vordere seitenscheiben getönt??
hallo leute,
hab mir vor kurzem ein audi a3 1.8 T gekauft und laut dem verkäufer sind die seitlichen vorderen scheiben VOM WERK aus getönt gewesen.
das hat mir gut gefallen, also die sind nicht wirklich schwarz sondern schon etwas heller getönt, also man sieht von aussen schon noch rein.
jetzt wurde ich schon mehrmals drauf angesprochen , das dies doch in D illegal sei.
jetzt hab ich mal bei google gesucht, und da gehen die meinungen irgendwie auseinander und ich hab nur ältere infos dazu gefunden.
kann mir einer sagen wie die aktuelle lage aussieht und kann es sein das dies von werk aus schon so gemacht wurde und noch wichtiger , komme ich so problemlos durch den tüv.
eine bescheinigung oder sowas in der art habe ich nicht und im fahrzeugbrief kann ich darüber auch nix finden
für jede info wäre ich echt dankbar.
mfg audiruskajamaschina
Beste Antwort im Thema
FoliaTec SECURLUXZitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
beispiele?Zitat:
Original geschrieben von schabuty
es gibt Folien die an denn Seiten Scheiben erlaubt sind !!
Dies ist eine klare Splitterschutzfolie, die auch eine ABG für die vorderen Seitenscheiben hat und nach Messung der Lichttransmission auch legal eingetragen kann, sofern die Mindestlichtdurchlässigkeit der Seitenscheiben von 75% nicht unterschritten wird.
60 Antworten
ich hab mich grad bei myaudi angemeldet, wenn die scheiben von werk aus so sind, müsste das dann dort drinstehen??
da steht nämlich nix von den scheiben
da steht auch nix von s-line sondern ambition, obwohl ich ein s-line hab, naja die angaben dort sind auch nicht 100%, oder
mfg audiruskajamaschina
Laut myaudi hat mein Auto ESP und Aluspiegel... ESP kann es nicht haben, da es ein AGU ist und die Aluspiegel hat sicher der Vorbesitzer vertickt..🙄 Deine Idee ist nicht schlecht, zeigt aber, daß die Angaben dort nicht immer stimmen.
naja das auto ist ja auch nciht grad das neueste bj 2003, da intressierts ja auch nicht so.
ey verdammt , die ganze story lässt mir keine ruhe, ich muss wissen was los ist.
was kosten den so die seitlichen vorderscheiben mit einbau
mfg audiruskajamaschina
HAAA lol hab mal deinen namen durchgelesen 😁 scheinst wohl n landsmann zu sein was 😉
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colorverglasung ist doch dasselbe nur das dann noch ne farbe drin schimmert, oder???
@ valentino
ich bin ein sogenannter russlandsdeutscher auch gerne nur dreckiger Russe genannt, suki piderasi blat 🙂
Kann mir jemand einen Link zeigen...wo drinne steht, dass das "Tauchen;Lacken;Fluten" von Front und vorderen Seitenscheiben nachträglich erlaubt ist....
Ich weiß...das bei Neuwagen kauf auf wunsch, verdunklete Front und vordere Seitenscheiben bestellt werden können...aber nachträglich 😕
Im Netz finde ich laufen diesen Text:
Folien, Lacke, vordere Scheiben!? Das Wichtigste vorweg: Es existieren keine Lacke oder Folien, die man legal auf eine übliche, leicht grün oder blau getönte, vordere Seitenscheibe oder Frontscheibe aufbringen kann. Jede Art von zusätzlicher Tönung dieser Scheiben ist definitiv unzulässig und führt zum Verlust der Betriebserlaubnis (Versicherungsschutz!)des Fahrzeugs. Eintragungen durch TÜV, DEKRA u.s.w. machen die Sache nicht legal.
Für Lacke gelten die selben Bestimmungen wie für Folien, nämlich die Richtlinien für Autoglas. Es gibt derzeit keine Genehmigung durch das KBA für das Lackieren von vorderen Seitenscheiben oder der Windschutzscheibe. Erlaubt ist lediglich eine -klare- Sicherheitsfolie auf -klarem- Glas. Hierbei muss dann zusätzlich eine Abnahme durch den TÜV erfolgen, die die optische einwandfreie Anbringung bestätigt.
Ich weiß das Richtlinien keine Verpflichtungen sind...!!!😁
Hi,
bei meinen Audi sind vom Werk aus die hinteren Scheiben ziemlich stark getönt und es liegt eine ABE den Fahrzeugpapieren bei. Also denke ich mal selbst wenn das auf den vorderen Scheiben so zulässig ist fehlt dir
anscheinend die ABE dazu, oder?
