VW Behindertenrabatt
Hallo,
wie hoch sind die Behindertenrabatte bei VW? VW offeriert Kunden mit einem Behinderungsgrad von mehr als 50 Prozent einen zusätzlichen Nachlass beim Kauf von VW-Modellen.
http://www.mein-autorabatt.de/.../
MfG
helly1969
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@mirage113 schrieb am 22. Juli 2015 um 06:49:46 Uhr:
Na ja, 4% Vermittlungsprovison sind ja schon königlich für 20Min Kaufvertrag ausfüllen, dat sind bei 30k€ 1.200€ Steine!. Solchen Stundenlohn müsste ich mal haben. Darum nervt es ja auch so bei AH sich dann noch das gejammer anzuhören und dazu kommt der schlechte Ankauf des Alten aber im Anschluß das Fzg mit 3000€ Gewinn verkaufen wollen... Aktuell bin ich aif EU Fzg umgestiegen, weil das nicht mehr mitmachen will.
Sorry, aber was Du schreibst, ist ein wenig zu kurz gedacht!
20min Kaufvertrag ausfüllen? Das gibt es, ist aber nicht der Regelfall. Erstberatung ca. 60min, 2.-Beratung inkl. Probefahrt min. 30min, Vertrag inkl. Finanzierung + Inzahlungnahme 30-45 min, evtl. Auslieferung 30-60min. So schnell werden aus 20min 2,5 Stunden?! Ferner ist der Ertrag kein Stundenlohn...
Das Autohaus muß von dem Ertrag nicht nur den Verkäufer bezahlen, sondern auch den Disponenten, das Ausstellungsfahrzeug und den Vorführwagen. Was bleibt dann in der letzten Stufe noch übrig bei 30 TEUR Umsatz u gigantischen Lagerhaltungskosten???
89 Antworten
Zitat:
@Harald26 schrieb am 17. Februar 2015 um 10:52:18 Uhr:
Ich habe keine Ahnung aber ich schreibe mal etwas.😕Zitat:
@Mel-Maniac schrieb am 17. Februar 2015 um 09:20:57 Uhr:
Naja, das waren zumindest beim Händler entweder Fahrzeuge , die bereits vor Ort standen oder Tageszulassungen.
Beide sind somit nicht mehr frei konfigurierbar gewesen.
Ich kenn die Angebote, weil wir vor der Bestellung unseres Golf 7 auch die A3 Limousine in Betracht gezogen haben.Die A3 Limo waren frei konfigurierbar, egal was Du schreibst.
Zitat:
@sannygt91 schrieb am 14. Februar 2015 um 12:11:15 Uhr:
Also auf meinen Golf gab's 15 %
Ich hab G 50.Lg
Hallo,
ich kann bestätigen, dass es von Seiten von VW 15% Schwerbehindertenrabatt (Sonderzielgruppen) gibt. Diese Info habe ich heute von zwei VW-Händlern erhalten.
MfG
helly1969
Zitat:
@Mel-Maniac schrieb am 14. Februar 2015 um 12:51:14 Uhr:
Wir hatten beim Kauf unseres Sharan und Golf 7 über den Ausweis unserer Tochter jeweils den Grundrabatt von 15% bekommen.
Dazu kommen noch die anderen Nachlässe (Prämie für Inzahlungnahme, Barzahlung, Finanzierung, usw.).
Manche Onlinehändler geben auch Teile ihrer Provision an die Käufer weiter und weisen da als Prozentsatz aus.
Aber der reine Rabattsatz für Schwerbehinderte liegt bei 15%.
Moin,
unsere Tochter (9) hat 50 GDB und H. Auf die Frage beim "Freundlichen" gab dieser an, dass der Verkauf an sie nicht gehen würde, da die Zulassung dann nicht funktionieren würde. Das ist ja alles gut und schön, aber Kauf und Zulassung sind zwei paar Schuhe.
Ich denke schon, dass der Kauf mit dem Behindertenausweis unserer Tochter funktionieren sollte. Die Zulassung erfolgt dann auf mich, da ich das Fahrzeug hauptsächlich nutze und damit höhere Werbungskosten habe, als ich die Steuererstattung der Kfz-Steuer erhalte.
