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Vertrag c klasse

Mercedes C-Klasse W204
Themenstarteram 11. Oktober 2019 um 21:18

Hallöle, bin neu hier im Forum und hab gleich nen ganz beschissenes Problem. Ich habe mir eine neue C Klasse gekauft. bj.2008 200.000km. Bin ein tag damit rumgefahren garkeine Probleme gehabt am abend abgestellt und der drehzahlmesser hat vibriert und ganz leicht geklappere vom Motor. Mkl ist angegangen am Abend. Nächsten Tag bin ich zur Daimler Werkstatt gefahren (700m) und da hat mein Wagen schon wie ein traktor geklappert. Dort angekommen ist das auto ausgegangen von alleine, gleich gesagt bekommen steuerkette übersprungen Motorschaden, zylinderkopf unten oder wie das heist, auch kaputt.

bin wirklich nur 300km damit gefahren und direkt Motorschaden. Gekauft von Privat und das ist der Vertrag, ist seit 10 tagen in der Werkstatt mit neuem Motor soll alles 3000€ kosten( nicht daimler).

Habe ich eine Chance beim rechtlichen Weg? unten habe ich den Vertrag hinzugefügt. Sry wegen Rechtschreibung bin auf 180:rolleyes:

Beste Antwort im Thema
am 13. Oktober 2019 um 19:17

Zitat:

@Goify schrieb am 13. Oktober 2019 um 20:19:40 Uhr:

Ich habe keine Verkehrsrechtschutz-Versicherung und fahre Auto. So ein Anwalt ist überschaubar von den Kosten.

:rolleyes:

Wusste gar nicht, das heute Tag des Witzes ist...

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Bei diesem Kaufvertrag würde ich schon versuchen, den Wagen zurück zu geben, da er eben ohne Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft wurde.

Da im Kaufvertrag kein Käufer eingetragen ist, ist das kein Kaufvertrag.

Denn der ist ja nur zur Hälfte ausgefüllt.

Eigentlich hast du nichts in der Hand

Steuergerät auslesen lassen und Ausdruck verlangen, dort sind ja auch "alte" Fehler hinterlegt. Sofern das Steuergerät nicht manipuliert wurde (evtl. nachweisbar) hast Du damit eine Fehlerhistorie und kannst ggf. die arglistige Täuschung nachweisen. Auf jeden Fall mit anwaltschaftlicher Beratung!

@TE

Wenn ich mir auf der website des Kaufvertraganbieters den Kaufvertrag downloade, steht dort folgendes:

-------

Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug Privatverkauf. Der Verkäufer verkauft hiermit das nachstehend bezeichnete gebrauchte Kraftfahrzeug an den Käufer privat weiter. Unter Ausschluss der Sachmängelhaftung wird das Kfz verkauft, soweit nicht nachfolgend eine Garantie übernommen wird (Buchst.C). Für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Verkäufer Pflichten beruhen, sowie bei der Verletzung von Gesundheit, Leben und Körper, gilt dieser Ausschluss nicht. Gegebenenfalls werden an den Käufer noch bestehende Ansprüchen gegenüber Dritten aus der Sachmängelhaftung abgetreten.

-------

Hast du den kompletten Vertrag kopiert oder hast du etwas weggelassen?

Wenn ich mir deinen Vertrag anschaue, dann gehört dir das Auto noch nicht mal. Kein Käufer eingetragen und nicht mal von dir unterschrieben.

Ich wüßte jetzt nicht, wie der Verkäufer den Motorschaden für ein paar hundert KM vertuschen könnte. Insofern konnte er es als Laie auch nicht wissen.

Ein 11 Jahr altes Auto mit der KM Leistung von privat zu kaufen ist immer ein Glücksspiel. Das ist wahrscheinlich nur zeitlicher Zufall, dass es so kurz nach dem Kauf aufgetreten ist.

VG

Wenn du ne RS-Versicherung hast, frag nen Anwalt. Der Privatverkäufer wird sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit weigern, das Fahrzeug zurückzunehmen. Der Vertrag ist kein Vertrag sondern ne Zumutung, rechtlich ist das alles zweifelhaft. Aber ohne RS-Versicherung sieht es schlecht aus, kann teuer werden da rechtlich vorzugehen. Die Schlichtungsstelle der KFZ-Innung kann man dafür auch knicken wenn es ein 100%iger Privatverkauf war, sollte der Anbieter aber mit Fahrzeugen handeln und dieses Fahrzeug als "im Kundenauftrag" zur Vermittlung angeboten haben, sieht es wieder anders aus.

