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VW golf 6 neuwagen mit mangel ab werk gewährleistung?

Themenstarteram 11. Juni 2010 um 6:41

hallo liebe Freunde,

ich habe im märz meinen neuen golf 6 in wolfsburg abgeholt. nun hatte sich schnell bemerkbar gemacht das die schaltung manchmal hakte. ich fahre zum autohändler er sagte mir ich solle ihn für nen tag in der werkstatt lassen. nach ein par stunden werde ich angerufen und bekomme gesagt das das getriebe nicht richtig "geschmiert" war und es nachgeschmiert worden ist? nicht nur das ich offensichtlich angelogen worden bin. NEIN. der schaden war nach wie vor da. 2. Werkstattbesuch lief so ab, wagen war 3 tage in der werkstatt irgendwas wurde ausgetauscht. aber k.a. was. das ergebnis eher ernüchternd. ab jetzt hakte die schaltung in allen gängen und die gänge lassen sich schwer einlegen. auf nachfrage meinte man zu uns. das sich das alte mit den neuen teil erstam "einfahren" muss. d.h. 1000km abwarten. nun nach 2000km immernoch keine besserung. ich rief also wiedermal in der werkstatt an mit dem ergebnis das man ihn für mehrere tage da behalten will, mir jedoch einen leihwagen den ich bisher immer bekam verweigert hat.

nun zu meinen fragen.... - kann ich den wagen nach dieser reparatur wieder abgeben wenn der schaden nicht repariert sein sollte?

- was kann ich tun um einen leihwagen zu bekommen muss schliesslich arbeiten?

Fazit: werde nie wieder einen VW kaufen sry leute aber so eine werkstatt / autohaus / automarke ist mir bisher noch nicht unter gekommen :-/

gruss

Beste Antwort im Thema
am 11. Juni 2010 um 7:24

Zitat:

Original geschrieben von Bazaak

nun zu meinen fragen.... - kann ich den wagen nach dieser reparatur wieder abgeben wenn der schaden nicht repariert sein sollte?

- was kann ich tun um einen leihwagen zu bekommen muss schliesslich arbeiten?

auch hier wieder der übliche Rat, damit bist Du am besten bedient: wenn Du ganz sicher bist dass Dein Auto einen gravierenden Mangel hat der auch bei einerm zweiten Reparaturversucht nicht beseitigt wurde, geh zum (kompetenten) Anwalt zur Erstberatung. Das kostet erst einmal nicht viel. Der Anwalt erläutert Dir ganz genau, was man zu welchem Zeitpunkt machen kann, sollte und muss. Wenn es dann mit der Werkstatt tatsächlich eng wird und Du nicht weiterkommst, must Du entweder eine RS-Versicherung haben oder in der Tat Geld investieren, um weiter zu kommen. Denn dann fängt der Anwalt an für Dich zu arbeiten, im Zweifelsfall must Du einen eigenen Gutachter beauftragen usw. ABER noch einmal - wenn Du meinst dass Dein Auto ein gravierendes Problem hat und Du mit der Werkstatt/den Werkstätten nicht weiterkommst, nutzen keine Gebete, gute Worte oder flehende Bitten Richtung Wolfsburg. Dann muss die Keule raus - aber bitte NUR mit entsprechender kompetenter Rechtsberatung, zu schnell macht man sonst einen Fehler der am Ende viel Geld kostet.

Chefdackel

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Such dir ne andere Werkstatt. Mit der Marke hat das wohl nichts zu tun. Schlechte Werkstätten gibts bei allen Marken.

Zitat:

Original geschrieben von Bazaak

 

- was kann ich tun um einen leihwagen zu bekommen muss schliesslich arbeiten?

Leih dir einfach einen - gibt genug Autovermietungen.

Wenn du für Werkstattaufenthalte einen Leihwagen bekommst ist das (mal abgesehen von der Mobilitätsgarantie) immer ein Entgegenkommen der Werkstatt oder vom Werk, einen Anspruch darauf hast du nicht. Das ist nicht nur bei VW so, sondern bei allen Werkstätten.

