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Wandlung Vertrag

Mercedes C-Klasse W204
Themenstarteram 16. April 2011 um 7:06

Ich habe ein Problem:

Ich habe mein T-Modell S 203 beim Freundlichen in Zahlung gegeben

und mir einen S 204 gekauft. Nun stelle ich fest, dass mir die Windgeräusche im Vergleich zum Vorgänger um einiges höher liegen.

Das stört mich so, dass ich lieber meinen alten Wagen weiterfahren möchte. Wie stelle ich das mit der Rückabwicklung an?

Beste Antwort im Thema
am 16. April 2011 um 16:29

Nimm es bitte nicht Persönlich aber das ist eines der Absurdesten Dinge die ich je gehört habe. Nichts für ungut.......Mfg

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So einfach ist das nicht. Ein Grund für eine Rückabwicklung liegt vor, wenn ein objektiv beweisbarer Mangel gegeben ist und nach zwei vergeblichen Versuchen immer noch nicht behoben ist.

Jedes Auto hat seine spezifische Geräuschkulisse. Das stellt mit Sicherheit keinen Mangel dar, der zu einer Rückabwicklung berechtigen würde. Ich würde trotzdem in die Werkstatt gehen und mal nachsehen lassen, ob die Scheiben alle richtig eingepasst sind. Da gibt es manchmal Fertigungstoleranzen, die man nachstellen kann.

Bist Du das Auto nicht zur Probe gefahren? Da stellt man doch fest, wie hoch die Windgeräusche sind. Ging mir beim GLK so, dass ich ausgestiegen bin und beschlossen habe, ihn nicht zu kaufen.

Wenn Du einen Jungen Stern gekauft haben solltest, hast Du ein Rückgaberecht für 10 Tage, ohne dafür Gründe angeben zu müssen.

Themenstarteram 16. April 2011 um 7:28

Vielleicht ist Wandlung das fasche Wort. Mir schwebt vor, meinen

alten Wagen zurückzukaufen und hoffen, dass MB den neuen Wagen

irgendwie gegen eine Gebühr mir kulanter Weise abnimmt.

Zitat:

Original geschrieben von nordseekueste

Vielleicht ist Wandlung das fasche Wort. Mir schwebt vor, meinen

alten Wagen zurückzukaufen und hoffen, dass MB den neuen Wagen

irgendwie gegen eine Gebühr mir kulanter Weise abnimmt.

Das kannst Du natürlich versuchen. Allerdings wirst Du davon schnell Abstand nehmen, wenn Dir die Konditionen dafür benannt werden. Frag einfach Deinen Verkäufer. Du hast keinen rechtlichen Anspruch und bist voll auf die Kulanz angewiesen, aber das hast Du ja selbst festgestellt.

Viel Glück.

Ich würde trotzdem vorher eine Weile mit dem neuen Wagen fahren, weil man sich an vieles gewöhnt und dann das gute überwiegt.

Zitat:

Original geschrieben von nordseekueste

Ich habe ein Problem:

Ich habe mein T-Modell S 203 beim Freundlichen in Zahlung gegeben

und mir einen S 204 gekauft. Nun stelle ich fest, dass mir die Windgeräusche im Vergleich zum Vorgänger um einiges höher liegen.

Das stört mich so, dass ich lieber meinen alten Wagen weiterfahren möchte. Wie stelle ich das mit der Rückabwicklung an?

Ach - du möchtest einen Neuwagen zurückgeben. Schlechte Chancen (nur mit hohem Verlust).

am 16. April 2011 um 7:53

Wie schon erwähnt, dies ist kein Mangel sondern 'Stand der Technik'. Rechtlich wird, besondere Rückgabeklauseln einmal außen vor gelassen, vermutlich gar nichts gehen. Ich würde auch raten: Versuche mit den Geräuschen zu leben, höre mehr (und lauter) Musik. Gerade falls Du einen Neuwagen erworben haben solltest, dürfte die (kulante) Rückabwicklung schmerzhaft teuer sein.

Aber eigentlich kapiere ich es nicht so richtig. Hast Du keine Probefahrt gemacht? Klar dabei merkt man vielleicht nicht alles, aber Windgeräusche sollten eindeutig auszumachen sein.

am 16. April 2011 um 7:58

edited

@TE

Am 13.04. bist Du doch den Wagen gefahren, hast darüber einen Thread eröffnet und jetzt drei Tage später hast Du den Wagen gekauft und willst ihn schon wieder zurück geben?

Wie kann ich das denn verstehen?

Zitat:

Original geschrieben von Holgernilsson

@TE

 

Am 13.04. bist Du doch den Wagen gefahren, hast darüber einen Thread eröffnet und jetzt drei Tage später hast Du den Wagen gekauft und willst ihn schon wieder zurück geben?

