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Versprochene Rückfahrkamera fehlt. Was ist eine passende Entschädigung?

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo zusammen,

habe mir vor 2 Wochen einen gebrauchten Golf 7 Edition gekauft. In den Ausstattungsdetails wurde eine Rückfahrkamera versprochen, die jedoch fehlt.

Der VW-Verkäufer hat dies mittlerweile bestätigt und hat mit seinem Chef Rücksprache gehalten, was als Entschädigung möglich wäre. Ergebnis:

300 Euro Gutschrift, eine Nachrüstung wäre nicht möglich, da es die Rückfahrkamera nicht als Original-Nachrüstsatz gäbe. Von dem Einbau eines Nachrüstkits eines anderen Herrstellers würde er absehen, da der Einbau nicht ganz unkompliziert sei, und er nicht die Garantie dafür übernehmen würde, dass hinterher alles so sei wie vorher...

Hmm, was mach ich jetzt mit dieser, sagen wir mal "schwammigen" Aussage? Zum Einen entsprechen die 300 Euro ungefähr dem Aufpreis aus dem Konfigurator, andererseits hätte ich natürlich gerne eine Rückfahrkamera im Auto.

Eine erste Recherche im Internet zu der Aussage, es gäbe kein "Original-Nachrüstsatz", führte jetzt auch zu nicht ganz eindeutigen Ergebnissen. Bei Ebay werden teilweise welche unter genau dieser Überschrift verkauft.

Was meint Ihr? Sind die 300 Euro eine adäquate Entschädigung? Gibt es Original-Nachrüstsätze? Für den Händler ist es natürlich die günstigste Variante, da ja der Einbau gespart wird... Was würdet Ihr machen?

Grüße,

DGriesa

Beste Antwort im Thema

In der Stadt ist die Rückfahrkamera m.M.n. das beste Extra. Damit kann man ohne Kratzer locker bis 1 cm an den Hintermann ran fahren. Für enge Parklücken unverzichtbar.

Ich würde die Nachrüstung einfordern. Wie der Verkäufer dies anstellt, ist sein Problem. 300 Euro halte ich nicht für angemessen.

34 weitere Antworten
34 Antworten

Vielen Dank für das zahlreiche Feedback.

Zitat:

@Mc_Doener schrieb am 30. September 2015 um 18:21:32 Uhr:



Zitat:

@billyflinn schrieb am 30. September 2015 um 16:33:46 Uhr:


"[...]eine Nachrüstung wäre nicht möglich, da es die Rückfahrkamera nicht als Original-Nachrüstsatz gäbe".
LOL, die Faulen wollen den Einbauaufwand nicht leisten.

Eine passende Entschädigung ist also der Preis des Teilesatzes plus vier Stunden Arbeitszeit.

Je nach eingebautem Radio ist eine Nachrüstung der Original-Kamera tatsächlich nicht möglich. Beim Composition Media ohne Navi z.B.

Habe das Navi verbaut, daran sollte es nicht liegen.

Zitat:

@V-Jens schrieb am 1. Oktober 2015 um 06:09:53 Uhr:



Zitat:

@lufri1 schrieb am 30. September 2015 um 19:58:47 Uhr:


Das CM ist immer ohne Navigation, aber es gibt zwei Arten von CM, jene wo es geht und jene wo es nicht geht.
Ist die " Sprachsteuerung " ab Werk verbaut geht's, da dann ein CM Einheit mit mehr Speicher eingesetzt wird !

Daran könnte es schon scheitern, habe keine Sprachsteuerung...

Zitat:

@juli29 schrieb am 30. September 2015 um 20:11:49 Uhr:



Zitat:

@DGriesa schrieb am 30. September 2015 um 15:47:58 Uhr:


habe mir vor 2 Wochen einen gebrauchten Golf 7 Edition gekauft. In den Ausstattungsdetails wurde eine Rückfahrkamera versprochen, die jedoch fehlt.
Steht die im Kaufvertrag drin?