Sei also, bevor du meckerst, dass du diesmal keinen bekommst dankbar, dass du die letzten Male immer einen bekommen hattest, denn den hat die Werkstatt für dich bezahlt.

Zitat:

- kann ich den wagen nach dieser reparatur wieder abgeben wenn der schaden nicht repariert sein sollte?

Du meinst wandeln, bzw. vom Kaufvertrag zurücktreten? Da mach dir mal nicht allzu große Hoffnungen, dass VW aufgrund einer hakeligen Schaltung, was ja durchaus auch ein sehr subjektiver Eindruck sein kann (für den einen ist sie hakelig, für den anderen 'knackig') einen Rücktritt vom Kaufvertrag akzeptiert.

Zitat:

Fazit: werde nie wieder einen VW kaufen sry leute aber so eine werkstatt / autohaus / automarke ist mir bisher noch nicht unter gekommen :-/

gruss

Dann lass es einfach...kannst ja Opel fahren...

Was kann VW dafür wenn du zu einer anscheinend "schlechten" Werkstatt gehst?

am 11. Juni 2010 um 7:24

Zitat:

Original geschrieben von Bazaak

nun zu meinen fragen.... - kann ich den wagen nach dieser reparatur wieder abgeben wenn der schaden nicht repariert sein sollte?

- was kann ich tun um einen leihwagen zu bekommen muss schliesslich arbeiten?

auch hier wieder der übliche Rat, damit bist Du am besten bedient: wenn Du ganz sicher bist dass Dein Auto einen gravierenden Mangel hat der auch bei einerm zweiten Reparaturversucht nicht beseitigt wurde, geh zum (kompetenten) Anwalt zur Erstberatung. Das kostet erst einmal nicht viel. Der Anwalt erläutert Dir ganz genau, was man zu welchem Zeitpunkt machen kann, sollte und muss. Wenn es dann mit der Werkstatt tatsächlich eng wird und Du nicht weiterkommst, must Du entweder eine RS-Versicherung haben oder in der Tat Geld investieren, um weiter zu kommen. Denn dann fängt der Anwalt an für Dich zu arbeiten, im Zweifelsfall must Du einen eigenen Gutachter beauftragen usw. ABER noch einmal - wenn Du meinst dass Dein Auto ein gravierendes Problem hat und Du mit der Werkstatt/den Werkstätten nicht weiterkommst, nutzen keine Gebete, gute Worte oder flehende Bitten Richtung Wolfsburg. Dann muss die Keule raus - aber bitte NUR mit entsprechender kompetenter Rechtsberatung, zu schnell macht man sonst einen Fehler der am Ende viel Geld kostet.

Chefdackel

Themenstarteram 11. Juni 2010 um 7:26

naja VW kann so einiges dafür, denn die sind es schliesslich die ein auto gebaut haben was ab werk nicht 100% funktionierte!

und ich dachte man muss vw 3 mal die chance auf nachbesserung gewähren was ich hiermit tue. ist der schaden diesmal nicht behoben, kann ich den wagen zurückgeben. oder?!

und klar habe ich das im kaufvertrag unterschrieben das ich ihnen die chance auf nachbesserung geben muss. aber doch nicht zu meinen lasten/kosten (leihwagen). muss ja schliesslich zur arbeit. im sinne des gewährleistungsanspruch wird eindeutig gesagt das mir durch den von vw verursachten schaden keine nachteile entstehen dürfen. ergo leihwagen steht mir zu?? hat da jmd. erfahrungen mit den deutschen gesetzen?

Gruss Baz

Zitat:

Original geschrieben von Bazaak

im sinne des gewährleistungsanspruch wird eindeutig gesagt das mir durch den von vw verursachten schaden keine nachteile entstehen dürfen. ergo leihwagen steht mir zu??

Keine zusätzlichen Kosten...z.B. könntest du Telefonkosten, die nachweislich durch Telefonate die mit einer Garantie- bzw. Gewährleistungsabwicklung in Zusammenhang stehen erstatten lassen, aber dafür, dass du keine anderen Möglichkeiten hast / nutzen willst zur Arbeit zu kommen kann VW ja nun nichts.

