Volkswagen Umweltprämie Plus

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Wie ich gerade in einem Update dieses Artikels gelesen habe, gibt es bei VW ab den 2.Februar eine weitere Umweltprämie, beim Golf gibt es dann nochmal 2500.- Nachlass.

Jetzt meine Frage dazu: gilt diese "Plus-Prämie" nur in Verbindung mit der normalen und bekannten Umweltprämie für KFZ über 9 Jahren oder kann ich davon auch profitieren wenn ich ohne Verschrottung (bzw mit Verschrottung eines jüngeren Fahrzeugs) jetzt einen neuen Golf kaufe.
Habe dazu leider noch keine weiteren Infos gefunden, vielleicht hat jemand von euch da schon genaueres in Erfahrung bringen können.

Christian

Noch der Teil des Textes von dem ich spreche:

Zitat:

Bis auf weiteres führt auch VW ab dem 2. Februar die Umweltprämie Plus ein. Hierbei erhalten Kunden modellabhängig eine Preisnachlass sowie Finanzierungsangebote zwischen 0,9 und 2,9 Prozent. Für den Fox beispielsweise beträgt die zusätzliche Prämie 750 Euro, der Polo wird mit 2.000 Euro, der Touran gar mit 4.000 Euro subventioniert und dem neuen Golf gibt VW 2.500 Euro Nachlass mit auf den Weg.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von julio100


Hallo Karina78,

vielen Dank schonmal für die Infos. Sie sind sehr hilfreich.
Hab aber noch ein paar Fragen....
Wenn ich das richtig verstehe hast du während der Widerrufsfrist von 14 Tagen den Vertrag widerrufen..... oder hast du ihn "gekündigt"?Wäre ja ein Unterschied. Aber so wie du das schreibst, hast du ihn widerrufen.
Das würde ja heißen, es gibt keine Mindestlaufzeit oder so bei der Versicherung, oder?
Wann bekommt man die Police von der Versicherung zugeschickt? Bei Auslieferung des Wagens oder irgendwann nach Abschlußes des Vertrages? Ich habe letzte Woche meinen Vertrag unterschrieben und habe noch keinen Liefertermin.

Würde mich auf eine Antwort freuen.
Vielen Dank :-)

Gruß

hallo julio 100 !

du bekommst ca 14 tage nach auslieferung deines autos die versicherunsunterlagen zugeschickt. da steht geschrieben das du den vertrag widerrufen kannst und das machst du dann. es gibt auch keine mindestlaufzeit für den vertrag, du könntest ihn auch im november kündigen wie jede andere versicherung auch, aber warum warten wenn es sofort geht. die dame von der vw-bank hat ja zu mir gesagt, das muss das autohaus entscheiden,also geht es nur um die provision die das autohaus von der versicherung bekommt. hatte ja auch schon erwähnt das kopplungsverträge in deutschland verboten sind, also hat die finanzierung mit der versicherung nichts zu tun. es gibt also auch keine mindestlaufzeit. hoffe ich konnte dir weiter helfen? wenn du alles geregelt hast, wirst du dich noch mehr über dein neues auto freuen. bei uns sind es im jahr ca 500 euro, die wir sparen. lg karina78

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Zitat:

Original geschrieben von notting



Zitat:

Original geschrieben von speeeeet


Für die VW-UPP ist alleine das Datum des Kaufvertrages sprich des Kaufes entscheident.
Das Altauto muss aber natürlich in 2009 noch verschrottet und der Neue angemeldet werden.

Das heißt aber auch, dass jetzt bei einem Kauf über einen Vermittler die ganze Geschichte eng werden könnte. Da diese als unverbindlichen Liefertermin bereits das 4. Quartal angeben. !!!!

Lasst euch nicht verrückt machen.

Gruss

Von der staatl. Abwrackprämie wird dank Reservierung nicht gefordert, das Auto noch 2009 zu verschrotten (ok, gilt effektiv erst für Bescheide ab 1.7.). Ist die Quelle evtl. nicht up to date?

notting

😕

Wie kommst du denn darauf .... soweit mir bekannt ist, muss sowohl Anmeldung des Neuwagens als auch die Verschrottung des Altfahrzeugs bis 31.12.09 erfolgen .... zum Einreichen der Anträge hat man dann noch max. bis 31.01.2010 Zeit ....

Die Reservierung gilt für max. 6 Monate .... hebelt aber nicht die bisherigen Regelungen aus ....

genau.

Zitat:

Original geschrieben von speeeeet


Das Altauto muss aber natürlich in 2009 noch verschrottet....

Nein. Lediglich der Verschrottungsnachweis muß noch im Jahr 2009 ausgestellt werden. Wann der Wagen tatsächlich verschrottet wird, ist von der logistischen Planung des Verschrotters abhängig und für die Prämiengewährung unerheblich.

Das meint jeder ja umgangssprachlich.😛

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Hallo,

wie ist es denn mit diesem Extra Rabatt bei Führerscheinneulingen, unter 15 mon Führerscheinbesitz und man bekommt extra 1000 € Rabatt.

Würde so etwas gehen mit diesem Beispiel!?

Ich habe einen Schrottwagen und lasse Ihn verschrotten und kaufe über einen Makler wie newcar24 einen Golf 6 mit Umweltprämie und VW Prämie...kann ich den einen bekannten Führerscheinneuling holen um extra nochmal 1000 € Rabatt zu bekommen.

