VW Anschlussgarantie - Änderung ab 01.01.11?
Verstehe ich es richtig, dass die Lifetime-Garantie durch die VW Anschlussgarantie ersetzt wurde?
Siehe
http://www.volkswagen.de/.../vwb_fl_007_3010_63_02.pdf
wichtig ist aus meiner Sicht dieser Passus:
"Die Produktpakete enthalten dann eine umfassende
Gebrauchtwagengarantie. Sie ist eine Funktionsgarantie,
mit der Ihnen die vollen Lohn- und Material kosten für
nahezu alle mechanischen und elektrischen Bauteile
erstattet werden – ohne Selbstbeteiligung.
Erst ab einem Kilometerstand von 100.000 fallen bei
einem Schadenfall fix 150,– Euro Selbstbeteiligung an.
Ab 200.000 km oder bei einem Fahrzeugalter über
10 Jahre ist die Entschädigung auf maximal 2.000,– Euro
je Versicherungsjahr limitiert."
Kennt jemand viell. schon Preise für die Verlängerung von z.B. 2 Jahren für einen 1.4 TSI (122PS)?
Danke vorab.
Beste Antwort im Thema
Der Nebel lichtet sich. 😉
Bei der Garantieverlängerung (GV) sind die Fahrzeuge anders als bei der LTG eingeteilt! 90 kW TSI und 103 kW TDI sind in einer Klasse, so viel steht fest. Wahrscheinlich gibt es eine Klasse unter- und oberhalb, also bis 90 kW und über 103 kW.
Einen ersten - unvollständigen - Preisüberblick habe ich in meinem Blog erstellt. Warum im Blog? Damit ich die Liste weiter bearbeiten kann.
Golf VI - Preise Garantieverlängerung 2011
Wenn ihr wollt, dass die Liste vollständig wird, postet bitte eure exakten Daten - Danke!
VG myinfo
370 Antworten
absolut nicht zu lesen! Kannst Du das mal nicht als PDF anhängen!
Vergesst dabei immer eins nicht...zu günstige Beiträge sind immer verdächtig.
Ich denke mal die die VW Prämien orientieren sich vor allem am erwartetenvSchadenverlauf. So viel Luft ist auch im Versicheurngsgewerbe nicht, dass man mal eben 200-300€ teurerer ist als ein Konkurrent.
Zitat:
Original geschrieben von tudichum
Hallo,
Ich habe Euch mal das Angebot von meinem AH eingescannt ( hoffe, daß mans lesen kann ) und würde mal wissen wollen, ob das für meinen Golf und mich gut ist.
Gruß aus EE
Ist eine typische Baugruppen Garantie wie sie üblicherweise für Gebrauchtwagen angeboten wird. Vom Leistungsumfang her kann man das nicht mit der Anschlussgarantie vergleichen.
Zitat:
Original geschrieben von diddi4
absolut nicht zu lesen! Kannst Du das mal nicht als PDF anhängen!
hab`s schon geändert !
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Zitat:
Original geschrieben von auto007
Ist eine typische Baugruppen Garantie wie sie üblicherweise für Gebrauchtwagen angeboten wird. Vom Leistungsumfang her kann man das nicht mit der Anschlussgarantie vergleichen.Zitat:
Original geschrieben von tudichum
Hallo,
Ich habe Euch mal das Angebot von meinem AH eingescannt ( hoffe, daß mans lesen kann ) und würde mal wissen wollen, ob das für meinen Golf und mich gut ist.
Gruß aus EE
sag bitte wo ist denn der Unterschied zwischen der VW-Anschlußgarantie und einer hier angebotenen Baugruppengarantie wenn im SCHADENSFALL bei Defekten gezahlt wird ?
Hallo Leute,
hab jetzt nicht alle Seiten durchgelesen und eine Frage: Habe heute vom meinem Händler ein Angebot für drei Jahre Anschlussgarantie für meinen Polo GTI eingeholt. Hatte einmal wegen 15.000km, 17.500km und 20.000km jährlicher Laufleistung angefragt.
Habe dann ein Angebot für drei Jahre mit 25TKM pro Jahr (insgesamt 125.000km) erhalten für 861 EUR. Angeblich wäre die nächst günstigere Staffel mit 10TKM Laufleistung pro Jahr und dann für 591 EUR.