(Btw. das sieht zwar gut aus, aber das man nachts so schlecht rückwärtsfahren kann hätte ich nicht gedacht ;-) )
Alex
Fluten oder auch lackieren von Autoscheiben
Für Sicherheitsglas erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Allgemeine Bauartgenehmigungen [(ABG'en) (Prüfgrundlage TA Nr.29)] bzw. EG- (Prüfgrundlage Richtlinie 92/22/EWG) oder ECE-Typgenehmigungen (Prüfgrundlage ECE-Regelung 43).
Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheiben führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug (?19 StVZO). Verarbeitungsverfahren, wie Lackierungen oder Pulverbeschichtungen, die folienartige Bezüge auf der Scheibe erzeugen, sind für sich nicht genehmigungsfähig und dem Genehmigungsverfahren der Scheibe zugeordnet. Nachträgliche Veränderungen durch derartige Verfahren führen nach Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamtes zum Erlöschen der Bauartgenehmigung der Scheiben. Eine ungültige Bauartgenehmigung kann im Rahmen der geltenden Vorschriften nur durch eine neue Bauartgenehmigung ersetzt werden.
Einträge in die Fahrzeugpapiere über Teilegutachten reichen nicht aus, da diese keine Bauartgenehmigung ersetzen können.
Hier könnte nur eine Bauartgenehmigungen im Einzelfall gemäß Fahrzeugteileverordnung (FzTV) Abschnitt 3 ?11 Bauartgenehmigung im Einzelfall - Einzelgenehmigung - einen vorschriftenkonformen Ersatz schaffen.
Die Zuständigkeit für die Erteilung von Bauartgenehmigungen im Einzelfall liegt nicht beim Kraftfahrt-Bundesamt, sondern bei den zuständigen Verwaltungsbehörden (Zulassungsbehörden).
Also es ist möglich durch Einzelabnahme die Front und vorderen Seitenscheiben zu Tönen...
www.glastone.de
www.ohnefolie.de/
und wenn man sich die Fotos auf glastone.de anschaut sind es mehr als 10%...😁
Hi, mich haben die bullen jetzt auch angehalten weil meine vorderern Seitenscheiben angeblich getönt sind, aber das kann nicht sein, weil in der scheibe garkeine Folie drin ist.
Der bulle hat sogar oben an der scheibe gekratzt und wollte die nicht vorhandene folie abreißen 😠. Da hab ich dann nur so gesagt, das das so war wo ich das auto gekauft habe. Naja die haben mich dann doch fahren lassen weil halt keine Folie in der scheibe war.
Also mir kommen die vorderen Scheiben eigentlich garnicht so dunkel vor. Es kann natürlich sein das es eine Colorverglasung ist, aber das weis ich nicht so genau. ich kann ja heute abend mal ein bild reinstellen.
Zitat:
Original geschrieben von -S-Line
Hi, mich haben die bullen jetzt auch angehalten weil meine vorderern Seitenscheiben angeblich getönt sind, aber das kann nicht sein, weil in der scheibe garkeine Folie drin ist.
Der bulle hat sogar oben an der scheibe gekratzt und wollte die nicht vorhandene folie abreißen 😠. Da hab ich dann nur so gesagt, das das so war wo ich das auto gekauft habe. Naja die haben mich dann doch fahren lassen weil halt keine Folie in der scheibe war.
Also mir kommen die vorderen Scheiben eigentlich garnicht so dunkel vor. Es kann natürlich sein das es eine Colorverglasung ist, aber das weis ich nicht so genau. ich kann ja heute abend mal ein bild reinstellen.
ja das habe ich schon öfters gehört das die Rennleitung ein kratz Test machen...😰
na vorallem wie der das gemacht hat war voll die härte. der hat da richtig mit dem fingernagel versucht da oben was abzukratzen 😠
...vom Bekannten habe ich schon gehört...das die Rennleitung bei ihm mit einen Hausschlüssel getestet hat...der hat erstmal ein Aufstand gemacht..."Holla die Waldfee"...aber die gelackten Scheiben halten wohl einiges aus...!!! Zumindest hat er keine kratzer von getragen...
Zitat:
Original geschrieben von a3cruiser1981
10%, das schrieb ich bereits
sind imho ein paar mehr....ABER dieser max. tönungsgrad wird werksseitig bereits fast komplett ausgereizt.....deshalb im regelfall ist die nachträgliche tönung NICHT zulässig....