Volkswagen Umweltprämie Plus

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Wie ich gerade in einem Update dieses Artikels gelesen habe, gibt es bei VW ab den 2.Februar eine weitere Umweltprämie, beim Golf gibt es dann nochmal 2500.- Nachlass.

Jetzt meine Frage dazu: gilt diese "Plus-Prämie" nur in Verbindung mit der normalen und bekannten Umweltprämie für KFZ über 9 Jahren oder kann ich davon auch profitieren wenn ich ohne Verschrottung (bzw mit Verschrottung eines jüngeren Fahrzeugs) jetzt einen neuen Golf kaufe.
Habe dazu leider noch keine weiteren Infos gefunden, vielleicht hat jemand von euch da schon genaueres in Erfahrung bringen können.

Christian

Noch der Teil des Textes von dem ich spreche:

Zitat:

Bis auf weiteres führt auch VW ab dem 2. Februar die Umweltprämie Plus ein. Hierbei erhalten Kunden modellabhängig eine Preisnachlass sowie Finanzierungsangebote zwischen 0,9 und 2,9 Prozent. Für den Fox beispielsweise beträgt die zusätzliche Prämie 750 Euro, der Polo wird mit 2.000 Euro, der Touran gar mit 4.000 Euro subventioniert und dem neuen Golf gibt VW 2.500 Euro Nachlass mit auf den Weg.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von julio100


Hallo Karina78,

vielen Dank schonmal für die Infos. Sie sind sehr hilfreich.
Hab aber noch ein paar Fragen....
Wenn ich das richtig verstehe hast du während der Widerrufsfrist von 14 Tagen den Vertrag widerrufen..... oder hast du ihn "gekündigt"?Wäre ja ein Unterschied. Aber so wie du das schreibst, hast du ihn widerrufen.
Das würde ja heißen, es gibt keine Mindestlaufzeit oder so bei der Versicherung, oder?
Wann bekommt man die Police von der Versicherung zugeschickt? Bei Auslieferung des Wagens oder irgendwann nach Abschlußes des Vertrages? Ich habe letzte Woche meinen Vertrag unterschrieben und habe noch keinen Liefertermin.

Würde mich auf eine Antwort freuen.
Vielen Dank :-)

Gruß

hallo julio 100 !

du bekommst ca 14 tage nach auslieferung deines autos die versicherunsunterlagen zugeschickt. da steht geschrieben das du den vertrag widerrufen kannst und das machst du dann. es gibt auch keine mindestlaufzeit für den vertrag, du könntest ihn auch im november kündigen wie jede andere versicherung auch, aber warum warten wenn es sofort geht. die dame von der vw-bank hat ja zu mir gesagt, das muss das autohaus entscheiden,also geht es nur um die provision die das autohaus von der versicherung bekommt. hatte ja auch schon erwähnt das kopplungsverträge in deutschland verboten sind, also hat die finanzierung mit der versicherung nichts zu tun. es gibt also auch keine mindestlaufzeit. hoffe ich konnte dir weiter helfen? wenn du alles geregelt hast, wirst du dich noch mehr über dein neues auto freuen. bei uns sind es im jahr ca 500 euro, die wir sparen. lg karina78

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Servus,
ich habe im März einen Golf+ bestellt, mein abzuwrackendes Auto ist erst Ende Oktober 1 Jahr auf mich zugelassen. Demnach werde ich es erst Ende Oktober damit zum Verwerter fahren.
Der Händler meinte, um in Genuß der UWP zu kommen muss bei Vertragsabschluß das alte Auto bereits 1 Jahr zugelassen sein und kann dann innerhalb des Zeitraums verschrottet werden, nicht erst bei Erstzulassung des neuen Golf+ (Ende Oktober)
Kann das jemand bestätigen??

Gruß
Tobi

Hiermit bestätige ich es.

Zitat:

Original geschrieben von Artos123


Mal ne frage für die Intercar24/Kath-Kunden:
Wie kriegt man jetzt eigentlich die VW Umweltprämie. Habe jetzt das Auto abgeholt, aber keine Ahnung, was ich bzgl. der Umweltprämie unternehmen sollte. Habe deswegen noch keinerlei Formular oder gar Geld gesehen...
Wie sah das bei euch aus???

[Schuldigung, wenn das schonmal gefragt wurde, habe mir jetzt nicht alle 58 Seiten durchgelesen.]

Gruß,
Artos

Es läuft genau so wie bei der Staatlichen Prämie.

Nur begnügt sich VW mit den Kopien.

Beim alten Auto, Kopien der Abmeldung, Verschrottungsnachweise, Zulassung Teil 1+2

Beim neuen Auto, Kopien der Zulassung Teil 1+2

Die Prämie kann nur der Händler bei VW beantragen, Du wirst dementsprechend auch keine Formulare sehen, also die ganzen Unterlagen zum Händler schicken.

Wie lange es dauert bis dann das Geld da ist, kann ich leider auch nicht sagen?!

