Videokamera im Auto ( Dashcam ), Festeinbau

Audi A6 C6/4F

Hallo,
ich suche mir ein Dashcam für Festeinbau in A6 4F, hat jemand schon Einbauerfahrung ?
Ich glaube die beste Stelle währe neben den Rückspiegel, da gibt es noch Stromkabeln und man könnte der Kamera mit dem Strom versorgen.
Mir sind 2 Punkte wichtig
1. Möglichst flache Design, damit die Kamera nicht auffällig ist.
2. Stromversorgung von Auto, am besten ohne Adapter(oder Adapter in Kamera integriert), damit die Kamera in Rückspiegelbereich mit an Strom angeschlossen werden kann.

Hier geht nur um Einbauhinweise und die Kameraauswal, bitte keine Recht-bezogene Diskusionen starten.
Urteile gibt schon genug:
http://www.youtube.com/watch?v=YxvOjU4woNM

Beste Antwort im Thema

In modernen Fzg. werden heute schon Fahrdaten gesammelt die die Hersteller für die Weiterentwicklung nutzen ohne das die Kunden davon was wissen. Diese Daten werden zwar nicht personenbezogen bzw. Fahrzeugbezogen gespeichert bzw. verwendet, allerdings wäre das ohne großen Mehraufwand machbar. (Im Moment wird noch darüber diskutiert wem diese Daten eigentlich gehören, dem Hersteller oder dem Eigentümer des PKW.) Allerdings könnten diese Daten auch rein Theoretisch für die Ermittlung einer Unfallursache herangezogen werden. Im Moment gibt es dafür noch keine gesetzliche Grundlage, allerdings dreht sich die Uhr weiter und Morgen kann das schon ganz anders aussehen. Dann werden nach einem Unfall einfach die Daten ausgelesen und der Unfall auf der Basis rekonstruiert.

Die Blackbox bzw. ein Fahrtenschreiber gibt es also schon in modernen Fzg., die muss nicht erst noch eingebaut werden. Es müssen nur die gesetzlichen Regelungen getroffen werden um die Daten entsprechend verwenden zu können. 😉

Heutzutage sind wir alle schon gläsern, Video Überwachung von Straßen, öffentlichen Plätzen und Gebäuden, Bewegungsprofile übers Handy, per GPS im Navi oder über Kreditkarten, digitale Signaturen im I-Net, Payback / Paypal und wie sie alle heißen erheben Daten über Einkaufsgewohnheiten sowie die Höhe der Beträge die so ausgegeben werden (was ein Rückschluss auf das Einkommen ermöglicht) und können ebenfalls Bewegungsprofile erstellen, usw. usw. Wer da glaubt das eine Car Cam seine Privatsphäre gefährdet hat die Zeit völlig verpennt und diskutiert über Pinuts während er von Big Brother mit dem Panzer überrollt wird. 😉

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Danke für die Links, ich hatte bei chip und Google nach "Dashcam Verbot" gesucht.

ich halte den ganzen Datenschutz Zirkus für übertrieben, die Dashcams sind nicht so hochauflösend das man Nummerschilder oder gar Personen in den Autos erkennen kann - jedenfalls gilt das für mein System und das filmt schon angeblich in HD. Voratsdatenspeicherung ist auch Quatsch denn die gespeicherten Daten werden je nach Größe des Speichers eh alle paar Tage überschrieben. Ich habe auch nicht vor NSA zu spielen oder den Opa der bei rot über die Ampel fährt zu verpetzen. Ich will nur wegen schlechten Erfahrungen Beweise haben wenn nochmal ein Drängler meint mich abschießen zu müssen....

In meinem russischen Baustellenfahrzeug hier habe ich eine recht gute Dashcam.
Nummernschilder kann man prima lesen.
Allerdings werden alle 6 Stunden die Daten überschrieben.
6 Stunden genügen vollkommen.

6 Stunden sollten ausreichen, im Prinzip sollten 2 Minuten genügen wenn es nur um einen eventuellen Unfall geht. Wie lange meine SD-Karte ausreicht weiß ich gar nicht aber mit 64 GB sollte man schon paar Stunden aufzeichnen können.

Nummernschilder kann ich mit viel Glück erraten aber richtig deutlich kommen die bei meinem System nicht rüber und das war schon etwas teurer als die Teile von der Stange. Ich häng mal ein Beispielbid an...

