VW golf 6 neuwagen mit mangel ab werk gewährleistung?

VW Golf 6 (1KA/B/C)

hallo liebe Freunde,

ich habe im märz meinen neuen golf 6 in wolfsburg abgeholt. nun hatte sich schnell bemerkbar gemacht das die schaltung manchmal hakte. ich fahre zum autohändler er sagte mir ich solle ihn für nen tag in der werkstatt lassen. nach ein par stunden werde ich angerufen und bekomme gesagt das das getriebe nicht richtig "geschmiert" war und es nachgeschmiert worden ist? nicht nur das ich offensichtlich angelogen worden bin. NEIN. der schaden war nach wie vor da. 2. Werkstattbesuch lief so ab, wagen war 3 tage in der werkstatt irgendwas wurde ausgetauscht. aber k.a. was. das ergebnis eher ernüchternd. ab jetzt hakte die schaltung in allen gängen und die gänge lassen sich schwer einlegen. auf nachfrage meinte man zu uns. das sich das alte mit den neuen teil erstam "einfahren" muss. d.h. 1000km abwarten. nun nach 2000km immernoch keine besserung. ich rief also wiedermal in der werkstatt an mit dem ergebnis das man ihn für mehrere tage da behalten will, mir jedoch einen leihwagen den ich bisher immer bekam verweigert hat.

nun zu meinen fragen.... - kann ich den wagen nach dieser reparatur wieder abgeben wenn der schaden nicht repariert sein sollte?
- was kann ich tun um einen leihwagen zu bekommen muss schliesslich arbeiten?

Fazit: werde nie wieder einen VW kaufen sry leute aber so eine werkstatt / autohaus / automarke ist mir bisher noch nicht unter gekommen :-/

gruss

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Bazaak


nun zu meinen fragen.... - kann ich den wagen nach dieser reparatur wieder abgeben wenn der schaden nicht repariert sein sollte?
- was kann ich tun um einen leihwagen zu bekommen muss schliesslich arbeiten?

auch hier wieder der übliche Rat, damit bist Du am besten bedient: wenn Du ganz sicher bist dass Dein Auto einen gravierenden Mangel hat der auch bei einerm zweiten Reparaturversucht nicht beseitigt wurde, geh zum (kompetenten) Anwalt zur Erstberatung. Das kostet erst einmal nicht viel. Der Anwalt erläutert Dir ganz genau, was man zu welchem Zeitpunkt machen kann, sollte und muss. Wenn es dann mit der Werkstatt tatsächlich eng wird und Du nicht weiterkommst, must Du entweder eine RS-Versicherung haben oder in der Tat Geld investieren, um weiter zu kommen. Denn dann fängt der Anwalt an für Dich zu arbeiten, im Zweifelsfall must Du einen eigenen Gutachter beauftragen usw. ABER noch einmal - wenn Du meinst dass Dein Auto ein gravierendes Problem hat und Du mit der Werkstatt/den Werkstätten nicht weiterkommst, nutzen keine Gebete, gute Worte oder flehende Bitten Richtung Wolfsburg. Dann muss die Keule raus - aber bitte NUR mit entsprechender kompetenter Rechtsberatung, zu schnell macht man sonst einen Fehler der am Ende viel Geld kostet.

Chefdackel

15 weitere Antworten
15 Antworten

Zitat:

Meinst er hört deinen Beitrag nach 7 Monaten noch ?

Du hast wohl übersehen, das der Beitrag von pboedi auch über 7 Monate alt ist.

Deine Antwort
Ähnliche Themen