Versprochene Rückfahrkamera fehlt. Was ist eine passende Entschädigung?
Hallo zusammen,
habe mir vor 2 Wochen einen gebrauchten Golf 7 Edition gekauft. In den Ausstattungsdetails wurde eine Rückfahrkamera versprochen, die jedoch fehlt.
Der VW-Verkäufer hat dies mittlerweile bestätigt und hat mit seinem Chef Rücksprache gehalten, was als Entschädigung möglich wäre. Ergebnis:
300 Euro Gutschrift, eine Nachrüstung wäre nicht möglich, da es die Rückfahrkamera nicht als Original-Nachrüstsatz gäbe. Von dem Einbau eines Nachrüstkits eines anderen Herrstellers würde er absehen, da der Einbau nicht ganz unkompliziert sei, und er nicht die Garantie dafür übernehmen würde, dass hinterher alles so sei wie vorher...
Hmm, was mach ich jetzt mit dieser, sagen wir mal "schwammigen" Aussage? Zum Einen entsprechen die 300 Euro ungefähr dem Aufpreis aus dem Konfigurator, andererseits hätte ich natürlich gerne eine Rückfahrkamera im Auto.
Eine erste Recherche im Internet zu der Aussage, es gäbe kein "Original-Nachrüstsatz", führte jetzt auch zu nicht ganz eindeutigen Ergebnissen. Bei Ebay werden teilweise welche unter genau dieser Überschrift verkauft.
Was meint Ihr? Sind die 300 Euro eine adäquate Entschädigung? Gibt es Original-Nachrüstsätze? Für den Händler ist es natürlich die günstigste Variante, da ja der Einbau gespart wird... Was würdet Ihr machen?
Grüße,
DGriesa
Beste Antwort im Thema
In der Stadt ist die Rückfahrkamera m.M.n. das beste Extra. Damit kann man ohne Kratzer locker bis 1 cm an den Hintermann ran fahren. Für enge Parklücken unverzichtbar.
Ich würde die Nachrüstung einfordern. Wie der Verkäufer dies anstellt, ist sein Problem. 300 Euro halte ich nicht für angemessen.
34 Antworten
@Stiggelsche: Sorry, wollte Dir mit "aus dem Bauch heraus" auch keine Kompetenz in juristischer Beurteilung absprechen. Du liegst aber vollkommen richtig, dass mir daran gelegen ist, meinen "RFK-Gate" zu beiderseitigen Zufriedenheit zu lösen. Nur fühlte ich mich schon ein bißchen verarscht, ob der Aussage, dass es hier keine Nachrüstbarkeit gäbe, VW dies aber sogar im eigenen Onlineshop anbietet.
Naja, auf jeden Fall habe ich vorhin mit meinem Verkäufer telefoniert, und mit genau diesem Fakt konfrontiert, woraufhin er entgegenete, dass auf dieser Nachrüst-RFK nicht VW stünde, es sich also nicht um ein Orginal handeln würde. Er wolle es aber mit seinem Chef besprechen und sich bis Montag mit dem Ergebnis zurückmelden. Bleibt also spannend...
Zitat:
@efzwo schrieb am 1. Oktober 2015 um 06:39:14 Uhr:
In der Stadt ist die Rückfahrkamera m.M.n. das beste Extra. Damit kann man ohne Kratzer locker bis 1 cm an den Hintermann ran fahren. Für enge Parklücken unverzichtbar.Ich würde die Nachrüstung einfordern. Wie der Verkäufer dies anstellt, ist sein Problem. 300 Euro halte ich nicht für angemessen.
Sehe ich nicht so.
Die ParkDistanzkontroll Sensoren reichen allemal und funktionieren super ! Eine Rückfahrkamera ist daher überflüssig und kann man sich sparen.
Zitat:
@Burnst schrieb am 1. Oktober 2015 um 17:09:51 Uhr:
zum anderen gibt es sicherlich auch ne 'juristische Schwelle' ab wann die Bedingung einer 'nicht zugesicherten Eigenschaft' in Abhängikeit des Kaufobjektes erfüllt ist. Als Beispiel ein Fahzeug zurückgeben weil der Zigarettenanzünder fehlt.
Das kann als Grund wohl schon ausreichen (Urteil war zum Artikelzeitpunkt allerdings noch nicht rechtskräftig):
http://www.spiegel.de/.../...n-muss-lexus-zuruecknehmen-a-1023805.htmlZitat:
@Bigmogly schrieb am 2. Oktober 2015 um 01:51:28 Uhr:
Sehe ich nicht so.Zitat:
@efzwo schrieb am 1. Oktober 2015 um 06:39:14 Uhr:
In der Stadt ist die Rückfahrkamera m.M.n. das beste Extra. Damit kann man ohne Kratzer locker bis 1 cm an den Hintermann ran fahren. Für enge Parklücken unverzichtbar.Ich würde die Nachrüstung einfordern. Wie der Verkäufer dies anstellt, ist sein Problem. 300 Euro halte ich nicht für angemessen.
Die ParkDistanzkontroll Sensoren reichen allemal und funktionieren super ! Eine Rückfahrkamera ist daher überflüssig und kann man sich sparen.
Du brauchst sie nicht, andere wollen sie aber haben. Überflüssig ist sie garantiert nicht, die PDC erkennt nämlich z.B. keine Pfähle, Findlinge, Poller usw. Eins davon beim Rückwärtsfahren touchiert und man hat die Kamera zwei bis dreimal wieder raus.
Ansonsten, stehts im Kaufvertrag, würde ichs einfordern, wenn nicht, Pech gehabt.
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Fängt doch schon so an, man parkt ein und es wird rot über die PDC Sensoren. Wenn man jetzt gucken geht, sieht man das noch irgendwas zwischen 20 und 30 cm Platz ist. Sorry, aber so nahe komm ich auch (fast) ohne PDC, aber hier hilft die Kamera.
Punkt 2, setz mal alleine Rückwärts an einen Anhänger ran, den du ankuppeln möchtest. Deutlich einfacher mit ner Rückfahrkamera.
Ich würde auf beides nicht verzichten wollen, die PDC hat mich schon vor Pfosten bewahrt die ich im Spiegel nicht gesehen habe, die Kamera hätte mir viel Lauferei erspart. Beim Gebrauchtwagen muß man halt Kompromisse eingehen, ich würde evtl Nachrüsten wenn es vom Aufwand her vertretbar ist.