Zitat:

ergo leihwagen steht mir zu??

Nö...

Eventuell hilft dir ja diese Seite weiter:

http://www.nwlt.de/index.php?...

 

Fakt ist, dass dir kein kostenloser Ersatzwagen zusteht!

Tipp: Schreib eine freundliche Mail an VW und schildere denen dein Problem. Schreib auch deine Fahrgestellnummer in diese Mail, somit ist VW in der Lage sich deine Vorgeschichte (Werkstatthistorie) anzusehen.

Möglich das VW aus Kulanz dir die Kosten für den Ersatzwagen erstattet.

am 11. Juni 2010 um 9:16

Zitat:

Original geschrieben von Jubi TDI/GTI

Fakt ist, dass dir kein kostenloser Ersatzwagen zusteht!

Tipp: Schreib eine freundliche Mail an VW und schildere denen dein Problem. Schreib auch deine Fahrgestellnummer in diese Mail, somit ist VW in der Lage sich deine Vorgeschichte (Werkstatthistorie) anzusehen.

Möglich das VW aus Kulanz dir die Kosten für den Ersatzwagen erstattet.

Also: Leihwagen definitiv nein!

Ich hab´s so gemacht, dass ich für Reparaturzeit um eine Probefahrt - bei mir mit einem Polo - gebeten habe, hat geklappt, wenn auch widerwillig. Ergo Golf vor der Arbeit gebracht, Polo probegefahren in die Arbeit und Golf nach der Arbeit wieder abgeholt. Nebenbei gesagt, den Polo finde ich sehr ok (mit 1,2 TSI), meine Frau war ganz begeistert, na ja, vllt. gibt´s ja ein Geburtstagsgeschenk...nächstes Jahr...;-))

Dann ganz klar, auf zu einer anderen Werkstatt. Wenn die dann nix machen (können), mußt Du bei VW ein sog. Ticket über den VW Händler aufmachen lassen, ich wurde von der VW Kundenbetreuung ohne großes Wenn und Aber an meinen Händler verwiesen. die Ticket Nummer gibt Dir dann Dein Händler wg evtll. Rückfragen.

Das alles dauert. In der Zwischenzeit würde ich auch zum Fachanwalt gehen, Deine Rechtschutzversicherung (ich hoffe, Du hast eine! - ohne RS würde ich heute keinen Meter fahren) wird Dir einen in Deiner Gegend empfehlen!

Jetzt jammern bestimmt wieder einige, dass der TE Flöhe husten hört, und dass man(n/Frau) schließlich ein KFZ und keinen Puppenwagen gekauft hat, und dass der Gang zum Anwalt bei einem so kleinen Mangel doch arg übertrieben wäre.

Dem würde ich dagegenhalten, dass ich schließlich Neuware erstanden habe, die mängelfrei sein muss. Ansonsten trete ich vom KV zurück, das klappt ja schon bei Ebay. Der Mangel muss natürlich definitiv feststehen! Aber die bei VW kennen das Problem, da wette ich!

Grüße und viel Glück für den TE.

Ich habe auch eine Frage bezüglich eines Manges ab Werk.

 

Und zwar habe ich meinen Golf 6 in WOB abgeholt und da stand das Lenkrad ein kleines bischen schief. Gut, dachte mir man hat mir alles so schön erklärt mit dem Einfahren uns so, dass sich auch das Fahrwerk noch etwas "setzen" würde usw... Vielleicht legt es sich ja.

 

Aber nach nun 1500km besteht das Problem weiterhin.

 

In der Werkstatt hat man das Lenkrad um einen Zahn versetzt und mir den Wagen ohne eine Probefahr zu machen wieder übergeben. Nun steht das Lenkrad in die andere Richtung...

 

Nach einem Anruf sagte man mir, dass der Wagen neu vermessen werden muss, sie aber die Werkstatt ziemlich ausgebucht hätten.

