Vom Kaufvertrag zurücktreten aufgrund von WLTP
Hallo,
mir geht es erstmal nur um die Frage ob ich aufgrund von WLTP vom Kaufvertrag zurücktreten kann!? Ob ich das letztendlich mache kann ich noch nicht sagen.
Meinen Golf Variant 1.5 TSI ACT r-line innen und außen, habe ich an 22. März bei meinem Örtlichen Händler bestellt und dort habe ich nie eine Zusatzvereinbarung bezüglich WLTP unterschrieben, noch vorgelegt bekommen. Dort wurde mir ein Liefertermin von Mitte Juni genannt und in der späteren Auftragsbestätigung hieß es dann August. Nun heißt es vom Händler Mitte September. Inzwischen hat mein jetziger Golf seit Juni keinen TÜV mehr, da mir der Händler bei Vertragsunterzeichnung zugesichert hat, dass der neue Golf rechtzeitig geliefert wird. Inzwischen habe ich den Händler kontaktiert, um eine Lösung bzgl. dem TÜV zu finden. In der Mail hätte ich dem Händler eine Frist bis zum 10.08. gesetzt, bereits am 06.08. gab es eine Rückmeldung das er das mit seinem Chef abklären muss und sich bis spätestens 10.08. mit einer Lösung meldet. Bis Dato gab es aber keine weitere Rückmeldung. Deshalb werde ich morgen auch nochmal Persönlich meinen Händler besuchen.
Nun habe ich die Sendung PlusMinus gesehen, wo es diese Aussage gibt:
Gegenüber "Plusminus" erklärt VW: "Ist der Kunde mit den neuen Verbrauchswerten nicht einverstanden, kann er von dem Kaufvertrag zurücktreten und muss das Fahrzeug nicht abnehmen."
https://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/abgastest-wltp-100.html
Verstehe ich es jetzt richtig, das ich jetzt vom Kaufvertrag zurücktreten kann? Auch nachdem mein Auto schon produziert wurde?
Beste Antwort im Thema
Lest Euch mal in das Thema OPF ein. Das hat nichts mit dem DPF zu tun. Es entsteht deutlich weniger Ruß, in wenigen und anderen Betriebszuständen als beim Diesel und die Regeneration ist dank höherer Abgastemperatur viel einfacher.
77 Antworten
Zitat:
@Heiko204 schrieb am 27. August 2018 um 20:52:27 Uhr:
Zitat:
@Rolling Thunder schrieb am 27. August 2018 um 20:50:49 Uhr:
Ausrede. Im Infonet steht alles drin.
Was genau für Infos sind das denn?
Infos zum WLTP Prozess, FAQs, die Roadmap, WLTP Zusatzvereinbarung, ...
Alles was ein Verkäzfer dazu braucht...
Also steht da auch wann der Kunde das recht hat vom Kauf zurück zu treten...
Ja. Sobald er die WLTP Zusatzvereinbarung nicht unterschreibt.
Danke
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Zitat:
@Silentman10 schrieb am 27. August 2018 um 19:10:52 Uhr:
@TarperWollte mal fragen woher das Bild ist? Ist das offiziell?
Möchte auch vom Kauf zurücktreten, aber mein Verkäufer sagte mir das dann 10% vom Kaufvertrag fällig wären.
Zur Geschichte.
Bestellt habe ich am 20.03 mit Aussage (Juni)
AB kam nach 14 Tagen und da stand NovemberWltp Zusatzvereinbarung musste ich bis heut nicht unterschreiben.
Das Bild ist ein Ausschnitt aus dem Schreiben meines Händlers an mich.
Wenn du die WLTP-Vereinbarung bis Dato nicht unterschrieben hast, kannst du einfach begründen das du diese nicht unterschreiben wirst und der Wagen verbleibt damit bei VW. Das mit den 10% ist totaler Blödsinn.
Danke
Hat jemand schon versucht bspw. wegen der erhöhten Kfz-Steuer im Zuge der WLTP-Umstellung nachzuverlangende, der Lieferverzögerung,... nachträglich nachzuverhandeln statt von der Bestellung, dem Kauf zurückzutreten?
Zitat:
@Rolling Thunder schrieb am 27. August 2018 um 20:50:49 Uhr:
Zitat:
@Silentman10 schrieb am 27. August 2018 um 20:11:18 Uhr:
Selbst dazu hat er keinerlei Infos.
Ausrede. Im Infonet steht alles drin.
Die Frage ist halt, wie viel Mühe macht sich der Verkäufer? Und ist er überhaupt fähig, an der richtigen Stelle nachzusehen?
