine hier im Forum dutzende, wennnicht hunderte. Wo ist denn da der große Unterschied zum Lenkrad?
Ein Lenkrad ist mit Airbag eines der wohl sicherheitsrelevantesten Bauteile, mit dem nicht zu spaßen ist wie man schon mehrfach hier gelesen hat, da ist Spannung drauf und hoch explosiv ;-)
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aja sicherlich, es geht ja auch ned um einbau und co sondern darum, dass es im prinzip nichts anderes ist wie bei den Rülis, oder beispielsweise wenn wird mal ganz hochgreifen, dem Frontgrill von highline, Trendline usw..
weil als gesagt wird, das kein Originalteil eines anderen Modellen eingebaut werden dürfte, also dürft ich ja nichtmal die Rülis tauschen ohne Tüv!
Ja, das ist wirklich alles nicht so eindutig mit der Eintragerei:
Ein TÜV Prüfer sagte mir, wenn´s serienmäßig in einem anderen Modell verbaut ist, braucht man es nicht einzutragen.
VW Kundenbetreuung schreibt da was ganz anderes und man soll das Lenkrad per Einzelabnahme eintragen lassen.
Ist jetzt die Frage, wem man nun glauben soll, kann, und was rechtlich wirklich korrekt ist?
Ich meine der vom TÜV muss es ja schließlich wissen, da er ja der ausführende ist und somit der letzte in der Kette der das sagen hat. Und wenn der sagt, man brauchs nicht einzutragen, dann ist es wohl auch so!
Grüße
te-75
P.S.
Übrigens sportfreund18, schönes Avatar, doch kannste dem Mädchen nicht mal sagen, dass es den Kopfhörer zur Seite legen soll?
Zitat:
Original geschrieben von te-75
Wie sieht ein R-Line Lenkrad aus?
Gibt es sowas auch?
Ein R-Line Lenkrad und ein R Lenkrad ist doch das ein und dasselbe, oder gibt es da einen Unterschied?
Zitat:
Original geschrieben von te-75
Ja, das ist wirklich alles nicht so eindutig mit der Eintragerei:
Ein TÜV Prüfer sagte mir, wenn´s serienmäßig in einem anderen Modell verbaut ist, braucht man es nicht einzutragen.
VW Kundenbetreuung schreibt da was ganz anderes und man soll das Lenkrad per Einzelabnahme eintragen lassen.Ist jetzt die Frage, wem man nun glauben soll, kann, und was rechtlich wirklich korrekt ist?
Ich meine der vom TÜV muss es ja schließlich wissen, da er ja der ausführende ist und somit der letzte in der Kette der das sagen hat. Und wenn der sagt, man brauchs nicht einzutragen, dann ist es wohl auch so!
selber schuld, wer viel fragt bekommt auch viele antworten.🙄
frag doch mal den herrn winterkorn, den herrn bayerlein,
oder den herrn kölbl,ob sie dir das teil eintragen.
Nur dann bist du wirklich auf der sicheren seite.😁
Zitat:
Original geschrieben von abarthstilo
selber schuld, wer viel fragt bekommt auch viele antworten.🙄
Super toller Beitrag! - Danke -
Zitat:
Original geschrieben von abarthstilo
frag doch mal den herrn winterkorn, den herrn bayerlein,
oder den herrn kölbl,ob sie dir das teil eintragen.
Nur dann bist du wirklich auf der sicheren seite.😁
Noch toller! - Weiter so -
Geht´s vielleicht auch etwas ernster?
Zitat:
Original geschrieben von te-75
Grüße
te-75P.S.
Übrigens sportfreund18, schönes Avatar, doch kannste dem Mädchen nicht mal sagen, dass es den Kopfhörer zur Seite legen soll?
Glaub mir, falls ich die mal kennenlernen sollte, nehme ich die kopfhörer höchstpersönlich ab und schick dir auch gern noch nen foto davon 🙂)
Zitat:
Original geschrieben von te-75
Ein R-Line Lenkrad und ein R Lenkrad ist doch das ein und dasselbe, oder gibt es da einen Unterschied?
Gibt nen Unterschied, das R-Lenkrad hat m.E. graue Nähte, R-Line hat schwarze. Gibt auch noch GTD und GTI, also 4 verschiedene abgeflachte. Die dann teilweise noch mit ohne MuFu und/oder Schaltwippen.
Aber wenn du dir soviele Gedanken dazu machst würde ich wirklich von einem Umbau absehen, hilft doch alles nichts...
vg, Johannes
gibt doch nur 3...das mit schwarzen, roten und artgrey nähten...werden dann nur durch den clip individualisiert bzw die spangen sind noch silber und schwarz beim R...
Zitat:
Original geschrieben von MrXY
Aber wenn du dir soviele Gedanken dazu machst würde ich wirklich von einem Umbau absehen, hilft doch alles nichts...vg, Johannes
Wieso hilft das nichts ;-)
Weiß doch mittlerweile was ich genau will ;-)
Ein R oder R-Line oder GTD Lenkrad also mit grauer oder schwarzer Naht, mit GTD-, R- oder keiner Narbe, also Scirocco Lenkrad, also alles außer ein GTI Lenkrad mit roten Nähten, das ganze mit Mufu, Wippen und natürlich Airbag, das ganze neu und von einem Händler in Deutschland, Original VW - Ware aus Deutschland, und das ganze dann noch für 400 €. Das ist doch nicht zu viel verlangt, oder ;-)
Eintragen braucht man das ganze nicht, der TÜV-Prüfer hat´s so gesagt. Danke!
So, und wer nennt mir jetzt diesen Händler, der mir diesen Wunsch erfüllen kann?
Grüße te-75
Zitat:
Original geschrieben von te-75
So, und wer nennt mir jetzt diesen Händler, der mir diesen Wunsch erfüllen kann?
Das sollte *jede* VW-Werkstatt hinbringen (ist für die eine Routinetätigkeit, weil man für einige Reparaturen das Lenkrad abnehmen muss) - wenn du das Lenkrad bei ihnen kaufst allemal. Wenn du nur das Lenkrad mitbringst dürfte es auch noch keine Probleme geben. Wenn du Lenkrad + Airbag selbst mitbringst weigern sich (verständlicherweise) manche Werkstätten, die meisten machen's trotzdem.
vg, Johannes
Zitat:
Original geschrieben von te-75
Ich meine der vom TÜV muss es ja schließlich wissen, da er ja der ausführende ist und somit der letzte in der Kette der das sagen hat. Und wenn der sagt, man brauchs nicht einzutragen, dann ist es wohl auch so!
Das allerletzte Wort hat immer noch das Kraftfahrtbundesamt. Dort wird man sich aber beim Hersteller rückversichern, bevor man etwas freigibt.