Müsste er den Kaufvertrag abschliessen und Abwracker sein oder wie könnte man es in dieser Form anstellen???

vergiss es 😁

Zitat:

Original geschrieben von pioneer_e36


Hallo,

wie ist es denn mit diesem Extra Rabatt bei Führerscheinneulingen, unter 15 mon Führerscheinbesitz und man bekommt extra 1000 € Rabatt.

Würde so etwas gehen mit diesem Beispiel!?

Ich habe einen Schrottwagen und lasse Ihn verschrotten und kaufe über einen Makler wie newcar24 einen Golf 6 mit Umweltprämie und VW Prämie...kann ich den einen bekannten Führerscheinneuling holen um extra nochmal 1000 € Rabatt zu bekommen.

Müsste er den Kaufvertrag abschliessen und Abwracker sein oder wie könnte man es in dieser Form anstellen???

... ganz genau .... und der Neuwagen muss auf ihn zugelassen werden ....

Zitat:

Original geschrieben von Cianluca



Zitat:

Original geschrieben von notting


Von der staatl. Abwrackprämie wird dank Reservierung nicht gefordert, das Auto noch 2009 zu verschrotten (ok, gilt effektiv erst für Bescheide ab 1.7.). Ist die Quelle evtl. nicht up to date?

notting

😕

Wie kommst du denn darauf .... soweit mir bekannt ist, muss sowohl Anmeldung des Neuwagens als auch die Verschrottung des Altfahrzeugs bis 31.12.09 erfolgen .... zum Einreichen der Anträge hat man dann noch max. bis 31.01.2010 Zeit ....

Die Reservierung gilt für max. 6 Monate .... hebelt aber nicht die bisherigen Regelungen aus ....

Argh, so schwachsinnig, diese Regelung mit der Reservierung...

notting

Zitat:

Original geschrieben von notting


Argh, so schwachsinnig, diese Regelung mit der Reservierung...

Im Prinzip genauso unausgegoren wie die ganze Prämiengeschichte. War halt ein politischer Schnellschuß.

Zitat:

Original geschrieben von speeeeet


Für die VW-UPP ist alleine das Datum des Kaufvertrages sprich des Kaufes entscheident.
Das Altauto muss aber natürlich in 2009 noch verschrottet und der Neue angemeldet werden.

Das heißt aber auch, dass jetzt bei einem Kauf über einen Vermittler die ganze Geschichte eng werden könnte. Da diese als unverbindlichen Liefertermin bereits das 4. Quartal angeben. !!!!

Lasst euch nicht verrückt machen.

Gruss

Mach du mal die Leute nicht verrückt!

Oktober ist auch schon 4. Quartal und Vermittlerkauf und Händlerkauf gehen gleich langsam von statten!

bekomm den Golf am 4.5., kann ich jetzt schon mein altes auto abmelden und abwracken lassen oder geht das erst nach zulassung des neuen Golfes ?

Mach du mal die Leute nicht verrückt!

Oktober ist auch schon 4. Quartal und Vermittlerkauf und Händlerkauf gehen gleich langsam von statten!Dezember ist aber auch 4. Quartal. Und das ganze verschiebt sich ja im moment eher nach Hinten als nach Vorne. So optimistisch wie du kann ich leider nicht sein.

Aber du bestellst grade auch keinen vermute ich mal. ?

Zitat:

Original geschrieben von Schnapsbrenner


bekomm den Golf am 4.5., kann ich jetzt schon mein altes auto abmelden und abwracken lassen oder geht das erst nach zulassung des neuen Golfes ?

Lies mal bei der Bafa nach. IIRC steht da, dass das alte Auto am Tag der Verschrottung noch angemeldet sein muss (sonst nix Abwrackprämie) und die Reihenfolge von neues Auto anmelden und altes Auto verschrotten egal ist. Wenn die alte Kiste noch irgendwie taugt würde aber zur Sicherheit mit dem Verschrotten etwas warten (hast ja dank Reservierung Zeit), falls du mit der neuen Kiste nach kurzer Zeit Probleme hast.

notting

mein abwrackkarre ist fast im eimer,schafft es mit glück noch bis zum Händler ;-)
Danke für die Info :-) warte bis direkt nach der anmeldung am 2.5.

Zitat:

Original geschrieben von notting



Zitat:

Original geschrieben von Schnapsbrenner


bekomm den Golf am 4.5., kann ich jetzt schon mein altes auto abmelden und abwracken lassen oder geht das erst nach zulassung des neuen Golfes ?
Lies mal bei der Bafa nach. IIRC steht da, dass das alte Auto am Tag der Verschrottung noch angemeldet sein muss (sonst nix Abwrackprämie) und die Reihenfolge von neues Auto anmelden und altes Auto verschrotten egal ist. Wenn die alte Kiste noch irgendwie taugt würde aber zur Sicherheit mit dem Verschrotten etwas warten (hast ja dank Reservierung Zeit), falls du mit der neuen Kiste nach kurzer Zeit Probleme hast.

notting

Das stimmt nicht!!

Hier hatten wir das Thema auch gerade:

www.motor-talk.de/forum/2500-euro-umweltpraemie-bei-neuwagenkauf-t2114618.html
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