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Verkauf Käfer Ebay

VW Käfer 1600, VW
Themenstarteram 26. September 2016 um 21:55

Guten Tag,

Ich habe mein Käfer erfolgreich über Ebay verkauft.

(Anzeige stelle ich rein)

Als der Käufer den Wagen abgeholt hat, hat er sich über eine Stunde das Fahrzeug angeguckt und ich habe ihn über alle Mängel (Unfallschaden; dadurch defekter Rahmenkopf) aufgeklärt und ihm alles erklärt, was meines Wissens nach zu tun ist um den wieder auf die Straße bringen.

(Beseitigung des kaputten Rahmenkopfes)

Die habe ich mir auch nochmal per Kaufvertrag bestätigen lassen und das Fahrzeug ganz klar auf dem Vertrag als Unfallfahrzeug deklariert und es ihm auch erklärt.

 

Jetzt hat mich heute kontaktiert und meinte beim demontieren des Fahrzeug wären noch mehr kaputte Teile aufgefallen wodurch er weitere Kosten hätte, die er erstattet haben möchte(500€). Da er sonst wegen "arglistiger Täuschung" einen Anwalt einschalten will.

Noch dazu; der Käufer handelt mir reperaturbedürtigen Käfer macht die wieder fit und verkauft sie dann weiter. Macht das also "beruflich"

 

Screenshot-20160926-172109
Screenshot-20160926-172052
Beste Antwort im Thema

Ich sehe das so, der probiert eben was zu machen ist, es steht jeden Tag ein Dummer auf. Der war nie und nimmer beim Anwalt, wegen 300 € lohnt sich das nicht. Das kostet das ganze Theater mehr wie die Sache wert hat.

Wenn er zum Anwalt rennt, und die Sache würde vor Gericht gehen, dann darf er das auto nicht bis zur Klärung anrühren, das weiß er genau.

Mal ganz davon abgesehen, er macht das beruflich und du bist privat, der bekommt nie und nimmer recht.

Der will dich Abzocken !!!

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Dann kannst du ihn für 6.900 zurückkaufen ;)

Themenstarteram 1. Oktober 2016 um 20:10

Ich habe mein Traumauto gefunden (W124 220TE)

Knackt diese Woche die 300tsd km.

 

Es gibt immer noch gute Käfer für unter 5000€

 

Wenn man ein Käfer fahren will geht es ja nicht um den Spritverbrauch :P

murkspitter hat Recht. Armes Deutschland, wenn man der Meinung ist, dass die Geschichte mit Rechtschutzversicherung besser ausgegangen wäre.

Gruß vom deutz

Themenstarteram 1. Oktober 2016 um 22:57

Auch wenn es natürlich doof ist....

 

Ich sehe es so:

 

Ich habe meine Lehren daraus gezogen und werden nächsten mal anders einstellen.

Ich bin in diesem Thread zwischenzeitlich ausgestiegen, aber so ganz koscher war Deine Annonce bei ebay von vornherein nicht. Ich las etwas von "Scheckheftgepflegt", was Du nach dem Verkauf hier im Thread auf den Motor reduziert hast und dann behauptest "Checkheft" sei die Liste der Wartungspunkte für den Motor.

Sorry, aber "Checkheftgepflegt" bedeutet bei einem nicht unerheblichen Teil der Autokäufer eine lückenlose Dokumentation der Einhaltung der Wartungsintervalle nach Herstellervorschrift in einer Meisterwerkstatt, ggf. in einer Vertragswerkstatt.

In meinen Augen kannst Du froh sein, dass der Käufer sich nicht einen solchen Käfer gekauft hat (gleiches Baujkjahr, gleiche Fahrleistung, ansonsten ähnlicher Zustand) und Dich auf Zahlung des Differenzbetrags verklagte.

€0,02

am 2. Oktober 2016 um 10:06

Naja, hier hat ne Werkstatt dafür unterschrieben, in der Anzeige wurde ja auch ein Bild davon gepostet.

Der Käufer hätte vor Gerich mit ziemlicher Sicherheit verloren und wäre auf den Kosten sitzengeblieben, auch wenn der Verkäufer so .... war den Vertrag zu "verlegen". Eine erfolgreichen Klage auf entgangenen Gewinn wäre nahezu unmöglich. Es wäre wohl auch niemals nur ein rechtlicher SChritt unternommen worden.

Meiner Meinung nach hat hier lediglich ein gewiefter Käufer genug Menschenkenntnis gehabt um seinen Gewinn zu maximierenn .... manche sind Wölfe, viele sind Schafe....

