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Verkehrsschild verbogen --> Kosten?

Opel Astra F

Hallo Leute,

ich habe heute wegen Glatteis ein kleines Verkehrsschild an einer Ampelkreuzung mit dem Auto verbogen (das Schild selbst ist in Ordnung, die Stange ist verbogen, "Rechts vorbeifahren", Pfeil nach unten rechts zeigend).
Was könnten da für Kosten auf mich zukommen? Hat jemand Erfahrung?

Danke euch im Voraus!

38 Antworten

Die Hochstufung im Schadensfreiheitsrabatt kostet in den 3 Jahren meist mehr als der Tausch des Pfeilers, das zuständige Strassenbauamt erstellt eine Liste mit allen Kosten, sodass man sich selbst überlegen kann, zahle ich die Rechnung selbst, oder reiche ich sie an die Versicherung weiter.
Es kommt auf die Versicherung an, selbst, wenn sie nicht in die Pflicht genommen wird, kann sich die Gesellschaft diesen Schaden merken und bei zweitem gemeldeten Schaden innerhalb von 36 Monaten, fristlos kündigen.

mal kurz OT:

Wie kann es eigentlich sein das PC-bastler was schreibt. Und ne Halbe stunde Später schreibt der Nächste nix anderes. Wenn ihr das Bestätigen wollt benutzt den Danke Button.

Soll jetzt hier keine Belehrung werden. Nur nervt es 5 mal den gleichen Beitrag zu lesen und macht das Forum nur unübersichtlich.

Nun gut, denn bleibt nur das Warten und Hoffen übrig.
Vielen Dank für eure Hilfe!

Zitat:

Original geschrieben von Polo6NFDTCiV


Die Hochstufung im Schadensfreiheitsrabatt kostet in den 3 Jahren meist mehr als der Tausch des Pfeilers, das zuständige Strassenbauamt erstellt eine Liste mit allen Kosten, sodass man sich selbst überlegen kann, zahle ich die Rechnung selbst, oder reiche ich sie an die Versicherung weiter.
Es kommt auf die Versicherung an, selbst, wenn sie nicht in die Pflicht genommen wird, kann sich die Gesellschaft diesen Schaden merken und bei zweitem gemeldeten Schaden innerhalb von 36 Monaten, fristlos kündigen.

das ist absoluter blödsinn sorry aber so was habe ich noch nie gehört.

du kannst auch 5 schäden in 1 jahr melden ohne das sie dich fristlos kündigen können, zudem wenn der schaden noch von VN bezahlt wird gilt er auch nicht mehr als gemeldet.

Völlig Wirr was du schreibst, geh dich mahl richtig erkundigen

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Zitat:

Original geschrieben von pc-bastler1


zudem wenn der schaden noch von VN bezahlt wird gilt er auch nicht mehr als gemeldet.

dafür würde ich an deiner stelle die hand nicht ins feuer legen!

selbst wenn du den schaden von der vers. zurückkaufst bzw. erst garnicht über diese abrechnest hat er dennoch eine vorgangsnummer die lange zeit gespeichert bleibt......

Zitat:

das ist absoluter blödsinn sorry aber so was habe ich noch nie gehört.

du kannst auch 5 schäden in 1 jahr melden ohne das sie dich fristlos kündigen können, zudem wenn der schaden noch von VN bezahlt wird gilt er auch nicht mehr als gemeldet.

Ob es nun Blödsinn ist oder nicht, ich war mit 6 Fahrzeugen bei der DA versichert, eines der Fahrzeuge geriet nach Unfall in einem Waldstück bei Peine in Brand, den Schaden meldete ich vorsorglich der DA.

Abgerechnet wurden der Busch und der Baum nie, allerdings bekam ich 2,5 Jahre später die fristlose Kündigung aller Verträge der bei der DA gemeldeten Fahrzeuge, als ich einen 2. Schaden meldete, Begründung Schadenshäufigkeit innerhalb von 3 Jahren.

