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Vereinbarung zur Umweltprämie -- !dringend!

Themenstarteram 20. März 2009 um 22:06

Hallo zusammen,

ich habe mich über einen Vermittler an ein VW-Autohaus vermitteln lassen, um einen Golf VI zu kaufen.

Theoretisch komme ich in den Genuss der Abwrack und VW-Sonderprämie.

Der Vermittler hatte mir telefonisch erklärt, dass die VW-umweltprämie bereits im Kaufvertrag abgezogen wird.

Jetzt habe ich das Bestellformular vom Autohaus bekommen und die VW-Sonderprämie ist nicht abgezogen.

Stattdessen habe ich eine Zusatzvereinbarung zur Beantragung der VW-Sonderprämie bekommen.

Dass hat mich schon etwas stutzig gemacht, doch selbst an der Zusatzvereinbarung machen mich einige Dinge nervös:

1.) Der Händler unterschreibt nicht auf dem Formular

2.) Es sind Satzbaufehler dirn, sprich der Händler hat das selber aufgesetzt.

und dann sind da noch folgende Textpasagen:

Zitat:

Es wird die VW-Umweltprämie in Höhe von Euro 2500,00 inkl. MwSt. beantragt, bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen, die Auszahlung erhält der Käufer nach Auslieferung und erfolgter VW-Werksgutschrift an den Verkäufer.

und:

Zitat:

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Kaufvertrag zu dieser Vereinbarung bei Ablehnung der Umweltprämie und bei Entfall der daran gebundenen Sonderförderung des Herstellers trotzdem rechtskräftig ist und vom Kunden der volle vereinbarte Fahrzeugpreis ohne Berücksichtigung dieser Prämien zu entrichten ist.

das interpretiere ich so, dass ich die Sonderprämie nicht erhalte, wenn ich die Abwrackprämie nicht erhalte. Aber das ist ja Schwachsinn?!!

und:

Zitat:

Die VW Umweltprämie in Höhe von 2500,-€ wird nur dann gewährt, wenn alle Auflagen der VW AG erfüllt sind. Sollte ein Fehler unserer Seite übersehen werden, verpflichtet sich der oben genannte Kunde bis zu 5 Jahren eine Rückbelastung gegebenenfalls hin zu nehmen. Sollte im Vorfeld unvollständige Unterlagen eingereicht werden, wird auch keine Gutschrift in dieser Höhe erstellt.

Ist das denn normal?

Wie sieht das bei euch aus?

Danke schonmal für die Antworten

Beste Antwort im Thema

Der Themenstarter hat drei Textpasagen aus seinen Unterlagen zitiert.

Die ersten beiden sind nicht zu beanstanden, wie hier mehrfach festgestellt wurde.

Die folgende dritte Textpassage wurde jedoch noch nicht angesprochen. 

 

Zitat:

"Die VW Umweltprämie in Höhe von 2500,-€ wird nur dann gewährt, wenn alle Auflagen der VW AG erfüllt sind. Sollte ein Fehler unserer Seite übersehen werden, verpflichtet sich der oben genannte Kunde bis zu 5 Jahren eine Rückbelastung gegebenenfalls hin zu nehmen. Sollte im Vorfeld unvollständige Unterlagen eingereicht werden, wird auch keine Gutschrift in dieser Höhe erstellt."

 

 

Diese Vereinbarung würde ich nicht unterschreiben, da hier der Kunde fünf Jahre dafür gerade stehen soll, wenn der Verkäufer einen Fehler übersieht.  Das ist untragbar.

 

Wenn Verkäufer die  Antragsunterlagen einreicht, dann ist er auch für die ordnungsgemäße Durchführung dieser Arbeiten verpflichtet.  Dies gilt um so mehr, als die VW Umweltprämie nur vom Händler selbt beantragt werden kann.  Der Verkäufer ist nicht ein Postbote, der einen Briefsendung weiterleitet, sondern ist Antragsteller, der durch seine Unterschrift den Inhalt des Antrages verantwortet.

Im Umkehrschluss wird der Verkäufer auch nicht haften für vom Käufer verschuldete Fehler. 

 

O.

 

 

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13 Antworten
am 20. März 2009 um 22:21

Hey,

über welchen Vermittler hast du denn gekauft?? Also die Vertragsvereinbarungen scheinen mir normal zu sein, allerdings stört mich auch das selbst aufgesetzte Schreiben des Autohauses zur Beantragung der VW-Prämie.

Themenstarteram 20. März 2009 um 22:28

Der Vermittler ist Carworld24.

Von denen hatte ich beisher allerdings einen guten Eindruck und es war wie gesagt auch anders abgesprochen.

Hatte genau den gleichen Zusatz in meinem Vertrag. Ist dann sogar bestimmt das gleiche Autohaus? Röchling? Also ich finde nichts falsches an der Zusatzvereinbarung. Das Autohaus kann ja nicht wissen, ob du alle Anforderungen für die Prämie erfüllst. Vielleicht besitzt du ja kein Abwrackfähiges Auto ;) Mir haben die gesagt, dass Sie die VW Prämie nur vom Kaufpreis abziehen, wenn ich mein Auto jetzt schon verschrotte. Wenn man es später macht, also erst den neuen bezahlt und dann erst verschrottet, dann bekommt man die Prämie auch später überwiesen. Also im ganzen sieht der Zusatz noch ganz legal aus.

am 20. März 2009 um 22:42

haa! hab genau die gleiche abwicklung über den gleichen vermittler und das gleiche autohaus. :)

mir kamen die passagen in der auftragsbestätigung auch komisch vor und ich habe mir dann noch mal per email bestätigen lassen, dass die 2.500 eur vw prämie nachträglich gutgeschrieben bzw. erstattet werden.

