Volkswagen Umweltprämie Plus
Wie ich gerade in einem Update dieses Artikels gelesen habe, gibt es bei VW ab den 2.Februar eine weitere Umweltprämie, beim Golf gibt es dann nochmal 2500.- Nachlass.
Jetzt meine Frage dazu: gilt diese "Plus-Prämie" nur in Verbindung mit der normalen und bekannten Umweltprämie für KFZ über 9 Jahren oder kann ich davon auch profitieren wenn ich ohne Verschrottung (bzw mit Verschrottung eines jüngeren Fahrzeugs) jetzt einen neuen Golf kaufe.
Habe dazu leider noch keine weiteren Infos gefunden, vielleicht hat jemand von euch da schon genaueres in Erfahrung bringen können.
Christian
Noch der Teil des Textes von dem ich spreche:
Zitat:
Bis auf weiteres führt auch VW ab dem 2. Februar die Umweltprämie Plus ein. Hierbei erhalten Kunden modellabhängig eine Preisnachlass sowie Finanzierungsangebote zwischen 0,9 und 2,9 Prozent. Für den Fox beispielsweise beträgt die zusätzliche Prämie 750 Euro, der Polo wird mit 2.000 Euro, der Touran gar mit 4.000 Euro subventioniert und dem neuen Golf gibt VW 2.500 Euro Nachlass mit auf den Weg.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von julio100
Hallo Karina78,vielen Dank schonmal für die Infos. Sie sind sehr hilfreich.
Hab aber noch ein paar Fragen....
Wenn ich das richtig verstehe hast du während der Widerrufsfrist von 14 Tagen den Vertrag widerrufen..... oder hast du ihn "gekündigt"?Wäre ja ein Unterschied. Aber so wie du das schreibst, hast du ihn widerrufen.
Das würde ja heißen, es gibt keine Mindestlaufzeit oder so bei der Versicherung, oder?
Wann bekommt man die Police von der Versicherung zugeschickt? Bei Auslieferung des Wagens oder irgendwann nach Abschlußes des Vertrages? Ich habe letzte Woche meinen Vertrag unterschrieben und habe noch keinen Liefertermin.Würde mich auf eine Antwort freuen.
Vielen Dank :-)Gruß
hallo julio 100 !
du bekommst ca 14 tage nach auslieferung deines autos die versicherunsunterlagen zugeschickt. da steht geschrieben das du den vertrag widerrufen kannst und das machst du dann. es gibt auch keine mindestlaufzeit für den vertrag, du könntest ihn auch im november kündigen wie jede andere versicherung auch, aber warum warten wenn es sofort geht. die dame von der vw-bank hat ja zu mir gesagt, das muss das autohaus entscheiden,also geht es nur um die provision die das autohaus von der versicherung bekommt. hatte ja auch schon erwähnt das kopplungsverträge in deutschland verboten sind, also hat die finanzierung mit der versicherung nichts zu tun. es gibt also auch keine mindestlaufzeit. hoffe ich konnte dir weiter helfen? wenn du alles geregelt hast, wirst du dich noch mehr über dein neues auto freuen. bei uns sind es im jahr ca 500 euro, die wir sparen. lg karina78
1237 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von gummikuh72
Vorlegen ist vielleicht irgendwie missverständlich. Ich muss ja nicht mehr bezahlen als wenn ich nicht verschrotte, sondern bekomme einen zusätzlichen Bonus wenn ich verschrotte. Aber das ist irgendwie so wie mit dem halb vollen/halb leeren Glas.Zitat:
Original geschrieben von rui21
also wenn ich alles richtig verstanden habe muss ich die 2500 € für den Golf von VW nicht vorlegen!!Ich habe den Händler mehr mal gefragt nein sie müssen es nicht vorlegen!!
Verstehe nicht wieso du die 4000 € vorlegen sollst???
Aber wenn das bei dir so ist, ist doch super.
