Viano + Anhänger 2 Tonen GG - privat - Mautpflichtig?

Mercedes Viano W639

Hallo,
Ab 01.07 gibt es Gesetzänderung. Muss ich dann Maut bezahlen wenn ich mit Anhänger privat unterwegs bin?

18 Antworten

Ab 3,5 t

Zitat:

Fahrzeugkombinationen mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von 7,5 Tonnen oder mehr sind mautpflichtig, wenn das Motorfahrzeug eine tzGm von mehr als 3,5 Tonnen hat.

Quelle

Zitat:

Die Mautpflicht betrifft ab 1. Juli 2024 nur Fahrzeuge mit einer tzGm von mehr als 3,5 Tonnen.

Quelle

Du musst auch keine Maut zahlen wenn dein LKW rein privat läuft.

Also wenn Zugfahrzeug (Viano) unter 3,5 Tonnen liegt kann ich eine 2 Tonen Anhänger ziehen ohne Maut zu zahlen?

Mit Anhänger liegt meine Viano wohl weit über 3,5 Tonnen.

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Nochmal, privat = keine Maut.

Ich kann nicht mehr

Zitat:

@Grandel schrieb am 27. Juni 2024 um 22:37:52 Uhr:


Nochmal, privat = keine Maut.

Quelle?

Zitat:

@motortalk_konto_p
Quelle?

Man, man, man, schon interessant das hier wirklich google nicht bedienen können. Reicht DAS?
Wie schafft ihr es allein aufs Klo? Naja obwohl, die letzten vier Jahre zeigten viel!

@Picard155
diese Seite wollte ich auch gerade verlinken.
Die Debatte hier ist wirklich schon leicht lächerlich!

Naja…. lächerlich finde ich es nicht, bei unseren ganzen Vorschriften ganz genau durchzublicken. Und TollCollect ist keine Seite der Bundesrepublik, da kann theoretisch Kappes stehen.
Beispiel… bin die letzten Jahre mit nem 1,5to Viano Gespann nach Kroatien gefahren. Jedes Land (Ö, Slo, Kr) hat andere Vorgaben. In Ö darfst bis 3,5to gG 100km/h fahren. Leider bin ich da was drüber, also nur 90km/h erlaubt. In Kr brauchst ein zweites Warndreieck. Spritmitnahme ebenfalls ganz unterschiedlich, in D 60L erlaubt, in Kr oder Slo verboten. AB-Maut/Plaketten weiteres Thema. Jetzt gehts in die Schweiz. Da braucht der Hänger auch eine Mautplakette. Zusätzlich Schwerlastabgabe ab 3,5to, hier zählt wiederum nur das zul. GG des Zugfahrzeuges.
Die Landessprache der Länder kann auch nicht jeder, also auf verlässlich Übersetzungen angewiesen. In Zeiten von FakeNews und KI umso mehr!

@bestesht
Es war die Rede vom 1.7.24, also von Deutschland. Und als Autofahrer muß ich eben der Verpflichtung der Regeln nachkommen. Aber sowas in Foren zu machen, wo man in vier Antworten fünf Lösungsansätze bekommt, könnte man auch einfach google benutzen. Hatte ich eben auch und bin als erstes auf das gestoßen. Sogar mit verständlichen Bildchen.
Möglich wäre auch dieser Link hier. 😁

Zitat:

@Grandel schrieb am 27. Juni 2024 um 22:37:52 Uhr:


Nochmal, privat = keine Maut.

Besser wäre wenn man schreibt für gewerbliche Nutzung gilt die Mautpflicht wenn das Zugfahrzeug mehr als 3.5t hat.

Ja sorry. Habe mich falsch ausgedrückt. Nicht privat sondern WoMo. Aber wenn man die Seite von TollCollect genau betrachtet sieht man auch dass der TE keine Maut Zahlen muss.

Zitat:

@Picard155 schrieb am 28. Juni 2024 um 11:35:06 Uhr:



Zitat:

@motortalk_konto_p
Quelle?

Man, man, man, schon interessant das hier wirklich google nicht bedienen können. Reicht DAS?
Wie schafft ihr es allein aufs Klo? Naja obwohl, die letzten vier Jahre zeigten viel!

Zitat:

Am 1. Juli 2024 wird die Mautpflicht für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 Tonnen eingeführt. Die Mautpflicht gilt nur für Fahrzeuge, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden. Fahrzeugkombinationen sind nur mautpflichtig, wenn die tzGm des Zugfahrzeugs über 3,5 Tonnen liegt.
Zitat Ende

Da steht gar nichts von gewerblicher Nutzung, nur von "Güterkraftverkehr"
Heißt - zieht ein schwerer Wohnmobil den Anhänger - keine Mautpflicht.
Wird der Anhänger von einem Kastenwagen, Pritschenwaven oder einem als LKW zugelassenen Van gezogen - Mautpflicht.

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