Zitat:

@juli29 schrieb am 30. September 2015 um 20:11:49 Uhr:



Zitat:

@DGriesa schrieb am 30. September 2015 um 15:47:58 Uhr:


300 Euro Gutschrift, eine Nachrüstung wäre nicht möglich, da es die Rückfahrkamera nicht als Original-Nachrüstsatz gäbe.
Wenn dein Golf Navi hat kann man die nachrüsten.

Zitat:

@juli29 schrieb am 30. September 2015 um 20:11:49 Uhr:



Zitat:

@DGriesa schrieb am 30. September 2015 um 15:47:58 Uhr:


[...]er nicht die Garantie dafür übernehmen würde, dass hinterher alles so sei wie vorher...
[...]"schwammigen" Aussage? Zum Einen entsprechen die 300 Euro ungefähr dem Aufpreis aus dem Konfigurator, andererseits hätte ich natürlich gerne eine Rückfahrkamera im Auto.

Was meint Ihr? Sind die 300 Euro eine adäquate Entschädigung? Gibt es Original-Nachrüstsätze? Für den Händler ist es natürlich die günstigste Variante, da ja der Einbau gespart wird... Was würdet Ihr machen?

Ich war mal so frei und hab das mMn wichtigste fett gemacht...

Wenn im Kaufvertrag eine Kamera drinsteht, könnte er sich bei mir aussuchen eine originale nachzurüsten (natürlich mit voller Garantie und alles sieht nachher tiptop aus) oder er kriegt den Wagen wieder auf den Hof und gibt mir ein Auto was vertraglich vereinbart wurde. Sonst Rückabwicklung des Kaufs.
Ich fahr zwar den etwas längeren Variant, aber auch beim normalen Golf würde ich nicht mehr auf die RFK verzichten, never!

Der Verkäufer hatte mir, bevor wir den Wagen gekauft haben, eine E-Mail mit den Fahrzeugdetails zukommen lasse, da stand die RFK auch drin. Sollte meiner Meinung nach als Beleg ausreichen...

Zitat:

@efzwo schrieb am 1. Oktober 2015 um 06:39:14 Uhr:


In der Stadt ist die Rückfahrkamera m.M.n. das beste Extra. Damit kann man ohne Kratzer locker bis 1 cm an den Hintermann ran fahren. Für enge Parklücken unverzichtbar.

Ich würde die Nachrüstung einfordern. Wie der Verkäufer dies anstellt, ist sein Problem. 300 Euro halte ich nicht für angemessen.

Der Meinung bin ich dank Eurer Infos mittlerweile auch. Werde ihn nochmal mit diesen Infos konfrontieren und Euch berichten...

In einem korrekten, von beiden Seiten unterschriebenen Kaufvertrag werden alle Ausstattungsmerkmale aufgezählt. Wenn da die RFK nicht aufgeführt wurde, hast Du zumindestens rechtlich schlechte Karten.
Nimm die 300€ und lass gut sein.

Zitat:

@_Tusk_ schrieb am 1. Oktober 2015 um 10:55:16 Uhr:



Zitat:

@efzwo schrieb am 1. Oktober 2015 um 06:39:14 Uhr:


I

Ich würde die Nachrüstung einfordern. Wie der Verkäufer dies anstellt, ist sein Problem. 300 Euro halte ich nicht für angemessen.

[Beitrag editiert - Kontext eines gelöschten Beitrages]

Der Verkäufer gibt seinen Fehler zu und bietet den Preis von so einen Ding als Nachlass an,
man kann auch mal nachgeben.

...und du bist einer von diesen Typen die man in so einem Forum, wegen unangemessenen Verhalten, sperren sollte.

Du hast ein Auto mit Kamera bestellt und das willst du dann ja auch haben.
Wenn diese nicht im Orginal nachrüstbar ist steht dir ein neuer Wagen zu oder eine angemessene Endschädigung.
Bei einem Bekannten war es genauso, der hat ein neues Auto bekommen.
300€ sind übrigens ein Witz.