Themenstarteram 20. März 2009 um 22:43

Dann macht mich aber diese Geschichte immernoch nervös:

 

"Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Kaufvertrag zu dieser Vereinbarung bei Ablehnung der Umweltprämie und bei Entfall der daran gebundenen Sonderförderung des Herstellers trotzdem rechtskräftig ist und vom Kunden der volle vereinbarte Fahrzeugpreis ohne Berücksichtigung dieser Prämien zu entrichten ist."

An was gebunden? Da steht doch wenn ich keine Abwrackprämie bekomme, bekomme ich nichts von VW oder bin ich jetzt blöd?

 

Was hast du für Erfahrungen mit deinem Händler gemacht?

Ja wenn dein Antrag die Anforderungen von der BAFA nicht erfüllt, dann erfüllst du ja auch automatisch nicht die Anforderungen von VW. Kann sein das ich das jetzt falsch verstehe, aber so sollte es gemeint sein.

am 20. März 2009 um 22:49

da war wohl einer schneller :)

Themenstarteram 20. März 2009 um 22:49

@snoil

Das steht da aber leider nicht :-(

Die Berechtigung für die Prämie wird separat geregelt:

"Prämienberechtigung :

-Private Einzelabnehmer (natürliche Person)

-Personenidentität zwischen Altfahrzeughalter und der Person, auf die das Neufahrzeug zugelassen wird ist zwingend erforderlich.

-Das Altfahrzeug muß folgende Kriterien erfüllen (Nachweis sind vorzulegen)

° Erstzulassung des Altwagens vor dem 14.01.2000

° mindestens ein Jahr Zulassung auf den Privatkunden vor Stilllegung

° Verschrottung durch zertifizierten Verwerter im Zeitraum 14.01.09-31.12.09

° Die Kfz.-Abmeldung des Altfahrzeuges darf erst nach Verschrottung durchgeführt werden.

Einzureichende Unterlagen :

° Kopie von der Zulassungsbescheinigung Teil1 vom Neuwagen

° Kopie von der Zulassungsbescheinigung Teil1 (ex. Kfz.-Schein) Abmeldung (Stilllegung) mit Vorder- und Rückseite

° Prämienberechtigter Verwertungsnachweis im Zeitraum 14.01.09 bis 31.12.09"

am 20. März 2009 um 23:07

ich weiss was du meinst und glaube, dass die einfach schnell eine formulierung genommen haben ohne weiter drüber nach zu denken. gemeint ist, dass bei staatlicher ablehnung der prämie es auch die vw prämie nicht gibt. das ist ja korrekt. aber wenn die bedingungen ok sind und der staatliche pott leer ist, gibt es trotzdem die vw prämie.

aber trotzdem ... mache es wie ich: formuliere eine mail mit der korrekten abwicklung und lass dir die bestätigen. bei mir haben die das dann nach der 4. erinnerung im stundentakt gemacht. :D

Themenstarteram 20. März 2009 um 23:10

ok,

aber ist es tatsächlich so, dass keiner von euch etwas schriftliches mit einer Unterschrift eures Freundlichen oder von VW hat, dass er die VW-Prämie erhält?

am 20. März 2009 um 23:12

doch doch. meine auftragsbestätigung ist unterschrieben und da steht drin, dass die 2500 eur vw prämie gewährt wird, wenn alle auflagen der vw ag erfüllt sind.

Der Themenstarter hat drei Textpasagen aus seinen Unterlagen zitiert.

Die ersten beiden sind nicht zu beanstanden, wie hier mehrfach festgestellt wurde.

Die folgende dritte Textpassage wurde jedoch noch nicht angesprochen. 

 

Zitat:

"Die VW Umweltprämie in Höhe von 2500,-€ wird nur dann gewährt, wenn alle Auflagen der VW AG erfüllt sind. Sollte ein Fehler unserer Seite übersehen werden, verpflichtet sich der oben genannte Kunde bis zu 5 Jahren eine Rückbelastung gegebenenfalls hin zu nehmen. Sollte im Vorfeld unvollständige Unterlagen eingereicht werden, wird auch keine Gutschrift in dieser Höhe erstellt."

 

 

Diese Vereinbarung würde ich nicht unterschreiben, da hier der Kunde fünf Jahre dafür gerade stehen soll, wenn der Verkäufer einen Fehler übersieht.  Das ist untragbar.

 

Wenn Verkäufer die  Antragsunterlagen einreicht, dann ist er auch für die ordnungsgemäße Durchführung dieser Arbeiten verpflichtet.  Dies gilt um so mehr, als die VW Umweltprämie nur vom Händler selbt beantragt werden kann.  Der Verkäufer ist nicht ein Postbote, der einen Briefsendung weiterleitet, sondern ist Antragsteller, der durch seine Unterschrift den Inhalt des Antrages verantwortet.

Im Umkehrschluss wird der Verkäufer auch nicht haften für vom Käufer verschuldete Fehler. 

 

O.

 

 

Wenn man alle Auflagen erfüllt wovor sollte man angst haben?

Wenn man alle nötigen Unterlagen dem Verkäufer gibt ist die Sache erledigt und man muss nichts befürchten.

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