Die ganze Abwicklung der Verschrottung meines Altfahrzeugs läuft nicht über den Händler sondern über mich, weill der Händler einige 100km weit weg ist. Wenn ich dann den neuen habe und den alten verschrottet habe, sämtliche relevante Unterlagen eingereicht habe bekomme ich die VW-UPP ausgezahlt.
Das war aber auch bei den VW-Häusern in meiner Nähe so, ausser bei denen die die VW-UPP in ihre dürftigen 8% mit eingerechnet haben und mir dann ein angeblich tolles Angebot unterbreiten wollten.Wie gesagt, anders rum wäre es mir auch lieber gewesen, aber ich habe damals gedacht, das sei die normale Vorgehensweise.
Aber ein Risiko sehe ich dabei trotzdem eigentlich nicht.
Also er hat es bei mir in die Anzahlung mit eingerechnet! ich habe gefragt was ist der vorteil wenn er es in die anzahlung mit einbezieht anstatt in den rabatt bzw. nachteil. die aussage war keine!!
ich ruf ihn noch mal an!! mir reicht ja schon das ich die 2500 vom vater staat vorlegen muss!!
muss dazu sagen das ich finanziere!
net das ich am ende doch vorlegen muss!! uiui
Zitat:
Original geschrieben von rui21
Also er hat es bei mir in die Anzahlung mit eingerechnet! ich habe gefragt was ist der vorteil wenn er es in die anzahlung mit einbezieht anstatt in den rabatt bzw. nachteil. die aussage war keine!!Zitat:
Original geschrieben von gummikuh72
Vorlegen ist vielleicht irgendwie missverständlich. Ich muss ja nicht mehr bezahlen als wenn ich nicht verschrotte, sondern bekomme einen zusätzlichen Bonus wenn ich verschrotte. Aber das ist irgendwie so wie mit dem halb vollen/halb leeren Glas.
Aber wenn das bei dir so ist, ist doch super.
Die ganze Abwicklung der Verschrottung meines Altfahrzeugs läuft nicht über den Händler sondern über mich, weill der Händler einige 100km weit weg ist. Wenn ich dann den neuen habe und den alten verschrottet habe, sämtliche relevante Unterlagen eingereicht habe bekomme ich die VW-UPP ausgezahlt.
Das war aber auch bei den VW-Häusern in meiner Nähe so, ausser bei denen die die VW-UPP in ihre dürftigen 8% mit eingerechnet haben und mir dann ein angeblich tolles Angebot unterbreiten wollten.Wie gesagt, anders rum wäre es mir auch lieber gewesen, aber ich habe damals gedacht, das sei die normale Vorgehensweise.
Aber ein Risiko sehe ich dabei trotzdem eigentlich nicht.ich ruf ihn noch mal an!! mir reicht ja schon das ich die 2500 vom vater staat vorlegen muss!!
muss dazu sagen das ich finanziere!net das ich am ende doch vorlegen muss!! uiui
Anzahlung???
das gabs jetzt widerum bei mir nicht.
Inzwischen glaube ich, dass hier jeder VW-Vertragshändler eine komplett andere Vertragsgestaltung hat.
Zitat:
Original geschrieben von gummikuh72
Vorlegen ist vielleicht irgendwie missverständlich. Ich muss ja nicht mehr bezahlen als wenn ich nicht verschrotte, sondern bekomme einen zusätzlichen Bonus wenn ich verschrotte. Aber das ist irgendwie so wie mit dem halb vollen/halb leeren Glas.Zitat:
Original geschrieben von rui21
also wenn ich alles richtig verstanden habe muss ich die 2500 € für den Golf von VW nicht vorlegen!!
Ich habe den Händler mehr mal gefragt nein sie müssen es nicht vorlegen!!
Verstehe nicht wieso du die 4000 € vorlegen sollst???Aber wenn das bei dir so ist, ist doch super.
Die ganze Abwicklung der Verschrottung meines Altfahrzeugs läuft nicht über den Händler sondern über mich, weill der Händler einige 100km weit weg ist. Wenn ich dann den neuen habe und den alten verschrottet habe, sämtliche relevante Unterlagen eingereicht habe bekomme ich die VW-UPP ausgezahlt.