Aber das sind Dinge die ein Anwalt am besten beurteilen, alles was wir hier schreiben können ist letztlich unsere persönliche Auffassung zu dem geschilderten, und das hat keinen Anspruch auf rechtliche Verbindlichkeit.

Übrigens : Mich würde es nicht wundern, wenn der Tachostand auch nicht stimmt. Aber sowas kann man nachprüfen lassen.

Zitat:

@Goify schrieb am 12. Oktober 2019 um 07:39:13 Uhr:

Bei diesem Kaufvertrag würde ich schon versuchen, den Wagen zurück zu geben, da er eben ohne Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft wurde.

Bei einem Privatkauf?

 

Arglistiges Verschweigen eines Mangels setzt zwingend die Kenntnis des Mangels beim Verkäufer voraus. Das versuch mal zu beweisen.

 

Themenstarteram 12. Oktober 2019 um 8:47

Guten Morgen erstmal, hab mit dem Verkäufer gesprochen und wir haben uns auf 50:50 geeinigt. War kein A*******. Danke euch allem

Da sieht man mal wieder, dass ein vernünftiges Gespräch oft auch ein vernünftiges Ergebnis bringt :) Glück im Unglück.

Glückwunsch, damit kannst du mehr als zufrieden sein!

Na wenn das mal alles so stimmt.

Sind ja schließlich gerade Ferien.

Also ich hatte mal einen ähnlichen Fall. Da hatte der Käufer nach 150km und gut eine Stunde nachdem er das Auto abgeholt hatte einen Motorschaden. Der ist also rauf auf die Autobahn und Vollgas. Ich hatte ihm noch gesagt, fahr das Auto piano an, aber da stellte ich mich stur, zumal der Kaufpreis damals 500,- DM war.

Zum Kaufvertrag: Da hat wahrscheinlich jeder eine Hälfte aufgefüllt. Im Exemplar des Käufers muss dessen Name nicht drin stehen und er muss sich auch nicht bescheinigen das Auto übernommen zu haben, er weiß ja vermutlich wie er heißt und hat das Auto incl aller Papiere. Im anderen Exemplar des Käufers dürfte das ausgefüllt sein.

Ein von privat erworbenes Fahrzeug behandelt man am Anfang wie ein rohes Ei und bei dem Motor und Kilometerstand, sollte der erste Blick auf die Kette gehen, nicht auf den Tacho, was die Mühle bringt.

Glückwunsch, 50:50 ist super.

Hat er lang rum gemacht bis er das zugesagt hat?

Weil einfach so 50:50 bedeutet ja schon fast dass er davon wusste.

Aber klasse dass ihr euch geeinigt habt!

Themenstarteram 12. Oktober 2019 um 11:57

Hallo, davor hab ich den Vertrag meinem Anwalt gegeben, zu meinem gunsten ist eben diese gewährleistung im Vertrag garnicht drin. Also der Anwalt meinte „Verkäufer drauf aufmerksam machen und ihm die chance geben die Mängel zu beseitigen, stimmt er dem nicht zu, über den Klageweg Auto zurück geben Geld bekommen“. Das würde aber eben lange dauern. Habe ihn angerufen und ihm die situation geschildert was passiert sei, dass ich auch nicht irgendwelche bösen absichten hätte um mich irgendwie zu bereichern. Habe ihn die Kosten mitgeteilt und ihm angeboten ohne gerichtliche Maßnahmen uns zu einigen. Klageweg—-> er muss alles bezahlen oder auto zurücknehmen. Dann haben wir uns schlieslich dazu entschieden das wir uns die Kosten teilen. Haben es jetzt auch schriftlich festgehalten. Glück im unglück :)

Wenn auf der zweiten Seite nichts anderes steht, gilt das BGB. Das ist für die Käufer i.d.R. günstig.

Nachtrag,

Wenn diese Sätze nicht bei einen Privaten Kauf vorhanden sind muss der Privat Verkäufer mindestens 1 Jahr gewährleistungen geben.

Ich spreche da aus Erfahrung und mit dem richtigen Anwalt dauert das keine 6 Monate...

Unabhängig von laufleistung und Jahr bei Fahrzeugen !

Der Text:

Wegen der neuen Gesetzesbestimmungen erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme. Da es sich um einen Privatverkauf handelt kann ich keine Garantie nach neuem EU-Recht übernehmen. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden und erkennt dies mit seinem Kauf an! Laut dem neuen EU-Recht muss dieser Zusatz unter jedem Verkauf stehen, ansonsten haftet der Verkäufer auch als Privatperson ein ganzes Jahr für die verkaufte Ware.

Soltet dran denken Pfalz einer von euch demnächst sein Auto verkäufen möchte...

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