Vergleichsrechnung - Barkauf oder Leasing?
Hey,
ich bin am überlegen einen 118/120 zu kaufen oder zu leasen!
Der Barkauf würde knapp 20.000€ kosten.
- 120dA (184PS)
- 2014 Baujahr
- 55.000km
Aktuell kenne ich ein Leasingsangebot für
- 118i (134PS) 199,- €/Monat
- 120i (184PS) 219,- €/Monat
- 10.000km/Jahr
- 36 Monate
Jetzt ist die Frage, ob ich eines der Leasingsangebote nehme oder direkt Barkauf nehme? Leider weis ich nicht wie ich den Kaufpreis "runterrechne" (Laufzeit etc.)? Außerdem ist bei dem Gebrauchten der Unterhalt bestimmt auch höher, als wenn ich das Leasingfahrzeug nach 36 Monaten wieder Abstöße (nicht übernehme).
Kann mir jemand auf die Sprünge helfen?
Besten Dank
Viele Grüße
PS: Habe es extra nicht im Leasingbeitrag gepostet!
Beste Antwort im Thema
Ist das dein Ernst? Wie sollen wir dir hier helfen?
1) Wieviel km fährst du?
2) Wie lange willst du ihn halten (36 Monate bei Leasing, bei Kauf länger?)?
3) Wie fährst du, wo fährst du?
4) Was beinhalten die Leasingraten?
5) Du vergleichst Diesel und Benziner, gebraucht und neu
6) Leasing: Geschäftlich oder privat?
7) Wie sieht dein finanzieller Rahmen aus?
8) 120dA gebraucht vom Händler inkl. entsprechender Garantien?
Vorab: Da keiner weiß, wie's in der Politik weitergeht, ist natürlich das Halten eines Euro5-Diesels (120d mit 184 PS Maschine) immer ein gewisses Risiko. Alles weitere kann man aber nicht ohne weitere Details einschätzen!
153 Antworten
Zitat:
@afis schrieb am 29. April 2017 um 20:40:59 Uhr:
Ok, hab mich etwas falsch ausgedrückt. Nicht "ich" trete die geleasten Kisten (ich habe momentan überhaupt kein geleastes Fahrzeug), sondern eben viele, die Leasingfahrzeuge fahren. Manche gehen mit den Fahrzeugen auch aus Unwissenheit schlecht um. Die Schäden hat dann in der Tat der Nachfolgebesitzer.
Da hast natürlich recht, diese Einstellung werden nicht wenige haben. Wobei die eigenen Fahrzeuge häufig auch nicht besser aussehen. Etwas Selbsteinschätzung gehört schon dazu, ebenso sollten die Grundrechenarten bei Vertragsabschluss sitzen. 😁
Zitat:
@Muetzenfelix schrieb am 29. April 2017 um 21:33:51 Uhr:
Und das hat was mit dem Thema zu tun? Unfassbar...
Diese Frage habe ich mir bei deinem Post auch gestellt. Selbstverständlich ist es für den TE interessant wenn Leasingnehmer Erfahrungen über das Prozedere der Rückgabe austauschen, schließlich war Leasing eine mögliche Optionen.
Ob ich eine Auto zum Leasingende abgebe oder mein Finanziertes oder Gekauftes Auto abgeben möchte werden bei allen Modellen jede Beschädigung oder Mängel zum Abzug gebracht. Als ist das Thema vom Tisch.
Zitat:
@bmwfahrer85 schrieb am 30. April 2017 um 12:44:30 Uhr:
Ob ich eine Auto zum Leasingende abgebe oder mein Finanziertes oder Gekauftes Auto abgeben möchte werden bei allen Modellen jede Beschädigung oder Mängel zum Abzug gebracht. Als ist das Thema vom Tisch.
Und genauso auch wenn mir das Auto nach Barkauf gehört und ich es verkaufe.
Zitat:
@bmwfahrer85 schrieb am 30. April 2017 um 12:44:30 Uhr:
Ob ich eine Auto zum Leasingende abgebe oder mein Finanziertes oder Gekauftes Auto abgeben möchte werden bei allen Modellen jede Beschädigung oder Mängel zum Abzug gebracht. Als ist das Thema vom Tisch.
Das ist schlicht und ergreifend falsch!
Gehört das Auto einem Dritten, kann er völlig objektiv - durch einen Gutachter - die Schäden feststellen lassen und bepreisen, um sie dir in Rechnung zu stellen. Hier verdient beispielsweise der Staat über die MwSt auch mit.
Bei einem Verkauf deines Autos können die Schäden 1) ggf. günstiger beseitigt werden (Smart Repair) und 2) wenn sie nicht beseitigt werden, dann kann man sich auf einen Preis einigen, der die Schäden nicht vollumfänglich berücksichtigt. Der Händler hat dann zwar Aufbereitungskosten, die kann er aber steuerlich geltend machen statt sie dir in Rechnung zu stellen.
