Vertragshändler Gebrauchtwagengarantie
Hallo,
über einen BMW Vertragshändler hatte ich ein Fahrzeug erworben, wo auch mit "inkl. ein Jahr Gebrauchtwagengarantie" gepriesen wurde.
Nun hat das Fahrzeug einen Schaden, das von der Garantie gedeckt wird.
Ich habe mich mit dem Vertragshändler in Kontakt gesetzt und dieser hat mir dann folgendes geschrieben:
"Um welche Garantie handelt es sich, wir benötigen z.B. eine Policenummer sowie entsprechende Unterlagen."
Beim Kauf des Fahrzeugs stand nur im Vertrag drin "inkl. ein Jahr Gebrauchtwagengarantie". Wir haben keine Versicherungspolice oder sonstiges erhalten.
Ist das normal, dass die Gebrauchtwagengarantie über eine Versicherung läuft? Und wenn es in unserem Fall nicht über eine Versicherung läuft, muss nicht der Vertragshändler dafür gerade stehen, wenn er doch das Fahrzeug ganz offensichtlich mit einem Jahr Gebrauchtwagengarantie verkauft?
13 Antworten
Schöne Frage
Üblicher weise ist der E46 inzwischen so alt, dass der nicht mehr in die BMW-Garantie-Programme passt.
Die meisten Händler greifen dann auf eine Allianz-Versicherung o.ä. zurück.
Je nach Alter und Laufleistung (sowie Inhalt der Versicherung) kosten die zwischen EUR 300-500,-
Was für ein Auto hast Du denn gekauft?
Baujahr?
Laufleistung?
Wann gekauft? Vielleicht zieht ja auch die Gewährleistung
Welches Problem gibt es?
Erstmal hat der Händler das Problem.
Weil er den Wagen mit Garantie verkauft hat. Mit welchen Bedingungen (Selbstbeteiligung, Ausschlüsse, Verlängerung) ist offen. Mit etwa Glück ist es aber ein ordentlicher Händler, der zu seinem Bearbeitungsfehler steht.
Bericht mal - ich drücke die Daumen
Was für ein Auto hast Du denn gekauft?
Baujahr?
Laufleistung?
Wann gekauft? Vielleicht zieht ja auch die Gewährleistung
Welches Problem gibt es?
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318d e46 M47N
09/2004
etwa 100 000
12/12
Riemenscheibe & Ölverlust am Turbo
Das Problem ist ja eben, dass er mich nach Dingen fragt (Policenummer), die garnicht Inhalt des Vertrages gewesen sind.
Auf meine letzte E-Mail ("Ich habe keine Policenummer, die Gebrauchtwagengarantie wird nur in dem Vertrag erwähnt und wurde wärend des Verkraufsgesprächs angepriesen"😉 hat der Händler nicht mehr geantwortet.
Wahrscheinlich hat er gesehen, dass für das Fahrzeug garkeine Versicherung besteht und er alles selbst übernehmen muss, nur wie kann ich vorgehen und habe ich eine Chance.
Mir ist im nachhinein eingefallen, dass ich eine Gebrauchtwagengarantie habe, normalerweise wollte ich die Dinge selbst machen/machen lassen.
Danke
Mahlzeit. Als ich meinen E46 beim Händler gekauft habe, war das so: er stand dort unter der Bezeichnung Premium irgendwas, das beinhaltet eine 1-Jährige Gewährleistung durch den Händler. Als dann diverse Sachen in dem Jahr gemacht wurden, ging das über eine Versicherung, welche sich Euro+ schimpfte. Der Händler stellt dort nen Antrag, und die sagen ja oder nein, bei mir zum Glück immer ja mit minimalem Selbstbehalt. Aber das stand alles mit im Kaufvertrag
mfg
Fakt ist schonmal jeder Autohändler muss Garantie geben an PRIVATE käufer. Und die Garantie kann er noch NICHT mal im Vertrag abschließen wenn er das Auto an Privatpersonen verkauft. Ich würde denn Händler nochmal anrufen und sagen (Guter Man sie wissen das sie mir Garantie geben müssen , wir können das im Guten regeln oder aber auch über einen Anwalt) . Und ich denke mal das er dann hellhörig wird und einlenken wird.
Weil wie gesagt er MUSS dir als Privatperson Garantie geben und wenn es in deinem Kaufvertrag auch noch drine steht das das Auto mit 1jahr Garantie bzw Gewährleistung verkauft wird dann hat er FALLS nötig vor Gericht ganz schlechte karten
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Zitat:
Original geschrieben von Fatjoe1979
Fakt ist schonmal jeder Autohändler muss Garantie geben an PRIVATE käufer. Und die Garantie kann er noch NICHT mal im Vertrag abschließen wenn er das Auto an Privatpersonen verkauft. Ich würde denn Händler nochmal anrufen und sagen (Guter Man sie wissen das sie mir Garantie geben müssen , wir können das im Guten regeln oder aber auch über einen Anwalt) . Und ich denke mal das er dann hellhörig wird und einlenken wird.