Zitat:

Original geschrieben von moloo


Servus,
ich habe im März einen Golf+ bestellt, mein abzuwrackendes Auto ist erst Ende Oktober 1 Jahr auf mich zugelassen. Demnach werde ich es erst Ende Oktober damit zum Verwerter fahren.
Der Händler meinte, um in Genuß der UWP zu kommen muss bei Vertragsabschluß das alte Auto bereits 1 Jahr zugelassen sein und kann dann innerhalb des Zeitraums verschrottet werden, nicht erst bei Erstzulassung des neuen Golf+ (Ende Oktober)
Kann das jemand bestätigen??

Gruß
Tobi

Ich dachte, die VW-Prämie gibt's nur wenn man bis Ende Aug. bestellt?

Und verwendet VW nicht die gleichen Bedingungen (abgesehen vom Budget und dass bis Ende Aug. bestellt werden muss) wie bei der staatl. Prämie? Bei der staatl. Prämie kann man das neue Auto schon mal kaufen, aber reservieren halt nur mit verbindlicher Bestellung (oder zugel. Auto) _und_ altes Auto mind. 1 Jahr auf dich zugelassen.

notting

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Bei mir ist es folgendermaßen: Der zu verschrottende Wagen ist im Juli ein Jahr auf mich zugelassen, den neuen habe ich kürzlich bestellt, die VW-UWP wurde direkt eingerechnet. Der Händler kümmert sich um die staatliche Prämie - soll es da etwa ein Problem geben, weil der Altwagen zum Zeitpunkt der Bestellung noch nicht mind. ein Jahr auf mich zugelassen war?

Zitat:

Bei mir ist es folgendermaßen: Der zu verschrottende Wagen ist im Juli ein Jahr auf mich zugelassen, den neuen habe ich kürzlich bestellt, die VW-UWP wurde direkt eingerechnet. Der Händler kümmert sich um die staatliche Prämie - soll es da etwa ein Problem geben, weil der Altwagen zum Zeitpunkt der Bestellung noch nicht mind. ein Jahr auf mich zugelassen war?

Wäre das selbe wie bei mir: bei Vertragsunterzeichnung noch kein Jahr auf dich zugelassen. :-(

Gruß
Tobi

So, ich habe selber nachgelesen:

Hier findet man folgenden Bedingung:

Zitat:

Ich erkläre, dass ich ein Altfahrzeug im Sinne von Nummer 4.2 der Richtlinie in der Zeit ab dem 14.01.2009 bereits der Verwertung/Verschrottung zugeführt habe bzw. dies innerhalb einer mir im Zuwendungsbescheid (Reservierung) des BAFA vorgegebenen Frist von sechs Monaten tun werde. Dieses Altfahrzeug ist zum Zeitpunkt der Verwertung mindestens neun Jahr alt und ich bin zu diesem Zeitpunkt mindestens ein Jahr durchgehend Halter dieses Fahrzeugs.

Daraus lese ich, dass der Wagen zum Zeitpunkt der Verwertung mind. ein Jahr auf mich zugelassen sein muss. Eine Bedingung, die den Zeitpunkt des Kaufs beinhaltet, konnte ich zumindest nicht finden.

Hier nochmal die ganze Richtlinie, wo ich eine solche Bedingung auch nicht zu finden ist. Worauf beziehst du dich also, Golfiwolfi?
http://www.bafa.de/.../foederrichtlinie_umweltpraemie.pdf

Übrigens VW besteht nicht auf die Durchgängikeit, sondern nur auf ein Jahr, also wenn das alte Auto zwischendurch mal abgemeldet war ist das kein Problem, war bei mir so, deshalb habe ich nur die Umweltprämie Plus von VW bekommen, diese wurde als zusätzliche Sonderprämie von der Rechnung abgezogen.

Kannst du denn was zu dem Thema oben sagen? War dein Wagen zum Zeitpunkt der Verwertung weniger als ein Jahr auf dich zugelassen, oder warum hast du nicht die staatliche Prämie erhalten?

Zitat:

Original geschrieben von moloo



Zitat:

Bei mir ist es folgendermaßen: Der zu verschrottende Wagen ist im Juli ein Jahr auf mich zugelassen, den neuen habe ich kürzlich bestellt, die VW-UWP wurde direkt eingerechnet. Der Händler kümmert sich um die staatliche Prämie - soll es da etwa ein Problem geben, weil der Altwagen zum Zeitpunkt der Bestellung noch nicht mind. ein Jahr auf mich zugelassen war?

Wäre das selbe wie bei mir: bei Vertragsunterzeichnung noch kein Jahr auf dich zugelassen. :-(

Gruß
Tobi

Es gilt der Zeitpunkt der Verschrottung ... !!

Zitat:

Original geschrieben von Artos123


Mal ne frage für die Intercar24/Kath-Kunden:
Wie kriegt man jetzt eigentlich die VW Umweltprämie. Habe jetzt das Auto abgeholt, aber keine Ahnung, was ich bzgl. der Umweltprämie unternehmen sollte. Habe deswegen noch keinerlei Formular oder gar Geld gesehen...
Wie sah das bei euch aus???