Wie alt ist denn Deine Tochter beim Kauf gewesen?
Ach ja, tolle Fahrzeugkombination. Wir haben auch einen Golf 7 und einem Seat Alhambra.🙂
LG krolli
Verstehe jetzt nicht richtig zu was der Freundliche gesagt hat, es gehe nicht.Zitat:
@Krolli
Moin,
unsere Tochter (9) hat 50 GDB und H. Auf die Frage beim "Freundlichen" gab dieser an, dass der Verkauf an sie nicht gehen würde, da die Zulassung dann nicht funktionieren würde. Das ist ja alles gut und schön, aber Kauf und Zulassung sind zwei paar Schuhe.
Ich denke schon, dass der Kauf mit dem Behindertenausweis unserer Tochter funktionieren sollte. Die Zulassung erfolgt dann auf mich, da ich das Fahrzeug hauptsächlich nutze und damit höhere Werbungskosten habe, als ich die Steuererstattung der Kfz-Steuer erhalte.
Wie alt ist denn Deine Tochter beim Kauf gewesen?
Ach ja, tolle Fahrzeugkombination. Wir haben auch einen Golf 7 und einem Seat Alhambra.🙂
LG krolli
So wie Du es schreibst geht es nicht.
Das Fahrzeug welches über einen Behinderten gekauft wird muss auch min. ½ Jahr auf ihn zugelassen werden.
Eine Steuer Befreiung funktioniert auch nur bei ausschließlicher Nutzung für den Behinderten. Die Steuerbefreiung wird mit einem Stempel im Fahrzeugschein kenntlich gemacht.
Bei hauptsächlicher eigener Nutzung würde ich von einer Steuerbefreiung abraten.
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Zitat:
@Krolli schrieb am 24. Februar 2015 um 21:35:59 Uhr:
Moin,Zitat:
@Mel-Maniac schrieb am 14. Februar 2015 um 12:51:14 Uhr:
Wir hatten beim Kauf unseres Sharan und Golf 7 über den Ausweis unserer Tochter jeweils den Grundrabatt von 15% bekommen.
Dazu kommen noch die anderen Nachlässe (Prämie für Inzahlungnahme, Barzahlung, Finanzierung, usw.).
Manche Onlinehändler geben auch Teile ihrer Provision an die Käufer weiter und weisen da als Prozentsatz aus.
Aber der reine Rabattsatz für Schwerbehinderte liegt bei 15%.unsere Tochter (9) hat 50 GDB und H. Auf die Frage beim "Freundlichen" gab dieser an, dass der Verkauf an sie nicht gehen würde, da die Zulassung dann nicht funktionieren würde. Das ist ja alles gut und schön, aber Kauf und Zulassung sind zwei paar Schuhe.
Ich denke schon, dass der Kauf mit dem Behindertenausweis unserer Tochter funktionieren sollte. Die Zulassung erfolgt dann auf mich, da ich das Fahrzeug hauptsächlich nutze und damit höhere Werbungskosten habe, als ich die Steuererstattung der Kfz-Steuer erhalte.
Wie alt ist denn Deine Tochter beim Kauf gewesen?
Ach ja, tolle Fahrzeugkombination. Wir haben auch einen Golf 7 und einem Seat Alhambra.🙂
LG krolli
Unsere Tochter war beim Kauf 2 Jahre alt.
Ich stehe in den Verträgen als Käufer drin und bin auch Halter der Fahrzeuge.
Geht nicht anders, da das minderjährige Kind nicht als Vertragspartner zulässig ist.
Dazu gibt es die Verpflichtungserklärung, dass das Fahrzeug mindestens 6 Monate auf Dich zugelassen bleiben muss. Ansonsten sind die gewährten Nachlässe zurückzuzahlen.
Die Zulassung auf das Kind würde immer gehen, unabhängig vom Kaufvertrag.
Ist aber nicht notwendig. Weder für den Nachlass, noch für eventuelle Steuerbefreiungen.
Mit der Beantragung der (teilweisen) Steuerbefreiung wäre ich vorsichtig.
Dann muss der Schwerbehinderte bei jeder Fahrt mit im Fahrzeug sitzen, bzw. jede Fahrt mit einer Besorgung für diesen zusammenhängen.