Das war aber auch bei den VW-Häusern in meiner Nähe so, ausser bei denen die die VW-UPP in ihre dürftigen 8% mit eingerechnet haben und mir dann ein angeblich tolles Angebot unterbreiten wollten.Wie gesagt, anders rum wäre es mir auch lieber gewesen, aber ich habe damals gedacht, das sei die normale Vorgehensweise.
Aber ein Risiko sehe ich dabei trotzdem eigentlich nicht.
Das ist häufig so geregelt, wenn der Kauf über einen Vermittler stattfindet
und der Käufer seinen alten PKW nicht über den Händler entsorgen lässt.
Damit sorgt der Käufer dann eben umgehend dafür, dass die Verschrottung
tatsächlich erfolgt, weil er ja seine Prämien ausgezahlt bekommen möchte
und der Händler hat weniger Scherereien, weil er nicht dem Käufer hinterher-
drängeln muss wegen der Verschrottung.
Also für mich auf jeden Fall nachvollziehbar 😉
Bei meinem Fahryeug hab ich mir auch einige Gedanken darueber gemacht wie das denn eigentlich von statten geht und mich deshalb auch umfassend vom Verkaeufer darueber aufklaeren lassen.
Meine Verschrottung macht der Handler, sodass ich ihm nur das Auto hinstelle und er alles weitere regelt. Die 4000 Euro VW UPP bekomme ich sofort abgezogen (hab nen Jetta bestellt) und die 2500Euro vom Staat muss ich aber bezahlen, da der Staat ja die Umweltpraemie nur an Privatkunden und den Halter direkt auszahlt, also an mich, auch wenn der Haendler die Abwicklung uebernimmt. Da natuerlich die Haendler hinterher nicht hinter dem Geld herlaufen wollen, muss der Kaeufer die 2500 Euro immer vorstrecken. Mann verkauft das Auto ja im Prinzip auch dem Staat und nicht VW. Wenn man ein Auto privat verkauft, dann sagt man dem Haendler ja auch nicht, dass er sich das Geld bei dem Kaeufer abholen soll, sondern bringt es mit.
Die UPP von VW ist, so hat es mir der Haendler jedenfalls gesagt, unabhaengig von der Umweltpraemie vom Staat. Das heisst, dass ich die 4000 Euro auf jeden Fall bekomme, wenn das Auto die Auflagen welche in den staatlichen Richtlinien festgelegt sind erfuellt. Somit liegt das Risiko nur bei 2500 Euro, selbst wenn die stattlichen Gelder aufgebraucht sind oder die Umweltpraemie aus irgendeinem anderen Grund abgelehnt werden sollte.
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Hallo zusammen!
Ich hätte bzgl. der VW-UWPP auch eine Frage.
Ich möchte mir jetzt einen Golf VI TDI bestellen und mein altes Auto abwracken.
Den neuen Golf würde ich über einen Vermittler bestellen, der den Vertrag an einen VW-Händler weiter gibt.
Meine Fragen wären:
- bekomme ich dann die 2500 € UWPP noch von VW, wenn z.B. die Lieferzeit des Golfs bis ins nächste Jahr dauert? Auf der VW Page habe ich gelesen, dass der ALTE Wagen bis 31.12.2009 abgewrackt werden muss...
- ist das richtig das ich die 2500€ UWPP vorstrecken muss, bis ich abgewrackt habe?
Vielen Dank schon mal für die Antworten.
Zitat:
Original geschrieben von 86bibo
...
Die UPP von VW ist, so hat es mir der Haendler jedenfalls gesagt, unabhaengig von der Umweltpraemie vom Staat. Das heisst, dass ich die 4000 Euro auf jeden Fall bekomme, wenn das Auto die Auflagen welche in den staatlichen Richtlinien festgelegt sind erfuellt. Somit liegt das Risiko nur bei 2500 Euro, selbst wenn die stattlichen Gelder aufgebraucht sind oder die Umweltpraemie aus irgendeinem anderen Grund abgelehnt werden sollte.