Mein Händler hat in KW32 immer noch behauptet, ich würde in KW33 mein Auto mit MJ2018 bekommen, obwohl ich seit Wochen im We-Portal "Modell-Jahr 2019" und "Typgenehmigung nach WLTP (neuer Prüfzyklus)" sehe und ich ihm das auch wiederholt gesagt habe. Seit dem habe ich nichts mehr gehört, und ich werde auch nicht mehr nachfragen, weil es eh nichts bringt...
Patrick
Zitat:
@Rolling Thunder schrieb am 27. August 2018 um 21:44:12 Uhr:
Ja. Sobald er die WLTP Zusatzvereinbarung nicht unterschreibt.
Ich habe eine WLTP Zusatzvereinbarung bei der Bestellung unterschrieben. Wie ich erfahren habe soll man vor der Zulassung des Bestellten Autos nochmal so eine Vereinbarung unterschreiben. Was passiert wenn man diese zweite Vereinbarung (aus welchen Gründen auch immer) nicht akzeptiert, könnte man dann kostenlos von der Bestellung zurück treten.
Danke im Voraus für eine Antwort
Zitat:
@Rentnerzwei schrieb am 30. August 2018 um 11:44:17 Uhr:
Zitat:
@Rolling Thunder schrieb am 27. August 2018 um 21:44:12 Uhr:
Ja. Sobald er die WLTP Zusatzvereinbarung nicht unterschreibt.Ich habe eine WLTP Zusatzvereinbarung bei der Bestellung unterschrieben. Wie ich erfahren habe soll man vor der Zulassung des Bestellten Autos nochmal so eine Vereinbarung unterschreiben. Was passiert wenn man diese zweite Vereinbarung (aus welchen Gründen auch immer) nicht akzeptiert, könnte man dann kostenlos von der Bestellung zurück treten.
Danke im Voraus für eine Antwort
So wie ich die Meldungen und Berichte verstehe, die ich dazu bisher gesehen habe: ja, man kann dann zurücktreten.
Siehe dazu auch den Plusminus-Bericht.
Mir ist selbst nicht klar, warum es die zwei verschiedenen Zusatzvereinbarungen gibt. Gründe könnten sein, dass (1.) die erste Zusatzvereinbarung zu schwammig formuliert war, um als rechtliche Basis dienen zu können, und dass (2.) wohl etliche Händler es versäumt haben, diese erste Zusatzvereinbarung unterschreiben zu lassen.
Patrick
Zitat:
@patba schrieb am 30. August 2018 um 11:57:54 Uhr:
Zitat:
@Rentnerzwei schrieb am 30. August 2018 um 11:44:17 Uhr:
Ich habe eine WLTP Zusatzvereinbarung bei der Bestellung unterschrieben. Wie ich erfahren habe soll man vor der Zulassung des Bestellten Autos nochmal so eine Vereinbarung unterschreiben. Was passiert wenn man diese zweite Vereinbarung (aus welchen Gründen auch immer) nicht akzeptiert, könnte man dann kostenlos von der Bestellung zurück treten.
Danke im Voraus für eine AntwortSo wie ich die Meldungen und Berichte verstehe, die ich dazu bisher gesehen habe: ja, man kann dann zurücktreten.
Siehe dazu auch den Plusminus-Bericht.
Mir ist selbst nicht klar, warum es die zwei verschiedenen Zusatzvereinbarungen gibt. Gründe könnten sein, dass (1.) die erste Zusatzvereinbarung zu schwammig formuliert war, um als rechtliche Basis dienen zu können, und dass (2.) wohl etliche Händler es versäumt haben, diese erste Zusatzvereinbarung unterschreiben zu lassen.Patrick
Danke für deine Antwort, im Nachhinein ärgere ich mich ,dass ich diese Knebel -Vereinbarung unterschrieben habe.
War heute nochmal bei meinem Händler.
Er hat immer noch keine Informationen zum Thema wltp.
Habe ihn direkt gefragt was passiert wenn ich die Zusatzvereinbarung nicht unterschreibe.
Er weiß nicht was dann passiert.
Habe langsam so richtig die Schnauze voll.
Sie werden nach erteilter Freigabe dann über die neuen Verbrauchswerte informiert. Wenn sie nicht von ihrem dann bestehenden Rücktrittsrecht Gebrauch machen, werden die Fahrzeuge ausgeliefert.
https://www.automobilwoche.de/.../...-fuer-golf-in-naechsten-tagen?...
Ich hatte jetzt die Schnauze gestrichen voll und bin am 20.08. vom Kauf zurückgetreten. Das Auto ist zwar fertig, aber keiner konnte mir sagen wann es ausgeliefert wird. Irgendwann ist auch mal gut.