Ist es richtig, dass es zwischen 10TKM und 25TKM pro Jahr nichts gibt??
Gruß
starsailor
Zitat:
Original geschrieben von starsailor
Hallo Leute,hab jetzt nicht alle Seiten durchgelesen und eine Frage: Habe heute vom meinem Händler ein Angebot für drei Jahre Anschlussgarantie für meinen Polo GTI eingeholt. Hatte einmal wegen 15.000km, 17.500km und 20.000km jährlicher Laufleistung angefragt.
Habe dann ein Angebot für drei Jahre mit 25TKM pro Jahr (insgesamt 125.000km) erhalten für 861 EUR. Angeblich wäre die nächst günstigere Staffel mit 10TKM Laufleistung pro Jahr und dann für 591 EUR.
Ist es richtig, dass es zwischen 10TKM und 25TKM pro Jahr nichts gibt??
Gruß
starsailor
Hi starsailor,
beim Golf ist dies der Fall. Und so wie Du es berichtest, scheint es beim Polo genauso zu sein.
Interessant ist, dass sich die Preise zwischen Polo und Golf nur wenig unterscheiden.
Polo GTI 132 kW, 3 Jahre GV
-> bis 125.000 km ab EZ, 861 € mit Frühbucherrabatt, 1.013 € ohne.
-> bis 50.000 km ab EZ, 591 € mit Frühbucherrabatt, 695 € ohne.
Zum Vergleich der Golf von 118 bis 199 kW, 3 Jahre GV
-> bis 125.000 km ab EZ, 922 € mit Frühbucherrabatt, 1.084 € ohne.
-> bis 50.000 km ab EZ, 635 € mit Frühbucherrabatt, 747 € ohne.
VG myinfo
Wundert mich nicht, dass beide Turbo/Kompressor Motoren ähnlich viel kosten, ich meine, das was beim Polo sonst den günstigeren Preis ausmacht, ist nicht das, was kaputt geht 😉
Ey Diabolomk, mach mir mal keine Angst 😁
Kennt man denn jetzt schon die Garantiebedinungen der Anschlussgarantie? Auf meinem Angebot ist in den Garantiebedingungen auch noch von der LifeTime Garantie die Rede (GVB 252/04), aber das Datum unter den Bedinungen ist der 01.01.2011, also werden die vermutlich auch auf die neue Garantie zutreffen, oder?!
Wo genau steht eigentlich, dass die neue Garantie alles aus der normalen Herstellergarantie mit abdeckt?
/edit: Habs gefunden, steht in diesem Flyer... Aber was anderes: Wo genau steht denn, was in der normalen Herstellergarantie alles drin ist? Ist dort denn alles enthalten, was z.B. in den Garantiebedindungen GVB 252/04 unter Römisch III ausgeschlossen ist, also Windgeräusche etc?
Die 252/4 ist die Neue und nennt sich auch Life Time. Der Text ist aber sehr unverständlich geschrieben.
In der neuen sind aber auch z.B. Klappergeräusche ausgeschlossen, die doch in der normalen Herstellergarantie enthalten sind, oder? Ich lese jedenfalls oft, dass der Händler dies kostenlos im Rahmen der Garantie repariert...
Und wenn der Flyer stimmt, müsste die Leistung der normalen Herstellergarantie mit der neuen Anschlussgarantie ja übereinstimmen.
Wo steht denn, was in der normalen Herstellergarantie alles enthalten ist? Weiß das jemand?
/edit: Ich habs jetzt noch mal genau gelesen, es scheint tatsächlich nur sehr ungenau formuliert zu sein...Dort steht
Zitat:
II. In welchem Umfang leisten wir?
(1) Die Garantie bezieht sich innerhalb der vereinbarten Laufzeit
auf die Mängelfreiheit des im Versicherungsvertrag näher
beschriebenen Kraftfahrzeuges in Werkstoff und Werkarbeit
mit Ausnahme der unter Ziffer III. (1), Ziffer III. (2f – k) sowie
Ziffer III. (3 bis 7) aufgeführten Positionen (Garantieversicherungsausschlüsse).
Maßstab dafür ist der in der Automobilindustrie übliche Stand der Technik vergleichbarer Fahrzeugtypen
bei Übergabe.
