Verbrieftes Rückgaberecht
Hallo zusammen,
bei mir steht die Rückgabe meines Golf 7 Variant nach Ende der 3 Wege Finanzierung im Zuge des verbrieften Rückgaberechts an. Im Gutachten dazu, welches beim Händler erstellt wurde, sind jetzt Reparaturkosten und ein Minderwert aufgeführt. Laut Händler müssen die vollen Reparaturkosten beglichen werden. Vom Leasing her kannte ich es bisher so, dass nur der fällige Minderwert bezahlt werden muss. Hat hier jemand Erfahrung mit der Rückgabe im Zuge der 3 Wege Finanzierung und kann bestätigen, dass die tatsächlichen Reparaturkosten beglichen werden müssen?
Beste Antwort im Thema
Wieso? Sind im Endeffekt doch nur 250 EUR. Scheibe und fälliger Service sind eigene Schuld. Die Lackmängel vermutlich ebenfalls. Wer pfleglich damit umgeht, hat auch keine Probleme bei der Rückgabe.
48 Antworten
es gibt dazu einen katalog, was alles "sein darf" und was selbst bezahlt werden muss...aber es wird schon seinen grund haben, wenn da steht "reparaturkosten"...
Wo finde ich denn den passenden Katalog? Mir geht es ja nicht darum ob es sein darf oder nicht, sondern ob man die tatsächlichen Reparaturkosten begleichen muss oder nur den Minderwert was einen deutlichen Unterschied ausmacht. Dass ich für die festgestellten Dinge aufkomme, steht für mich außer Frage.
das müsste er sein...quelle inet
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Bisher wurden bei mir nur der Minderwert der Reparaturkosten berechnet. Außer Smart-Repair, das ist immer voll fällig. Ebenso wenn Teile fehlen oder wie Motorhaubendämmatte wegen Marderschaden getauscht werden muss. Aber da ist es viel günstiger, wenn man das vorher selber erledigt!
Ich meine, der o.g. Katalog ist für das Leasing.
Bei der Rückgabe nach Finanzierung geht man natürlich von einem top gepflegten Fahrzeug ohne Mängel aus.
Du hast dann die Wahl, ob du das kfz in diesen mangelfreien Zustand zubringen, oder du die Wertminderung trägst.
Da du vermutlich kein neues Fahrzeug beim Händler kaufen willst, würde ich empfehlen, einfach Mal zu einem anderen Händler zu fahren und nach dem Wert des Fahrzeugs zu fragen.
Das geht glaube ich nicht, die Rückgabe kann nur bei dem Händler erfolgen bei dem auch damals die Finanzierung abgeschlossen wurde.
Zitat:
@Laubie schrieb am 21. Dezember 2019 um 09:26:39 Uhr:
Ich meine, der o.g. Katalog ist für das Leasing.
Bei der Rückgabe nach Finanzierung geht man natürlich von einem top gepflegten Fahrzeug ohne Mängel aus.
Du hast dann die Wahl, ob du das kfz in diesen mangelfreien Zustand zubringen, oder du die Wertminderung trägst.
Da du vermutlich kein neues Fahrzeug beim Händler kaufen willst, würde ich empfehlen, einfach Mal zu einem anderen Händler zu fahren und nach dem Wert des Fahrzeugs zu fragen.
Der gilt auch dafür. Und Mängelfrei muss das Fahrzeug nicht sein, alltagsgebrauchsspuren sind nicht Wertmindernd! Ich hatte ein paar Positionen mit dem Wert 0€
Einen Verkauf an 3. geht immer. Nur geht die Rechnung meist kaum auf...
Zitat:
@zameck schrieb am 21. Dezember 2019 um 09:29:54 Uhr:
Das geht glaube ich nicht, die Rückgabe kann nur bei dem Händler erfolgen bei dem auch damals die Finanzierung abgeschlossen wurde.
ähm nee, das geht bei jedem, er muss dann bloß die restrate zahlen, wird er auch machen, wenn das geschäft für ihn gut ist...
Ähm dann ist das aber keine verbriefte Rückgabe, sondern Ankauf zur Schlussrate der Finanzierung.. Das kannst du dann sogar bei jedem Händler machen ob Vertragshändler odet freier oder sogar privat Verkauf. Aber hier wird wahrscheinlich die Schlussrate zu hoch sein, so das der Händler der den Wagen zurück nehmen muss, weil er es ja beim Kauf verbrieft garantiert hat, zu hoch sein und deshalb versucht er natürlich den Preis runter zu rechnen. Habe gesehen ist ja ein Diesel und den meiden viele Leute.
Ich denke auch, dass das Argument "Diesel" hier wertmindert...
Im Zweifel hast du auch das Recht, einen Gutachter deines Vertrauens zu bestellen ...
Mach dir da aber nicht zu viel Hoffnung. "Fehler" am Fahrzeug, die das normale Maß der Gebrauchsspuren übertreffen, sind nun mal wertmindernd.
Du kannst die Mängel auch "selber" abstellen , wenn du n guten Aufbereiter kennst.
Grüße
Die Frage wäre für mich wie gesagt noch mal, ob ich die kompletten Reparaturkosten tragen muss, oder nur den Minderwert? Verkäufer besteht auf die Reparatur, Vertrag zum verbrieften Rückgaberecht sagt Minderwert...und der fällt halt niedriger aus.
Der Vertrag gilt.