Verbrieftes Rückgaberecht
Hallo zusammen,
bei mir steht die Rückgabe meines Golf 7 Variant nach Ende der 3 Wege Finanzierung im Zuge des verbrieften Rückgaberechts an. Im Gutachten dazu, welches beim Händler erstellt wurde, sind jetzt Reparaturkosten und ein Minderwert aufgeführt. Laut Händler müssen die vollen Reparaturkosten beglichen werden. Vom Leasing her kannte ich es bisher so, dass nur der fällige Minderwert bezahlt werden muss. Hat hier jemand Erfahrung mit der Rückgabe im Zuge der 3 Wege Finanzierung und kann bestätigen, dass die tatsächlichen Reparaturkosten beglichen werden müssen?
Beste Antwort im Thema
Wieso? Sind im Endeffekt doch nur 250 EUR. Scheibe und fälliger Service sind eigene Schuld. Die Lackmängel vermutlich ebenfalls. Wer pfleglich damit umgeht, hat auch keine Probleme bei der Rückgabe.
48 Antworten
Ist denn zwischen Minderwert und Reparaturkosten ein Unterschied?
Also wenn ich ein Auto kaufen und es hat einen klar erkennbaren Mangel, so würde ich die Reparaturkosten am Preis abziehen...
Ja, der Minderwert ist geringer als die Reparaturkosten. Denn eine Reparatur bedeutet ein zurücksetzen auf Neuwert.
Also, die Frage vom Themenstarter ist damit noch immer nicht beantwortet: Mich würde es brennend interessieren, was ich wohl zahlen muss. Ich habe meine S3 zurückgeben und das Gutachten differenziert bei den Rep.-Kosten von 3.635 € und bei der Wertminderung 1.345 € . Und dabei sprechen wir noch von Nettopreise zzgl. noch nicht kalkulierter Reparaturkosten.
Leider werde ich auch nicht ganz schlau aus dem ganzen, ich hänge mal das Gutachten an, dann können sich die zukünftigen Autobesitzer, deren Finanzierung bald zu Ende geht, schon mal gedanklich etwas einstimmen.
Hat jemand nun Erfahrung mit der Rückgabe und dem Gutachten? Und kann jemand die ursprüngliche Frage beantworten? Was muss jetzt bezahlt werden, die Reparaturkosten,oder der Minderbetrag?
Die Minderwerte, Scheibe und fälligen Service hättest du im Vorfeld noch erledigen können, dann wären das nur die paar hundert Euro gewesen
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2 beschädigte Felgen -macht 1500 Euro?? Nicht übel.Auch wenn man es nicht zahlen muss
Die werden ja nicht instandgesetzt, sondern ersetzt.
Zitat:
@Shaoqiang schrieb am 5. Januar 2020 um 10:19:35 Uhr:
Die werden ja nicht instandgesetzt, sondern ersetzt.
750 Euro für eine Golf Felge sind dennoch stolz!
Er hat einen Audi S3 und da kosten die 19er locker 750€.
Wenn ich hier so sehe, was die für ein großes Bohei um ein zurückgegebenes Fahrzeug machen, werde ich meinen doch lieber freikaufen und privat verkaufen...
Wieso? Sind im Endeffekt doch nur 250 EUR. Scheibe und fälliger Service sind eigene Schuld. Die Lackmängel vermutlich ebenfalls. Wer pfleglich damit umgeht, hat auch keine Probleme bei der Rückgabe.
Verbrieftes Rückkaufrecht heißt halt nich, dass man das Auto runterrocken kann. Wenn du ein Auto privat mit gerissener Scheibe, fälligen Service, angemackten Felgen und Kratzer /Dellen verkaufst wird der Käufer auch Kohle vom Wunschpreis abziehen...
Ich sehe es nicht ein, Geld für eine neue Felge zu bezahlen, wenn die alte nur leicht beschädigt ist. die Wertminderung ja, aber nicht die ganze Felge.
Zudem habe ich im Stoßfänger hinten schon einen Kratzer und eine Schramme drin, die durch Vandalismus bzw. durch Hängenbleiben beim Ausparken entstanden sind. Dann muss ich noch für einen neuen Stoßfänger bezahlen plus Lackieren, das ist auch nochmal einiges an Geld. Der Minderverkaufspreis fällt wahrscheinlich niedriger aus als ich für die Reparatur bezahlen muss.
Zitat:
@Shaoqiang schrieb am 5. Januar 2020 um 12:03:45 Uhr:
Wieso? Sind im Endeffekt doch nur 250 EUR. Scheibe und fälliger Service sind eigene Schuld. Die Lackmängel vermutlich ebenfalls. Wer pfleglich damit umgeht, hat auch keine Probleme bei der Rückgabe.
Das hat man im öffentlichen Straßenverkehr leider nicht immer selbst in der Hand.
Klar, aber ob man die Karre least, finanziert, bar zahlt oder die Kiste vom Himmel fällt - für Schäden ist man als Halter immer verantwortlich. Kann die Aufregung nicht nachvollziehen.
Zitat:
@Guile45 schrieb am 5. Januar 2020 um 12:42:11 Uhr:
Ich sehe es nicht ein, Geld für eine neue Felge zu bezahlen, wenn die alte nur leicht beschädigt ist. die Wertminderung ja, aber nicht die ganze Felge.Zudem habe ich im Stoßfänger hinten schon einen Kratzer und eine Schramme drin, die durch Vandalismus bzw. durch Hängenbleiben beim Ausparken entstanden sind. Dann muss ich noch für einen neuen Stoßfänger bezahlen plus Lackieren, das ist auch nochmal einiges an Geld. Der Minderverkaufspreis fällt wahrscheinlich niedriger aus als ich für die Reparatur bezahlen muss.
Deswegen zahlst du ja auch nur die Minderwerte bei Rückgabe ... es gilt nur festzustellen, ob diese nicht ggf. höher sind als die Rep. Kosten, Beispiel Scheibe