[Schuldigung, wenn das schonmal gefragt wurde, habe mir jetzt nicht alle 58 Seiten durchgelesen.]

Gruß,
Artos

War bei Newcar24 folgendermaßen:

Vom Händler bekam ich den Kaufvertrag und gleichzeitig noch eine Zusatzvereinbarung bezüglich der VW-Umweltprämie mit Bedingungen, KtoNr, etc. Wenn die ganzen Bedingungen erfüllt sind wird das Geld überwiesen. Das heisst aber auch, dass ich die 4000,- (beim Passat) erst mal vorstrecken muss. Das einzige was beim Vertrag fehlte war der genaue Betrag, es stand nur da VW-Umweltprämie wurde beantragt, den hab ich handschriftlich dem Vertrag zugefügt und der Händler hat dies auch so bestätigt.

Ich weiss allerdings nicht wie das mit der VW-Prämie läuft wenn vertraglich gar nichts festgehalten ist. Manche Händler rechnen die VW-Prämie auch schon in ihre (mageren) Rabatte mit ein und erzählen dir dann was sie doch für ein tolles Angebot gemacht haben.

Einfach mal beim Händler nachfragen
Gruß

Zitat:

Original geschrieben von gummikuh72


Vom Händler bekam ich den Kaufvertrag und gleichzeitig noch eine Zusatzvereinbarung bezüglich der VW-Umweltprämie mit Bedingungen, KtoNr, etc. Wenn die ganzen Bedingungen erfüllt sind wird das Geld überwiesen. Das heisst aber auch, dass ich die 4000,- (beim Passat) erst mal vorstrecken muss. Das einzige was beim Vertrag fehlte war der genaue Betrag...

Diese Bedingungen sind ja schon ziemlich grenzwertig. Da wälzt der Händler praktisch das gesamte Risiko auf den Kunden ab.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von gummikuh72


Vom Händler bekam ich den Kaufvertrag und gleichzeitig noch eine Zusatzvereinbarung bezüglich der VW-Umweltprämie mit Bedingungen, KtoNr, etc. Wenn die ganzen Bedingungen erfüllt sind wird das Geld überwiesen. Das heisst aber auch, dass ich die 4000,- (beim Passat) erst mal vorstrecken muss. Das einzige was beim Vertrag fehlte war der genaue Betrag...
Diese Bedingungen sind ja schon ziemlich grenzwertig. Da wälzt der Händler praktisch das gesamte Risiko auf den Kunden ab.

Das stimmt,

ist aber bei den meisten Händlern so, auch bei der staatl. Prämie.
Ich sehe bei der VW-UPP aber momentan das einzige Risiko dabei, dass die Bedingungen der staatl. UP (mind 9Jahre, 1 Jahr zugelassen, etc.) nicht eingehalten werden. Diese sind aber wohl momentan jedem Käufer bekannt.
Wenn der Händler die Prämie vorfinanziert hat er evtl. auch ein Risiko, z.B. wenn dann doch nicht verschrottet o.ä..
Außerdem ist die VW-Prämie keine Händlerprämie sondern eine Herstellerprämie.

Aber trotzdem wäre es mir auch lieber gewesen wenn die 6500,- (VW+staatl UP) schon gleich beim Kaufpreis abgezogen worden wären. Aber so ist es für mich auch irgendwie nachvollziehbar.

also wenn ich alles richtig verstanden habe muss ich die 2500 € für den Golf von VW nicht vorlegen!!

Ich habe den Händler mehr mal gefragt nein sie müssen es nicht vorlegen!!

Verstehe nicht wieso du die 4000 € vorlegen sollst???

Zitat:

Original geschrieben von rui21


also wenn ich alles richtig verstanden habe muss ich die 2500 € für den Golf von VW nicht vorlegen!!

Ich habe den Händler mehr mal gefragt nein sie müssen es nicht vorlegen!!

Verstehe nicht wieso du die 4000 € vorlegen sollst???

Vorlegen ist vielleicht irgendwie missverständlich. Ich muss ja nicht mehr bezahlen als wenn ich nicht verschrotte, sondern bekomme einen zusätzlichen Bonus wenn ich verschrotte. Aber das ist irgendwie so wie mit dem halb vollen/halb leeren Glas.

Aber wenn das bei dir so ist, ist doch super.

Die ganze Abwicklung der Verschrottung meines Altfahrzeugs läuft nicht über den Händler sondern über mich, weill der Händler einige 100km weit weg ist. Wenn ich dann den neuen habe und den alten verschrottet habe, sämtliche relevante Unterlagen eingereicht habe bekomme ich die VW-UPP ausgezahlt.
Das war aber auch bei den VW-Häusern in meiner Nähe so, ausser bei denen die die VW-UPP in ihre dürftigen 8% mit eingerechnet haben und mir dann ein angeblich tolles Angebot unterbreiten wollten.

Wie gesagt, anders rum wäre es mir auch lieber gewesen, aber ich habe damals gedacht, das sei die normale Vorgehensweise.
Aber ein Risiko sehe ich dabei trotzdem eigentlich nicht.

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