Zitat:
III. Was ist nicht versichert?
Wir leisten keine Garantie
(1) für
a) Wartung (Teile und Service) und natürlichen Verschleiß
sowie alle Teile, die im Rahmen der vom Hersteller des Fahrzeuges
vorgeschriebenen Wartungs- und Pflegearbeiten auszutauschen
sind (z.B. Kupplungsbeläge, Luftfilter, Keil-, Flachund
Zahnriemen);
b) Teile, die vom Hersteller nicht zugelassen sind.
c) Lack- und Korrosionsschäden
(2) für die nachfolgenden Positionen und Bauteile:
a) Alle Rahmen- und Karosserieteile, Cabrio- und Faltverdecke,
Federn und Stoßdämpfer, Luftfedern und Luftfederdämpfer,
Glas, Scheinwerfergehäuse, Beleuchtung innen und außen,
Lampen mit LED-Technik, Batterie;
b) Innen- und Außenverkleidungen, Abdeckungen, Dämpfungen
und Polsterung;
c) Luft-, Öl- und Wasserlecks, Windgeräusche, Quietsch- und
Klappergeräusche, Undichtigkeiten, Dichtungen, Dichtungsmanschetten,
Wellendichtringe, Gummiteile und Schläuche,
Rohrleitungen;
d) Auspuffsystem mit Katalysator und Russpartikelfilter;
e) werkseitig eingebautes bewegliches und unbewegliches
Mobiliar, z.B. bei Individualeinbauten wie Camping-, Wohnmobil-
und Businessausstattung;
f) Test-, Mess- und Einstellarbeiten, Zünd- und Glühkerzen
sowie Betriebsstoffe und Hilfsmittel wie Öle, Ölfilter und Frostschutzmittel
und Verunreinigung im Kraftstoffsystem, es sei
denn, sie treten in ursächlichem unmittelbarem Zusammenhang
mit einem garantiepflichtigen Schaden auf (vgl. Ziffer V
3a+b);
g) Kupplungsscheibe und Bremsbeläge, -trommel, -scheiben
und -klötze, Felgen, Reifen, Auswuchten der Räder;
h) Aufbauten und technische Anbauten bei Nutzfahrzeugen
i) Folgende nicht werkseitig eingebaute Teile: Radio/Kassetten-
/ CD-Spieler, CD-Wechsler, Antennen und alle Teile des
Sound-Systems, Unterhaltungselektronik, Navigationssystem,
Telefon und Freisprecheinrichtung, Audio- und Videosysteme,
bewegliches und unbewegliches Mobiliar, z.B. bei Individualeinbauten
wie Camping-, Wohnmobil- und Businessausstattung;
j) Datenträger (DVD, CD-Roms) für Navigationsgeräte
k) Sicherungen, Glühlampen, Gasentladungslampen;
Das heißt dann offenbar, dass die unter Ziffer III. (2a – e) aufgeführten Punkte doch mit abgedeckt sind!
So soll man es verstehen .
Ich habe es doch schon auf Seite 7 beschrieben. Die an der Hotline haben mir erklärt das bei der internen Schulung, einigen die nicht verständliche Schreibweise aufgefallen ist. So dass wohl viele Rückfragen kommen werden. Hoffentlich ändern die noch den Text so, das es logisch klingt.
Ich habe hier nicht alles durchgelesen und auch den Text der Bedingungen vorher nur überflogen (eben nur geguckt, was alles ausgeschlossen ist, so wie es vermutlich viele zunächst tun).
Sind die Punkte 2a-e denn den Aufpreis Wert. Ist es eine enorme Verbesserung zur alten Life Time ?
Zitat:
Original geschrieben von marathoni
So soll man es verstehen .
Ich habe es doch schon auf Seite 7 beschrieben. Die an der Hotline haben mir erklärt das bei der internen Schulung, einigen die nicht verständliche Schreibweise aufgefallen ist. So dass wohl viele Rückfragen kommen werden. Hoffentlich ändern die noch den Text so, das es logisch klingt.
Der Text soll nicht logisch klingen sondern rechtlich eindeutig sein. Das er dann für "Normalbürger" schwer zu lesen ist, ist der Grund warum es Rechtsanwälte gibt. 😉