Das ist dann schon nicht erfüllt, wenn Du ein Mal allein auf Arbeit fährst.
Aus dem Grund haben wir das auch nicht beantragt.
Zitat:
@Mel-Maniac
Unsere Tochter war beim Kauf 2 Jahre alt.
Ich stehe in den Verträgen als Käufer drin und bin auch Halter der Fahrzeuge.
Geht nicht anders, da das minderjährige Kind nicht als Vertragspartner zulässig ist.
Dazu gibt es die Verpflichtungserklärung, dass das Fahrzeug mindestens 6 Monate auf Dich zugelassen bleiben muss. Ansonsten sind die gewährten Nachlässe zurückzuzahlen.
Die Zulassung auf das Kind würde immer gehen, unabhängig vom Kaufvertrag.
Ist aber nicht notwendig. Weder für den Nachlass, noch für eventuelle Steuerbefreiungen.Mit der Beantragung der (teilweisen) Steuerbefreiung wäre ich vorsichtig.
Dann muss der Schwerbehinderte bei jeder Fahrt mit im Fahrzeug sitzen, bzw. jede Fahrt mit einer Besorgung für diesen zusammenhängen.
Das ist dann schon nicht erfüllt, wenn Du ein Mal allein auf Arbeit fährst.
Aus dem Grund haben wir das auch nicht beantragt.
Da kann ja einiges nicht stimmen, ist es deine Meinung oder meinst Du es zu wissen?
Wie der Verkäufer die Geschichte bei VW verkauft hat ist mir nicht bekannt.
Unsere Tochter obwohl nicht geschäftsfähig, steht im Kaufvertrag und ist auch der Halter des Fahrzeugs.
Um eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung zu erlangen muss das Fahrzeug auf den Behinderten zugelassen werden.
Dieses wiederspricht die SteuergesetzgesetzgebungZitat:
Ist aber nicht notwendig. Weder für den Nachlass, noch für eventuelle Steuerbefreiungen.
Nach zu lesen:
Steuerbefreiung
http://www.service-bw.de/.../processes.do?vbid=1261123&%3Bvbmid=0
Hältst Du das für sinnvoll, dass das minderjährige Kind als Käufer im Kaufvertrag steht?
Welchen Vorteil soll das bringen?
Für uns war es sinnvoller, das Kind nicht als Käufer im Vertrag stehen zu haben.
Da das Fahrzeug behindertengerechte Einbauten hat, könnten die Kosten sonst nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Zitat:
@Mel-Maniac schrieb am 25. Februar 2015 um 19:35:48 Uhr:
Hältst Du das für sinnvoll, dass das minderjährige Kind als Käufer im Kaufvertrag steht?
Welchen Vorteil soll das bringen?Für uns war es sinnvoller, das Kind nicht als Käufer im Vertrag stehen zu haben.
Da das Fahrzeug behindertengerechte Einbauten hat, könnten die Kosten sonst nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Hallo
Ob ich es für sinnvoll halte hat mich niemand gefragt. Als wir vor ein paar Jahren einen Golf kauften war es laut VW nicht anders möglich. Anmeldung und Kaufvertrag musste auf den Behinderten ausgestellt sein.
Deine Frage:
Zitat:
Welchen Vorteil soll das bringen?
Für uns war es sinnvoller, das Kind nicht als Käufer im Vertrag stehen zu haben.
Da das Fahrzeug behindertengerechte Einbauten hat, könnten die Kosten sonst nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Das KFZ muss nicht zwingend auf den zugelassen werden der die Abschreibung vornimmt.
Bei einer Zulassung auf den Behinderten kann man als Eltern die Werbungskosten auch absetzen.
Du hast doch für deinen Fall alles richtig gemacht, ich wollte doch nur klarstellen das es nicht zwingend so sein muss.
Gruß
PS.
Bei Audi z.b. sind die Regel für einen PKW mit Behindertenrabatt im Letzen Jahr noch viel strenger geworden.
Das Fahrzeug muss in die Lebenswelt der behinderten Person passen!
Bedeutet: Wenn ein 70 jähriger einen TT, ein Fahrzeug mit S-Line / als RS oder ein 100% Gehbehinderter ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe oder generell über 90 jährige ein Fahrzeug bestellen, sei es schon recht unwahrscheinlich, dass das Fahrzeug auch für diejenigen Personen bestimmt sei.
