Vorbeigefahren und nun 3 Punkte?

BMW 3er E46

Hallo Miteinander,

erst mal möchte ich mich dafür entschuldigen, dass es ein wenig Off-Topic sein könnte, aber ich weiß nicht wo ich mich sonst erkundigen könnte.

Nun gut, gestern bekommt meine Freundin einen Brief von der Polizei , dass sie schwarze Rückleuchten hätte, welche keine Reflektoren haben und sie deshalb ein Bußgeld zahlen muss und 3 Punkte in Flensburg bekommt. Das Problem dabei ist, sie hat weiße Rückleuchten und sie wurde von keinem Polizisten angehalten oder ähnliches. Die Polizei wäre anscheinend im Dunkeln einfach an ihrem Auto vorbei gefahren und hätte dies notiert.

Meine Frage nun, darf die Polizei das? Meine Freundin meint auch, dass das höchstens auf dem Parkplatz der Arbeit sein kann, weil da gerne mal die Polizei rumfährt. Aber der Parkplatz ist ein Privatgrundstück.
Dürfen sie das einfach so und dem Halter einfach nen Brief zuschicken ohne angehalten zu werden?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von isitop


Hallo Miteinander,

erst mal möchte ich mich dafür entschuldigen, dass es ein wenig Off-Topic sein könnte, aber ich weiß nicht wo ich mich sonst erkundigen könnte.

Nun gut, gestern bekommt meine Freundin einen Brief von der Polizei , dass sie schwarze Rückleuchten hätte, welche keine Reflektoren haben und sie deshalb ein Bußgeld zahlen muss und 3 Punkte in Flensburg bekommt. Das Problem dabei ist, sie hat weiße Rückleuchten und sie wurde von keinem Polizisten angehalten oder ähnliches. Die Polizei wäre anscheinend im Dunkeln einfach an ihrem Auto vorbei gefahren und hätte dies notiert.

Meine Frage nun, darf die Polizei das? Meine Freundin meint auch, dass das höchstens auf dem Parkplatz der Arbeit sein kann, weil da gerne mal die Polizei rumfährt. Aber der Parkplatz ist ein Privatgrundstück.
Dürfen sie das einfach so und dem Halter einfach nen Brief zuschicken ohne angehalten zu werden?

Natürlich darf die Polizei das. Es steht Dir aber frei dagegen vorzugehen. Einfach ABE vorlegen und fertig. Wenn die Lanpen ohne Tüv sind geschiet es Dir recht. Weiß man ja vorher was erlaubt ist und was nicht. Bitte nicht persönlich nehmen.

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LIES DOCH EINFACH DIE ABE DURCH ODER SCHAU AUF DIE NUMMER!!! Entweder steht da, daß zusätzlich Reflektoren anzubringen sind. Oder wenn in der Nummer kein kleines e vorhanden ist, muss ein Reflektor angebracht werden. Diese werden auch immer mitgeliefert. Wenn man das nicht tut, dann muß man eben mit nem Bußgeldbescheid leben.

Zitat:

Original geschrieben von diegohnx


wie na und? der Polzeit kanns scheisegal sein, wenn es auf meinem Privatstellplatz steht, was ich damit mache.

Das denken viele Zeitgenossen, entspricht aber nicht der Realität.

Solange dein Privatparkplatz öffentlich zugänglich ist, hat die Polizei nämlich die rechtliche Handhabe, unzulässige Umbauten zu sanktionieren.

Eben! Der ALDI-Parkplatz ist auch Privatgrund. Damit hat das nichts zu tun. Öffentlicher Verkehrsraum ist immer da wo jeder rein kann.

Zitat:

Original geschrieben von bobbatz


LIES DOCH EINFACH DIE ABE DURCH ODER SCHAU AUF DIE NUMMER!!! Entweder steht da, daß zusätzlich Reflektoren anzubringen sind. Oder wenn in der Nummer kein kleines e vorhanden ist, muss ein Reflektor angebracht werden. Diese werden auch immer mitgeliefert. Wenn man das nicht tut, dann muß man eben mit nem Bußgeldbescheid leben.

Kollege, schön und gut, das Auto ist wie schon am Anfang erwähnt nicht meins, von daher kann ich mal nicht einfach so runter und nachschauen ob da irgendeine Nummer steht.

Ich weiß jetzt auch nicht was du mit deinem Großgeschreibe und den übertriebenen 3 Ausrufezeichen bezwecken willst, anscheinend willst du mich virtuell Anschreien oder so.

Sorry aber, langsam kommts mir echt so vor, als ob man hier niemanden helfen will und genötigt wird sein Wissen preis zu geben. Ich habe nur eine Frage zu einem Sachverhalt gestellt mit der Hoffnung, dass mir jemand behilflich sein kann. Aber mit solchen Postings bereut man es einfach nur eine Frage gestellt zu haben.

Trotzdem bedanke ich mich bei denjenigen, die mir behilflich waren.
Falls irgendein Mod hier vorbei schaut, kann er ruhig den Thread schließen.

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Zitat:

Original geschrieben von isitop


...das Problem ist, dass sie wirklich weiße Rückleuchten hat und die Polizei meint, dass es schwarze gewesen wären.

Habt ihr mit den Beamten auf der Wache diesbezüglich schon

persönlich

gesprochen?

Ich verstehe die Aufregung. Aber: wenn die Rückleuchten erlaubt sind und alle Auflagen erfüllt sind, kein Problem. Das Fahrzeug nehmen, zur Polizei fahren und zeigen.

Und stellt die Polizei nicht immer als unwissende, böswillige Deppen dar. Die Polizei vertritt Recht und Gesetz. Personell bedingt zum Teil für meine Begriffe zu wenig. Wenn die abends über einen Parkplatz fahren und ein Fahrzeug mit Tuningleuchten sehe, welche keinen Reflektor haben, schreiben die das auf und melden es weiter.
Was soll jetzt da falsch sein? Ich kann mir auch gut vorstellen, dass sie ein Foto gemacht haben. Kostet heute ja nichts mehr.

Wie geschrieben, wenn legal: Vorführen und beweisen --> erledigt

Wenn illegal --> umrüsten, vorführen, zahlen und was gelernt. Dann haben wir wieder ein sicheres Fahrzeug mehr auf der Straße.

Vielleicht haben sich die Beamten ja wirklich nur vertippt und anstatt "weiß" eben "schwarz" geschrieben. Das sind ja schließlich auch nur Menschen.

Sicher, dass der Brief wirklich von der Polizei ist? Könnte ja auch sein, dass sich jemand sein Konto aufbessern will und eben mal solche Briefe verschickt. Irgendjemand wird schon zahlen.
Also nachfragen und Auto vorzeigen.

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