Verbrieftes Rückgaberecht
Hallo zusammen,
bei mir steht die Rückgabe meines Golf 7 Variant nach Ende der 3 Wege Finanzierung im Zuge des verbrieften Rückgaberechts an. Im Gutachten dazu, welches beim Händler erstellt wurde, sind jetzt Reparaturkosten und ein Minderwert aufgeführt. Laut Händler müssen die vollen Reparaturkosten beglichen werden. Vom Leasing her kannte ich es bisher so, dass nur der fällige Minderwert bezahlt werden muss. Hat hier jemand Erfahrung mit der Rückgabe im Zuge der 3 Wege Finanzierung und kann bestätigen, dass die tatsächlichen Reparaturkosten beglichen werden müssen?
Beste Antwort im Thema
Wieso? Sind im Endeffekt doch nur 250 EUR. Scheibe und fälliger Service sind eigene Schuld. Die Lackmängel vermutlich ebenfalls. Wer pfleglich damit umgeht, hat auch keine Probleme bei der Rückgabe.
48 Antworten
Aber es ist für mich nicht nachvollziebar, warum die Felge gleich ersetzt werden muss. Es reicht doch, wenn der Händler sagt "da sind Kratzer drin, damit ist das Auto 300 Euro weniger wert", dann verkauft er es halt mit den Macken/Kratzern in den Felgen. Wenn der eine neue Felge haben will, ist das doch sein Problem.
Zitat:
@Guile45 schrieb am 5. Januar 2020 um 14:28:14 Uhr:
Aber es ist für mich nicht nachvollziebar, warum die Felge gleich ersetzt werden muss. Es reicht doch, wenn der Händler sagt "da sind Kratzer drin, damit ist das Auto 300 Euro weniger wert". Wenn der eine neue Felge haben will, ist das doch sein Problem.
Du zahlst doch nix als Minderwert, siehe Beispielgutachten. Nur sind die Rep. Kosten halt der Austausch der Felgen, weil hier keine Instandsetzung vorgesehen ist.
Naja wie auch immer, ich weiß noch nicht mal, ob ich die Kohle überhaupt zusammen hab in zwei Jahren, normal schon, aber es können ja immer größere Ausgaben auf einen zukommen, dann wird es sowieso auf die Rückgabe zurücklaufen.
Nochmal zum Thema Scheibe - ein finanziertes Fahrzeug sollte man schon richtig versichern - Vollkasko - hierin ist auch die Teilasko enthalten, welche die Scheibe bezahlen sollte - deshalb ist es mir unverständlich die Scheibe nicht zu ersetzen und dem Händler das Fahrzeug so auf den Hof zu stellen...
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zumal der scheibentausch nix kostet bei tk ohne sb...was man so sinnvollerweise haben sollte...
Zitat:
@Guile45 schrieb am 5. Januar 2020 um 11:43:00 Uhr:
Wenn ich hier so sehe, was die für ein großes Bohei um ein zurückgegebenes Fahrzeug machen, werde ich meinen doch lieber freikaufen und privat verkaufen...
Ach nee...... das ist ja mal ganz schlau.
Bei Privatverkauf bezahlst Du die Schäden auch. Nur anders halt.
Ein Privatkäufer wird bei einer leicht beschädigten Felge wohl kaum sagen "da sind Kratzer drin, die muss aber neu", sondern er geht vielleicht 100 oder 200 Euro vom Preis runter, das sind immer noch 500 Euro bzw 1000 Euro, die ich mehr bekomme, als würde ich das Fahrzeug an den Händler zurückgeben.
Zitat:
@Guile45 schrieb am 6. Januar 2020 um 13:28:17 Uhr:
Ein Privatkäufer wird bei einer leicht beschädigten Felge wohl kaum sagen "da sind Kratzer drin, die muss aber neu", sondern er geht vielleicht 100 oder 200 Euro vom Preis runter, das sind immer noch 500 Euro bzw 1000 Euro, die ich mehr bekomme, als würde ich das Fahrzeug an den Händler zurückgeben.
Je nach Felge würden es die meisten nicht bei 100,- bewenden lassen. Zudem weisst Du auch nicht, wie die Felge des Fragestellers wirklich aussieht. Oder doch?
Kann ich nicht. Ich kann nur sagen, wie meine aussieht. Da sind ein paar Kratzer drin, die sieht man nur, wenn man die Felge genauer betrachtet, aber deshalb gleich eine neue Felge..?
Zitat:
@Guile45 schrieb am 6. Januar 2020 um 13:28:17 Uhr:
Ein Privatkäufer wird bei einer leicht beschädigten Felge wohl kaum sagen "da sind Kratzer drin, die muss aber neu", sondern er geht vielleicht 100 oder 200 Euro vom Preis runter, das sind immer noch 500 Euro bzw 1000 Euro, die ich mehr bekomme, als würde ich das Fahrzeug an den Händler zurückgeben.
Du hast schon gesehen, dass der Felgenschaden nicht zum Abzug führte?!
Muss man die nicht bezahlen?
In dem Fall wohl nicht.
Achso, ich habe das jetzt so verstanden, dass beim Rest der Minderwert berechnet wird und die Felgen bei Austausch bezahlt werden müssen.
Nein, nur der Minderwert zählt. Bei der Felge 0€.
Das Gutachten ist da ungünstig formuliert, meine waren bisher immer so, dass Schäden die Gebrauchsspuren sind auch vom Reparaturwert 0€ angesetzt werden.
Ok, danke für die Aufklärung.