Ashampoo-snap-2014-02-09-16h57m27s-001

Die bei mir instalierte filmt sogar nach vorne und nach hinten.

Etwas mehr ls 2 Minuten ist kein Luxus, wenn du hier mal liegen bleibst, dann hast du etwas Aufenthalt bis endlich Hilfe kommt. Da findet sich dann hier und da noch einer mit schlechter Beleuchtung oder unangepasster Fahrweise, der dem Unfallschaden gerne noch etwas beitragen möchte 😁

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meine Dashcam filmt auch nach vorne und hinten wobei die hintere nicht in HD filmt. Das war mir wichtig nach dem ich von hinten abgeschossen wurde. Beklopte haben wir hier auch zur Genüge aber in Russland scheint es ja echt schlimm zu sein ?

Zitat:

Teilweise original geschrieben von Bassmann1968


Etwas mehr ls 2 Minuten ist kein Luxus.......
.... Da findet sich dann hier und da noch einer......der dem Unfallschaden gerne noch etwas beitragen möchte 😁

Ich kenne mich mit der Bedienung, rsp. Funktion solcher Cams nicht aus, aber wenn die 2 min so zu verstehen sein sollten, dass nach 2 min der Inhalt wieder überspielt würde, dann wären solche Cams in den wohl meisten Fällen nutzlos. Sieht man im Falle des Unfalls von "Atomickeins" am besten: Crash bei ca. 100 km auf der AB. Bis man endlich zum Stehen gekommen ist und einem klar geworden ist, dass man nicht im falschen Film, sondern in der Wirklichkeit sich befindet, und bis die ersten Panikreaktionen abgeklungen sind, wäre alles überspielt. Also sollte mindestens 30 min noch ununterbrochen aufgezeichnet werden.

Zum Aufstocken des Unfallschadens: Die obige Formulierung darf noch als witziger Zynismus durchgehen, also als positive Bemerkung. Ohne in die Ferne schweifen zu müssen, lese ich in unserer Tageszeitung spätens nach 3 Monaten wieder, dass hier im Nahbereich - unsere Großstadt ist von Autobahen umringt - mal wieder jemand aus seinem weshalb auch immer liegen gebliebenen Kfz auf dem Randstreifen der AB ausgestiegen war und kurz drauf entgültig platt gefahren wurde. Das muss auch nicht den LKW-Fahrern angelastet werden, wer weiß, in welchem Zustand sich die Ausgestiegenen präsentierten: Geschockt und desorientiert oder sich keiner Gefahr bewußt.

Gruß, lippe1audi

Das kannst du laut sagen, hier wird einem täglich was geboten auf der Strasse 😁
Bis jetzt bin ich gut durch gekommen. Toi toi toi

bei meinem Unfall hätten 2 Minuten gereicht da der nachfolgende Verkehr früh genug anhalten konnte, paar Sekunden davor plus die Sekunde als mir der Typ hinten rein gekracht ist hätten mir eigentlich schon gereicht aber da hatte ich noch keine Dashcam.

Die besseren Dashcam unterscheiden auch zwischen normalen Aufnahmen und Eventaufnahmen. Sobald der Crashsenor aktiv wird speichert meine Dashcam 60 Sekunden vor und 60 Sekunden nachdem der Craschsensor aktiv war, die Koordinaten werden auch noch per GPS gelogt.

Es gibt ein Gerichtsurteil zum Thema dash cam.
Die Aufnahmen haben keine Beweiskraft und gelten nicht vor Gericht. Außerdem werden die Persönlichkeitsrechte verletzt! Also aufpassen damit, Jungs! 😉
http://www.taz.de/NULL/!144060/

Es wird also gerichtlich untersagt, sich vor Versicherungsbetrug und anderen Betrugsfällen im Straßenverkehr sichern zu wollen. Dieses Urteil ist mMn ein Skandal.

Was man daraus lernt: Wer am Straßenverkehr teilnimmt, muss mit Betrug rechnen und darf sich nicht wehren. Gegenmaßnahmen sind illegal. Danke 🙂

Ich denke, es muss genauer spezifiziert werden und diese Evet-gesteuerten Aufnahmen sollten erlaubt werden. Am besten serienmäßig.