Weil wie gesagt er MUSS dir als Privatperson Garantie geben und wenn es in deinem Kaufvertrag auch noch drine steht das das Auto mit 1jahr Garantie bzw Gewährleistung verkauft wird dann hat er FALLS nötig vor Gericht ganz schlechte karten
Sorry schreib fehler es heist nicht Abschließen sondern AUSschließen
Das ist so nicht korrekt.
Kein Händler muss irgendeine Garantie aussprechen! Ein Händler muss sich lediglich an die gesetztl. Gewährleistung halten.
Das erste halbe Jahr davon hat der Händler die Beweispflicht, danach kehrt sich diese um.
Garantien sind etwas völlig autarkes und laufen FREIWILLIG und werden vom Händler über große Versicherungen abgeschlossen.
Um es mal genau zu sagen. Es heißt Sachmängelhaftung. Die ist Gesetzlich geregelt. Alles andere sind Märchen
Stimmt das es die Sachmängelhaftung ist hab mich da ein bißchen falsch ausgedrückt. Fakt ist aber trotzdem das der Händler dafür aufkommen muss und sie nicht ausschließen kann . Und wenn bei ihm im Kaufvertrag noch drin steht das er das Auto mit einer GARANTIE KAUFT und er kein Versicherungs schein dazu bekommen hat könnte er sogar vom Kaufvertrag zurück tretten wenn der Händler die Garantie nicht NACH reicht da sie Bestandteil des Kaufvertrags ist .
So einen ähnlichen fall hatte ich auch schon mal .
Schau mal genau auf deinen Vertrag was da drin steht mit der Garantie.
Wer lesen kann ist klar im vorteil . Habe mir grade deinen Text nochmal durch gelesen steht ja da inkl Garantie . Wann hast du das Fahrzeug gekauft . Wenn es noch kein halbes jahr her ist gut wenn ja schlecht weil ab dann musst du beweisen das der fehler schon bestand beim kauf. Aber das tut trotzdem nichts zur sache das das Auto mit 1Jahr Garantie gekauft wurde.
Wenn der Händler seine im Vertrag festgelegten optionen (Garantie inkl) nicht einhält. Kannst du sogar vom Kaufvertag zurück tretten nur kann ich dir nicht sagen ob es da eine Zeitliche Begrenzung gibt das weis ich nicht. Gib dem Hãndler eine 14tãgige frist ( kannst ja sagen im Guten oder auf einen anderen Weg) sollte das nichts nützen bleiben nur 2 optionen auf den Händler sch... und selber Rep oder der kostenreiche weg über einen Anwalt.
Der Wagen wurde, wenn ich das richtig verstehe, vor knapp einem Jahr gekauft.
Folglich müsste der TE nachweisen, dass der Mangel schon bei Kauf bestand.
Unwahrscheinlich, dass das gelingt.
ABER:
Wenn im Kaufvertrag als Ausstattung "1 Jahr Garantie" angegeben ist:
GLÜCKWUNSCH
Garantie hebelt hier die Gewährleistung aus
Ob der Händler dafür eine Versicherung verwendet (zur Abwicklung, Kostendeckelung und Klärung was bis zu welchem Grad enthalten ist), oder nicht, ist die Entscheidung des Händlers. Der TE kann darauf ja keinen Einfluss nehmen.
Spart oder verpennt der Händler die Prämie, ist das sein Thema.
In der Richtung Frist setzen.
hatte auf meinen 320d auch ein Jahr Gebrauchtwagen Garantie.
Die Selbstbeteiligung war so hoch das ich den defekt
auch selbst hätte günstiger reparieren können.
Lieber nochmal vorher nachfragen wie hoch
die Selbstbeteiligung ist und dann abwägen.
Gruss
Da es hier keine Garantie-Versicherung gibt, kann eine Selbstbeteiligung kein Thema sein
Hätte der Händler halt nen Garantievertrag mit dem Kunden und der Versicherung machen/vermitteln müssen.....
So ist der Händler auch der Garantiegeber.
Wenn der Wagen "im Kundenauftrag" veräußert wurde, kann man jede Spekulation dahin stellen, denn dann haftet niemand.
Sollte der Händler alles über seinen Namen laufen lassen, MUSS der Käufer für ein Jahr haften.
Jedoch spielt hier die Beweisumkehrlast ( glaub das hieß so ) eine wichtige Rolle, innerhalb der ersten 6 Monate nimmt dank des Gesetzes jeder Händler jegliche Beanstandungen auf und behebt es.
Doch nach den 6 Monaten muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf bestand.
MfG