Die Umweltprämie wird meines Wissens nicht aus "irgendeinem" Grund abgelehnt.
Falls die staatl. Prämie doch abgelehnt wird kann das eigentlich nur den Grund haben, dass die Vorraussetzungen für den Erhalt der Prämie nicht gegeben sind (Fahrzeugtyp PKW, Alter, Dauer der Zulassung, Personenidentität Halter, etc). Dies hat dann aber auch zur Folge, dass die Bedingungen für den Erhalt der VW-UPP nicht erfüllt werden.
Ausserdem müssen meines Wissens bei VW-UPP nicht nur beim Halter Personenidentität bestehen sondern auch beim Käufer lt. Kaufvertrag, bei der staatl. Prämie spielt dagegen der Käufer keine Rolle.
Zitat:
Original geschrieben von gummikuh72
Die Umweltprämie wird meines Wissens nicht aus "irgendeinem" Grund abgelehnt.Zitat:
Original geschrieben von 86bibo
...
Die UPP von VW ist, so hat es mir der Haendler jedenfalls gesagt, unabhaengig von der Umweltpraemie vom Staat. Das heisst, dass ich die 4000 Euro auf jeden Fall bekomme, wenn das Auto die Auflagen welche in den staatlichen Richtlinien festgelegt sind erfuellt. Somit liegt das Risiko nur bei 2500 Euro, selbst wenn die stattlichen Gelder aufgebraucht sind oder die Umweltpraemie aus irgendeinem anderen Grund abgelehnt werden sollte.
Falls die staatl. Prämie doch abgelehnt wird kann das eigentlich nur den Grund haben, dass die Vorraussetzungen für den Erhalt der Prämie nicht gegeben sind (Fahrzeugtyp PKW, Alter, Dauer der Zulassung, Personenidentität Halter, etc). Dies hat dann aber auch zur Folge, dass die Bedingungen für den Erhalt der VW-UPP nicht erfüllt werden.
Du hast einen ganz wichtigen Punkt vergessen: Das staatl. Budget ist begrenzt, dann gibt's auch keine Kohle mehr, wenn alle Bedinungen erfüllt sind. Das gibt's AFAIK bei der VW-Pärmie nicht, dafür muss man aber bis Ende Aug. bestellt haben.
notting
Zitat:
Original geschrieben von notting
Du hast einen ganz wichtigen Punkt vergessen: Das staatl. Budget ist begrenzt, dann gibt's auch keine Kohle mehr, wenn alle Bedinungen erfüllt sind. Das gibt's AFAIK bei der VW-Pärmie nicht, dafür muss man aber bis Ende Aug. bestellt haben.Zitat:
Original geschrieben von gummikuh72
Die Umweltprämie wird meines Wissens nicht aus "irgendeinem" Grund abgelehnt.
Falls die staatl. Prämie doch abgelehnt wird kann das eigentlich nur den Grund haben, dass die Vorraussetzungen für den Erhalt der Prämie nicht gegeben sind (Fahrzeugtyp PKW, Alter, Dauer der Zulassung, Personenidentität Halter, etc). Dies hat dann aber auch zur Folge, dass die Bedingungen für den Erhalt der VW-UPP nicht erfüllt werden.notting
Kann ich dass dann so verstehen, wenn ich mir jetzt einen Golf bestelle (Also im Juni) bekomme ich sicher die VW-UWPP? Egal wielange die Lieferzeit ist? Kann das irgendwer bestätigen, dass man für die VW-UWPP bis August bestellt haben muss? Die Abwrackbedingungen mit meinem Alten erfülle ich.
Auf der VW-Page habe ich nur gelesen, dass man bis 31.12.09 abgewrackt haben muss!!! wenn die in WOB also nicht schön langsam vorankommen, dann wirds knapp, wenn ich jetzt dann bestelle. Aktuelle Händlerinfo --> Lieferzeit ab jetzt ca. Ende November!!! Da darf aber dann nichts mehr dazwischen kommen.