Ähnliche Themen

Es geht aber nicht um einen Neuwagen, sondern um einen Gebrauchten. Und bei dem hat der Verkäufer in einem Angebot per Email - und nicht in einem unterschriebenen Kaufvertrag - aus Versehen rein geschrieben, dass das Fahrzeug auch eine RFK hat. Für dieses Versehen bietet er jetzt auch noch 300€ Entschädigung an, was er rechtlich nicht tun müsste. Das halte ich für ok.

Also lasst doch bitte mal die Kirche im Dorf.

Bei der Ausstattung mit Navi müsste eine Nachrüstung der originalen Kamera wie sie zu Beginn beschrieben wurde möglich sein. Da hat der Verkäufer wohl eine falsche Info von den Technikern bekommen.
Scheinbar kann man mit dem Autohaus ja auch reden, sonst hätten sie nicht die 300€ angeboten.

Also würde ich jetzt noch einmal genau klären, ob eine Nachrüstung technisch möglich wäre (wovon ich ausgehe) und dann verhandeln, zu welchen Konditionen sie das machen können. Evtl. machen sie es ja sogar statt den 300€ Erstattung, weil sie ja eingesehen haben, dass ihnen ein Fehler unterlaufen ist.

Ich wünsche Dir viel Glück, dass Ihr eine Einigung findet mit der alle zufrieden sind.

Wenn die Kamera nur in dem Mail gestanden ist, bist du mit den 300.- mehr als gut bedient, denn er müsste gar nichts bezahlen wenn es nicht im Vertrag steht. Ins Mail kann er reinschreiben was er will.

Zitat:

@Pfeffi 77 schrieb am 1. Oktober 2015 um 11:30:55 Uhr:


Du hast ein Auto mit Kamera bestellt und das willst du dann ja auch haben.
Wenn diese nicht im Orginal nachrüstbar ist steht dir ein neuer Wagen zu oder eine angemessene Endschädigung.
Bei einem Bekannten war es genauso, der hat ein neues Auto bekommen.
300€ sind übrigens ein Witz.

Er hat gar nichts bestellt, er hat den Gebrauchten besichtigt und gekauft.

Bitte vorher das Anliegen des TE lesen!!!

? Nachrüstung der RFK soll nicht möglich sein was hat mir dann mein VW-Partner denn vor 2 Monaten eingebaut.

https://shops.volkswagen.com/.../...ra-f%C3%BCr-golf-7-5g1054634-9#

Hier das ist der link zu der Kamera der einbau kostet noch mal 600E also nicht grade billig aber es ist möglich und da es sich hier ja um ein Golf 7 Edition handelt hat er auch das Radiosystem Composition Media verbaut.

MfG

Zitat:

@Stiggelsche schrieb am 1. Oktober 2015 um 11:40:39 Uhr:


Es geht aber nicht um einen Neuwagen, sondern um einen Gebrauchten. Und bei dem hat der Verkäufer in einem Angebot per Email - und nicht in einem unterschriebenen Kaufvertrag - aus Versehen rein geschrieben, dass das Fahrzeug auch eine RFK hat. Für dieses Versehen bietet er jetzt auch noch 300€ Entschädigung an, was er rechtlich nicht tun müsste. Das halte ich für ok.

Also lasst doch bitte mal die Kirche im Dorf.

Bei der Ausstattung mit Navi müsste eine Nachrüstung der originalen Kamera wie sie zu Beginn beschrieben wurde möglich sein. Da hat der Verkäufer wohl eine falsche Info von den Technikern bekommen.
Scheinbar kann man mit dem Autohaus ja auch reden, sonst hätten sie nicht die 300€ angeboten.