Ab 2015 muss neben der Einreichung aller bisherigen Unterlagen auch die Bezahlung vom Konto der behinderten Person erfolgen und diese Personen müssen auch zwingend bei der Fahrzeugabholung dabei sein!!! Eine Vollmacht reicht nicht mehr aus!!!
Zudem sollten die Initialen der Kennzeichen nicht andeuten, dass das Fahrzeug für eine andere Person bestimmt sein könnte.
- Vorlage des Behindertenausweises mit Grad der Behinderung ab 50% und Merkzeichen G (gehbehindert) aG (außergewöhnlich gehbehindert), H (hilflos) oder B (blind)
Bis auf Weiteres sind diese Konditionen auch ohne zusätzliches Merkzeichen gültig!
- Berechtigt sind auch Contergangeschädigte und Kunden mit Armbehinderung ohne Merkzeichen. Dann muss im Führerschein hervorgehen, dass Fahrhilfen benötigt werden. Der Einbau muss auf Verlangen des Herstellers nachgewiesen werden.
- Mindesthaltedauer: 12 Monate
- Zulassung auf Behinderten selbst
- Maximal 1 Fahrzeug pro Jahr kann bezogen werden
- Behinderte Person muss im Besitz eines gültigen Führerscheins sein
Zitat:
@Harald26 schrieb am 26. Februar 2015 um 09:58:45 Uhr:
Bei Audi z.b. sind die Regel für einen PKW mit Behindertenrabatt im Letzen Jahr noch viel strenger geworden.
- Vorlage des Behindertenausweises mit Grad der Behinderung ab 50% und Merkzeichen G (gehbehindert) aG (außergewöhnlich gehbehindert), H (hilflos) oder B (blind)
- Behinderte Person muss im Besitz eines gültigen Führerscheins sein
Ah ja ... 😰
Ich denke, es wird immer dann interessant, wenn eine behinderte Person gefahren werden muss und dieses eben nicht selbst kann - sei es alters- oder behinderungsbedingt.
Zitat:
@xy_freising schrieb am 26. Februar 2015 um 10:11:06 Uhr:
Ah ja ... 😰Zitat:
@Harald26 schrieb am 26. Februar 2015 um 09:58:45 Uhr:
Bei Audi z.b. sind die Regel für einen PKW mit Behindertenrabatt im Letzen Jahr noch viel strenger geworden.
- Vorlage des Behindertenausweises mit Grad der Behinderung ab 50% und Merkzeichen G (gehbehindert) aG (außergewöhnlich gehbehindert), H (hilflos) oder B (blind)
- Behinderte Person muss im Besitz eines gültigen Führerscheins sein
Ich denke, es wird immer dann interessant, wenn eine behinderte Person gefahren werden muss und dieses eben nicht selbst kann - sei es alters- oder behinderungsbedingt.
Natürlich hast Du recht, wollte nur auf die Verschärfung der Regeln hinweisen.
Die neuen Regel habe ich aus
http://www.sauerlandauto.de/.../audi-sonderaktionen#behindert.Da fehlen bestimmt noch die Ausnahmen.
Zitat:
@Mel-Maniac schrieb am 25. Februar 2015 um 01:59:51 Uhr:
Unsere Tochter war beim Kauf 2 Jahre alt.Zitat:
@Krolli schrieb am 24. Februar 2015 um 21:35:59 Uhr:
Moin,
unsere Tochter (9) hat 50 GDB und H. Auf die Frage beim "Freundlichen" gab dieser an, dass der Verkauf an sie nicht gehen würde, da die Zulassung dann nicht funktionieren würde. Das ist ja alles gut und schön, aber Kauf und Zulassung sind zwei paar Schuhe.
Ich denke schon, dass der Kauf mit dem Behindertenausweis unserer Tochter funktionieren sollte. Die Zulassung erfolgt dann auf mich, da ich das Fahrzeug hauptsächlich nutze und damit höhere Werbungskosten habe, als ich die Steuererstattung der Kfz-Steuer erhalte.
Wie alt ist denn Deine Tochter beim Kauf gewesen?