Zeitgleich kam die Aufforderung des Strassenverkehrsamtes Braunschweig, die Kennzeichen BS-KJ xx und die anderen zur Entwertung und die entsprechenden KFZ-Scheine zum Einzug vorzulegen.

Nun mal ganz vorsichtig, wer hier nun Blödsinn von sich gibt.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von pc-bastler1


zudem wenn der schaden noch von VN bezahlt wird gilt er auch nicht mehr als gemeldet.
dafür würde ich an deiner stelle die hand nicht ins feuer legen!

selbst wenn du den schaden von der vers. zurückkaufst bzw. erst garnicht über diese abrechnest hat er dennoch eine vorgangsnummer die lange zeit gespeichert bleibt......

das ist sowas von egal ob er eine schadens nummer hat oder nicht, rechtlich gesehen gilt er als nicht gemeldet da auch keine höherstufung in der sf klasse erfolgt.

bischen logisches denken sollte noch dabei sein, sonst hätte mein bekannter nach 4 haftpflichtschäden in einem jahr die fristlose kündigung erhalten.

er fährt heute noch bei der versicherung.

ich selbst hatte schon 5 teilkaskoschäden (glasschäden) in einem jahr und was denkst du was passiert ist?

rein garnichts, das ist das pech der versicherung

Die Versicherung kann den Vertrag generell kündigen, wenn "zu viele Unfälle passieren". Das stimmt schon, steht auch in der Versicherungspolice so drin. Habe mit bekommen, dass bei einer Firma das so passiert ist. Zuerst ist ein LKW komplett ausgebrannt, dann haben die Fahrer noch zwei Unfälle gebaut und dann hat die Versicherung den Vertrag gekündigt. Der Inhaber hat sich total geärgert, aber hinterher war er ganz glücklich, hat einen viel günstigeren Vertrag bei einer anderen Versicherung abschließen können.

Zitat:

Original geschrieben von pc-bastler1


das ist sowas von egal ob er eine schadens nummer hat oder nicht, rechtlich gesehen gilt er als nicht gemeldet da auch keine höherstufung in der sf klasse erfolgt.

es ist völlig egal ob er rechtlich als gemeldet gillt oder nicht.....fakt ist, das der schaden hinterlegt ist....und wenn da noch ein schaden dabeikommt, der sachbearbeiter bei der versicherung nen schlechten tag hat und das entsprechend weiterleitet steht es der versicherung frei dich zu kündigen......

Zitat:

rein garnichts, das ist das pech der versicherung

ist ja toll für dich und deinen bekannten......

ebenso wie es bei euch gut ging, gibts aber genug fälle denen bereits beim zweiten schaden gekündigt wurde...

und wenn du mal dein gehirn einschaltest und logisch denkst, sollte dir klarsein, das es nicht im interesse der versicherung liegt einen kunden zu haben, der mehr kostet als er der versicherung einbringt.....

das ist dann kein pech der versicherung sondern lediglich wirtschaftliches handeln dich zu kündigen.........

falls du das nicht glaubst, guck im vers.unterforum, da gibts mehr wie einen fred wo beim zweiten schaden der vertrag seitens der vers. gekündigt wurde........

Zitat:

Original geschrieben von Polo6NFDTCiV



Zitat:

das ist absoluter blödsinn sorry aber so was habe ich noch nie gehört.

du kannst auch 5 schäden in 1 jahr melden ohne das sie dich fristlos kündigen können, zudem wenn der schaden noch von VN bezahlt wird gilt er auch nicht mehr als gemeldet.