Also würde ich jetzt noch einmal genau klären, ob eine Nachrüstung technisch möglich wäre (wovon ich ausgehe) und dann verhandeln, zu welchen Konditionen sie das machen können. Evtl. machen sie es ja sogar statt den 300€ Erstattung, weil sie ja eingesehen haben, dass ihnen ein Fehler unterlaufen ist.

Ich wünsche Dir viel Glück, dass Ihr eine Einigung findet mit der alle zufrieden sind.

Hmm, die juristische Bewertung solcher Sachverhalte ist vllt. doch schwieriger als eine Bewertung aus dem Bauch heraus. Zumindest eine erste Internetrecherche ergibt Hinweise, dass die Bewertung ob ein Ausstattungsdetail im Kaufvertrag eine größere Relevanz als ein Verkaufsschild/Annonce/Austattungsauskunft er E-Mail hat, vllt. nicht ganz richtig ist:

http://www.frag-einen-anwalt.de/...rtrag-Gebrauchtwagen---f221796.html

http://www.firmenauto.de/...korrekte-gebrauchtwagenanzeige-480761.html

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=473777&ccheck=1

Ja das ist nicht ganz so einfach wie schon beschrieben..

Zunächst habt ihr einen Kaufvertrag. Bei diesem jedoch fehlt eine zugesicherte Eigenschaft des Fahrzeugs. Ist das der Fall, gibt nach BGB drei Möglichkeiten für euch:

1. Nachbesserung seitens des Händlers
2. Minderung des Kaufpreises (reine Verhandlungssache, macht ihr ja gerade)
3. Rückabwicklung des Kaufs

Dein Händler hat Mist gebaut das muss er akzeptieren. Wichtig ist, dass es sich um eine zugesicherte Eigenschaft handelt. In Online-Angeboten steht oft 'Fehler und Irrtümer vorbehalten', damit versuchen sich die Händler vor genau sowas zu schützen. Ob es tatsächlich der rettende Anker ist wenns hart auf hart kommt wage ich schon fast zu bezweifeln.
Mit den 300 € räumt er schonmal konkludent ein, dass er dir die Kamera zugesichert hat, welche jetzt nicht da ist. Das erscheint zunächst erstmal wenig Geld, doch werden ideelle Werte wie 'Die Kamera ist das beste was es gibt am Golf' oder 'nur deswegen habe ich mir den Golf gekauft' nicht ausgezahlt. Es soll auch kein 1:1 Ausgleich zu dem sein was es kostet die jetzt noch nachzurüsten, sondern vielmehr eine Entschädigung. VW kann es nicht nachrüsten, wird aber auch mit Sicherheit keine 700 € für ne Kamera auf den Tisch legen die sie neu für einen Bruchteil in WOB einbauen.
Deine Möglichkeiten beschränken sich also darauf.. ohne Kamera zu leben, für mehr als das Geld eine nachrüsten zu lassen oder den Wagen zurückzugeben.
Solltest du dich für letzteres entscheiden, würde ich mir jedoch von denen das Geld für die Anmeldung etc. zurückholen, da es Kosten sind, die du dir hättest sparen können wenn das Angebot korrekt gewesen wäre, man nennt es Schadenersatz.

@Burnst: Moment, Punkt 1 wurde vom Verkäufer übersprungen und zwar mit der anscheinend (beabsichtigt?) falschen Aussage, dass die RFK nicht als Originalteil nachrüstbar sei. Nur deswegen sind wir dann auch direkt bei Punkt 2 gelandet, der Minderung des Kaufpreises.

Ich werde den Verdacht nicht los, dass das (versuchte) Überspringen des ersten Punktes mit dem geringeren finanziellen Aufwand seitens des Händlers zu tun haben könnte...:-)

Klar, wenn das Nachrüsten entgegen aller Informationen, die ich hier bekommen habe (dank der Info von Nikola2207 sogar im VW-Onlineshop), nicht möglich wäre, wäre ich bei Dir, die 300€ könnten gerechtfertigt sein.