Zitat:
Original geschrieben von Bergler84
Kann ich dass dann so verstehen, wenn ich mir jetzt einen Golf bestelle (Also im Juni) bekomme ich sicher die VW-UWPP? Egal wielange die Lieferzeit ist? Kann das irgendwer bestätigen, dass man für die VW-UWPP bis August bestellt haben muss? Die Abwrackbedingungen mit meinem Alten erfülle ich.
Hiermit bestätige ich es.
Zitat:
Original geschrieben von Bergler84
Kann ich dass dann so verstehen, wenn ich mir jetzt einen Golf bestelle (Also im Juni) bekomme ich sicher die VW-UWPP? Egal wielange die Lieferzeit ist? Kann das irgendwer bestätigen, dass man für die VW-UWPP bis August bestellt haben muss? Die Abwrackbedingungen mit meinem Alten erfülle ich.Zitat:
Original geschrieben von notting
Du hast einen ganz wichtigen Punkt vergessen: Das staatl. Budget ist begrenzt, dann gibt's auch keine Kohle mehr, wenn alle Bedinungen erfüllt sind. Das gibt's AFAIK bei der VW-Pärmie nicht, dafür muss man aber bis Ende Aug. bestellt haben.
notting
Auf der VW-Page habe ich nur gelesen, dass man bis 31.12.09 abgewrackt haben muss!!! wenn die in WOB also nicht schön langsam vorankommen, dann wirds knapp, wenn ich jetzt dann bestelle. Aktuelle Händlerinfo --> Lieferzeit ab jetzt ca. Ende November!!! Da darf aber dann nichts mehr dazwischen kommen.
Stimmt, den Punkt habe ich vergessen. Vielleicht ändert VW das ja noch. Aber es hindert dich ja rechtlich gesehen niemand daran, dein altes Auto abzuwracken, bevor das neue geliefert wurde ;-)
notting
Zitat:
Stimmt, den Punkt habe ich vergessen. Vielleicht ändert VW das ja noch. Aber es hindert dich ja rechtlich gesehen niemand daran, dein altes Auto abzuwracken, bevor das neue geliefert wurde ;-)
notting
Zum Abwracken gehört aber eine Anmeldung des neuen Fahrzeuges.
Zitat:
Original geschrieben von Chris-Golf
Zum Abwracken gehört aber eine Anmeldung des neuen Fahrzeuges.Zitat:
Stimmt, den Punkt habe ich vergessen. Vielleicht ändert VW das ja noch. Aber es hindert dich ja rechtlich gesehen niemand daran, dein altes Auto abzuwracken, bevor das neue geliefert wurde ;-)
notting
Nö, die Reihenfolge ist laut Bafa egal.
notting
Zitat:
Original geschrieben von notting
nottingZitat:
Original geschrieben von Bergler84
Auf der VW-Page habe ich nur gelesen, dass man bis 31.12.09 abgewrackt haben muss!!! wenn die in WOB also nicht schön langsam vorankommen, dann wirds knapp, wenn ich jetzt dann bestelle. Aktuelle Händlerinfo --> Lieferzeit ab jetzt ca. Ende November!!! Da darf aber dann nichts mehr dazwischen kommen.
DAs mit dem 31.12.2009 habe ich auf die schnelle nicht gefunden. Kann das jamand bestaätigen evtl. mit LINK. Vielen Dank im voraus!
Ein Bekannter ist nun zwar von mir überzeugt worden dass
1. ein jetzt bestellter 80PS-Golf TL praktisch ohne Extras bestimmt noch vor X-Mas geliefert werden wird, und
2. das BAFA ja bei zukünftigen Reservierungen 9 Monate Zeit gewähren wird und wenn man spät genug reserviert somit theo. sogar Zeit bis Endu Juni 2010 haben wird.
Nun rief er 0800-Volkswagen an und lies sich dort seine Vermutung bestätigen dass man die VW-UP+ nur bekommt wenn man den Wagen noch bis Ende 2009 zugelassen hat.