Bei deinem Eigentum kannst du dir zudem aussuchen, an wen du es verkaufst 😉
Ähnliche Themen
Zitat:
@afis schrieb am 30. April 2017 um 21:27:32 Uhr:
Zitat:
@bmwfahrer85 schrieb am 30. April 2017 um 12:44:30 Uhr:
Ob ich eine Auto zum Leasingende abgebe oder mein Finanziertes oder Gekauftes Auto abgeben möchte werden bei allen Modellen jede Beschädigung oder Mängel zum Abzug gebracht. Als ist das Thema vom Tisch.Das ist schlicht und ergreifend falsch!
Gehört das Auto einem Dritten, kann er völlig objektiv - durch einen Gutachter - die Schäden feststellen lassen und bepreisen, um sie dir in Rechnung zu stellen. Hier verdient beispielsweise der Staat über die MwSt auch mit.
Bei einem Verkauf deines Autos können die Schäden 1) ggf. günstiger beseitigt werden (Smart Repair) und 2) wenn sie nicht beseitigt werden, dann kann man sich auf einen Preis einigen, der die Schäden nicht vollumfänglich berücksichtigt.
Das ist beim Leasing genau das selbe. Auch hier kannst Du per Smart-Repair beseitigen (auch bei BMW!) und wenn nicht wird auch hier wird nur der Minderwert berechnet und nicht der eigentliche Schaden.
Zitat:
Bei deinem Eigentum kannst du dir zudem aussuchen, an wen du es verkaufst 😉
Und genauso kann es sein, dass Du niemanden findest, der Deinen Vorstellungen entspricht. z.B. im Falle von dem, was z.B. jetzt noch mit Dieseln kommen wird, trägt der Besitzer das volle Restwertrisiko.
Zitat:
@Jens Zerl schrieb am 1. Mai 2017 um 06:56:36 Uhr:
Zitat:
@afis schrieb am 30. April 2017 um 21:27:32 Uhr:
Das ist schlicht und ergreifend falsch!
Gehört das Auto einem Dritten, kann er völlig objektiv - durch einen Gutachter - die Schäden feststellen lassen und bepreisen, um sie dir in Rechnung zu stellen. Hier verdient beispielsweise der Staat über die MwSt auch mit.
Bei einem Verkauf deines Autos können die Schäden 1) ggf. günstiger beseitigt werden (Smart Repair) und 2) wenn sie nicht beseitigt werden, dann kann man sich auf einen Preis einigen, der die Schäden nicht vollumfänglich berücksichtigt.
Das ist beim Leasing genau das selbe. Auch hier kannst Du per Smart-Repair beseitigen (auch bei BMW!) und wenn nicht wird auch hier wird nur der Minderwert berechnet und nicht der eigentliche Schaden.
1) Ich kenne deinen Vertrag ja nicht und habe auch keinen aktuellen BMW LEasingvertrag, aber bei vielen Verträgen musst du JEDEN (!) Schaden melden und der Leasinggeber kann ein Wörtchen mitsprechen bei Schäden.
2) Bei einigen Schäden musst du beim Leasing schlicht bezahlen, weil's das Eigentum anderer ist und bei einem gekauften Wagen kannst du den Abzug mittels Verhandeln minimieren.
Zitat:
@Jens Zerl schrieb am 1. Mai 2017 um 06:56:36 Uhr:
Zitat:
Bei deinem Eigentum kannst du dir zudem aussuchen, an wen du es verkaufst 😉
Und genauso kann es sein, dass Du niemanden findest, der Deinen Vorstellungen entspricht. z.B. im Falle von dem, was z.B. jetzt noch mit Dieseln kommen wird, trägt der Besitzer das volle Restwertrisiko.
Tja, das stimmt, aber dann behälst du einfach dein Wagen noch ein bisschen 😉 Wo wäre da das Problem?
Zitat:
@afis schrieb am 1. Mai 2017 um 11:45:39 Uhr:
1) Ich kenne deinen Vertrag ja nicht und habe auch keinen aktuellen BMW LEasingvertrag, aber bei vielen Verträgen musst du JEDEN (!) Schaden melden und der Leasinggeber kann ein Wörtchen mitsprechen bei Schäden.
Und wenn Du ihn nicht mitsprechen lässt, kann er in letzter Instanz nichts anderes machen, als einen Minderwert anzusetzen, nichtmal den Schaden an sich.
Zitat:
2) Bei einigen Schäden musst du beim Leasing schlicht bezahlen, weil's das Eigentum anderer ist und bei einem gekauften Wagen kannst du den Abzug mittels Verhandeln minimieren.
...
Tja, das stimmt, aber dann behälst du einfach dein Wagen noch ein bisschen 😉 Wo wäre da das Problem?
Das Problem ist, dass es reine Augenwischerei ist. Dein Fahrzeug hat zu jedem Zeitpunkt einen gewissen wert. Wenn Du einen Schaden hast, hat es einen geringeren Gegenwert - entweder, weil Du beim Verkaufen weniger Geld dafür bekommst, oder weil es durch den Schaden hässlich aussieht, wenn Du es nicht verkaufst.