Also vorweg.. alle drei Rechte (Mängelrechte) hast du aber erst wenn die Kamera vom Händler als 'zugesichert' gilt... lies mal hier

Korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber ich meine mal gehört zu haben, dass es in der Philosophie von VW liegt, Extras die nicht mitbestellt wurden nicht professionell nachzurüsten. Das es vielmals geht steht auf nem anderen Blatt, damit hat VW aber nix mehr zu tun. Beispielsweise das MFL.. geht auch.. nur macht es kein VW-Händler. Natürlich könnte der Händler auch jemand Drittes beauftragen, nur hier sind wir wieder bei den Kosten.

Alles in allem musst du dir aber vor Augen führen, dass die ersten beiden Rechte (Ersatzrechte) im Ermessen BEIDER Parteien liegen, bedeutet, wenn VW nicht nachrüsten will oder kann (spielt hierbei keine Rolle), dann hast du da kein Recht drauf. Genauso ist es mit dem Geld. Wenn er nicht mehr als 300 € zahlen will, dann nimmst dus oder nicht. Der Dritte Punkt wäre ja immer nur die Konsequenz und das Recht deinerseits ohne das nötige Einverständnis des Händlers, wenn ihr euch mit den ersten beiden Punkten nicht einigen könnt.
Widerspricht dein Händler selbst der Rückgabe, dann kanns zäh werden. Dann gäbs nur rechtliche Schritte. Hier gehts zum einen dann wieder um die verbindliche Zusicherung der Kamera seitens des Händlers, zum anderen gibt es sicherlich auch ne 'juristische Schwelle' ab wann die Bedingung einer 'nicht zugesicherten Eigenschaft' in Abhängikeit des Kaufobjektes erfüllt ist. Als Beispiel ein Fahzeug zurückgeben weil der Zigarettenanzünder fehlt. Aber da es im Beispiel oben schon mit Start-Stop-Automatik funktioniert hat, denk ich zählt die Kamera auch dazu.

Zitat:

@DGriesa schrieb am 1. Oktober 2015 um 14:47:42 Uhr:



Hmm, die juristische Bewertung solcher Sachverhalte ist vllt. doch schwieriger als eine Bewertung aus dem Bauch heraus. Zumindest eine erste Internetrecherche ergibt Hinweise, dass die Bewertung ob ein Ausstattungsdetail im Kaufvertrag eine größere Relevanz als ein Verkaufsschild/Annonce/Austattungsauskunft er E-Mail hat, vllt. nicht ganz richtig ist:

http://www.frag-einen-anwalt.de/...rtrag-Gebrauchtwagen---f221796.html

http://www.firmenauto.de/...korrekte-gebrauchtwagenanzeige-480761.html

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=473777&ccheck=1

Bei meinem Post bezog ich mich vorrangig auf den Post davor, in dem der Schreiber von einer Neuwagenbestellung inkl. Auftragsbestätigung und so weiter ausging.

Ich habe auch studiert und meine Klausuren in Recht bestanden, daher ist mir schon bewusst, dass das ganze anders beurteilt werden kann, wenn es wirklich zu einer Verhandlung kommt. 🙂

Ich bin aufgrund Deiner Schilderung erst einmal davon ausgegangen, dass dem Verkäufer da ein blöder Fehler unterlaufen ist, den er auch zugibt und dass ihr beide versucht die Sache ohne Anwälte und ähnliche lästige Dinge so zu klären dass am Ende alle zufrieden sind. Von einer absichtlichen Täuschung bezüglich der Nachrüstbarkeit bin ich dabei ebenfalls nicht ausgegangen. Vielleicht bin ich auch einfach zu blauäugig. 😉

Wie schon gesagt hoffe ich für Dich dass es mit einem "Dumm gelaufen, da haben wir Mist gebaut. Und wenn es nachrüstbar ist, dann machen wir das für Sie kostenfrei." für Dich ausgeht. Und das war jetzt nicht ironisch gemeint.

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