Ich gehe ja nach wie vor davon aus dass man 2009 verschrottet haben muss, aber dass nun VW quasi selber durch solche groben Angaben wie "4. Quartal 2009" auf der AB die Möglichkeit hat sich um die Prämie zu drücken, da man ja erst wenn der Händler 6 oder gar 8 Wochen nach dem Termin von der AB nicht geliefert hat (oder eben WOB, naja, den Abholschein liefert ja auch der Händler) auf Schadensersatz pochen kann.
Also könnte VW doch am 1.1.2010 liefern und man hätte keine Chance mehr in 2009 zuzulassen (da ja schon seit 30 h die ZulassungsStelle zu hat und 2009 vorbei ist) und VW könnte sich somit um die Zahlung der 2500 E drücken.
Ich weiss jetzt nicht ob mein Bekannter zu suggestiv gefragt hat und die Hotlinerin dann einfach nur immer gelangweilt ja gesagt hat (jemandem Contra zu geben ist ja auch ein viel unschönerer Gesprächsverlauf als ihn immer zu bestätigen oder ob es wirklich so ist).
Also ich dachte immer die VW UP+ sei bei VertragsAbschluss sicher, es sei denn man ist so unbekümmert und verkauft seinen alten Wagen dann doch wie es jemand gemacht hat statt ihn abzuwracken (der .. 😁)
😕🙁😠😰
Zitat:
Original geschrieben von WinNutZ
Ein Bekannter ist nun zwar von mir überzeugt worden dass
1. ein jetzt bestellter 80PS-Golf TL praktisch ohne Extras bestimmt noch vor X-Mas geliefert werden wird, und
2. das BAFA ja bei zukünftigen Reservierungen 9 Monate Zeit gewähren wird und wenn man spät genug reserviert somit theo. sogar Zeit bis Endu Juni 2010 haben wird.
Nun rief er 0800-Volkswagen an und lies sich dort seine Vermutung bestätigen dass man die VW-UP+ nur bekommt wenn man den Wagen noch bis Ende 2009 zugelassen hat.
Ich gehe ja nach wie vor davon aus dass man 2009 verschrottet haben muss, aber dass nun VW quasi selber durch solche groben Angaben wie "4. Quartal 2009" auf der AB die Möglichkeit hat sich um die Prämie zu drücken, da man ja erst wenn der Händler 6 oder gar 8 Wochen nach dem Termin von der AB nicht geliefert hat (oder eben WOB, naja, den Abholschein liefert ja auch der Händler) auf Schadensersatz pochen kann.
Also könnte VW doch am 1.1.2010 liefern und man hätte keine Chance mehr in 2009 zuzulassen (da ja schon seit 30 h die ZulassungsStelle zu hat und 2009 vorbei ist) und VW könnte sich somit um die Zahlung der 2500 E drücken.
Ich weiss jetzt nicht ob mein Bekannter zu suggestiv gefragt hat und die Hotlinerin dann einfach nur immer gelangweilt ja gesagt hat (jemandem Contra zu geben ist ja auch ein viel unschönerer Gesprächsverlauf als ihn immer zu bestätigen oder ob es wirklich so ist).
Also ich dachte immer die VW UP+ sei bei VertragsAbschluss sicher, es sei denn man ist so unbekümmert und verkauft seinen alten Wagen dann doch wie es jemand gemacht hat statt ihn abzuwracken (der .. 😁)
😕🙁😠😰
genau das selbe Problem hab ich auch, Umweltprämie vom Staat kein Problem, da laut bafa page frist auf 9 monate verlängert...Nur was ist mit vw prämie??? manche sprechen von lieferzeiten von 5-7 Monaten, dann kann man das auto dieses jahr nicht mehr zulassen und die vw prämie ist weg! gibt es einen vermittler der die Prämie garantiert? oder so etwas in der art?
Bin auf die 2500€ angewiesen und kann woh nicht pokern
Grüße @ all