Es soll ja Leute geben, die Schäden reparieren lassen, ohne dass sie das Fahrzeug verkaufen. Irgend einen Grund muss es ja dafür geben. 😉
Zitat:
@afis schrieb am 1. Mai 2017 um 11:45:39 Uhr:
1) Ich kenne deinen Vertrag ja nicht und habe auch keinen aktuellen BMW LEasingvertrag, aber bei vielen Verträgen musst du JEDEN (!) Schaden melden und der Leasinggeber kann ein Wörtchen mitsprechen bei Schäden.
2) Bei einigen Schäden musst du beim Leasing schlicht bezahlen, weil's das Eigentum anderer ist und bei einem gekauften Wagen kannst du den Abzug mittels Verhandeln minimieren.
Also ich bin da bei Jens, die Art der Finanzierung ist für Beschädigungen unerheblich. Letztendlich muss ich als Eigentümer/Besitzer dafür geradestehen, sei es durch Reparatur, Preisabschlag oder begleichen des Minderwertes. Des Weiteren sollte zwischen Schäden und Gebrauchsspuren unterschieden werden. So lange es sich um Dellen, Kratzer o.ä. handelt, wird der Leasing auch nichts gemeldet.
Ein seriöser Händler bietet dem Kunden zudem bereits vor Ablauf des Leasingzeitraumes die Möglichkeit, den Wagen zu begutachten. Dem Leasingnehmer steht dann frei, wie er mit etwaigen Mängeln umgeht.
Zitat:
@Jens Zerl schrieb am 29. April 2017 um 16:05:08 Uhr:
Zitat:
@Goreone schrieb am 29. April 2017 um 09:01:02 Uhr:
Der Zinssatz beim Leasing ist in der Regel höher als bei einer Finanzierung. So zuletzt bei einer Bestellung eines JCW gesehen. Ist ja auch logisch, wer würde sonst finanzieren? Richtig, niemand.
Effektive Jahreszinssätze von der BMW-Website für einen 1er:
Leasing: 3,30%
Basis-Finanzierung: 5,99%
Ziel-Finanzierung: 4,99%Zusätzlich hat man bei Leasing noch den Vorteil dass der kalkulierte Restwert höher als der reale Restwert sein kann. Beim Leasing ergibt daher das Rechnen mit Zinssätzen keinen Sinn.
Diese Sätze stehen zwar auf der Website, aber da sollte man gut drunter kommen.
Zitat:
@BMWRider schrieb am 2. Mai 2017 um 16:22:46 Uhr:
Diese Sätze stehen zwar auf der Website, aber da sollte man gut drunter kommen.
Wie gesagt, mit dem Satz von 3,30% wurde bei den extrem günstigen Angeboten letzten Jahres gerechnet. Ich glaube auch nicht, dass der Verkäufer Zinssätze überhaupt verhandeln kann.
Der Zinssatz sagt bei Leasing einfach nichts aus, deswegen ist es auch sinnlos einen günstigen Zinssatz haben zu wollen. 🙂
Finanzierung-Zinssätze sind durchaus verhandelbar.
Zitat:
@Jens Zerl schrieb am 2. Mai 2017 um 19:09:12 Uhr:
Zitat:
@BMWRider schrieb am 2. Mai 2017 um 16:22:46 Uhr:
Diese Sätze stehen zwar auf der Website, aber da sollte man gut drunter kommen.Wie gesagt, mit dem Satz von 3,30% wurde bei den extrem günstigen Angeboten letzten Jahres gerechnet. Ich glaube auch nicht, dass der Verkäufer Zinssätze überhaupt verhandeln kann.
Der Zinssatz sagt bei Leasing einfach nichts aus, deswegen ist es auch sinnlos einen günstigen Zinssatz haben zu wollen. 🙂
Ausschlaggebend ist immer ein Bündel an Parametern. Beim Leasing zählt neben dem Zins z.B. auch der LF dazu. Und der Zins ist auch nicht in Stein gemeißelt!
So, ich bin jetzt hier raus...denn einige genannte Punkte wollen nicht verstanden werden und einige andere scheinen sie wirklich nicht zu verstehen. Letztlich muss jeder selber eine Entscheidung treffen 😉
Beim Leasing interessiert einzig und allein die monatliche Leasingrate. Welche Parameter diese letztendlich beeinflussen ist mir als Kunde sowas von egal.
Klar, dass die Differenz zwischen der Leasingrate aus dem Konfigurator und der, die ich am Ende bezahle, aus den unterschiedlichsten Toepfen (Rabatt, Restwerterhoehung, Praemien, Zins, Quartalsbonus) getragen wird, aber was bitte schoen hilft es mir wenn ich das weiss? Eben, nichts, weil ich eben exakt die Leasingrate bezahle.
Zitat:
@afis schrieb am 3. Mai 2017 um 12:59:33 Uhr:
Ausschlaggebend ist immer ein Bündel an Parametern. Beim Leasing zählt neben dem Zins z.B. auch der LF dazu. Und der Zins ist auch nicht in Stein gemeißelt!
Würdest Du dann einen Vertrag mit niedrigem Zins und hohem Leasingfaktor einem mit hohen Zins und niedrigem Leasingfaktor vorziehen? 😉
Das würde wohl niemand. Es ging lediglich um die Behauptung, Zinssätze seien nicht verhandelbar. Das sind sie aber.