Das ist ebay. Ich wollte dem TE auch keine bösen Absichten unterstellen, habe mich als Verkäufer selbst mal mit einem Bieter herumgeärgert, der mich mit einem Account dazu brachte eine Auktion abzubrechen wegen Falschbeschreibung um mich mit einem anderen Account an die Wand nageln zu wollen. Erst als ich ihm seine Texte und und den §240 StGB (Nötigung) unter die Nase hielt mit dem Zusatz, ich würde seiner Klage entgegensehen um seine ladungsfähige Adresse zu erhalten, war endlich Ruhe.

Aber die Formulieung "Scheckheftgepflegt" bei einem (teil-)zerlegten Auto zu verwenden war alles andere als glücklich gewählt.

An den TE: Kaufmännischer Buchungssatz: Lebenserfahrung an Kasse, nicht mehr ärgern, Käufer für die nächsten Auktionen sperren und gut ist.

am 3. Oktober 2016 um 11:05

Hi,

Ich habe den Thread jetzt auch mal durchgelesen. Ich habe selbst schon solche Erfahrungen gemacht und im Umfeld erlebt. Ohne mich direkt auf den Sachverhalt zu beziehen, ein paar Eindrücke von mir

- 500€ bzw. 300 € sind ein sehr kleiner Streitwert, dafür bei einem Privatkauf vor Gericht zu ziehen, ist ein sehr hohes Risiko. Selbst wenn man Recht hat, heißt das nicht, dass man Recht bekommt.

- Privatverkäufer sind in diesen Situationen fast immer im Vorteil. In so einem Fall Vorsatz nachzuweisen, ist nahezu ein Ding der Unmöglichkeit. Ich sehe das trotz des fehlenden Gewährleistungsausschlusses in der Anzeige

- Anwälte sprechen nicht umsonst. Ein paar Gespräche, geschweige denn Schreiben fressen ganz schnell den hier diskutierten Streitwert auf

- Der gelegenheitsverkaufende ebay-Leie reagiert häufig eingeschüchtert auf derartige Vorwürfe. In der Regel lässt sich leicht ein schlechtes Gewissen machen. Insbesondere Leute ohne Juristereierfahrung geben zu schnell nach. Das wissen natürlich viele.

- Gleichzeitig kann man als Privatkäufer leider oft Zeug noch an den Mann bringen, was eben oft nicht den erwarteten Wert hat

Tipp für alle Betroffenen: Gewährleistungen ausschließen, Besichtigungen dokumentieren bzw. protokollieren. Bei nachträglichen Betrugsvorwürfen (das sind heftige Vorwürfe, das sollte man nicht einfach so in den Raum werfen), weitere Kommunikation ablehnen.

Ich wünsche euch, dass ihr euch nicht mit so einem sch.... rumschlagen müsst

am 3. Oktober 2016 um 12:19

Angst fressen Seele auf!

@ Kaeferbesitzer,

da die Sache für dich ausgestanden ist, interessiert mich ein unbeantworteter Sachverhalt: Hast du den doch erheblichen vorderen Unfallschaden verschwiegen oder "kleingeredet"?

Ich möchte nur ein "JA" oder "NEIN" als Antwort!

Gruss

Themenstarteram 17. Oktober 2016 um 21:01

Du hast mir eine Oder Frage gestellt. Die kann man nicht mit ja oder nein beantworten.

 

:P

 

Ne, spass beiseite:

 

Mein Anzeige kennst du ja. (Ist hier verlinkt)

Ich habe es ihm während des Verkaufsgespräches gesagt und alle Details zu dem Unfallhergang genannt und ihm alle mit bekannten Schäden durch den Unfall genannt.

 

Ich habe nochmal mit ihm gesprochen und auf die Frage , warum er denn das Fahrzeug mitgenommen hat und nicht es aus Gründen unzutreffender Beschreibung stehen gelassen hat, antwortete er: "Ich hatte keine Lust mit leerem Trailer zurück zu fahren".....

 

Mehr sag ich dazu nicht. Ich finde, dass der Satz sehr viel darüber aussagt, wie er geschäfte macht....

 

Ich will ihm nix vorwerfen. Ist auch ne eigentlich nette Person, aber m. M. n. kein seriöser ehrlicher Käufer....

Auf den Satz hin hätte ich ihm geantwortet, dass ich gerade keine Lust habe, mit leerem Geldbeutel nach Hause zu fahren.

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