 

Wie kann ich das denn verstehen?

Dann handelt es sich doch um einen Jungen Stern; dann sollte doch, falls korrekt, diese Aussage greifen - oder nicht?

Zitat:

Original geschrieben von Holgernilsson

... Wenn Du einen Jungen Stern gekauft haben solltest, hast Du ein Rückgaberecht für 10 Tage, ohne dafür Gründe angeben zu müssen.

Finde den Ablauf aber schon ein wenig merkwürdig.

Schade, der TE hat die Ungereimtheiten nicht erklärt, obwohl er zwischenzeitlich online war. Ich hätte so gerne geglaubt, er hätte ein echtes Anliegen gehabt. Nun fühle ich mich ein bisschen auf den Arm genommen.

Ich dachte immer, wir tauschen uns hier mit Wahrheiten aus. Aber vielleicht kann er es doch noch erklären.

Zitat:

Original geschrieben von nordseekueste

Ich habe ein Problem:

Ich habe mein T-Modell S 203 beim Freundlichen in Zahlung gegeben

und mir einen S 204 gekauft. Nun stelle ich fest, dass mir die Windgeräusche im Vergleich zum Vorgänger um einiges höher liegen.

Das stört mich so, dass ich lieber meinen alten Wagen weiterfahren möchte. Wie stelle ich das mit der Rückabwicklung an?

Hi

also auch falls es die Vierzylinderfraktion nicht hören möchte, das Auto ist schon lauter gegenüber dem 6 Zylinder, dieses ist mir damal sauch aufgefallen, daher habe ich auch einen 6 Zylinder gekauft.

Aber so rauskommen aus dem Vertrag geht nicht, oder ist das über Firma?

Themenstarteram 16. April 2011 um 12:01

Also, vielen Dank für Eure Meinungen!

Sachlage: Im Oktober Vormopf bestellt, dann verlängert auf aktuellen

Mopf, ging alles glatt.

Leider hatte ich bis zur Bestellung k e i n e Probefahrt gemacht, weil ich dachte, Komfort, Windgeräusche, Fahrwerk etc. würde schon hinhauen.

Nachdem ich meinen S203

dem Freundlichen zwecks Abmeldung überlassen hatte und einen

Vormopf erhielt (Bj 2010), konnte ich o.g. Dinge bemerken.

So die Sachlage, also keine Verarsche.

Ich gebe zu, leider wohl ein wenig blauäugig gehandelt zu haben.

Und das möchte ich halt ungeschehen machen, so es denn geht.

Daher bin ich für Ratschläge offen.

Mfg Nordseeküste

Das dürfte ja wohl nicht so schwer sein!

Zum Autohaus fahren, den S204 in Zahlung geben und den S203 als Gebrauchtwagen kaufen. Das dies nicht Umsonst ist dürfte wohl auch klar sein...

Noch einen Tip fürs Leben,

Erst eine Probefahrt machen und sich dann entscheiden!

Themenstarteram 16. April 2011 um 12:04

Zitat:

Original geschrieben von mb180

Das dürfte ja wohl nicht so schwer sein!

Zum Autohaus fahren, den S204 in Zahlung geben und den S203 als Gebrauchtwagen kaufen. Das dies nicht Umsonst ist dürfte wohl auch klar sein...

Noch einen Tip fürs Leben,

Erst eine Probefahrt machen und sich dann entscheiden!

Du hast leider wohl Recht!!

am 16. April 2011 um 12:12

stell dir einfach vor "Cool, das Auto kann sogar so schnell fahren, dass man den Wind extrem hören kann" :p

Ich kann dich gar nicht nachvollziehen, was ist denn deine Durchschnittsgeschwindigkeit ? 190 km/h ?

Ich hab imm Sommer auch von S203 (VorMopf) auf W204 getauscht und bin überwältigt, wie schön das Auto fährt, die Windgeräusche sind bei mir zwar auch da, aber erst ab ca. 160km/h wird es etwas unangenehm.

Du hast doch auch die gelifteten Spiegel mit den LED-Blinkern, wenn dein Auto EZ: 2010 ist, dann dürfte das Problem eig. nicht so extrem sein...

Fahr' dich erst einmal mit dem neuen Auto ein, bevor du es wieder umtauschen möchtest, denn im vergleich zu meinen alten S203 ist der neue so gut, dass mir Windgeräusche nicht die Freude nehmen könnten.

Also, sei froh, dass es nur Windgeräusche sind, es gibt schlimmeres, was einigen hier im Forum wiederfahren ist, denn letztendlich was das eigene Dummheit, su hättest das Auto ersteinmal Probefahren sollen !

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