Ob es nun Blödsinn ist oder nicht, ich war mit 6 Fahrzeugen bei der DA versichert, eines der Fahrzeuge geriet nach Unfall in einem Waldstück bei Peine in Brand, den Schaden meldete ich vorsorglich der DA.
Abgerechnet wurden der Busch und der Baum nie, allerdings bekam ich 2,5 Jahre später die fristlose Kündigung aller Verträge der bei der DA gemeldeten Fahrzeuge, als ich einen 2. Schaden meldete, Begründung Schadenshäufigkeit innerhalb von 3 Jahren.
Zeitgleich kam die Aufforderung des Strassenverkehrsamtes Braunschweig, die Kennzeichen BS-KJ xx und die anderen zur Entwertung und die entsprechenden KFZ-Scheine zum Einzug vorzulegen.
Nun mal ganz vorsichtig, wer hier nun Blödsinn von sich gibt.

ach ne und wer hatte den kompletten feuerwehr einsatz bezahlt?

da fällt ein busch und ein baum auch nicht auf.

da werden auch noch andere facktoren mit reingespielt haben, so schnell kündigen sie einem nicht

Zitat:

Original geschrieben von pc-bastler1


so schnell kündigen sie einem nicht

das geht relativ einfach und schnell.....

gerade wenn man sonst keinerlei andere versicherungen bei dem unternehmen hat.....

die versicherung hat genauso wie du ein sonderkündigungsrecht im schadensfall, und wenn du lt. deren meinung bzw. einstufung ein unkalkulierbares (kosten)risiko bist schmeißen die dich raus......

Zitat:

da fällt ein busch und ein baum auch nicht auf.

der busch und der baum sind kosten die über die haftpflicht abgewickelt werden müssen, es ist aber äußerst selten, das die randbepflanzung in rechnung gestellt wird sofern es sich nciht um eine private wiese handelt etc............der feuerwehreinsatz hingegen muss NICHT zwangsläufig in rechnung gestellt werden!

Der Feuerwehreinsatz wurde ohne in Rechnungstellung von der Gemeinde Wendeburg übernommen, da dieser Einsatz, lt Gemeinde der Gefahrenabwehr diente und irgendwie werden die Kosten, wie für Strassenräumdienste im Winter, nicht abgerechnet.
Es wurde mir lediglich Verbrauchsmaterial, in Form eines Sacks Ölbindemittel im Wert von 5 Euro 20 in Rechnung gestellt, die ich darauf hin selbst überwiesen habe.
Der ADAC übernahm die Bergung des Fahrzeuges, der Krankentransport und die Behandlung des verletzten Fahrers wurde mit Eigenanteil von 20 Euro + 10Euro am Tag von der Krankenkasse bezahlt.
Ergo, kein zu begleichender Schaden für die Versicherung.
Der Schaden, der 2,5 Jahre später entstand, schlug mit gut 1200 in Worten, circa Eintausendzweihundert Euro zu Buche.
Das reicht laut Statistik der DA, um als Versicherungsnehmer mit Schadensghäufigkeit aufzufallen.
Nun genug an OT, es kommt auf die Versicherung an, wo man versichert, und darauf an wie hoch der Schaden ist, denn manche Kosten sind einfach zu gering, um die höheren Versicherungsbeiträge über Jahre dafür in Kauf nehmen zu müssen.

Habe heute mit einer Straßenmeisterei telefoniert und die meinten, da kommt bald ne Patrouille vorbei, die schauen dann, wie hoch der Schaden ist und ich solle mich Ende der Woche nochmal melden.

Auf gut Glück!

Ich würde das mit dem FRISTLOS kündigen mal in Frage stellen. Dass sie kündigen können ist Fakt aber fristlos? Das kann ich mir nicht vorstellen...

Vielleicht haben manche einfach sch.. Versicherung? Wechseln macht manchmal Wunder. Versicherung bekommt Geld um Schäden zu decken und nicht um Geld einzutreiben und Kunden nach dem Schaden, der ein Zehntel der Beiträge (im Laufe des Lebens bezahlt) hoch ist zu kündigen.

Meines Wissens nach hat mein Bekannte für Schild nichts bezahlen müssen, hat allerdings genug für Alkohol am Steuer bekommen. Vielleicht haben die wegen Alkoholgeschichte das Schild einfach vergessen?

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