Vom Kaufvertrag zurücktreten aufgrund von WLTP
Hallo,
mir geht es erstmal nur um die Frage ob ich aufgrund von WLTP vom Kaufvertrag zurücktreten kann!? Ob ich das letztendlich mache kann ich noch nicht sagen.
Meinen Golf Variant 1.5 TSI ACT r-line innen und außen, habe ich an 22. März bei meinem Örtlichen Händler bestellt und dort habe ich nie eine Zusatzvereinbarung bezüglich WLTP unterschrieben, noch vorgelegt bekommen. Dort wurde mir ein Liefertermin von Mitte Juni genannt und in der späteren Auftragsbestätigung hieß es dann August. Nun heißt es vom Händler Mitte September. Inzwischen hat mein jetziger Golf seit Juni keinen TÜV mehr, da mir der Händler bei Vertragsunterzeichnung zugesichert hat, dass der neue Golf rechtzeitig geliefert wird. Inzwischen habe ich den Händler kontaktiert, um eine Lösung bzgl. dem TÜV zu finden. In der Mail hätte ich dem Händler eine Frist bis zum 10.08. gesetzt, bereits am 06.08. gab es eine Rückmeldung das er das mit seinem Chef abklären muss und sich bis spätestens 10.08. mit einer Lösung meldet. Bis Dato gab es aber keine weitere Rückmeldung. Deshalb werde ich morgen auch nochmal Persönlich meinen Händler besuchen.
Nun habe ich die Sendung PlusMinus gesehen, wo es diese Aussage gibt:
Gegenüber "Plusminus" erklärt VW: "Ist der Kunde mit den neuen Verbrauchswerten nicht einverstanden, kann er von dem Kaufvertrag zurücktreten und muss das Fahrzeug nicht abnehmen."
https://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/abgastest-wltp-100.html
Verstehe ich es jetzt richtig, das ich jetzt vom Kaufvertrag zurücktreten kann? Auch nachdem mein Auto schon produziert wurde?
Beste Antwort im Thema
Lest Euch mal in das Thema OPF ein. Das hat nichts mit dem DPF zu tun. Es entsteht deutlich weniger Ruß, in wenigen und anderen Betriebszuständen als beim Diesel und die Regeneration ist dank höherer Abgastemperatur viel einfacher.
77 Antworten
Ich warte auch vergebens und hab keinen Termin, mein Händler kümmert sich nicht und der Kundenservice gibt auch keine Auskunft. Das einzige was ich habe ist die FIN. Hab am 13.06. einen Caddy TDI 75KW DSG bestellt.
Zitat:
@Rentnerzwei schrieb am 30. August 2018 um 12:51:39 Uhr:
Danke für deine Antwort, im Nachhinein ärgere ich mich ,dass ich diese Knebel -Vereinbarung unterschrieben habe.
Haben am 13.09.18 einen Golf GTD bestellt und den im Anhang befindlichen Wisch unterschrieben. Ist man damit nun gebunden?
Mit dem letzte Satz stimmst du den Änderungen nochmals zu, bestätigst deine Bestellung, daher wohl ja.