Leute, regt Euch nicht aus. Wenn ihr zu rein privaten Zwecken filmt, dann ist das vom BDSG gestattet. Der Punkt ist also der Zweck der Aufnahme, immer schön davon sprechen, dass man hier rein privat handelt (Erinnerung an die monotone Strecke zur Arbeit, die tolle kurvige Strecke in den Bergen etc.) und keine Überwachung des Verkehrsraumes vorhat

Sollten diese Aufnahemn dann doch mal als Beweismittel genutzt werden, dann könnt Ihr Euch immer noch Gedanken machen. Ich gehe davon aus, dass sich ein Zivilrichter, wie das AG München, der Sichtung der Aufnahmen selten verschließen wird. Denn im Falle eines Unfalls hat sich die Interessenlage nämlich geändert.

Zitat:

Original geschrieben von t6666


Leute, regt Euch nicht aus. Wenn ihr zu rein privaten Zwecken filmt, dann ist das vom BDSG gestattet. Der Punkt ist also der Zweck der Aufnahme, immer schön davon sprechen, dass man hier rein privat handelt (Erinnerung an die monotone Strecke zur Arbeit, die tolle kurvige Strecke in den Bergen etc.) und keine Überwachung des Verkehrsraumes vorhat

Sollten diese Aufnahemn dann doch mal als Beweismittel genutzt werden, dann könnt Ihr Euch immer noch Gedanken machen. Ich gehe davon aus, dass sich ein Zivilrichter, wie das AG München, der Sichtung der Aufnahmen selten verschließen wird. Denn im Falle eines Unfalls hat sich die Interessenlage nämlich geändert.

Genauso sieht es aus.

Das Urteil bezieht sich nur auf den Datenschutz, wenn jemand das gefilmte Verkehrsgeschehen mit anderen Personen öffentlich zugänglich macht (youtube) oder andere denunzieren will.

Es ist eine völlig andere Sache, wenn wirklich ein Unfallgeschehen aufgezeichnet wird und dann ein Film als Beweismittel zur Verfügung gestellt werden kann.

mir scheißegal das urteil. 😉
meine bleibt im auto.

würden sich passanten bzw. andere autofahrer so benehmen, dass es nicht zu schäden kommt, bräuchte ich keine kamera.
ich habe auf meine mitmenschen die blindlinks und rücksichtslos durch den straßenverkehr laufen/fahren keinen bock mehr.
sicher macht man nicht alles immer richtig, aber leider hat man dann immer genau den als unfallpartner, der die unschuld vom lande miemt und ja alles richtig gemacht hat.

Zitat:

Original geschrieben von M0D0


meine bleibt im auto.

Das sowieso. Ist ein beruhigendes Gefühl im Fall der Fälle eine Aufnahme zur Hand zu haben.

An andere Sachen verschwende ich keinen Gedanken, solange nicht vor mir vom Himmel fällt 😉

Zitat:

Original geschrieben von no-one



Genauso sieht es aus.
Das Urteil bezieht sich nur auf den Datenschutz, wenn jemand das gefilmte Verkehrsgeschehen mit anderen Personen öffentlich zugänglich macht (youtube) oder andere denunzieren will.
Es ist eine völlig andere Sache, wenn wirklich ein Unfallgeschehen aufgezeichnet wird und dann ein Film als Beweismittel zur Verfügung gestellt werden kann.

Srtimmt nicht.

Ich zietiere Spiegel Online:

Zitat:

So dürften damit keine Aufnahmen in der Absicht gemacht werden, sie später ins Internet zu stellen, auf YouTube und Facebook hochzuladen oder Dritten - etwa der Polizei - zu übermitteln. Dies sei nach dem Bundesdatenschutzgesetz nicht zulässig.

Also darf das Video der Polizei auch nicht übermittelt werden!

Du kannst nur drauf hoffen, dass wenn du das Video dem Unfallverursacher zeigst, dass er einsichtig wird und seine Schuld zugibt. Wenn er allerdings weiß, dass deine Cam für den Ar*** ist, und er "schlau" ist, kannst du nur hoffen, dass sich Zeugen melden, die eventuell deine Unschuld bestätigen (oder sogar umgekehrt ihm Recht geben).

Was man auf jeden Fall nicht vergessen darf, ist die Kamera vor Auslandsreise wegzubauen. In manchen Ländern sind sie nämlich gesetzlich verboten und es drohen hohe Bußgelder.

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