Ach ja, tolle Fahrzeugkombination. Wir haben auch einen Golf 7 und einem Seat Alhambra.🙂
LG krolli
Ich stehe in den Verträgen als Käufer drin und bin auch Halter der Fahrzeuge.
Geht nicht anders, da das minderjährige Kind nicht als Vertragspartner zulässig ist.
Dazu gibt es die Verpflichtungserklärung, dass das Fahrzeug mindestens 6 Monate auf Dich zugelassen bleiben muss. Ansonsten sind die gewährten Nachlässe zurückzuzahlen.
Die Zulassung auf das Kind würde immer gehen, unabhängig vom Kaufvertrag.
Ist aber nicht notwendig. Weder für den Nachlass, noch für eventuelle Steuerbefreiungen.Mit der Beantragung der (teilweisen) Steuerbefreiung wäre ich vorsichtig.
Dann muss der Schwerbehinderte bei jeder Fahrt mit im Fahrzeug sitzen, bzw. jede Fahrt mit einer Besorgung für diesen zusammenhängen.
Das ist dann schon nicht erfüllt, wenn Du ein Mal allein auf Arbeit fährst.
Aus dem Grund haben wir das auch nicht beantragt.
Danke,
dass mit der Steuer ist mir bekannt.
Mein "Freundlicher" meinte, dass der Kauf für meine Tochter deshalb nicht erfolgen kann, da sie ja noch so jung sei....
Ist klar. Trotzdem ist sie behindert. Alter hin oder her. Und zum Arzt kommt sie nun mal nicht allein und auch nicht mit dem ÖPNV... Und wenn etwas ist, müssen wir (Erziehungsberechtigte) schnell zu ihr (z.B. Schule). Ohne Auto???
Ich würde daher gern wissen, ob es von euch welche gibt, die das Auto "für die Kids" gekauft haben...
LG krolli
Zitat:
@Krolli
Danke,
dass mit der Steuer ist mir bekannt.
Mein "Freundlicher" meinte, dass der Kauf für meine Tochter deshalb nicht erfolgen kann, da sie ja noch so jung sei....
Ist klar. Trotzdem ist sie behindert. Alter hin oder her. Und zum Arzt kommt sie nun mal nicht allein und auch nicht mit dem ÖPNV... Und wenn etwas ist, müssen wir (Erziehungsberechtigte) schnell zu ihr (z.B. Schule). Ohne Auto???
Ich würde daher gern wissen, ob es von euch welche gibt, die das Auto "für die Kids" gekauft haben...
LG krolli
Hallo krolli
Da hat dir dein Verkäufer einen Bären aufgebunden. Natürlich kannst Du bei VW einen PKW über deine Behinderte Tochter kaufen. Würde dir raten zu einem anderen Händler zu gehen.
Gruß
Anscheinend geht das wirklich nicht mehr.
Wir haben die gleiche Antwort bei zwei verschiedenen Händlern bekommen.
Aber nochmal: ist doch egal, wer im Kaufvertrag steht. Die Nachlässe bekommst Du trotzdem.
Hallo
Ja da haben wir aneinander vorbei geschrieben. Ich hatte es so verstanden Du bekommst den Behinderten Rabatt nicht. Auf wenn der Kaufvertrag ausgestellt wird ist natürlich so was von egal.
Gruß
Freunde stehen auch grade vor der Diskussion:
Es ist, im Gegensatz zu einer Situation vor 5 Jahren, aktuell grade schwierig, einen Händler zu finden, der mehr als 15% gibt.
Ich meine, 15% gibt es ja überall, da ist der Händler gleich. Also muss anderswo gedreht werden. Entweder bei einem erhöhten Angebot zum Ankauf des Altwagens (hier gibt es aber bislang nur marginale Unterschiede) oder bei einem höheren Rabatt.
Vor 5 Jahren sagte uns ein Händler, dass er angeblich 4% (?) Vermittlungsprovision bekäme. Letztlich haben wir 17% Nachlass auf den Wagen bekommen. Hat das hier jemand schonmal probiert?
Und gibt es irgendwelche Fallstricke, bei apl oder so zu ordern, außer dem Problem, den Altwagen loszuwerden zu einem akzeptablen Preis? Dort gibt es in der Kombination rd. 19% Nachlass.