vordere seitenscheiben getönt??

Audi A3 8L

hallo leute,

hab mir vor kurzem ein audi a3 1.8 T gekauft und laut dem verkäufer sind die seitlichen vorderen scheiben VOM WERK aus getönt gewesen.

das hat mir gut gefallen, also die sind nicht wirklich schwarz sondern schon etwas heller getönt, also man sieht von aussen schon noch rein.

jetzt wurde ich schon mehrmals drauf angesprochen , das dies doch in D illegal sei.

jetzt hab ich mal bei google gesucht, und da gehen die meinungen irgendwie auseinander und ich hab nur ältere infos dazu gefunden.

kann mir einer sagen wie die aktuelle lage aussieht und kann es sein das dies von werk aus schon so gemacht wurde und noch wichtiger , komme ich so problemlos durch den tüv.

eine bescheinigung oder sowas in der art habe ich nicht und im fahrzeugbrief kann ich darüber auch nix finden

für jede info wäre ich echt dankbar.

mfg audiruskajamaschina

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Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von schabuty


es gibt Folien die an denn Seiten Scheiben erlaubt sind !!
beispiele?
FoliaTec SECURLUX

Dies ist eine klare Splitterschutzfolie, die auch eine ABG für die vorderen Seitenscheiben hat und nach Messung der Lichttransmission auch legal eingetragen kann, sofern die Mindestlichtdurchlässigkeit der Seitenscheiben von 75% nicht unterschritten wird.

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Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von a3cruiser1981


10%, das schrieb ich bereits
sind imho ein paar mehr....ABER dieser max. tönungsgrad wird werksseitig bereits fast komplett ausgereizt.....deshalb im regelfall ist die nachträgliche tönung NICHT zulässig....

Woher entnimmt Ihr alle das es nur 10% sind...!!! Ich werd mal eine Mail an glastone schreiben...!!!

an den vorderen seitenscheiben sind es maximal 30% und die frontscheibe 25%, das sind die werte die ich so gefunden habe.

also hab ich das jetzt richtig verstanden, das wenn das vom werk aus so gemacht wurde, ist das ok, aber ich bräuchte ne ABE dafür oder ein gutachten oder was auch immer, stimmt das so??

was mache ich aber wenn ich keine ABE habe, was dann???

müsste soetwas denn nicht im fahrzeugbrief eingetragen werden.

also das auto hat definitv noch am 01/08 tüv bekommen, den zettel von der dekra hab ich ja.

mfg audiruskajamaschina

Grundsätzlich sagt das KBA: Die Lichtdurchlässigkeit der vorderen Seitenscheiben muß 70% betragen, die der Windschutzscheibe 75%.

Eine Serienmäßige Colorverglasung am Fahrzeug (mit der ja nun nahezu jedes Auto ausgelifert wird) liegt bei 20-27% Tönung.

yoo die frage ist nur ob man dafür ein abe braucht wenn das serienmässig so gemacht wird??

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Zitat:

Original geschrieben von a3cruiser1981


Grundsätzlich sagt das KBA: Die Lichtdurchlässigkeit der vorderen Seitenscheiben muß 70% betragen, die der Windschutzscheibe 75%.

Eine Serienmäßige Colorverglasung am Fahrzeug (mit der ja nun nahezu jedes Auto ausgelifert wird) liegt bei 20-27% Tönung.

Okay...das sehe ich ein...aber anscheinend sind das ja nur wieder Richtlinie...keine Vorschriften...glastone.de...bietet ja eine Einzelabnahme an für das nachträgliche Lacken von Front und voderen Seitenscheiben an...für 199 Euro...Sie weisen ja sogar ein Zertifkat dafür auf das Sie es machen dürfen...

Und die Fotos mit den vorderen Seitenscheiben von glastone.de...haben bestimmt keine 70 % Lichtdurchlässigkeit mehr...eher 50% 😁

hey leute, ich hab mal vorher meine scheiben ganz genau betrachtet und mir ist aufgefallen das an der scheibe rundum ca.3-4 mm nicht verdunkelt ist.

was bedeutet das? ist das doch ne folie, mit dem fingernagel spürt man ganz leicht den übergang aber minimal.

aber wenns ne folie wäre dann müsste es doch so ein spalt nicht geben, oder??

woran erkenn ich ne geflutete scheibe und ne folie????

mfg audiruskajamaschina

Ich habe mich mal schlau gemacht, auch eine alteingesessene MT-lerin muß sich mal fortbilden..😉 Dieses "Tinted" steht bei mir an jeder Scheibe. Fluten ist eine Art Beschichtung und sollte nur bei neuwertigen Scheiben angewandt werden, sonst siest Du jeden Kratzer, die in meinem vorherigen Post genannten Prozentzahlen sind keine Richtlinie, sondern verbindlich. Wenn Du es nicht abkratzen kannst, scheint es keine Folie zu sein. Ferner wird geschrieben, daß Folien an den vorderen Seitenscheiben verboten sind , da sie das Brechen des Glases verhindern und somit die Rettung erschweren. Die Feuerwehr verfügt über entsprechendes Equipment dem zu entgegnen, allerdings erschwert es die Eigenrettung.

ich habs verscuht mit dem fingernagel abzukratzen ,hat sich aber nix getan.

aber meine wichtigste frage ist immernoch nicht geklärt und zwar ob man ein ABE oder etwas schriftlich braucht ???

das wäre noch schön zu wissen

mfg audiruskajamaschina

Ja, das brauchst Du. Deine Scheibe wurde ja mal vom KBA abgenommen und wurde verändert, das bedarf einer Genehmigung. Also Abnahme durch den TÜV, oder ABE.

Zitat:

Original geschrieben von AUDiRUSKAJaMASHINA


hey leute, ich hab mal vorher meine scheiben ganz genau betrachtet und mir ist aufgefallen das an der scheibe rundum ca.3-4 mm nicht verdunkelt ist.

was bedeutet das? ist das doch ne folie, mit dem fingernagel spürt man ganz leicht den übergang aber minimal.

mfg audiruskajamaschina

Hört sich verdammt nach einer Folie an……

Lässt sich aber nicht anlösen und der Rand ist frei, deswegen sage ich Flutung.

yo also leute ich hab mir das jetzt nochmal richtig richtig angeguckt und es ist tatsächlich eine folie, die aber echt professionell angebracht wurde.

wie siehts jetzt aus, muss die raus???

Fahr doch einfach mal beim TÜV vorbei und frag, runterreißen geht ja immer noch!

da_baitsnatcha

Zitat:

Original geschrieben von AUDiRUSKAJaMASHINA


muss die raus???

da du weder über eine prüfbescheinigung oder eine eintragung dafür verfügst, ziemlich eindeutig JA.....

es gibt Folien die an denn Seiten Scheiben erlaubt sind !!

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