 

Ich habe jetzt erstmal einen Termin für in 2 1/2 Wochen bekommen und dann muss der Wagen einen ganzen Tag da bleiben.

 

Kann ich das nicht auch direkt in einer Reifenwerkstatt hier bei uns machen lassen? Da bekomme ich für jeden Tag nächster Woche einen Termin, kann 30 Minuten warten und das Auto ist fertig.....

Machen lassen kannst Du es überall, nur wenn es nicht in einer autorisierten VW-Werkstatt gemacht wird greift nicht die Garantie. Somit müsstest Du alles selbst bezahlen. Wie es dann im Nachhinein mit der Garantie aussieht kann ich nicht sagen, kann sein daß sie sich dann bei Fahrwerksangelegenheiten bez. Kostenübernahme querstellen.

am 29. Januar 2011 um 16:14

da bist du nicht der einzige ich fahre einen Golf VI 1,4 TSI bei dem mehrere VW Werkstätten einige Mängel tortz mehreren Versuchen nicht beheben können!

Ein Gutachter hat festgestellt, dass der Verbauch bei 10,1 L / 100 km liegt!

Trotz Einparkhilfe habe ich einen Schaden im Frontbereich weil diese nur in 4 von 10 Veruschen funktioniert (laut Gutachter!) - Laut VW Werkstätten funktioniert die Einparkhilfe obwohl diese selbst in der Werkstatt keine Pylone erkennt.

Alle Scheiben sind so beschlagen das ich nur bei sehr schönem Wetter fahren kann (Gutachten vorhanden). - Fehler auch beim 4 Werkstattaufenthalt nicht nachhaltig behoben.

Der Wagen wurde nach 4 Monaten das erste Mal wieder bewegt (1. Inspektion war fällig), ich schaue mir mit dem Werkstattmeister gemeinsam meinen Golf an, bemerke das die Achsmanschette auf der Fahrerseite total verölt ist und dort Öl runter tropft, zeige es dem Werkstattmeister und bekomme zu hören, dass ICH das weiterhin unter Kontrollieren muss (kann mich doch nicht öfter unter Auto legen). Es ist noch nicht so gravierend, dass da was gewechselt werden muss. Das der Golf noch keine 2 Jahre alt ist und sich in Garantie befindet interessiert den Meister nicht!

Den Kühlmittel-Flüssigkeitsstand der unter Minimum liegt, soll ich auch weiterhin kontrollieren. Meine Bitte im Rahmen der Garantie zu prüfen ob da ein Fehler vorliegt, wurde abgelehnt, worauf hin ich mich an den VW Kundenservice in WOB gewendet hab. Dieser hat mir mitgeteilt, dass die VW Vertragswerkstätten nicht verpflichtet sind den Kundenwünschen innerhalb der Garantie nachzukommen! und das die Werkstätten nichts mit Volkswagen zutun haben, da diese eigene einheiten sind und nicht zu VW gehören.

FAZIT: NIE WIEDER VW ! !

Zum Thema Leihwagen, wie es in den Wald Hineinschallt, so auch wieder raus. Ich glaube insgesamt in meiner VW Zeit hatte ich schon über einen Monat nen Leihwagen. Geh zu deinem Verkäufer, bei dem du den Wagen gekauft hast und sprich mit ihm freundlich. Hat bei mir immer geklappt, ich bin zwar auch schon mitm gelben Fox durch die gegend gefahren, aber auch das Ding hat nen Motor und nen Dach ...

Zitat:

Original geschrieben von pboedi

Machen lassen kannst Du es überall, nur wenn es nicht in einer autorisierten VW-Werkstatt gemacht wird greift nicht die Garantie. Somit müsstest Du alles selbst bezahlen. Wie es dann im Nachhinein mit der Garantie aussieht kann ich nicht sagen, kann sein daß sie sich dann bei Fahrwerksangelegenheiten bez. Kostenübernahme querstellen.

.

Meinst er hört deinen Beitrag nach 7 Monaten noch ? :D

 

E.

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